RKI-Protokolle als Wendepunkt: War Impfpflicht verfassungswidrig?

„Es ist wichtig, dass wir uns an die Vergangenheit erinnern“, sagt Siegel. „Die Impfpflicht war nicht das einzige Problem; auch die restriktiven und unmenschlichen Maßnahmen, wie etwa das Besuchsverbot für schwer kranke und in unseren Fällen sogar kognitiv stark beeinträchtigte Patienten, waren sowohl überzogen als auch ineffektiv. Geimpft, getestet und mit Mundschutz war es nicht nachvollziehbar, dass nur eine Person und nur einmal die Woche für eine Stunde ihre Angehörige besuchen durften. Das war, wie gesagt, nicht nur kontraproduktiv sondern absolut unmenschlich. Die von der Regierung initiierte Angstwelle war weder der Situation angemessen, noch so hoffe ich verfassungsmäßig und menschlich völlig unakzeptabel. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesmal alle verfügbaren Beweise berücksichtigt und zu einer Entscheidung gelangt, die der damaligen tatsächlichen Situation gerecht wird.“

Das Bundesverfassungsgericht muss erneut die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen prüfen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Ärztezeitung hervor. Hintergrund ist eine Klage einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück, die ihren Arbeitsplatz aufgrund fehlender Impf- oder Genesungsnachweise verloren hat. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage zur Prüfung vorgelegt, was nun zu einer erneuten Bewertung der bisherigen Rechtsprechung führt.

Im April 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen als rechtmäßig bestätigt. Allerdings werfen neuere Entwicklungen Fragen auf, insbesondere durch ein kürzlich veröffentlichtes Protokoll des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI). Lars Schaade, der Präsident des RKI, äußerte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück Zweifel an der Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsprozesse. Diese Bedenken sind besonders bedeutend, da viele gerichtliche Entscheidungen während der Pandemie auf den Empfehlungen des RKI basierten.

Ursprünglich sollte die Impfpflicht vulnerable Gruppen vor einer Infektion durch ungeimpftes Personal schützen. Doch nach Inkrafttreten der Regelung im März 2022 stellte sich heraus, dass die Impfung keinen zuverlässigen Schutz vor der Virusübertragung bietet, sondern vor allem das Risiko schwerer Krankheitsverläufe reduziert. Offenbar informierte das RKI das Gesundheitsministerium nicht über diese neuen Erkenntnisse, was dazu führte, dass die Impfpflicht im Laufe des Jahres 2022 möglicherweise verfassungswidrig wurde.

Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Sollten die Richter die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestätigen, könnte dies die einrichtungsbezogene Impfpflicht nachträglich außer Kraft setzen und eine umfassende Neubewertung der Corona-Maßnahmen erfordern. Die juristische Aufarbeitung der Pandemiepolitik steht somit vor einer potenziellen Wende.




Nach Habecks Heizdebakel: Macht Lauterbach jetzt die Krankenkassen zur nächsten Testwiese?

50 Milliarden Forschungsgelder? Doch wo bleibt die effizienzbasierte Strategie, Herr Minister?

 

Die gestrige (30.08.2024) Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die Beitragssteigerungen bei den Krankenkassen unvermeidbar seien, muss jeden Bürger, der sich für finanzielle Fairness und Transparenz einsetzt, zutiefst beunruhigen. Unter dem Deckmantel notwendiger Reformen und struktureller Verbesserungen wird hier eine massive finanzielle Belastung auf die Versicherten und Steuerzahler abgewälzt, ohne dass klar definiert wird, welche konkreten Vorteile oder Einsparungen dies für sie bringen wird.

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Laut Gesetzentwurf sollen sich „für Bürgerinnen und Bürger keine Veränderungen beim Erfüllungsaufwand infolge der gesetzlichen Änderungen ergeben“. Doch diese Aussage verdeckt die Tatsache, dass die geplanten Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Bürger haben werden. Wenn man die Pläne des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) betrachtet, wird deutlich, dass allein 25 Milliarden Euro aus Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stammen sollen, zusätzlich zu weiteren 25 Milliarden Euro, die aus Steuergeldern finanziert werden. Das bedeutet, dass die Bürger für diese sogenannte „Verbesserung“ zunächst insgesamt 50 Milliarden Euro zahlen müssen.

Wofür zahlen die Bürger?

Was bekommen die Bürger für eine solch enorme Summe? Der Gesetzentwurf spricht von einer „Konzentration der Angebotsstruktur“ und einer „Qualitätsverbesserung“. Diese Begriffe sind jedoch vage und lassen die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung unklar. Noch problematischer ist die Aussage, dass die dauerhaften Einsparpotenziale, die durch diese Reform entstehen sollen, „nicht genau quantifiziert werden können“.

In der freien Wirtschaft würde eine solche Unklarheit zu einem sofortigen Vertrauensverlust führen. Aktionäre würden nicht zögern, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Warum soll es in der Politik anders sein, wenn es um Steuergelder und die Beiträge der gesetzlich Versicherten geht?

Die Rolle des Gesundheitsministers und der Regierung

Die Kritik, die von Carola Reimann, der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, geäußert wurde, dass Lauterbach der „teuerste Bundesgesundheitsminister aller Zeiten“ sei, greift in dieser Hinsicht zu kurz. Es ist nicht nur ein individueller Minister, der hier zur Verantwortung gezogen werden muss, sondern die gesamte Regierung, die bereit ist, solche weitreichenden und unklaren Gesetzesänderungen zu unterstützen.

Mit Blick auf die Aussagen von Wirtschaftsminister Robert Habeck über sein eigenes gescheitertes Gesetzesvorhaben zum Gebäudeenergiegesetz, das er als ein „Test“ ansah, um zu prüfen, wie weit die Bevölkerung für Klimaschutz bereit sei, Belastungen in Kauf zu nehmen, könnte man sich fragen, ob Lauterbach eine ähnliche Strategie verfolgt. Ist auch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ein Experiment, um zu sehen, wie weit man die Bürger belasten kann, bevor der Widerstand zu groß wird?

Forderung nach Konsequenzen

Wenn politische Verantwortungsträger weder die persönlichen noch die politischen Konsequenzen für ihr Handeln tragen wollen, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt in der Lage sind, solche weitreichenden Entscheidungen im Sinne der Allgemeinheit zu treffen. Es ist höchste Zeit, dass hier mehr Transparenz und Verantwortlichkeit eingefordert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Politik und in das Gesundheitssystem wiederhergestellt werden.

Dieser Ansatz, tiefgreifende Änderungen erst einmal als „Experiment“ zu testen, könnte als bedenkliches Demokratieverständnis gewertet werden. Es bleibt zu hoffen, dass auch Lauterbach sein „Experiment“ wie Habeck überdenkt und die Interessen der Bürger in den Vordergrund stellt, statt sie als bloße Probanden für politische Manöver zu betrachten.

 




An- und Zugehörige: Die stillen Helden, deren Überlastung wir gerne ignorieren

Ich kann es einfach nicht lassen. Aber meine Wut, Entrüstung und Verzweiflung braucht manchmal ein Ventil, wenn ich wie heute stundenlang für den Verband gearbeitet habe und dann zum Schluss noch einen Beitrag lesen, bei dem es um das Thema „Welche Unterstützung brauchen An- und Zugehörige, um Pflege und Beruf zu vereinbaren?“ geht. Was sind Zugehörige? Was „An-“ sind kann ich mir vorstellen, das war ich vor 30 Jahren am Bett meiner Frau. Was eine „Zuge-hfrau“ ist, weiß ich auch, aber „Zugehöriger“. Weder Google, noch Wikipedia klären mich auf. Bei Wikipedia kommt nur „Volkszugehörigkeit“ – STOP – das ist doch die völlig falsche Fährte. Warum darf sowas überhaupt noch angezeigt werden? Aber An- und Zugehörige sind unbekannt. AH ja, ich könnte doch noch meine KI, die verrufene künstliche Intelligenz befragen.  Und tatsächlich, diese ominöse Pe

rson hat eine plausible Antwort bereit. Also HURRA, jetzt kann ich endlich über diese An- und Zugehörige etwas schreiben, denn diese kenne ich zur Genüge. Die meisten, die mich zurzeit kontaktieren, gehören dazu, auch wenn sie behaupten, dass sie „nur“ zu den „An-“ gehören. Aber gut, wir haben uns schon an so vieles von unserer Regierung gewöhnt, warum nicht auch an die Zugehörigen. Ich vermute jedoch, dass sich die Regierung nicht dazu zählen wird und auch nicht kann. Denn sie können gar nicht dazugehören, da sie uns nicht zuhören.

 

Aber nun zu meinem Beitrag:

An- und Zugehörige: Die stillen Helden, deren Überlastung wir gerne ignorieren

Ach, wer hätte das gedacht? In einem so hoch entwickelten Land, wo wir auf technologischen Fortschritt und soziale Gerechtigkeit so stolz sind, stellt sich die Frage nach einer angemessenen Infrastruktur für die Pflege als eine der größten Herausforderungen heraus. Man muss schon bewundern, wie es gelingt, die Infrastruktur so geschickt zu minimieren, dass sowohl pflegende Angehörige als auch die „Zugehörigen“ – ein wahrlich treffender und zynischer Begriff, wenn man darüber nachdenkt – an den Rand ihrer Belastbarkeit getrieben werden. Es scheint, als habe die Politik ein besonderes Talent darin, uns vor Augen zu führen, wie wichtig es doch ist, dass sich die „Zugehörigen“ endlich wirklich zugehörig fühlen – zu einer Welt der Überforderung und des chronischen Unterfinanzierens, die keine Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse nimmt.

An- und Zugehörige, diese unsichtbaren Engel des Alltags, die neben ihren Vollzeitjobs auch noch die Pflege von Angehörigen übernehmen, tun das natürlich aus purer Liebe und ganz ohne jegliches Bedürfnis nach Unterstützung. Wer würde schon daran denken, dass sie vielleicht an ihre physischen und emotionalen Grenzen stoßen? Nein, die An- und Zugehörigen sind schließlich dafür da, die Lücken zu füllen, die der Staat und das unterbesetzte Pflegewesen hinterlassen. Und während wir auf das Wunder hoffen, dass sich die benötigte Infrastruktur von selbst errichtet und die Fachkräfte wie Pilze aus dem Boden schießen, können die An- und Zugehörigen weiter in stiller Ergebenheit ihre Doppel- und Dreifachrollen spielen. Dass dabei ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität auf der Strecke bleiben? Ach, das ist doch nur ein kleiner Kollateralschaden im großen Spiel der Pflegepolitik.

Aber keine Sorge, diesen An- und Zugehörigen wird bestimmt nicht langweilig. Wer braucht schon Freizeit, wenn er das Privileg hat, sich rund um die Uhr um seine Lieben zu kümmern, während er gleichzeitig den Mangel an jeglicher Form von Unterstützung bewundern darf? Dieser Mangel hält sie ständig auf Trab, immer in Bewegung, immer am Rande des Möglichen. Es ist, als ob die Abwesenheit von hilfreichen Strukturen und die gleichzeitige Last der Verantwortung für diese An- und Zugehörigen das ultimative Training in Multitasking und Stressmanagement darstellt. Man muss der Politik gratulieren: Sie hat es geschafft, Effizienz neu zu definieren. Denn was könnte effizienter sein, als den Druck und die Anforderungen so gleichmäßig zu verteilen, dass niemand sich dem entziehen kann? Das ist wahre Effizienz – natürlich nur aus der Sicht eines Systems, das auf Kosten der Menschen funktioniert, die es eigentlich schützen und unterstützen sollte.

 

Ach übrigens, wir müssen wegen der neuen Wortwahl unsere Satzung nicht anpassen, auch Sie als Zugehöriger sind bei uns im Verband herzlich willkommen.

Wir sind ab sofort auch der

SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.

Bundesverband für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und deren An- und Zugehörigen

Hier können Sie Mitglied werden




Schlankere Bürokratie oder Gefahr für die Versicherten?

Baden-Württemberg will die Krankenkassenprüfung umkehren.

Ein Beitrag von K.E. Siegel

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die wichtige Aufgabe, die Daten der Krankenkassen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs auf Manipulationsversuche zu überprüfen. Diese Prüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Ressourcen unseres Gesundheitssystems gerecht verteilt werden und nicht durch ungerechtfertigte Diagnose-Codierungen in bestimmte Kassenkanäle gelenkt werden.

Die baden-württembergische Landesregierung strebt jedoch eine Reform dieser Prüfungen an und argumentiert, dass die Verfahren verschlankt und die Beweislast umgekehrt werden sollten. Als Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V. sehe ich die vorgeschlagenen Änderungen mit Sorge und möchte auf einige kritische Punkte hinweisen.

Das Risiko der Bürokratieverschlankung

Bürokratieabbau wird oft als positiv wahrgenommen, da er vermeintlich zu mehr Effizienz führt. Doch in diesem speziellen Kontext könnte eine Vereinfachung der Prüfverfahren erhebliche Risiken bergen. Die aktuelle Praxis der kassenübergreifenden Auffälligkeitsprüfung hat gezeigt, dass es bei zahlreichen Krankenkassen auffällige Steigerungen in den gemeldeten Diagnosen gibt, die einer weiteren Untersuchung bedürfen. Eine Verschlankung könnte dazu führen, dass solche Unregelmäßigkeiten unerkannt bleiben, was letztlich zu einem Missbrauch der Versichertengelder führt. Und was ist mit der Bürokratieverschlankung für die kranke Bevölkerung? Bei den Versicherten, das sind auch, was oft sowohl von den Krankenkassen als auch der Politik vergessen wird, die Financiers, wird um jeden Euro mit dem Totschlagargument: Wirtschaftlichkeit gespart. Anträge abgelehnt, Widerspruchsverfahren, bis hin zu Entscheiden vor dem Bundessozielgericht – Wo ist da die Landesregierung mit ihrem Bürokratieabbau?

Die Gefahr des Upcoding

Eine der größten Gefahren bei der Codierung von Diagnosen ist das sogenannte Upcoding, bei dem Krankenkassen Diagnosen schwerwiegender erscheinen lassen, um höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Dies ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern belastet auch das gesamte Gesundheitssystem. Anstatt die Prüfungen zu reduzieren, sollten wir den Fokus darauf legen, diese Praktiken konsequent zu identifizieren und zu verhindern. Denn jeder Euro, der durch Upcoding unrechtmäßig eingenommen wird, fehlt an anderer Stelle – zum Beispiel bei der Versorgung von Hirnverletzten, die auf eine adäquate und zeitnahe Behandlung angewiesen sind.

Umkehr der Beweislast: Ein gefährlicher Präzedenzfall

Die vorgeschlagene Umkehr der Beweislast, wonach nicht mehr die Kassen die Rechtmäßigkeit ihrer Diagnosedaten belegen müssen, sondern das BAS den Beweis des Gegenteils erbringen soll, könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Diese Änderung könnte die Hürden für die Aufdeckung von Missbräuchen erheblich erhöhen und den Anreiz für Krankenkassen verringern, präzise und ehrliche Diagnosedaten zu liefern.

Auswirkungen auf die Versorgung von Hirnverletzten

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Hirnverletzungen erfordert spezialisierte und oft kostspielige Behandlungen. Eine ineffiziente Ressourcenverteilung durch unzureichende Prüfverfahren gefährdet daher besonders diese Patienten. Wenn Gelder aufgrund von Missmanagement oder falscher Codierung fehlgeleitet werden, sind es oft die vulnerabelsten Gruppen, die darunter leiden. Daher ist es essenziell, dass wir als Gesellschaft darauf achten, dass die Mittel dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen durch Baden-Württemberg, die Prüfungen im Risikostrukturausgleich zu verschlanken und die Beweislast umzukehren, muss kritisch hinterfragt werden. Effizienz ist wichtig, aber nicht um den Preis von Transparenz und Fairness. Die Gesundheit und das Wohl aller Versicherten, insbesondere derer, die mit schweren Erkrankungen und Verletzungen wie Hirnschäden zu kämpfen haben, müssen stets im Vordergrund stehen.

Daher appelliere ich als Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V. an die politischen Entscheidungsträger, die langfristigen Auswirkungen solcher Änderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass der Schutz der Versicherten gewährleistet bleibt. Die Integrität unseres Gesundheitssystems darf nicht durch vermeintliche Vereinfachungen aufs Spiel gesetzt werden.




Erstickungstod von Schwerstbetroffenen stoppen

Christoph Jaschke: Amelie C. lebt selbstbestimmt nur mit Beatmung“

Das Gutachten bestätigte den dringenden Handlungsbedarf und wies darauf hin, dass die hohe Mortalität hauptsächlich auf fehlerhafte Indikationen zurückzuführen ist. Eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung ergab, dass bei vielen Patienten das Weaning unterlassen werden sollte, insbesondere bei denen, die seit Jahren umfassend pflegerisch versorgt werden und keine lebensbedrohlichen Situationen durch frühzeitige Interventionen der Pflegenden erleben.

Erstickungstod von Patienten in Kliniken stoppen




Demonstration auf dem Schlossplatz: Protest gegen GKV-IPReG

Foto: Christoph Jaschke

Am 19. Juli versammelten sich rund 200 Menschen, darunter viele mit Beatmung, auf dem Schlossplatz, um auf die anhaltende Kontroverse um das GKV-Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) aufmerksam zu machen. Der Intensivpflegeverband Deutschland e.V. hatte zu dieser Veranstaltung aufgerufen, um gegen das Gesetz und die damit verbundenen Vertragsprobleme im Zusammenhang mit §132l zu protestieren. Betroffene, deren Familien, Pflegeprovider, Pflegedienste und Interessierte folgten dem Aufruf, der nur eine Woche zuvor veröffentlicht worden war.

Redebeiträge und Anliegen

Einer der prominenten Redner war Christoph Jaschke, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB). In seiner Rede erklärte er den Anwesenden, die mit der außerklinischen Intensivpflege nicht vertraut sind, die Bedeutung und den Umfang der Intensivversorgung und Beatmung in Deutschland. Etwa 20.000 Menschen sind hiervon betroffen. Jaschke erinnerte daran, dass vor 60 Jahren der erste Mensch mit einem Beatmungsgerät – damals so groß wie ein amerikanischer Kühlschrank – aus der Klinik entlassen wurde, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Trotz modernerer Geräte und fortschrittlicherer Versorgung bleibt der Kampf um ein selbstbestimmtes Leben unverändert relevant.

Politische Abwesenheit und dringende Forderungen

Jaschke kritisierte die Abwesenheit politischer Vertreter, wie zum Beispiel Manne Lucha, dem baden-württembergischen Minister für Soziales, Gesundheit und Integration. Besonders in Baden-Württemberg sei die Lage besonders kritisch, da hier bislang keine zwingend notwendigen Verträge zwischen Pflegedienstleistern und Krankenversicherern gemäß §132l abgeschlossen wurden. Diese Verzögerungen führen zu Versorgungsabbrüchen und stellen Menschen mit außerklinischer Intensivpflege vor große Probleme. Auch Pflegedienste sind betroffen, da sie gezwungen sind, ihre Tätigkeit einzustellen und ihre Betriebe zu schließen.




„Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“ – IPReG beschlossen in Unkenntnis

AntwortRegierung

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) wurde verabschiedet, ohne dass ausreichende Daten und Erkenntnisse vorlagen. Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf 41 Fragen zur aktuellen Situation der außerklinischen Intensivpflege hervor. Bei über 50% der Fragen lautete die Antwort: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“.

Die Umsetzung des IPReG gefährdet die Versorgung schwerkranker Menschen und führt zu lebensbedrohlichen Situationen. Ein erschreckendes Bild wirft die Antwort der Bundesregierung vor allem auch auf die Situation der erforderlichen Vertragsabschlüsse, die bis zum 30. Juni 2024 in Baden-Württemberg abgeschlossen sein sollten. Mit Stand der Antwort ist in Baden-Württemberg noch kein einziger Vertrag unterzeichnet, was laut IPReG jedoch die Voraussetzung für die AKI-Leistungen ist. Auch hier zeigt sich deutlich, dass das Gesetz realitätsfremd ist.

Die unzureichende Vorbereitung und Umsetzung des Gesetzes offenbaren erhebliche Mängel und fehlende Verantwortung. Es ist dringend erforderlich, das IPReG zurückzunehmen, um das Leben der Betroffenen zu schützen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.shvfg.de

Quelle: Antwort der Bundesregierung als PDF




„Genug ist genug!“ Protest in Stuttgart

Am 19. Juli wird der Karlsplatz in Stuttgart zum Schauplatz einer wichtigen Kundgebung. Der Intensivpflegeverband Deutschland e.V. lädt zu einem gemeinsamen Protest ein, um auf die Missstände in der Pflege und die Fremdbestimmung durch die Kostenträger aufmerksam zu machen.

Unter dem Motto „Genug ist genug!“ soll diese Veranstaltung Pflegekräfte, Patienten und Patientinnen, deren Familien, sowie Kolleginnen und Kollegen von Leistungserbringer zusammenbringen. Der Verband fordert alle Betroffenen auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen, um ein starkes Zeichen gegen die derzeitigen Zustände zu setzen. Die Kundgebung wird ordnungsgemäß angemeldet und findet um 15:00 Uhr auf dem Karlsplatz statt.

Ein Aufruf zur Unterstützung

„Diese Fremdbestimmung durch die Bundesregierung und umgesetzt durch die Kostenträger betrifft nicht nur die Pflegedienste, sondern vor allem Patienten und Patientinnen, die dadurch ihre Selbstbestimmung oder gar noch schlimmer, ihr Leben verlieren. Entscheidungen, die für die Patienten und Patientinnen von größter Bedeutung sind und massiv in ihr Leben eingreifen, werden fernab der Betroffenen, oft nur auf Basis der Aktenlage, getroffen“, so Karl-Eugen Siegel, der diese Aktion unterstützt.

Ein gemeinsames Zeichen setzen

Der Intensivpflegeverband möchte mit dieser Kundgebung nicht nur auf die Probleme aufmerksam machen, sondern auch die Wertschätzung und das Vertrauen einfordern, die alle Beteiligten verdienen. „Für alle Berufsgruppen, aber vor allem für die Patientinnen und Patienten, fehlt die Wertschätzung und das ehrliche Vertrauen,“ so der Verband weiter.

„Wir vom SHV-FORUM GEHIRN e.V. wertschätzen die gute und verlässliche Arbeit der Pflegekräfte, doch geht es in der aktuellen Situation, vor allem in der außerklinischen Intensivpflege um mehr!“ so Siegel weiter. „Es geht bei unseren Mitgliedern und all den anderen AKI-Betroffenen um das reine Überleben!“

Treffen Sie uns auf dem Karlsplatz

Die Veranstaltung am 19. Juli um 15 Uhr bietet eine Plattform für Austausch und Solidarität. Es ist eine Gelegenheit für alle Betroffenen, ihre Stimmen zu erheben und gemeinsam für bessere Bedingungen in der Pflege zu kämpfen.

Seien Sie dabei und unterstützen Sie diese wichtige Initiative. Gemeinsam können wir ein starkes Zeichen setzen: „Genug ist genug!“




Organspende oder Organhandel?

Bereits am kommenden Mittwoch wird im Bundestag über eine Reform im Bereich der Organspende entschieden, darunter Cross-over-Spenden und die Lebendspende wird über den bisher gesetzten engen Rahmen erweitert. Diese Reformen sollen die strengen Auflagen vor allem für Nierenspenden zu Lebzeiten lockern und damit die Organspendezahlen erhöhen,

Kritiker wie Karl-Eugen Siegel stellen jedoch die moralischen und ethischen Grundlagen dieser Reformen infrage. Siegel warnt davor, dass die Änderungen den Druck auf potenzielle Spender erhöhen könnten und die Freiwilligkeit der Organspende gefährden. Er bemängelt, dass die geplanten Maßnahmen die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips beinhalten, wodurch Lebendspenden auch dann möglich wären, wenn postmortale Spenden verfügbar sind. Dies könnte die ethischen Grundsätze der Organspende untergraben und die psychischen Belastungen sowohl bei dem Empfänger als auch des Spenders deutlich erhöhen.

Eine weitere umstrittene Neuerung ist die Zulassung anonymer und Cross-over-Spenden, die das Risiko von Missbrauch und Organhandel erhöht. Die Einführung eines nationalen Spender-Pools, der kompatible Spender und Empfänger zentral ermitteln soll, wird ebenfalls kritisch gesehen, da dies zu einer Verdopplung der Bürokratie führt und gleichzeitig die Intransparenz erhöht.

Während einige Abgeordnete der Ampelkoalition die Reformen unterstützen, bleibt unklar, ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer Erhöhung der Organspendezahlen führen werden, ohne dabei die ethischen Grundsätze und die Sicherheit der Spender zu kompromittieren.

Für eine detaillierte Analyse und weiterführende Informationen besuchen Sie bitte www.shvfg.de.

 




Unbeantworteter Brief zur Widerspruchslösung bei Organspende: Eine dringende Angelegenheit

Vor drei Monaten hat Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., einen dringenden Brief an die Präsidentin des Bundesrates, Frau Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gesendet. In diesem Schreiben äußert er erhebliche Bedenken bezüglich der Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Diese Gesetzesänderung würde bedeuten, dass jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Besonders betroffen von dieser Regelung wären schwerst hirnverletzte Menschen, die sich oft im Wachkoma befinden und somit als potenzielle Organspender gelten, obwohl sie ihre Zustimmung oder Ablehnung nicht selbst äußern können. Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. sieht darin eine massive Einschränkung der Autonomie und der Rechte dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe.

Bis heute, drei Monate nach dem Versand des Briefes, hat der SHV-FORUM GEHIRN e.V. keine Antwort auf diese wichtige Anfrage erhalten. Um die Öffentlichkeit über diese kritische Situation zu informieren und Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, veröffentlichen wir den Brief von Herrn Siegel.

Den vollständigen Brief können Sie hier als PDF herunterladen: Brief von Karl-Eugen Siegel.

Wir fordern eine baldige Antwort und eine offene Diskussion zu diesem wichtigen Thema, um eine gerechte Lösung zu finden, die sowohl die dringend benötigte Erhöhung der Organzahlen als auch den Schutz und die Rechte aller Bürger gewährleistet.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zur kritischen Reflexion zur Organspende: kritische Reflexion zur Organspende.