Einblicke in den Medizinischen Dienst und die Ombudsperson

Zoom-Meeting der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

 

Peter Niedergesäss, Ombudsperson des MD BW

Die Zoom-Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg, am Montag, dem 15. April 2024, bot einen faszinierenden Einblick in die Arbeit des Medizinischen Dienstes (MD) sowie die Rolle der Ombudsperson, die für die Vermittlung zwischen Patienten und dem MD zuständig ist.

Hubert Seiter, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, führte die Teilnehmer durch die vielfältigen Aufgaben des Medizinischen Dienstes. Er betonte die Bedeutung von Veränderungen und zukünftigen Zielen, um eine noch patientenorientiertere und schnellere Dienstleistung zu erreichen. Mit der Einführung des MDK-ReformG wurde der Medizinische Dienst zu einem eigenständigen, unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Akteur, der unbürokratische, objektive und nachvollziehbare Entscheidungen anstrebt, insbesondere im Bereich der Pflegegradfeststellung.

Ein Höhepunkt der Sitzung war der Bericht von Peter Niedergesäss, der als Ombudsperson des Medizinischen Dienstes eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung und Kommunikation zwischen Patienten und dem MD einnimmt. Niedergesäss präsentierte eine Zusammenfassung der eingegangenen Anfragen und Anliegen bis zum Stand vom 31. Dezember 2023. Unter anderem wurden 598 Anfragen verzeichnet, die über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail und Brief eingegangen sind. Die Anfragen stammten hauptsächlich von versicherten Personen und deren Angehörigen.

Besonders interessant waren die relevanten Themen, die in den Anfragen behandelt wurden, darunter unterschiedliche Einschätzungen zwischen dem MD und Patienten, Laufzeiten von Verfahren, abgelehnte Reha-Maßnahmen und Fragen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln und Medikamenten.

Ein wichtiger Aspekt, der während des Meetings diskutiert wurde, war die geringe Anzahl von Anfragen an den Ombudsmann (ca. 600) im Vergleich zu den Gesamtanfragen (ca. 300.000) an den Medizinischen Dienst. Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., teilte seine persönlichen Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung mit, die erfreulicherweise schnell verlief. Im Weiteren wies Siegel darauf hin, dass erst NACH der Ablehnung seines Widerspruchs für einen notwendigen Rollstuhl mit Zuggerät auf die Ombudsperson hingewiesen wurde und er skeptisch war, ob es sich bei der Ombudsperson um eine unabhängige Person handle. „Erst mit dieser Veranstaltung bin ich mir nun sicher!“, so Siegels Resümee. Diese Erfahrung verdeutlichte nicht nur die Rolle des Ombudsmanns als Vermittler zwischen Patienten und dem MD, sondern auch, dass sich wohl so wenige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen an Niedergesäss wenden. Siegel hofft, dass alle Landesverbände in Baden-Württemberg, die in der LAG zusammengeschlossen sind, diese Information weitergeben.

Eine weitere interessante Frage, die während des Meetings aufkam, war, ob der Ombudsmann auch für Beschwerden hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen bei Rehabilitationsmaßnahmen zuständig ist, was von Seiter bejaht wurde.

Insgesamt bot das Zoom-Meeting der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg wertvolle Einblicke in die Arbeit des Medizinischen Dienstes und die Rolle des Ombudsmanns, die entscheidend für eine transparente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung sind. Die präsentierten Informationen bieten eine solide Grundlage für weiterführende Diskussionen und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswesens.

Kontaktdaten der unabhängigen Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg:

Peter Niedergesäss
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Ombudsperson
Postfach 1210
77902 Lahr/Schwarzwald

Telefon: 07821 938-1701
E-Mail: ombudsperson(at)md-bw.de

 

Weitere Informationen, bereitgestellt vom Ombudsmann

 

Hinweisblatt: Beschwerdemanagement – Ombudsperson – Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen als PDF:

Hinweisblatt_Ombudsperson




Wichtiger Rechtssieg in Halle: Gericht stärkt Versorgungsansprüche neurologisch Geschädigter

Der Landesverband Baden-Württemberg des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. begrüßt das jüngste Urteil des Sozialgerichts Halle, das die Rechte von Menschen mit schwersten neurologischen Erkrankungen stärkt. In diesem Verfahren stand die Argumentation der beklagten Krankenkasse zur Debatte, die behauptete, dass für die Betreuung des Klägers keine qualifizierte Pflegekraft notwendig sei. Stattdessen sei die Versorgung durch Assistenzpersonal ausreichend, wodurch die Krankenkasse von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit wäre. Dies schließe speziell Leistungen der Krankenbeobachtung aus, da diese nicht mehr unter die häusliche Krankenpflege fallen, nachdem die entsprechende Regelung gestrichen wurde.

Das Gericht hat diese Auffassung jedoch nicht unterstützt und entschieden, dass das Krankheitsbild des Klägers umfangreiche Krankenbeobachtung erfordert, die gemäß § 37 Abs. 2 SGB V von der Krankenkasse zu gewährleisten ist. Trotz der Streichung der Ziffer 24 aus den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege (HKP-RL) ist die Leistung dennoch zu erbringen. Das Urteil stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und schließt die durch die Streichung entstandene Versorgungslücke.

Sebastian Lemme, Vorstandsmitglied des SHV, betonte die Bedeutung dieses Urteils für die kontinuierliche Versorgung der Betroffenen. Besonders hervorzuheben sei, dass das Gericht die Versorgung auch auf vollstationäre Leistungen ausweitet und damit die bestehenden Vertragsgrundlagen bestätigt. Durch das Urteil werden zudem die speziellen Anforderungen des § 37c SGB V überflüssig, was es Hausärzten ermöglicht, ihre Patienten weiterhin wie gewohnt zu betreuen.

Der Verband fordert nun den Gesetzgeber auf, kurzfristig die HKP-RL um die „allgemeine Krankenbeobachtung“ sowie die „qualifizierte Krankenbeobachtung“ zu erweitern und den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) entsprechend zu beauftragen. Dies würde die Versorgungssicherheit weiter stärken und die Rechte neurologisch geschädigter Menschen weiterhin schützen.

Quelle: „Sozialgericht Halle bestätigt Rechtsauffassung des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.“

Gerichtsurteil als PDF

Gerichtsbeschluss als PDF

 




Neumarkter Tagblatt berichtet: „Wie in einer Rüstung aus Stein“

K.E.Siegel bei der Lesung „Lebendig eingemauert“ (Ulrich Jaeger)

In dem Artikel „Wie in einer Rüstung aus Stein“ des Neumarkter Tagblatt (Mittelbayerische Zeitung) wird beschrieben, wie Pflege-Azubis in Neumarkt, in einem inspirierenden Lernmoment tiefe Einblicke in das seltene Locked-In-Syndrom erhielten. Karl-Eugen Siegel, der in Bayern noch weitere Selbsthilfegruppen für Hirngeschädigte initiieren möchte, teilte die Erfahrungen seines Freundes Friedemann Knoop, der in diesem LIS-Zustand eineinhalb Jahre war, den Pflegeschülern mit. Durch diese Geschichte eines Betroffenen und praktische Übungen lernten sie die Herausforderungen und das innere Erleben von Menschen mit diesem Zustand besser verstehen. Diese Erfahrung unterstreicht die Bedeutung von Empathie und Aufmerksamkeit im Pflegeberuf, besonders im Umgang mit schwerst hirngeschädigten Patienten.

Zu diesem ausführlichen und guten Artikel von Dagmar Fuhrmann ergänzt unser Mitglied Ulrich Jaeger in seinem Leserbrief (Quellenangabe: „Neumarkter Tagblatt 21. März 2024„) wie folgt:

Schreckliche Krankheit: im Körper gefangen

Zu unserem Artikel „Wie in einer Rüstung aus Stein“ von Dagmar Fuhrmann in der Tagblatt-Ausgabe vom 16. März hat die Redaktion folgende Zuschrift erreicht:

Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel über den Vortrag für die Auszubildenden der Neumarkter Akademie für Gesundheitsberufe gGmbH gelesen. Auch ich als Betreuer einer Wachkoma-Patientin war bei der Veranstaltung anwesend und war von dem Vortrag von Karl-Eugen Siegel vom SelbstHilfeVerband – Forum Gehirn beeindruckt.
Er berichtete über die schreckliche Krankheit „Locked-in Syndrom“ (LIS). LIS bedeutet, dass der Betroffene geistig zwar „da“ ist, aber sich weder äußern noch anderweitig verständlich machen kann. Er ist in seinem Körper gefangen.
Der gesamte Körper ist gelähmt. Sprechen und Schlucken sind nicht möglich. Das Locked-in Syndrom kann als Folge eines Schlaganfalls auftreten. Früher wurden Patienten mit Locked-in Syndrom als Körper ohne Emotionen behandelt. Ein schrecklicher Irrtum. Durch andauernde und intensive Behandlung können erstaunliche Erfolge bei LIS-Patienten erzielt werden.
Der SelbstHilfeVerband – Forum Gehirn (www.shv-forum-gehirn.de) ist ein bundesweiter Verein, der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und deren Angehörigen unterstützt. Außerdem positioniert sich der gemeinnützige Verein zu den Problemen und Themen aus Medizin, Rehabilitation, Therapie, Pflege und Soziales.
Hauptanliegen des Vereins ist es, Informationen aus den Aktivitäten und den eigenen Erfahrungen an die Betroffenen zu vermitteln und Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

 

Knoops Buch „Lebendig eingemauert“ gibt Einblick in sein Leben mit LiS. Nähere Beschreibung und Bezugsquelle hier!




Gemeinsam in die Zukunft: Bundesverband setzt auf Kontinuität und Erfahrung

Der neue Vorstand: (von links) Peter Holota, Kerstin Arndt, Karl-Eugen Siegel, Angela Hoffmann, Roswitha Stille, Sebastian Lemme, Ingrid Zoeger, Dr. Manfred Schlich

Am 16. März 2024 versammelten wir uns, die Mitglieder des Bundesverbandes, in Neumarkt in der Oberpfalz zu unserer alljährlichen Mitgliederversammlung. Ein herausragendes Ereignis dieses Treffens war zweifellos die Neuwahl des Vorstandes.

Unsere scheidende Vorsitzende, Roswitha Stille, eröffnete die Versammlung mit einem Rückblick auf die vielfältigen Projekte und die damit verbundenen Herausforderungen des Jahres 2023. Sie gewährte uns zudem einen Ausblick auf die ambitionierten Pläne und Initiativen für 2024. Nach einem engagierten Jahrzehnt an der Spitze des Verbandes, entschied sich Roswitha Stille, sich aus dem Vorsitz zurückzuziehen jedoch ihre Rolle als Landesvertreterin für Niedersachsen fortzuführen.

Peter Holota, unser Schatzmeister, präsentierte uns anschließend detaillierte Einblicke in die finanziellen Aspekte des Verbandes. Dies wurde ergänzt durch den Bericht unserer Kassenprüferin Margit Fischer, die eine einwandfreie Buchführung bestätigte. Die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung leitete schließlich den Übergang zu den Neuwahlen ein.

Die Wahl des neuen Vorstandes verlief ohne größere Überraschungen, was sicherlich daran lag, dass alle neu gewählten Mitglieder bereits in der vorherigen Amtszeit Erfahrungen im Vorstand sammeln konnten, wenngleich in unterschiedlichen Funktionen. Karl-Eugen Siegel wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt, unterstützt durch Dr. Manfred Schlich als stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Ämter innerhalb des Vorstandes wurden wie bisher besetzt, was eine klare Präferenz für Kontinuität und Erfahrung ist.

In seiner ersten offiziellen Amtshandlung präsentierte der frisch gewählte Vorsitzende Siegel den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Ein besonders bewegender Moment war die Würdigung von Roswitha Stille für ihre langjährigen Verdienste um den Verband, die in ihrer Ernennung zur Ehrenvorsitzenden gipfelte. Diese Geste zeugte von tiefem Respekt und großer Anerkennung für Stilles unermüdliches Engagement und ihre Verdienste.

Mit der Bestätigung des neuen Vorstandes endete unsere Mitgliederversammlung. Sie hinterließ eine klare Botschaft: Trotz des Wechsels an der Spitze bleibt unser Leitmotiv „Gemeinsam Schicksale bewältigen!“ bestehen. Dies bekräftigt unser gemeinsames Ziel, den Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten und die Ziele des Verbandes mit vereinten Kräften kontinuierlich voranzutreiben.

 




Wir reisen … mit Schwerstpflegebedürftigen.

Wie Teilhabe funktionieren kann!

Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Ausflüge und Reisen mit Schwerstpflegefällen“ ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine bereichernde Erfahrung für alle Beteiligten. Die Beweggründe, sich auf solch ein Unterfangen einzulassen, sind vielfältig und reichen von notwendigen Arztbesuchen über das Recht auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis hin zu größeren Unternehmungen wie Therapiemaßnahmen, Reha-Aufenthalten oder gemeinsamen Urlauben. Trotz der anfänglichen Bedenken und der Frage „Wie soll ich das bewerkstelligen?“ zeigen Erfahrungsberichte, dass mit der richtigen Planung und Einstellung solche Aktivitäten durchaus realisierbar sind.

Die Broschüre bietet dazu umfangreiche Informationen und praktische Hinweise, angefangen bei der Frage, wie Reisen mit Schwerstpflegefällen überhaupt möglich sind, über praktische Überlegungen und Fragestellungen bis hin zu weiteren Planungshinweisen. Sie gibt außerdem Anregungen, wie geeignete Urlaubsziele gefunden werden können und stellt besondere Reiseunternehmungen vor, wie etwa eine abenteuerliche Zugreise, die Vorbereitung und Durchführung einer Lourdes-Wallfahrt mit einer Wachkomapatientin oder eine unvergessliche Woche in Schweden.

Darüber hinaus werden herausfordernde Erlebnisse geschildert, wie die Feststellung, dass nicht jeder Bus für den Transport von Schwerstpflegefällen geeignet ist, oder unerwartete Wendungen am Ende einer Reha-Maßnahme. Die Berichte über die Anfänge solcher Abenteuer und spezielle Erlebnisse, wie der Genuss für die Sinne im Wattenmeer, runden die Broschüre ab.

Das Resümee von Dr. M. Schlich betont, dass Reisen mit Schwerstpflegefällen als Teil einer neuen Lebensnormalität verstanden werden kann. Dies eröffnet nicht nur den Betroffenen, sondern auch ihren Angehörigen neue Perspektiven und Möglichkeiten, das Leben trotz Einschränkungen in vollen Zügen zu genießen. Der Ausblick am Ende der Broschüre lädt dazu ein, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und sich auf das Abenteuer des gemeinsamen Reisens einzulassen, wodurch nicht nur die Lebensqualität der Pflegebedürftigen, sondern auch die der pflegenden Angehörigen gesteigert werden kann.

Sie können diese Broschüre gegen eine Versandkostenpauschale von 2,00 € bei unserer Geschäftsstelle bestellen.

 

Die Erstellung der Broschüre wurde durch Projektförderung der Techniker Krankenkasse ermöglicht. Dafür bedanken wir uns recht herzlich.

 

 

 




Wenn die Nahrung nur durch den Magen geht!

Enterale Ernährung bei schwerst Hirnverletzten.

Die Broschüre für Angehörige von neurologisch schwerst Erkrankten zur enteralen Ernährung bietet eine umfassende Übersicht und Unterstützung für die Herausforderungen, die mit der Pflege von Personen im Koma oder mit schweren neurologischen Erkrankungen einhergehen. Das Vorwort betont den Wert der Angehörigenrolle und die einzigartigen Herausforderungen dieser Pflegesituation, insbesondere im Hinblick auf die enteralen Ernährungsbedürfnisse.

Im ersten Abschnitt, der sich den Grundlagen der enteralen Ernährung widmet, werden die Definition und Abgrenzung zur parenteralen Ernährung erläutert, sowie die spezifischen Indikationen für die enterale Ernährung bei Komapatienten. Es folgt eine Beschreibung der verschiedenen Formen der enteralen Ernährung und deren Bedeutung für den Erhalt der Lebensqualität und Unterstützung des Genesungsprozesses bei Komapatienten. Zudem wird auf die ernährungsphysiologischen Anforderungen und die positiven Auswirkungen einer angepassten Ernährung auf den Genesungsprozess eingegangen.

Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf die praktische Umsetzung der enteralen Ernährung zu Hause. Hierzu gehören die Auswahl der geeigneten Ernährungsformel, das Anlegen und die Pflege von Ernährungssonden, die Gestaltung der täglichen Routine und das Management von Komplikationen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermeidung von häufigen Problemen und der Bedeutung von Hygiene und Infektionsprävention.

Die psychosozialen Aspekte der häuslichen Versorgung, die Unterstützung für Pflegende und Familienmitglieder sowie die Kommunikation mit dem Patienten trotz Bewusstlosigkeit werden im dritten Abschnitt behandelt. Diese Themen sind entscheidend, um die emotionale Belastung der Angehörigen zu mindern und eine effektive und einfühlsame Pflege zu gewährleisten.

Der vierte Abschnitt bietet einen Überblick über rechtliche und ethische Überlegungen, die bei der Entscheidungsfindung und Betreuung von Komapatienten eine Rolle spielen. Die ethischen Dilemmata, die sich aus der Ernährung von Komapatienten ergeben können, werden hier ebenfalls diskutiert.

Erfahrungsberichte von Angehörigen und Pflegenden nehmen im fünften Abschnitt einen wichtigen Platz ein. Diese persönlichen Geschichten bieten Einblick in die täglichen Herausforderungen und Erfolge und dienen als Quelle der Inspiration und des Trostes für andere in ähnlichen Situationen.

Äußerst interessant ist auch eine Wahrnehmungsübung, bei der die gesamte Wahrnehmungskaskade beim Essen eines Apfels beschrieben wird. Diese Übung kann auch hier online gemacht werden.

Abschließend enthält die Broschüre einen Anhang mit Anlaufstellen für Beratung und Hilfe sowie Empfehlungen für weiterführende Literatur und Informationsquellen, die zusätzliche Unterstützung und Orientierung für Angehörige bieten.

Sie können diese Broschüre gegen eine Versandkostenpauschale von 2,00 € bei unserer Geschäftsstelle bestellen.

 

Die Erstellung der Broschüre wurde durch Projektförderng der DAK ermöglicht. Dafür bedanken wir uns recht herzlich.




Angehörigenseminar im Therapiezentrum Burgau

Wir laden Sie herzlich zum Angehörigenseminar für Pflege und Förderung von Menschen mit Hirnschädigung ein, das am 13. und 14. April 2024 im Therapiezentrum Burgau stattfindet. Dieses Seminar bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich sowohl theoretisch als auch praktisch mit den spezifischen Pflegeanforderungen und Förderungsmöglichkeiten für Menschen im Koma auseinanderzusetzen. Mit Fokus auf professionelle Techniken wie das Affolter-Modell, das Bobath-Konzept und den FOTT-Ansatz, zielt dieses Seminar darauf ab, die Wahrnehmung der Betroffenen zu stimulieren und den Transfer sowie die alltägliche Pflege zu erleichtern.

Wir freuen uns, dieses Angebot dank der Förderung durch die BKK für unsere Mitglieder kostenlos anbieten zu können, wobei lediglich Fahrtkosten für die Teilnehmer anfallen.

Melden Sie sich bitte verbindlich in unserer Geschäftsstelle an!

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Fähigkeiten zu erweitern und die Pflegequalität für Ihre Angehörigen zu verbessern. Wir freuen uns darauf, Sie in Burgau willkommen zu heißen und sind überzeugt, dass dieses Seminar eine wertvolle Bereicherung für Sie sein wird.

Für weitere Informationen können Sie das vollständige Programm als PDF-Datei hier einsehen.

Wenn das Gehirn Schaden nimmt:

07321 / 53 06 856

Die Adresse für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und deren Angehörige:

Bahnhofplatz 6, 89518 Heidenheim
info@shv-forum-gehirn.de




brainWEEK 2024, dieses Jahr in Bayern!

 

Die brainWEEK, eine weltweite Initiative zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der Gehirnforschung und der Gehirngesundheit, findet jedes Jahr Mitte März statt. In diesem Jahr sind die Veranstaltungen in Bayern, genauer gesagt in Neumarkt.

Das Klinikum Neumarkt und die Neumarkter Akademie für Gesundheitsberufe sind maßgeblich an den Aktivitäten beteiligt. Unter dem Motto „Selbsthilfe für ein selbstbestimmtes Leben“ stehen verschiedene Veranstaltungen im Mittelpunkt, darunter ein Online-Seminar am 11. März und eine Aufklärungsveranstaltung am 14. März. Dabei wird insbesondere die Frage beleuchtet, welche Rolle Selbsthilfe für ein eigenständiges Leben spielt.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und mehr über das Thema Gehirngesundheit zu erfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.brainweek.de.




Einladung zu Telekonferenzen: Umgang mit Wesensveränderungen bei erworbenen Hirnschädigungen

Liebe Mitglieder und Interessierte,

nach dem positiven Feedback auf unsere bisherigen Telekonferenzen zum Thema Wesensveränderungen bei Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) freuen wir uns, Sie zu zwei weiteren Veranstaltungen einzuladen. Diese Problematik ist für Betroffene und Angehörige von großer Bedeutung, und der Austausch sowie die Unterstützung in diesem Bereich sind uns ein besonderes Anliegen.

Erste Telekonferenz: Für Angehörige

  • Datum: Dienstag, 27. Februar 2024
  • Uhrzeit: 20:00 bis ca. 21:00 Uhr
  • Thema: Wesensveränderungen bei MeH – Wie gehen wir Angehörige damit um?

Zweite Telekonferenz: Für Betroffene

  • Datum: Donnerstag, 29. Februar 2024 (Bitte beachten: 2024 ist ein Schaltjahr)
  • Uhrzeit: 20:00 bis ca. 21:00 Uhr
  • Thema: Wesensveränderungen bei MeH – Wie gehe ich als Betroffener damit um?

In diesen Sitzungen möchten wir Erfahrungen teilen, Fragen sammeln und diese mit Experten wie Neuropsychologen und Neurologen diskutieren. Ihre Perspektiven und Herausforderungen sind für uns wertvoll, um gemeinsam Lösungsansätze zu finden.

Zögern Sie nicht, sich anzumelden und Teil unserer Gemeinschaft zu sein. Wir sind für Sie da und freuen uns auf einen regen Austausch.

Anmeldung und Kontakt: Ingrid Zoeger, Vorstandsmitglied




LAG-Dialog mit Simone Fischer

Im Januar 2024 fand ein „LAG-Dialog“ statt, bei dem etwa 25 Mitglieder von LAG-Mitgliedsverbänden online zusammenkamen, um über die Fortschreibung des Landesaktionsplans und die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg zu diskutieren. Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer präsentierte 257 Vorschläge, die aus einem breiten Beteiligungsprozess hervorgegangen sind und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen sollen. Diese Vorschläge adressieren wesentliche Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen und Mobilität und zielen darauf ab, Barrieren zu beseitigen und inklusive Strukturen zu fördern. Es wurde betont, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sowie in Kommunen und bei anderen Institutionen Handlungsbedarf besteht. Die LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg ist aktiv in die Verbesserungsprozesse involviert, führt Dialoge und Workshops durch und setzt sich für die Fortschreibung des Landesaktionsplans ein. Die Teilnehmer und ihre Mitglieder wurden dazu aufgerufen, sich auf politischer Ebene für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen einzusetzen, um eine inklusive Gesellschaft und allgemeine Barrierefreiheit zu fördern.

Ein ausführlicher Bericht ist über unsere Geschäftsstelle zu beziehen!