UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Medien!

Was wäre es für ein Skandal, wenn die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen nur zugeschaltet würde?

Behinderte Menschen in Deutschland stellen Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 14 Jahren geltendes Recht ist. Sie bemängeln unter anderem, dass nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender untertitelt oder in Gebärdensprache angeboten werden.

Das verwundert allerdings nicht, wenn man erfährt, dass sich unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann weigert neben einem Gebärdendolmetscher seine Ansprache im SWR zu halten. Dieser musste seine „inklusive Arbeit“ in einem „exklusiven Studio“ verrichten und wurde dann live zur Ansprache des Ministerpräsidenten eingeblendet. So kann Inklusion nicht gelingen, Herr Kretschmann. Ein Landesvater soll nicht nur Vorbildfunktion haben, sondern unabhängig von Behinderungen jeglicher Art alle seine Kinder gleich annehmen und für sie sorgen. (Dass diese SWR Interna wohl kein Fake ist, demonstriert Ministerpräsident Kretschmann sogar auf der offiziellen Baden-Württemberg Landeshomepage unter dem Stichwort: „Gebärdensprache“)*

Auch werden Probleme des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen selten in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung und auch die Landesregierung sind jedoch verpflichtet, Bewusstseinsbildung durch Kampagnen und Medienarbeit voranzutreiben. Die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats (DBR), Dr. Sigrid Arnade, betont die Notwendigkeit, behinderte Menschen in verschiedenen Rollen darzustellen und einen kritischen Blick auf ihre Lebensumstände zu werfen. Sie fordert, dass sich Medienschaffende mit komplexeren Themen auseinandersetzen, wie Gewalt an behinderten Menschen, Herausforderungen bei der Assistenz und Selbstbestimmung sowie die fehlende Inklusion in Wohnheimen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen.

„Aber auch der barrierefreie Zugang zur medizinischen Versorgung muss gewährleistet werden, was im Moment durch die Anforderungen im IPReG (noch) nicht gegeben ist.“ So der Landesvorsitzende Karl-Eugen Siegel. Er zitiert eine Betroffene, die Ihren Mann zu Hause intensivmedizinisch versorgt und stellt fest, dass viele Angehörige diese Ängste teilen.

„Es gibt nicht nur erhebliche Probleme bei der Potentialerhebung, sondern auch bei den Verordnungen. Wenn bisher der Hausarzt verordnet hat und das zukünftig nicht mehr darf, jedoch auch kein Neurologe vor Ort zu finden ist, dann droht auch ein Versorgungsproblem. Unser Hausarzt ist schon überlastet und hat keine Zeit für eine „Fortbildung“, damit er weiterhin verordnen darf. Wo finde ich bzw. auch andere Betroffene einen Arzt, der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) nach §37c verordnen darf? Auch Facharzttermine für die Verordnungen sind nicht in ausreichender Anzahl verfügbar.“ So die verunsicherte pflegende Angehörige. Auch hierüber wird viel zu wenig in den Medien berichtet.

Die Barrieren sind nicht nur am Bordstein der Straßen zu finden, jedoch vielmehr in den Köpfen der Verantwortlichen.

Quellen:
Link auf die Homepage des Staatsministeriums „Gebärdensprache“ , 10.04.2023 / 17:43
Originalfoto: Pressefoto Staatsministerium / Alexander Louvet, 11.07.2022 Politische Gespräche in Brüssel