Am 29. Mai 2024 haben Selbsthilfeverbände aufgrund schleppender Vertragsverhandlungen einen dringenden Appell an die Politik gerichtet. Sie wiesen auf die drohende Gefahr eines Versorgungsabbruchs für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI) hin und forderten Nachbesserungen im Rahmen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG).
In einer Reaktion darauf haben gestern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) in Baden-Württemberg zugesichert, dass Versorgungsabbrüche verhindert werden sollen. Diese Zusicherung bringt jedoch nur teilweise Entwarnung, da die Selbsthilfeverbände weiterhin auf gesetzlichen Nachbesserungen bestehen, um eine kontinuierliche und sichere Versorgung von AKI-Patienten zu gewährleisten.
Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender, betont: „Wir werden die Entwicklungen weiter kritisch begleiten.“
Ist es anmaßend, als SHV-Landesverbands-vorsitzender die eklatanten Fehler und massiven Rechtsverletzungen der Regierung, die bis dahin gehen, dass der Tod für AKI-Patienten billigend in Kauf genommen wird, diese Gesetze anzuprangern und auch deren unverzügliche Aussetzung zu verlangen?
Heute, am 17. Juli 2024, erhielt ich von einem Mitglied aus Baden-Württemberg eine Karte als Antwort: