Resolution des 15. Nachsorgekongresses!

Am 25. – 26. Mai 2023 fand der 15. Nachsorgekongress in Dresden statt, der sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit erworbener Hirnschädigung konzentrierte. Die Veranstaltung unterstützte die Forderungen der AG Teilhabe (SHV – FORUM GEHIRN e.V. ist Gründungsmitglied dieser AG) nach einem verstärkten Einsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Beseitigung von Nachsorge- und Teilhabehemmnissen. Es wurden Defizite bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hervorgehoben und die Forderung nach Gleichbehandlung und politischen Maßnahmen erhoben.

Resolution des 15. Nachsorgekongresses

Professor Andreas Zieger präsentierte positive Erfahrungen und neue Studien zur Rehabilitation, Nachsorge und Teilhabe, während Sebastian Lemme vom SHV – FORUM GEHIRN e.V. die Vernachlässigung dieser Aspekte kritisierte. Die AG Teilhabe schlug vor, dass Betroffene zukünftig von einem „Persönlichen Organisator“ unterstützt werden sollten, der die Koordination der ihnen zustehenden Leistungen übernimmt. Eine Resolution (Text als PDF) erhielt breite Zustimmung und soll nun aktiv in den politischen Prozess eingebracht werden, wobei die Mitglieder der AG Teilhabe das Gespräch mit politischen Verantwortlichen und anderen Akteuren suchen, um die Umsetzung voranzutreiben. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, sich an der Verbreitung dieser Resolution zu beteiligen.




Gesund.Bunt + Unzuverlässliche Informationen für Ihre Gesundheit

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), vorgeschlagen vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sollte ursprünglich Fehlanreize und Abrechnungsbetrug im Gesundheitssystem verhindern. Leider hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes eine ernsthafte Bedrohung für Menschen darstellen, die auf Beatmung oder eine Trachealkanüle angewiesen sind. Anstatt ihnen die notwendige Unterstützung zu gewähren, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, erhöht das IPReG den Druck zur Entwöhnung von der Beatmung, was für die Betroffenen äußerst gefährlich sein kann. Zusätzlich setzen die Fristen für regelmäßige Potenzialerhebungen die Betroffenen unter erheblichen Stress, da es nicht genügend spezialisierte Ärzte gibt, die diese Begutachtungen rechtzeitig durchführen oder verordnen können.

Unzureichende ärztliche Versorgung in Heidenheim

Um das Problem der mangelnden ärztlichen Versorgung zu lösen, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Ärztesuche auf der Website gesund.bund.de eingerichtet. Doch die Ergebnisse dieser Suche werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität. Bei der Suche nach einem Arzt, der für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten die vorgeschriebene Potenzialerhebung in Heidenheim durchführen kann, ergab die Recherche 10 Einträge im Umkreis von 100 km, wobei ein Arzt an zwei Standorten eingetragen war.

Die Nachfrage bei den aufgelisteten Ärztpraxen durch den Landesverband SHV – Baden-Württemberg ergab jedoch folgendes Ergebnis: Keiner der Ärzte wusste von ihrem Eintrag in dieser Ärzteliste. Das ist ein klares Indiz für die Unzuverlässigkeit dieser Ärztesuche. Noch alarmierender ist, dass nur 4 von 9 Ärzten die Potenzialerhebungen durchführen und Hausbesuche nicht oder bis max. 20 km anbieten. Es ist jedoch enttäuschend festzustellen, dass kein einziger Arzt bereit ist, die vorgeschriebene Potenzialerhebung für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten in Heidenheim durchzuführen.

Darüber hinaus konnte keine der Arztpraxen eine Information zur Vergütung geben oder gaben an, dass es dafür keine Vergütung gibt. Dies zeigt, dass das Gesetz nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Ärzte, die sie behandeln/begutachten sollen, benachteiligt. Das Bundesministerium für Gesundheit kann seinen eigenen Slogan „Verlässliche Informationen für Ihre Gesundheit!“ auf gesund.bund.de nicht erfüllen, da es sich hierbei nur um einen Marketing-Gag zu handeln scheint.

Fazit und Lösungsansatz

Die vorliegenden Zahlen und Fakten werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität der ärztlichen Versorgung für beatmungspflichtige Patienten in Heidenheim und verdeutlichen die Unzulänglichkeiten des IPReG-Gesetzes. Es ist offensichtlich, dass die Bestimmungen des Gesetzes nicht nur die Betroffenen selbst gefährden, sondern auch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen.

Es ist daher unerlässlich, dass die Regierung handelt und die Mängel des IPReG-Gesetzes angeht. Die Einrichtung einer Ärztesuche auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit ist ein erster Schritt, der jedoch deutlich verbessert werden muss, um tatsächlich verlässliche Informationen zu liefern.

Darüber hinaus sollte das Gesetz einer umfassenden Überprüfung und Validierung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass es tatsächlich den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und in der Praxis umsetzbar ist. Gesetze, die sich als nicht praktikabel erweisen, sollten nicht schöngeredet, sondern verworfen werden.

Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, dass jedes vom Bundestag erlassene Gesetz automatisch nach 365 Tagen ausläuft, wenn es nicht durch ein Qualitätsverfahren validiert wurde. Nach einer erfolgreichen Validierung und der Vergabe eines Qualitätssiegels sollte das Gesetz erneut vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Ansatz würde sicherstellen, dass Gesetze nicht einfach auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich positive Auswirkungen haben und den Menschen helfen, die davon betroffen sind. Es würde auch sicherstellen, dass die Interessenverbände nicht ihre eigenen fragmentierten Lösungen auf Kosten der Bürger durchsetzen können. Nur so kann das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem wiederhergestellt und die notwendige Unterstützung für diejenigen gewährleistet werden, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen sind.

Es liegt an uns allen, diese Missstände anzuprangern und Veränderungen zu fordern, die das Wohl und die Selbstbestimmung der betroffenen Patienten in den Mittelpunkt stellen. Es ist an der Zeit, die Stimme für eine gerechte und umfassende Gesundheitsversorgung zu erheben, die niemanden zurücklässt.

Das IPReG-Gesetz muss ausgesetzt und überarbeitet werden, damit es den Bedürfnissen und Rechten der Betroffenen gerecht wird und eine wirkliche Verbesserung ihrer Lebenssituation ermöglicht.

 

LINK zur unzuverlässigen Ärztesuche: https://gesund.bund.de/suchen/aerztinnen-und-aerzte




Die Illusion des Schutzes: Wie Gesetze unsere Freiheitsrechte einschränken

In einer freien Gesellschaft sind Gesetze dazu gedacht, den Bürgern Schutz und Sicherheit zu bieten. Doch immer mehr scheinen die Gesetze, die uns vor vermeintlichen Gefahren bewahren sollen, unsere Freiheitsrechte einzuschränken und uns in die Enge zu treiben. Dieser Artikel wirft einen kritischen Blick auf einige dieser Gesetze, darunter das Infektionsschutzgesetz, die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sowie das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, und deckt auf, wie sie uns in Wirklichkeit einschränken.

Trojanisches Pferd in den Gesetzestexten

Das Infektionsschutzgesetz – Schutz oder Überwachung?

Das Infektionsschutzgesetz wurde in vielen Ländern als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassen. Es sollte dazu dienen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Doch im Laufe der Zeit wurden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen, wie die Kontaktverfolgung und die massenhafte Überwachung der Bürger, wurden unter dem Vorwand des Schutzes eingeführt. Dadurch wurden wir zu gläsernen Bürgern, deren Privatsphäre immer weiter erodiert. Bis heute (Mai 2023) werden Besucher in manchen Kliniken nur mit Impfnachweis eingelassen, obwohl seit langem wissenschaftliche Nachweise bestehen, dass eine Impfung nicht vor Infektionen schützt. Vor allem medizinische Einrichtungen sollten dies wissen und entsprechend handeln. Eine Machtdemonstration?

Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa – Innovationsfeindlichkeit oder Schutz?

Die Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) in Europa, die ja auch in der medizinischen Diagnostik und Rehabilitation erfolgreich eingesetzt wird, wird oft als notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Missbrauch und Gefahren gesehen. Doch diese Regulierung könnte auch Innovationen ersticken und Europa im globalen Wettbewerb zurückfallen lassen. Die strengen Vorschriften könnten dazu führen, dass Unternehmen und Entwickler sich in andere Regionen begeben, wo weniger restriktive Gesetze gelten. Statt unsere Freiheit zu schützen, könnten die KI-Regulierungen dazu führen, dass Europa den Anschluss sowohl was die Entwicklung als auch die Anwendugen verliert und technologisch stagniert (s. Bericht: KI auch in der Rehabilitation vom 4. SEPTEMBER 2022).

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz – Fürsorge oder Entmündigung?

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sollte eigentlich die Versorgung von schwerkranken und pflegebedürftigen Menschen verbessern. Doch in der Umsetzung zeigt sich eine bedenkliche Tendenz zur Entmündigung. Patienten, die auf eine intensivpflegerische Versorgung angewiesen sind, werden oft gegen ihren Willen in Pflegeeinrichtungen untergebracht, anstatt die Wahl zu haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungsfreiheit der Betroffenen werden dadurch empfindlich eingeschränkt. Siehe dazu auch die Rubrik: IPReG auf der Seite des Bundesverbandes.

Resümee

Es ist wichtig, einen kritischen Blick auf Gesetze zu werfen, die vorgeblich unseren Schutz und unsere Sicherheit gewährleisten sollen. Oftmals stellen sich diese Gesetze als Trojanische Pferde heraus, die unsere Freiheitsrechte einschränken und uns zu bloßen Spielbällen der Regulierung und Überwachung machen. Das Infektionsschutzgesetz, das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sowie die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sind nur einige Beispiele dafür.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Bürgerinnen und Bürger unsere Rechte und Freiheiten schützen und uns gegen Gesetze zur Wehr setzen, die uns in eine immer stärkere Abhängigkeit von staatlicher Kontrolle und Überwachung bringen. Es sollte eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit angestrebt werden.

Wir müssen die Debatte über diese Gesetze und deren Auswirkungen auf unsere Freiheitsrechte intensivieren. Es ist wichtig, dass die Entscheidungsträger verstehen, dass wir als Bürgerinnen und Bürger nicht bereit sind, unsere Freiheit auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit zu opfern. Wir müssen sicherstellen, dass Gesetze im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stehen.

Darüber hinaus sollten alternative Lösungen und Ansätze in Betracht gezogen werden, die sowohl den Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch ihre Freiheitsrechte respektieren. Zum Beispiel könnten Technologien entwickelt werden, die die Privatsphäre wahren und gleichzeitig den Infektionsschutz gewährleisten. Bei der Regulierung der Künstlichen Intelligenz sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation und Schutz gefunden werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Und um einige Missbräuche zu verhindern, sollten keine beatmeten Bürgerinnen und Bürger ins Heim eingewiesen werden, sondern die Leistungserbringer kontrolliert und ggf. juristisch belangt werden.

Aktueller NACHTRAG:  Nicht nur Missbräuche bei den Leistungserbringern, sondern auch bei den Leistungsträgern müssen ihre juristischen Folgen nach sich ziehen. In einem offenen Brief an Karl Lauterbach wurde auf diese besorgniserregenden Trends hingewiesen, bei denen Krankenkassen Kopfgelder für die Zuweisung von Patienten zur stationären Behandlung anbieten und zusätzliche Prämien für eine erfolgreiche Entwöhnung aussetzen. Diese Praktiken können nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern auch zu Leid für die Versicherten führen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen und darauf achten, dass unsere Freiheitsrechte nicht weiter eingeschränkt werden. Denn letztendlich sind wir es, die die Konsequenzen dieser Gesetze tragen und in einer Gesellschaft leben, in der unsere Freiheit geschützt und respektiert wird. Es liegt an uns, aufzustehen und für unsere Rechte einzutreten, damit wir nicht in einer Welt der scheinbaren Sicherheit, aber tatsächlichen Einschränkung unserer Freiheiten gefangen sind.




Offener Brief an Gesundheitsminister Lauterbach: Kopfgeld für Beatmete?

Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. (Bund) veröffentlichte heute einen offenen Brief an Gesundheitsminister Lauterbach unter der Überschrift „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

In dem offenen Brief wird an Bundesminister Professor Lauterbach appelliert, die Umsetzung des GKV-IPReG zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Ziele und Beweggründe des Gesetzes nicht durch finanzielle Fehlanreize und Missbrauch ins Gegenteil verkehrt werden. Es wird auf beunruhigende Entwicklungen hingewiesen, wie Kopfgelder für die Zuweisung zur stationären Behandlung und extra Prämien im Falle erfolgreicher Entwöhnung, die zu unnötigen Kosten und Leid für Versicherte führen können. Der Appell fordert ein hartes Durchgreifen der Exekutive und dass politisch Verantwortliche ein Interesse daran haben sollten, bei diesen Machenschaften nicht als Komplizen dazustehen.

Zum Beitrag: „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

 




SHV-Heidelberg bei der BUGA 23

Die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim lockt Besucher aus dem ganzen Land an. Eine Vielzahl an blühenden Pflanzen, kunstvoll angelegten Gärten und spannenden Veranstaltungen machen die BUGA zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Am 29. Juni wird auch die Selbsthilfegruppe SHV Heidelberg auf der BUGA präsent sein. Die Besucher der BUGA haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich über die Arbeit der SHV-Gruppe zu informieren und mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Ein außergewöhnliches Engagement der Gruppe war der Aufbau einer Tagesstätte für Schädelhirnverletzte in Heidelberg. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht nur eine adäquate Tagesbetreuung, sondern auch entsprechende individuelle Therapien in der Einrichtung erhalten.

Die Präsenz der Selbsthilfegruppe auf der BUGA verspricht somit einen besonderen Tag für alle Interessierten, betroffenen Hirnverletzten und deren Angehörigen zu werden.

Nähere Informationen: zur Selbsthilfegruppe unter Tel.-Nr. 06223 8014663

zum Treffpunkt SHV (Link zur Homepage )




REHAB und Selbsthilfe

Vom 15. bis 17. Juni 2023 findet in Karlsruhe die führende Messe für Rehabilitation, Therapie und Pflege, die REHAB, statt. Die Veranstaltung bietet ein breites Spektrum an Programmpunkten, die sich mit der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben und anderen relevanten Themen beschäftigen.

Der SHV-Landesverband Baden-Württemberg beteiligt sich aktiv an den Aktionen der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg auf der REHAB in Karlsruhe. Der Verband nimmt an einer Podiumsdiskussion teil, die sich mit der wirksamen Erhöhung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben befasst. Dabei werden Chancen und Barrieren diskutiert. Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2023 von 12:30 bis 13:30 Uhr in Halle 3 statt.

Zudem wird die LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg eine Veranstaltung mit dem Titel „Was ist – und leistet Selbsthilfe?“ durchführen. Nach Kurzvorträgen führen Vertreter unterschiedlicher Selbsthilfeverbände eine „Selbsthilfegruppensitzung“ durch. Unter anderem wird Karl-Eugen Siegel vom SHV-FORUM GEHIRN LV – Baden-Württemberg als Redner und Teilnehmer der Selbsthilfegruppe auftreten. Diese Veranstaltung soll die Bedeutung und Leistungen der Selbsthilfe greifbar machen.

Die Veranstaltung findet am 17. Juni 2023 von 11:30 bis 13:30 Uhr in Halle 3 statt.

Der Bundesverband SHV-FORUM GEHIRN e.V. wird ebenfalls in Halle 2 mit zwei Programmpunkten vertreten sein. Sebastian Lemme wird einen Vortrag zum aktuellen Stand der Diskussion über die Abgrenzung der häuslichen Krankenpflege zur außerklinischen Intensivpflege im Kontext von Hirnverletzungen und Schlaganfällen halten. Dieser Vortrag findet am 15. Juni 2023 von 13:40 bis 14:00 Uhr statt.

Des Weiteren wird Sebastian Lemme an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, die sich mit den Auswirkungen der Bundesrahmenempfehlung zum GKV-IPReG auf Betroffene und Pflegedienste im Bereich Homecare & Pflege befasst. Diese Diskussion findet am 16. Juni 2023 von 12:00 bis 14:00 Uhr statt.

Das gesamte Programm der REHAB, einschließlich dieser Veranstaltungen, ist unter dem folgenden Link verfügbar: REHAB Programm

 




“Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion”

Axel Dressel

In der neuesten Folge des Podcasts „Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“ spricht die Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, mit der Präsidentin des baden-württembergischen Landtags, Muhterem Aras MdL. In dem Gespräch geht es um die Bedeutung von gesellschaftlicher Vielfalt, Akzeptanz und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Muhterem Aras betont, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und eine Haltung darstellt, die den Blick auf unsere Gesellschaft verändert. Trotzdem seien Menschen mit Behinderungen in unserem Land noch immer an vielen Stellen benachteiligt. Um auf eine inklusive Gesellschaft hinarbeiten zu können, müsse man feststellen, dass Menschen mit Behinderungen in Politik und Wirtschaft noch zu gering vertreten sind. Aras fordert dazu auf, Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, sich politisch zu engagieren, um ihre wertvolle Perspektive in politische Prozesse einzubringen.

Die Landtagspräsidentin fordert eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt sind, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Politik und der Landtag die Gesellschaft besser widerspiegeln und diverser werden. Ziel müsse es sein, im Bereich regenerative Energien in Baden-Württemberg weiter voranzukommen und eine Umwelt, Mobilität und soziale Umfeld zu schaffen, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen.

Im Gespräch mit Simone Fischer berichtet Muhterem Aras auch von ihrer Arbeit als Politikerin und Präsidentin des Landtags, über das Grundgesetz und seinen Wert. Dabei stellt sie insbesondere Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und betont die Wichtigkeit, für diese Rechte einzustehen und sich für sie stark zu machen.

Das Interviewe mit Übersetzung in Gebärdensprache sowie Untertitel steht auf YouTube zur Verfügung:

https://www.youtube.com/watch?v=9E1PYB2GXH8




Bericht von Hubert Seiter

Hallo liebe Mitglieder.

 

Hier finden Sie nun den Kurzbericht von Herrn Hubert Seiter wie in unserem dialog 26 vom Mai 2023 angekündigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

xyz26




Es wächst Gras über die UN-Behindertenrechtskonvention

LAG – Baden-Württemberg, Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 ist viel Zeit vergangen. Doch was hat sich seitdem getan? Dieses Thema wird in einem kurzen Video-Beitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai diskutiert. Der Clip, der auf YouTube veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und der bevorstehenden Staatenprüfung im Sommer dieses Jahres.

In dem kurzen Video-Beitrag, der vom Vorstandsmitglied Kirsten Ehrhardt präsentiert wird, gibt es nicht viel Text. Dies spiegelt jedoch genau wider, wie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland bewertet wird. Der Vorstand der LAG BW GLGL meint dazu: „Sie ist so schlecht und so schleppend, dass uns die Worte fehlen!“ Wie die Presseinformation von Gemeinsam leben – gemeinsam leben Baden-Württemberg betont, gibt es auf ihrer Website  www.lag-bw.de eine Hörfassung und eine Textfassung des Videos.

„Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin kontinuierlich und aktiv für die Rechte und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen“, bekräftigt auch der Landesvorsitzende K.E. Siegel im Hinblick auf die Aktionen mit der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg. „Denn nur in einer großen Gemeinschaft kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse und Anliegen von Behinderten und chronisch Kranken gehört und berücksichtigt werden.“




Sorgt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz für eine wirkliche Entlastung?

Steve Buissinne auf Pixabay

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußerte sich kritisch zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Sie beklagte das „Finanzgezerre“ rund um die Pflegereform und betonte, dass weder Politik, Pflegebedürftige und deren Angehörige noch beruflich Pflegende und ihre Arbeitgeber von der abgespeckten Reform profitierten.

Vogler kritisierte, dass politisch einseitige Entscheidungen getroffen und die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen ignoriert wurden. Sie mahnte an, dass die sanften Anpassungen der Pflegeversicherung nicht weit genug gingen und der finanzielle Rahmen vom Finanzministerium vorgegeben werde – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf an Leistungen und Unterstützung vor Ort.

Die Präsidentin des DPR warnte davor, dass die Zukunft der pflegerischen Versorgung und der Profession Pflege auf dem Spiel stehe und somit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt betroffen sei. Sie bezeichnete das finanzielle Pokern um die Pflegereform als würdelos und forderte mehr politische Priorität für das Thema Pflege. Vogler appellierte an den Bundeskanzler, den dringend benötigten politischen Rückhalt für die Pflegereform bereitzustellen.

 

Quelle: EU – Schwerbehinderung