Elektronische Patientenakte

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Um die elektronische Patientenakte (ePA) bald „zum Fliegen“ kommen zu lassen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ärzte zur Befüllung dieser Akte zu verpflichten.
Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat auf der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA erklärt, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, damit diese erfolgreich implementiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Medikation in der ePA im Fokus stehen, wobei Ärzte dazu angehalten werden, die Medikationsübersicht stets aktuell zu halten. Die Einbindung dieser Daten soll weitestgehend automatisiert aus der Praxisverwaltungssoftware (PVS) erfolgen. Krankenhäuser sollen ebenfalls verpflichtet werden, Entlassbriefe in die ePA einzupflegen.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die PVS für eine automatische Befüllung der ePA weiterzuentwickeln. Bezüglich der Einführung des digitalen Rezepts, die für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, sieht Ozegowski die Ärzteschaft in der Pflicht, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Das BMG wird keine große Kampagne dazu durchführen, da es an Haushaltsmitteln fehlt. Die Verantwortung liegt daher bei den Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Kassenärztlichen Vereinigungen, um für angemessene Informationen zu sorgen. Trotzdem erwartet Ozegowski, dass die Einlösung des digitalen Rezepts durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) relativ einfach sein wird und kein großer Aufklärungsbedarf entsteht.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

 




Verbesserte Chance nach Schlaganfall!

Bei ischämischen Schlaganfällen ist eine schnelle Therapie entscheidend für bessere Erfolgsaussichten. Das 4,5-Stunden-Zeitfenster ist jedoch oft knapp. In Studien wurden Kriterien untersucht, um rekanalisierende Therapien (Thrombolyse oder endovaskuläre Therapie) auch in späteren Zeitfenstern anzuwenden. Die endovaskuläre Behandlung innerhalb eines 6-Stunden-Fensters gilt als wirksam und sicher. Dank neuer Kriterien können nun mehr Patienten von einer Thrombektomie profitieren und größere Schäden oder Behinderungen vermeiden. Durch die Wake-Up-Studie wurde das Zeitfenster für medikamentöse Thrombolyse bereits erweitert, aber die Ermittlung des Zeitfensters bleibt eine Herausforderung. Die Berücksichtigung der Kollateralversorgung im Angio-CT trägt zur individuellen Indikationsstellung bei und ist breiter verfügbar als kernspintomografische Perfusionsmessung.

Thrombektomie ist eine medizinische Behandlung, bei der ein Blutgerinnsel (Thrombus) aus einem Blutgefäß entfernt wird. Dies hilft, den normalen Blutfluss wiederherzustellen und schwerwiegende Folgen z.B. eines Schlaganfalls zu verhindern.

Perfusionsmessung ist ein Verfahren, um zu beurteilen, wie gut das Blut durch die Blutgefäße fließt und die verschiedenen Organe und Gewebe im Körper mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Dabei wird die Durchblutung in einem bestimmten Bereich gemessen, um sicherzustellen, dass der Körper richtig funktioniert und gesund ist. In der Medizin kann die Perfusionsmessung dazu beitragen, Probleme wie Durchblutungsstörungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Behandlungen einzuleiten.

Link zum Artikel auf der DGN-Seite.




UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Medien!

Was wäre es für ein Skandal, wenn die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen nur zugeschaltet würde?

Behinderte Menschen in Deutschland stellen Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 14 Jahren geltendes Recht ist. Sie bemängeln unter anderem, dass nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender untertitelt oder in Gebärdensprache angeboten werden.

Das verwundert allerdings nicht, wenn man erfährt, dass sich unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann weigert neben einem Gebärdendolmetscher seine Ansprache im SWR zu halten. Dieser musste seine „inklusive Arbeit“ in einem „exklusiven Studio“ verrichten und wurde dann live zur Ansprache des Ministerpräsidenten eingeblendet. So kann Inklusion nicht gelingen, Herr Kretschmann. Ein Landesvater soll nicht nur Vorbildfunktion haben, sondern unabhängig von Behinderungen jeglicher Art alle seine Kinder gleich annehmen und für sie sorgen. (Dass diese SWR Interna wohl kein Fake ist, demonstriert Ministerpräsident Kretschmann sogar auf der offiziellen Baden-Württemberg Landeshomepage unter dem Stichwort: „Gebärdensprache“)*

Auch werden Probleme des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen selten in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung und auch die Landesregierung sind jedoch verpflichtet, Bewusstseinsbildung durch Kampagnen und Medienarbeit voranzutreiben. Die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats (DBR), Dr. Sigrid Arnade, betont die Notwendigkeit, behinderte Menschen in verschiedenen Rollen darzustellen und einen kritischen Blick auf ihre Lebensumstände zu werfen. Sie fordert, dass sich Medienschaffende mit komplexeren Themen auseinandersetzen, wie Gewalt an behinderten Menschen, Herausforderungen bei der Assistenz und Selbstbestimmung sowie die fehlende Inklusion in Wohnheimen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen.

„Aber auch der barrierefreie Zugang zur medizinischen Versorgung muss gewährleistet werden, was im Moment durch die Anforderungen im IPReG (noch) nicht gegeben ist.“ So der Landesvorsitzende Karl-Eugen Siegel. Er zitiert eine Betroffene, die Ihren Mann zu Hause intensivmedizinisch versorgt und stellt fest, dass viele Angehörige diese Ängste teilen.

„Es gibt nicht nur erhebliche Probleme bei der Potentialerhebung, sondern auch bei den Verordnungen. Wenn bisher der Hausarzt verordnet hat und das zukünftig nicht mehr darf, jedoch auch kein Neurologe vor Ort zu finden ist, dann droht auch ein Versorgungsproblem. Unser Hausarzt ist schon überlastet und hat keine Zeit für eine „Fortbildung“, damit er weiterhin verordnen darf. Wo finde ich bzw. auch andere Betroffene einen Arzt, der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) nach §37c verordnen darf? Auch Facharzttermine für die Verordnungen sind nicht in ausreichender Anzahl verfügbar.“ So die verunsicherte pflegende Angehörige. Auch hierüber wird viel zu wenig in den Medien berichtet.

Die Barrieren sind nicht nur am Bordstein der Straßen zu finden, jedoch vielmehr in den Köpfen der Verantwortlichen.

Quellen:
Link auf die Homepage des Staatsministeriums „Gebärdensprache“ , 10.04.2023 / 17:43
Originalfoto: Pressefoto Staatsministerium / Alexander Louvet, 11.07.2022 Politische Gespräche in Brüssel




Wo lassen sich unsere Flyer auslegen?

Flyer der Selbsthilfe können an verschiedenen Orten ausgelegt werden, um eine größere Reichweite und Sichtbarkeit zu gewährleisten. Einige geeignete Orte sind:

1. Arztpraxen und Kliniken: Hausärzte, Fachärzte und Kliniken sind ideale Orte, um Flyer auszulegen, da sie häufig von potenziell betroffenen Personen und ihren Angehörigen besucht werden.

2. Apotheken: Apotheken sind ebenfalls ein zentraler Anlaufpunkt für Menschen, die nach Informationen und Hilfe suchen.

3. Gemeindezentren und Kirchen: Diese Orte sind Knotenpunkte für lokale Aktivitäten und Veranstaltungen und eignen sich daher hervorragend, um Flyer auszulegen.

4. Bibliotheken und Buchhandlungen: Auch hier suchen Menschen oft nach Informationen und Ressourcen, sodass Selbsthilfeflyer gut sichtbar platziert werden können.

5. Rehabilitationszentren und Pflegeeinrichtungen: Diese Einrichtungen sind auf die Betreuung von Menschen angewiesen, die möglicherweise Unterstützung durch Selbsthilfegruppen benötigen.

6. Supermärkte und Geschäfte: Viele Geschäfte haben Informationsbretter oder Bereiche, in denen Flyer und Broschüren für lokale Veranstaltungen und Organisationen ausgelegt werden können.

7. Schulen und Universitäten: Bildungseinrichtungen können ebenfalls eine gute Plattform bieten, um Flyer auszulegen und auf Selbsthilfegruppen aufmerksam zu machen.

Denken Sie bei der Auswahl der Orte zum Auslegen von Flyern daran, die Erlaubnis des jeweiligen Betreibers oder Verantwortlichen einzuholen, bevor Sie die Flyer platzieren.




Fachtag „Teilhabe im Arbeitsleben“

Die Vorsitzende Bärbel Kehl-Maurer führte in den gut besuchten Fachtag ein.

Am 1. April fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart der Fachtag „Teilhabe im Arbeitsleben“ und die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg statt. Unter dem Motto „Wie kann die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben wirksam erhöht werden? Chancen und Barrieren“ zielte der Fachtag darauf ab, das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsmarkt hervorzuheben und auf die Chancen und Barrieren einzugehen, denen sie begegnen.

Die Veranstaltung wurde von der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg organisiert, um die Bedeutung der Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen, insbesondere in Zeiten des Arbeitskräftemangels, bewusst zu machen. Impulsreden wurden von Simone Fischer, der Landesbehindertenbeauftragten, und Bernhard Pflaum vom Integrationsamt des KVJS gehalten.

Des Weiteren wurden Erfahrungsberichte von Betroffenen vorgestellt, wie zum Beispiel von einer Beschäftigten mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt und einem Schwerbehindertenvertreter der Albtal-Verkehrsgesellschaft. In einer moderierten Gesprächsrunde wurden einzelne Aspekte vertieft, an der unter anderem Simone Fischer, Landesbehindertenbeauftragte, und Angelika Kvaic, Vertreterin der Agentur für Arbeit (Regionaldirektion Baden-Württemberg), teilnahmen.

Das Ziel des Fachtages bestand darin, die Chancen und Möglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen, die sich ergeben, wenn die Barrieren, die derzeit für Menschen mit Handicap bestehen, reduziert oder sogar vollständig (Vision) abgebaut werden.

Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN beim fotografieren einzelner Folien

„Diese Veranstaltung sollte“, so Karl-Eugen Siegel, Teilnehmer und Landesvorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., „vor Führungskräften von Unternehmen und Organisationen nochmals durchgeführt werden, um diese Entscheidungsträger dafür sensibilisiert werden, Menschen mit Einschränkungen als wertvolle Mitglieder ihrer Belegschaft zu betrachten und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.“

Anmerkung: Eine Möglichkeit der öffentlichen Präsentation wird sich auf der Karlsruher REHAB vom 15. – 17. Juni 2023 ergeben.

 


„Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Mitgliederzeitschrift ‚dialog‘ 1/2023“

Als Nichtmitglied können Sie ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle anfordern.





Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Ein Teil des anwesenden Vorstandes der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Am 1. April 2023 fand die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg in der Sparkassenakademie in Stuttgart statt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben.

Die Eröffnung der Mitgliederversammlung erfolgte durch die Vorsitzende Bärbel Kehl-Maurer, die auch die Feststellung der Beschlussfähigkeit übernahm. Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde die Tagesordnung verabschiedet.

Die Veranstaltung begann mit einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder der LAG Selbsthilfe. Anschließend wurde das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung genehmigt.

Im Tätigkeitsbericht durch die Vorsitzende wurden die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten seit der letzten Mitgliederversammlung zusammengefasst. Die Vorstellung des 2. Image- und Erklärfilmes, welcher die Arbeit und die Ziele der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg illustrierte, folgte daraufhin. Der Jahresabschluss 2022 wurde von Schatzmeister Hans-Jürgen Hillenhagen präsentiert und erläutert. Die Kassenprüfer bestätigten die korrekte Buchführung und Finanzlage des Verbandes. Der Haushalts- und Wirtschaftsplan für 2023 wurde ebenso von Hans-Jürgen Hillenhagen vorgestellt und erläutert.

Nach der Aussprache über die vorgestellten Berichte und Pläne wurde ein Beschluss gefasst und der Vorstand entlastet. Es folgte eine Übersicht über anstehende Berichte und Termine für 2023/2024. Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Jutta Pagel-Steidl, die für die Behindertenorganisationen Baden-Württemberg im Rundfunkrat des SWR aktiv ist, über die Schwierigkeiten, aber vornehmlich auch über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Mitgliederversammlung zeugte von der konstruktiven Arbeit und dem Engagement der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben und anderen gesellschaftlichen Bereichen.  


Als Nichtmitglied können Sie ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle anfordern.





Erfurter Erklärung, Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmark

( Thüringer Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen)

64. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Erfurt mit Simone Fischer / Baden-Württemberg (r).

Die Vertreter des Bundes und der Länder, die für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, haben sich am 3. und 4. November in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung versammelt. Dabei verabschiedeten sie die „Erfurter Erklärung“, in der sie Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 stellten und Wege zur Umsetzung in den Bereichen inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen skizzierten.

Um eine höhere Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv werden, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen gewährleisten. Inklusionsunternehmen sollten in Zukunft eine stärker richtungsweisende Rolle spielen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Wandel der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzutreiben.

Mit der „Erfurter Erklärung“ drängen die 17 Vertreter des Bundes und der Länder auf verstärkte Bemühungen, Initiativen und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv zu gestalten.
Die Vertreter treffen sich zweimal im Jahr, um aktuelle Themen in der Behindertenpolitik zu diskutieren.

Die komplette „Erfurter Erklärung“ kann hier als PDF eingesehen werden.

 

 




Unser Gehirn: Faszinierend und fragil!

Wnen Sie deiesn Txet lseen kenenn, dnan heban Sie Banknsfatcht mit der Faaznistoin Ierhs Girhnes gacehmt. Wnen Sie joecdh drcuh enein Sislschckchsalag eenin Arinegehgön zu voesrgern heabn, dnan sellotn Sie die E-Linreang- Rihee des Beruanndebsdevs SHV – FUORM GIHREN e.V. nciht vpasersen.

(Versuchen Sie den Text ohne viel zu überlegen zu lesen. Wenn Sie Ihn in „normaler“ Schrift lesen wollen, dann klicken Sie hier)

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann haben Sie Bekanntschaft mit der Faszination Ihres Gehirns gemacht. Wenn Sie jedoch durch einen Schicksalsschlag einen Angehörigen zu versorgen haben, dann sollten Sie die E-Learning-Reihe des Bundesverbandes SHV – FORUM GEHIRN e.V. nicht verpassen.

Zur brainWEEK – Aktion 2023 „Häusliche Intensivpflege und Therapie




Auf ein Wort Herr Minister Lauterbach

Im Interview mit dem Magazin STERN am 13. Januar 2023 spricht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach über wichtige Reformen im Jahr 2023 unter anderem auch über Reformen in der Pflege. Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Baden-Württemberg nimmt dazu Stellung.

STERN:

Eine zweite wichtige Reform betrifft die Pflege. Was haben Sie da 2023 vor?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wir wollen insbesondere die Pflege durch Angehörige und durch ambulante Dienste besserstellen. Die meisten Betroffenen werden zuhause gepflegt. Die brauchen unsere Unterstützung. Zumal die Personalkosten in der ambulanten Pflege auch zu recht gestiegen sind. Und dafür müssen die Pflegeleistungen steigen.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Minister Lauterbach, es ist wirklich eine schöne Geste von Ihnen, dass Sie den pflegenden Angehörigen von schwerst Betroffenen Ihre Unterstützung und die der Gesellschaft versprechen. Da können wir als Vertreter genau dieser Gruppe endlich aufatmen, denn durch das GKV-IPReG waren wir ja diesbezüglich stark verunsichert.

Nun gestehen Sie sogar erhöhte Personalkosten im ambulanten Bereich zu – ich hoffe, dass Sie dies auch z.B. unseren lokalen Kostenträgern deutlich machen, dass diese z.B. im Persönlichen Budget dies akzeptieren. Leider ändert selbst eine weitere Steigerung der Pflegeleistung nichts daran, dass die im GKV-IPReG geforderte qualifizierte Pflege zu Hause wegen des Pflegenotstandes nicht so umzusetzen ist. Das mag in Berlin funktionieren, aber bei uns auf der Schwäbischen Alb (und auch bundesweit im ländlichen Raum) nicht. Daher bleibt real die Angst der Angehörigen, ihren schwerst betroffenen und ggf. über Jahrzehnte schon zu Hause versorgten Patienten in ein Heim geben zu müssen, bestehen. – Wo bleibt da Ihre versprochene Unterstützung? Wo die von uns geforderte Reform, die Anpassung des GKV-IPReG an die Realität?

STERN:

Also mehr Geld. Woher soll das kommen, zumal die Zahl der zu Pflegenden weiter steigen wird?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Zunächst einmal: Wir wollten ja über positive Dinge sprechen. Unsere Pflegeversicherung ist im europäischen Vergleich sehr gut. Sie ist intelligent gemacht und immer wieder verbessert worden. Der Reformstau in der Pflege ist nicht so gravierend wie bei den Krankenhäusern.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, wir als Angehörige von z.T. komatösen Partnern können viel Positives über unsere zu Betreuenden zu Hause berichten, doch das sind nur wenige uns motivierende und ganz persönliche Momente, bevor die Sorgen und Ängste für die uns Anvertrauten, wie ein Damoklesschwert wieder auftauchen. Denn es ist ja nicht „nur“ der Pflegenotstand, der uns zu schaffen macht. Es sind die immer wiederkehrenden scheinbaren Kleinigkeiten, die uns mehr als zu schaffen machen. Allein die Verwaltung einer häuslichen Versorgung: Besorgung von Verordnungen für Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Lieferengpässe sowohl im Bereich der Ernährung (Sondenkost), Hygieneartikel bis hin zu Medikamenten, etc. Und neuerdings noch die Angst vor Engpässen und sogar Ausfall von lebensnotwendigen Interventionsmaschinen, wie Beatmungsmaschinen und Absaugeinrichtungen. – Es gäbe noch viel, viel mehr aufzuzählen! – Aber: „Wir wollten ja über positive Dinge sprechen.“ sagen Sie aus Ihrer bundespolitischen Sicht als Unbeteiligter.

STERN: Fehlt immer noch das Geld.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

In der Tag: Deshalb werden wir auch nicht umhinkommen, dass die Beitragssätze steigen. Und im Koalitionsvertrag sind zurecht auch weitere Steuerzuschüsse vorgesehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch weil durch mehr Pflege zuhause das System insgesamt entlastet wird.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

In der Tat, Herr Bundesgesundheitsminister, das sehen wir genauso. Da ist die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefordert. Doch dann muss auch die Politik diesen Bereich, vor allem die Pflege unterstützen und nicht durch unsinnige Maßnahmen Pflegekräfte aus dem Beruf verdrängen, wie dies in den letzten beiden Jahren der Fall war. Das entspricht nicht der von Ihnen geforderten Solidarität. Solidarität besteht nicht darin, mehr Beiträge in die Kassen zu spülen, sondern die z.T. übermenschlichen Leistungen entsprechend anzuerkennen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wenn die Pflege zu Hause entfällt, folgt oft die stationäre Pflege. Und die ist noch teurer. Durch ambulante Pflegedienste wird auch erreicht, dass viele Angehörige im Beruf bleiben können, die sonst ihre Angehörigen pflegen würden.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, bitte streichen Sie das „oft“, denn wenn die häusliche Pflege verhindert wird, dann folgt unweigerlich die stationäre Pflege, ansonsten der Tod! – Wahrscheinlich bin ich im Moment nicht auf dem aktuellsten Stand, doch weiß ich nicht, welchen Vergleich Sie hier anstellen. Sie behaupten nun, dass die stationäre Versorgung teurer ist als die ambulante. Wenn es zu einer Einweisung auf die Intensivstation kommt, haben Sie vollkommen Recht. Doch aus meiner inzwischen jahrzehntelangen Erfahrung ist dies in aller Regel nicht der Fall. In den meisten mir bekannten Fällen, kommen nicht beatmete, jedoch schwerst hirngeschädigte Menschen in „normale“ Pflegeheime für alte pflegebedürftige Menschen. Absolut unzureichend, doch leider häufig die Realität. – Übrigens Herr Minister, wenn diese Einweisung in ein möglichst ortsfernes Pflegeheim gelungen ist (nach meiner Auffassung das Ziel des GKV-IPReG) dann können die Angehörigen endlich auch wieder ohne Belastung ihrem Beruf nachgehen und durch ihr Gehalt die volkswirtschaftliche Wertsteigerung mit erhöhen. Wir haben ja inzwischen über zwei Jahre das Social-Distancing von Ihnen verordnet bekommen, warum sollten wir das nicht hier fortsetzen?

Aber Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach! Genau darunter haben wir als emotionsbegabte Bundesbürger gelitten, die Selbsthilfe ist fast zum Erliegen gekommen und muss nun mühsam wieder in Präsenz neu belebt, das Vertrauen zueinander, das u.a. durch Ihre Ausgrenzungspolitik verloren gegangen ist, muss neu aufgebaut werden. Die unendliche aufopfernde häusliche Pflege durch die Angehörigen muss deutlich erleichtert werden, administrative Aufgaben auf ein Minimum gesenkt, Unterstützung bei der Suche geeigneter Pflegekräfte veranlasst und insgesamt, dem Pflegenotstand durch die entsprechende gesellschaftliche und vor allem politische Wertschätzung des Pflegepersonals entgegengewirkt werden. Eine entsprechende Reform des GKV-IPReG wäre für die schwerst Betroffenen und deren Angehörigen eine wirkliche Unterstützung Ihrerseits, die viele Ängste beseitigen könnte. Dazu müssten Sie weder Steuermittel in die Hand nehmen, noch die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. – Nicht alle Probleme lassen sich mit Geld lösen!

 

Das gesamte Interview des Magazins STERN mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kann auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (s. Quelle) abgerufen werden.

 

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 18.01.2023, 15:56 Uhr)

 

 

 

 

 

 




Baden-Württemberg setzt auf inklusives Wohnen: Förderung von Wohngemeinschaften

Porträt: Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes BW: Manne Lucha
(Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg / Jan Potente)

Trotz des Bedarfs an täglicher Begleitung und Unterstützung im Alltag wünschen sich die meisten Menschen mit Behinderungen die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Förderung von elf Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf in diesem Bundesland bereitzustellen.

Die Fördermittel werden auf fünf Wohngemeinschaften für Personen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie sechs Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen verteilt. Der Sozialminister Manne Lucha unterstrich dabei, dass niemand dazu gezwungen sein sollte, in einem Wohnheim oder einer Pflegeeinrichtung zu leben.

Er betonte: „Menschen mit Behinderungen haben genauso wie alle anderen das Recht, ihren eigenen Wohnort zu wählen und darüber zu entscheiden, mit wem sie zusammenleben möchten. Durch die Erprobung neuer Formen des gemeinschaftlichen Wohnens stellen wir uns auch der Herausforderung des demografischen Wandels und fördern den sozialen Zusammenhalt in unseren Nachbarschaften, Stadtvierteln und Dörfern.“

Quelle: kobinet-nachrichten