Es wächst Gras über die UN-Behindertenrechtskonvention

LAG – Baden-Württemberg, Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 ist viel Zeit vergangen. Doch was hat sich seitdem getan? Dieses Thema wird in einem kurzen Video-Beitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai diskutiert. Der Clip, der auf YouTube veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und der bevorstehenden Staatenprüfung im Sommer dieses Jahres.

In dem kurzen Video-Beitrag, der vom Vorstandsmitglied Kirsten Ehrhardt präsentiert wird, gibt es nicht viel Text. Dies spiegelt jedoch genau wider, wie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland bewertet wird. Der Vorstand der LAG BW GLGL meint dazu: „Sie ist so schlecht und so schleppend, dass uns die Worte fehlen!“ Wie die Presseinformation von Gemeinsam leben – gemeinsam leben Baden-Württemberg betont, gibt es auf ihrer Website  www.lag-bw.de eine Hörfassung und eine Textfassung des Videos.

„Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin kontinuierlich und aktiv für die Rechte und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen“, bekräftigt auch der Landesvorsitzende K.E. Siegel im Hinblick auf die Aktionen mit der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg. „Denn nur in einer großen Gemeinschaft kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse und Anliegen von Behinderten und chronisch Kranken gehört und berücksichtigt werden.“




Sorgt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz für eine wirkliche Entlastung?

Steve Buissinne auf Pixabay

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußerte sich kritisch zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Sie beklagte das „Finanzgezerre“ rund um die Pflegereform und betonte, dass weder Politik, Pflegebedürftige und deren Angehörige noch beruflich Pflegende und ihre Arbeitgeber von der abgespeckten Reform profitierten.

Vogler kritisierte, dass politisch einseitige Entscheidungen getroffen und die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen ignoriert wurden. Sie mahnte an, dass die sanften Anpassungen der Pflegeversicherung nicht weit genug gingen und der finanzielle Rahmen vom Finanzministerium vorgegeben werde – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf an Leistungen und Unterstützung vor Ort.

Die Präsidentin des DPR warnte davor, dass die Zukunft der pflegerischen Versorgung und der Profession Pflege auf dem Spiel stehe und somit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt betroffen sei. Sie bezeichnete das finanzielle Pokern um die Pflegereform als würdelos und forderte mehr politische Priorität für das Thema Pflege. Vogler appellierte an den Bundeskanzler, den dringend benötigten politischen Rückhalt für die Pflegereform bereitzustellen.

 

Quelle: EU – Schwerbehinderung




Elektronische Patientenakte

Translator

 

Um die elektronische Patientenakte (ePA) bald „zum Fliegen“ kommen zu lassen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ärzte zur Befüllung dieser Akte zu verpflichten.
Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat auf der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA erklärt, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, damit diese erfolgreich implementiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Medikation in der ePA im Fokus stehen, wobei Ärzte dazu angehalten werden, die Medikationsübersicht stets aktuell zu halten. Die Einbindung dieser Daten soll weitestgehend automatisiert aus der Praxisverwaltungssoftware (PVS) erfolgen. Krankenhäuser sollen ebenfalls verpflichtet werden, Entlassbriefe in die ePA einzupflegen.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die PVS für eine automatische Befüllung der ePA weiterzuentwickeln. Bezüglich der Einführung des digitalen Rezepts, die für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, sieht Ozegowski die Ärzteschaft in der Pflicht, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Das BMG wird keine große Kampagne dazu durchführen, da es an Haushaltsmitteln fehlt. Die Verantwortung liegt daher bei den Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Kassenärztlichen Vereinigungen, um für angemessene Informationen zu sorgen. Trotzdem erwartet Ozegowski, dass die Einlösung des digitalen Rezepts durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) relativ einfach sein wird und kein großer Aufklärungsbedarf entsteht.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

 




Verbesserte Chance nach Schlaganfall!

Bei ischämischen Schlaganfällen ist eine schnelle Therapie entscheidend für bessere Erfolgsaussichten. Das 4,5-Stunden-Zeitfenster ist jedoch oft knapp. In Studien wurden Kriterien untersucht, um rekanalisierende Therapien (Thrombolyse oder endovaskuläre Therapie) auch in späteren Zeitfenstern anzuwenden. Die endovaskuläre Behandlung innerhalb eines 6-Stunden-Fensters gilt als wirksam und sicher. Dank neuer Kriterien können nun mehr Patienten von einer Thrombektomie profitieren und größere Schäden oder Behinderungen vermeiden. Durch die Wake-Up-Studie wurde das Zeitfenster für medikamentöse Thrombolyse bereits erweitert, aber die Ermittlung des Zeitfensters bleibt eine Herausforderung. Die Berücksichtigung der Kollateralversorgung im Angio-CT trägt zur individuellen Indikationsstellung bei und ist breiter verfügbar als kernspintomografische Perfusionsmessung.

Thrombektomie ist eine medizinische Behandlung, bei der ein Blutgerinnsel (Thrombus) aus einem Blutgefäß entfernt wird. Dies hilft, den normalen Blutfluss wiederherzustellen und schwerwiegende Folgen z.B. eines Schlaganfalls zu verhindern.

Perfusionsmessung ist ein Verfahren, um zu beurteilen, wie gut das Blut durch die Blutgefäße fließt und die verschiedenen Organe und Gewebe im Körper mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Dabei wird die Durchblutung in einem bestimmten Bereich gemessen, um sicherzustellen, dass der Körper richtig funktioniert und gesund ist. In der Medizin kann die Perfusionsmessung dazu beitragen, Probleme wie Durchblutungsstörungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Behandlungen einzuleiten.

Link zum Artikel auf der DGN-Seite.




UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Medien!

Was wäre es für ein Skandal, wenn die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen nur zugeschaltet würde?

Behinderte Menschen in Deutschland stellen Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 14 Jahren geltendes Recht ist. Sie bemängeln unter anderem, dass nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender untertitelt oder in Gebärdensprache angeboten werden.

Das verwundert allerdings nicht, wenn man erfährt, dass sich unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann weigert neben einem Gebärdendolmetscher seine Ansprache im SWR zu halten. Dieser musste seine „inklusive Arbeit“ in einem „exklusiven Studio“ verrichten und wurde dann live zur Ansprache des Ministerpräsidenten eingeblendet. So kann Inklusion nicht gelingen, Herr Kretschmann. Ein Landesvater soll nicht nur Vorbildfunktion haben, sondern unabhängig von Behinderungen jeglicher Art alle seine Kinder gleich annehmen und für sie sorgen. (Dass diese SWR Interna wohl kein Fake ist, demonstriert Ministerpräsident Kretschmann sogar auf der offiziellen Baden-Württemberg Landeshomepage unter dem Stichwort: „Gebärdensprache“)*

Auch werden Probleme des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen selten in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung und auch die Landesregierung sind jedoch verpflichtet, Bewusstseinsbildung durch Kampagnen und Medienarbeit voranzutreiben. Die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats (DBR), Dr. Sigrid Arnade, betont die Notwendigkeit, behinderte Menschen in verschiedenen Rollen darzustellen und einen kritischen Blick auf ihre Lebensumstände zu werfen. Sie fordert, dass sich Medienschaffende mit komplexeren Themen auseinandersetzen, wie Gewalt an behinderten Menschen, Herausforderungen bei der Assistenz und Selbstbestimmung sowie die fehlende Inklusion in Wohnheimen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen.

„Aber auch der barrierefreie Zugang zur medizinischen Versorgung muss gewährleistet werden, was im Moment durch die Anforderungen im IPReG (noch) nicht gegeben ist.“ So der Landesvorsitzende Karl-Eugen Siegel. Er zitiert eine Betroffene, die Ihren Mann zu Hause intensivmedizinisch versorgt und stellt fest, dass viele Angehörige diese Ängste teilen.

„Es gibt nicht nur erhebliche Probleme bei der Potentialerhebung, sondern auch bei den Verordnungen. Wenn bisher der Hausarzt verordnet hat und das zukünftig nicht mehr darf, jedoch auch kein Neurologe vor Ort zu finden ist, dann droht auch ein Versorgungsproblem. Unser Hausarzt ist schon überlastet und hat keine Zeit für eine „Fortbildung“, damit er weiterhin verordnen darf. Wo finde ich bzw. auch andere Betroffene einen Arzt, der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) nach §37c verordnen darf? Auch Facharzttermine für die Verordnungen sind nicht in ausreichender Anzahl verfügbar.“ So die verunsicherte pflegende Angehörige. Auch hierüber wird viel zu wenig in den Medien berichtet.

Die Barrieren sind nicht nur am Bordstein der Straßen zu finden, jedoch vielmehr in den Köpfen der Verantwortlichen.

Quellen:
Link auf die Homepage des Staatsministeriums „Gebärdensprache“ , 10.04.2023 / 17:43
Originalfoto: Pressefoto Staatsministerium / Alexander Louvet, 11.07.2022 Politische Gespräche in Brüssel




Wo lassen sich unsere Flyer auslegen?

Flyer der Selbsthilfe können an verschiedenen Orten ausgelegt werden, um eine größere Reichweite und Sichtbarkeit zu gewährleisten. Einige geeignete Orte sind:

1. Arztpraxen und Kliniken: Hausärzte, Fachärzte und Kliniken sind ideale Orte, um Flyer auszulegen, da sie häufig von potenziell betroffenen Personen und ihren Angehörigen besucht werden.

2. Apotheken: Apotheken sind ebenfalls ein zentraler Anlaufpunkt für Menschen, die nach Informationen und Hilfe suchen.

3. Gemeindezentren und Kirchen: Diese Orte sind Knotenpunkte für lokale Aktivitäten und Veranstaltungen und eignen sich daher hervorragend, um Flyer auszulegen.

4. Bibliotheken und Buchhandlungen: Auch hier suchen Menschen oft nach Informationen und Ressourcen, sodass Selbsthilfeflyer gut sichtbar platziert werden können.

5. Rehabilitationszentren und Pflegeeinrichtungen: Diese Einrichtungen sind auf die Betreuung von Menschen angewiesen, die möglicherweise Unterstützung durch Selbsthilfegruppen benötigen.

6. Supermärkte und Geschäfte: Viele Geschäfte haben Informationsbretter oder Bereiche, in denen Flyer und Broschüren für lokale Veranstaltungen und Organisationen ausgelegt werden können.

7. Schulen und Universitäten: Bildungseinrichtungen können ebenfalls eine gute Plattform bieten, um Flyer auszulegen und auf Selbsthilfegruppen aufmerksam zu machen.

Denken Sie bei der Auswahl der Orte zum Auslegen von Flyern daran, die Erlaubnis des jeweiligen Betreibers oder Verantwortlichen einzuholen, bevor Sie die Flyer platzieren.




Fachtag „Teilhabe im Arbeitsleben“

Die Vorsitzende Bärbel Kehl-Maurer führte in den gut besuchten Fachtag ein.

Am 1. April fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart der Fachtag „Teilhabe im Arbeitsleben“ und die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg statt. Unter dem Motto „Wie kann die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben wirksam erhöht werden? Chancen und Barrieren“ zielte der Fachtag darauf ab, das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsmarkt hervorzuheben und auf die Chancen und Barrieren einzugehen, denen sie begegnen.

Die Veranstaltung wurde von der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg organisiert, um die Bedeutung der Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen, insbesondere in Zeiten des Arbeitskräftemangels, bewusst zu machen. Impulsreden wurden von Simone Fischer, der Landesbehindertenbeauftragten, und Bernhard Pflaum vom Integrationsamt des KVJS gehalten.

Des Weiteren wurden Erfahrungsberichte von Betroffenen vorgestellt, wie zum Beispiel von einer Beschäftigten mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt und einem Schwerbehindertenvertreter der Albtal-Verkehrsgesellschaft. In einer moderierten Gesprächsrunde wurden einzelne Aspekte vertieft, an der unter anderem Simone Fischer, Landesbehindertenbeauftragte, und Angelika Kvaic, Vertreterin der Agentur für Arbeit (Regionaldirektion Baden-Württemberg), teilnahmen.

Das Ziel des Fachtages bestand darin, die Chancen und Möglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen, die sich ergeben, wenn die Barrieren, die derzeit für Menschen mit Handicap bestehen, reduziert oder sogar vollständig (Vision) abgebaut werden.

Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN beim fotografieren einzelner Folien

„Diese Veranstaltung sollte“, so Karl-Eugen Siegel, Teilnehmer und Landesvorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., „vor Führungskräften von Unternehmen und Organisationen nochmals durchgeführt werden, um diese Entscheidungsträger dafür sensibilisiert werden, Menschen mit Einschränkungen als wertvolle Mitglieder ihrer Belegschaft zu betrachten und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.“

Anmerkung: Eine Möglichkeit der öffentlichen Präsentation wird sich auf der Karlsruher REHAB vom 15. – 17. Juni 2023 ergeben.

 


„Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Mitgliederzeitschrift ‚dialog‘ 1/2023“

Als Nichtmitglied können Sie ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle anfordern.





Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Ein Teil des anwesenden Vorstandes der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Am 1. April 2023 fand die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg in der Sparkassenakademie in Stuttgart statt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben.

Die Eröffnung der Mitgliederversammlung erfolgte durch die Vorsitzende Bärbel Kehl-Maurer, die auch die Feststellung der Beschlussfähigkeit übernahm. Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde die Tagesordnung verabschiedet.

Die Veranstaltung begann mit einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder der LAG Selbsthilfe. Anschließend wurde das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung genehmigt.

Im Tätigkeitsbericht durch die Vorsitzende wurden die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten seit der letzten Mitgliederversammlung zusammengefasst. Die Vorstellung des 2. Image- und Erklärfilmes, welcher die Arbeit und die Ziele der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg illustrierte, folgte daraufhin. Der Jahresabschluss 2022 wurde von Schatzmeister Hans-Jürgen Hillenhagen präsentiert und erläutert. Die Kassenprüfer bestätigten die korrekte Buchführung und Finanzlage des Verbandes. Der Haushalts- und Wirtschaftsplan für 2023 wurde ebenso von Hans-Jürgen Hillenhagen vorgestellt und erläutert.

Nach der Aussprache über die vorgestellten Berichte und Pläne wurde ein Beschluss gefasst und der Vorstand entlastet. Es folgte eine Übersicht über anstehende Berichte und Termine für 2023/2024. Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Jutta Pagel-Steidl, die für die Behindertenorganisationen Baden-Württemberg im Rundfunkrat des SWR aktiv ist, über die Schwierigkeiten, aber vornehmlich auch über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Mitgliederversammlung zeugte von der konstruktiven Arbeit und dem Engagement der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben und anderen gesellschaftlichen Bereichen.  


Als Nichtmitglied können Sie ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle anfordern.





Erfurter Erklärung, Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmark

( Thüringer Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen)

64. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Erfurt mit Simone Fischer / Baden-Württemberg (r).

Die Vertreter des Bundes und der Länder, die für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, haben sich am 3. und 4. November in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung versammelt. Dabei verabschiedeten sie die „Erfurter Erklärung“, in der sie Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 stellten und Wege zur Umsetzung in den Bereichen inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen skizzierten.

Um eine höhere Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv werden, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen gewährleisten. Inklusionsunternehmen sollten in Zukunft eine stärker richtungsweisende Rolle spielen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Wandel der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzutreiben.

Mit der „Erfurter Erklärung“ drängen die 17 Vertreter des Bundes und der Länder auf verstärkte Bemühungen, Initiativen und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv zu gestalten.
Die Vertreter treffen sich zweimal im Jahr, um aktuelle Themen in der Behindertenpolitik zu diskutieren.

Die komplette „Erfurter Erklärung“ kann hier als PDF eingesehen werden.

 

 




Unser Gehirn: Faszinierend und fragil!

Wnen Sie deiesn Txet lseen kenenn, dnan heban Sie Banknsfatcht mit der Faaznistoin Ierhs Girhnes gacehmt. Wnen Sie joecdh drcuh enein Sislschckchsalag eenin Arinegehgön zu voesrgern heabn, dnan sellotn Sie die E-Linreang- Rihee des Beruanndebsdevs SHV – FUORM GIHREN e.V. nciht vpasersen.

(Versuchen Sie den Text ohne viel zu überlegen zu lesen. Wenn Sie Ihn in „normaler“ Schrift lesen wollen, dann klicken Sie hier)

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann haben Sie Bekanntschaft mit der Faszination Ihres Gehirns gemacht. Wenn Sie jedoch durch einen Schicksalsschlag einen Angehörigen zu versorgen haben, dann sollten Sie die E-Learning-Reihe des Bundesverbandes SHV – FORUM GEHIRN e.V. nicht verpassen.

Zur brainWEEK – Aktion 2023 „Häusliche Intensivpflege und Therapie