Verlängert bis: 14.01.2023! Beteiligungsportal B-W

Der SHV Landesverband Baden-Württemberg monierte sowohl bei unserer ‚Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen‘ als auch beim Ministerium selbst über den erschwerten Zugang auf dem Landesportal. Zum Teil war aus technischen Gründen weder eine Registrierung noch danach eine Anmeldung möglich. Diese technischen Probleme scheinen nun beseitigt zu sein.

Heute erreichte diese positive Nachricht unsere Geschäftsstelle:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen noch vor den Weihnachtsfeiertagen folgende positive Neuigkeit zur Mitwirkung über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ mitteilen zu können:

Die Frist, um Eingaben zur Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ einzugeben, wurde um eine Woche verlängert –

bis zum 14.01.2023 !
 
Das ist eine gute Nachricht.

Bitte nutzen Sie diese Fristverlängerung und damit die gute Möglichkeit, bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes die Punkte mit einzubringen, die Ihnen bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes wichtig sind und „unter den Nägeln brennen“!
Vielen Dank.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nochmals eine friedliche, frohe und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Übergang ins neue Jahr.

Freundliche Grüße

Frank Kissling  und Maren Krebs

LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.

 

Wir möchten uns an dieser Stelle bei den engagierten Mitarbeitern (Behindertenbeauftragte und SM) bedanken, die dieses Problem schnell und pragmatisch gelöst und die Verlängerung ermöglicht haben!




50 Jahre LAG Selbsthilfe Bayern e.V.

Vertreter der ca. 110 Landesverbände in Bayern auf der Jubiläumsveranstaltung (Ganz rechts, Karl-Eugen Siegel, Landesverband SHV – Bayern)

Christian Seuß, stellvert. Vorsitzender Foto: LAG Selbsthilfe Bayern e.V. / Robert Schopp

Am 18. November feierte die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. ihr fünfzigjähriges Jubiläum.
Die Vertreter von knapp 110 Landesverbänden der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen und viele weitere geladenen Gäste waren zu diesem Anlass im Senatsaal des bayerischen Landtages versammelt.

Christian Seuß, stellvertretende Vorsitzender der LAG und langjähriger Landesgeschäftsführer des bayerischen blinden und sehbehinderten Bundes e.V. führte professionell durch das Jubiläumsprogramm. Beeindruckend auch die Organisation, die sich besonders bei der Talkrunde, bei der sich mehrere Personen aus einzelnen Mitgliedsverbänden der LAG mit ihrer ganz persönlichen Geschichte vorstellten, zeigte. Der Blinde Seuß, saß zwischen den vier Interviewpartnern, auf dem Schoß sein Brailleschrift-Manuskript, und wusste genau, wo sich diese befanden, um mit ihnen „Augenkontakt“ zu halten.

Thomas Bannasch, Geschäftsführer Foto: LAG Selbsthilfe Bayern e.V. / Robert Schopp

Spannend und aufschlussreich war auch der Bericht von Geschäftsführer Thomas Bannasch, der die Geschichte der LAG Selbsthilfe in Bayern lebendig vortrug. Wenn zu Beginn Ilse Aigner, die Landtagspräsidentin in ihrem Grußwort zum 50. Jubiläum der LAG Selbsthilfe bescheinigte, dass die LAG zum Gelingen des „lebens- und liebenswerten Lebens in Bayern“ enormes beigetragen hat, so verwies Bannasch auf das immer noch geltende Motto der LAG: „Nicht über uns ohne uns!“ – Dies, so Bannasch müsse in Zukunft noch konkreter für ein barrierefreies Bayern umgesetzt werden.

Das Video zur Jubiläumsveranstaltung findet sich auf der neu gestalteten Website unter https://lag-selbsthilfe-bayern.de/.




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Registrieren und kommentieren auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Bis zum 6. Januar 2023 können Sie sich durch Kommentare und Anregungen am Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beteiligen (s. dazu „Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet„)

Um einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich erst registrieren. Das ist aber ganz einfach.

Sie müssen nur wie oben im Bild gezeigt, Ihre Mailadresse und ein Passwort eingeben und auf registrieren drücken.

Dann erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Dort drücken Sie auf „Bestätigen“ und erhalten sofort die Bestätigung.

(Anmerkung: Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Profil vervollständigen können. Dieser Link funktionierte bei mir nicht. Ist aber für einen Kommentar nicht nötig.)

Gehen Sie dann auf das Beteiligungsportal der UN-Behindertenrechtskonvention und wählen Sie eines der Themen (Arbeitsgruppen) aus.

In den einzelnen Themen finden Sie die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Einzelforderungen. Zum Beispiel in der Arbeitsgruppe „GESUNDHEIT“ finden Sie als Angehörige den Abschnitt

„Einzelforderungen im Themenbereich Begleitung von Angehörigen“

Haben Sie z.B. dort noch weitere Anregungen, oder wollen einen oder mehrere Punkte kommentieren, dann scrollen Sie etwas weiter nach unten und finden dort den Bereich Kommentare

Da Sie sich bereits registriert haben, klicken Sie auf Anmelden und geben anschließend Ihre Mailadresse und das zuvor ausgewählte Passwort ein.

Nun sind Sie bereit, Ihre Kommentare oder Anregungen abzugeben.

Es ist viel, viel einfacher als es sich hier darstellt.

Versuchen Sie es und wenn Sie wollen, dann kopieren Sie doch Ihre Anregungen und Kommentare in eine Mail und schicken es an:

k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

Ich würde mich darüber sehr freuen.

 

 




Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet

Wie bereits im Bericht zum LAG Selbsthilfe Fachtag am 19. November berichtet, können Behinderte und deren Angehörige, die in Baden-Württemberg wohnen, sich ab sofort bis 6. Januar 2023 am Prozess der Überarbeitung des baden-württembergischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention beteiligen.

Eine ausführliche Beschreibung, wie Sie sich registrieren und dann in den einzelnen Arbeitsgruppen (Arbeitsthemen) Ihren Kommentar und Ihre Anregungen einstellen können, haben wir hier detailliert beschrieben.

Dazu der Brief von Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg an uns Landesvertreter und deren Mitglieder:

Liebe Mitglieder,

Wie lässt sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern?

Der Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der UN (UN-BRK) aus dem Jahr 2015 ist fünf Jahre nach seiner Veröffentlichung sach- und fachgerecht bewertet worden und wird nun unter Beachtung dieser Ergebnisse fortgeschrieben.

Das geschieht unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie deren Vertreterinnen und Vertreter. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde darauf geachtet, dass möglichst alle Formen von Behinderungen repräsentiert und Männer und Frauen in etwa gleicher Anzahl vertreten sind. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben sich sechs Arbeitsgruppen gebildet, die je ein Schwerpunktthema wie zum Beispiel Bildung oder Arbeit behandeln. Die Ergebnisse der ersten beiden Prozessphasen stehen Ihnen nun zur Kommentierung offen.

Zwischen Juni und Oktober 2022 wurden in diesen sechs Arbeitsgruppen Anforderungen und Problemstellungen diskutiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Gefordert wird zum Beispiel unter anderem eine wirklich barrierefreie medizinische Versorgung oder der Ausbau der MZEB im Lande.

Fortschreibung des Landes-Aktionsplans: Erste Ergebnisse jetzt online

Die ersten Ergebnisse aus diesem Beteiligungsprozess stehen seit dem 28. November 2022, online zur Verfügung. Sie können bis zum 6. Januar 2023 auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

Beteiligungsportal Baden-Württemberg UN Behindertenrechtskonvention

kommentiert werden.

Die im Beteiligungsportal verfügbaren Inhalte zum Landes-Aktionsplan werden in Kürze auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Der Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg hat dazu ein Anleitungsvideo erstellt. Es ist auf der Seite des Beteiligungsportals zu finden. Darin wird in Einfacher Sprache erklärt, wie man sich für das Beteiligungsportal anmeldet und wie man zu einem Thema einen Kommentar verfassen kann.

Danach werden die Kommentare und die bereits vorher erarbeiteten Vorschläge von den bereits am Prozess beteiligten Menschen mit Behinderung und den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverwaltung in eine endgültige Form gebracht. Nach der Verabschiedung im Landesbehindertenbeirat werden die Ergebnisse der Landesregierung übergeben. Der dann im Sommer 2023 beschlossene Landesaktionsplan wird für die nächsten 10 Jahre gelten.

10 Jahre sind eine lange Zeit! Also nutzen wir diese Chance und bringen uns ein.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Kehl-Maurer

Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Vorsitzende der Lebenshilfe Kirchheim




Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe!

 

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf gabt anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung ein klares Bekenntnis für Inklusion in Bayern ab: „Alle Menschen mit Behinderung gehören fest zu unserer Gesellschaft! Ich setze mich dafür ein, dass alle – ob mit oder ohne Behinderung – gemeinsam wohnen, lernen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen.“

Die Politik des Freistaats Bayern für Menschen mit Behinderung stellt die Würde, die Persönlichkeitsrechte und das persönliche Wohlergehen der behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Stellvertretend für diese Haltung steht auch das Programm „Bayern barrierefrei“, das von einem eigenen Kabinettsausschuss eng begleitet wird. „Mit diesem Programm haben wir eine bedeutende soziale Aufgabe in Angriff genommen! Als Staatsregierung sind wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst und haben bereits 935,4 Millionen Euro von 2015 bis 2022 investiert. Barrierefreiheit ist und bleibt aber eine Daueraufgabe!“, ergänzt Scharf.

Die Vereinten Nationen (UNO) haben am 3. Dezember 1993 zum ersten Mal den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken.




Hirnschädigung nach COVID-19-Impfung

Am Dienstag, 29.11.2022 strahlte der mdr einen schockierenden Bericht über eine von vielen Impfnebenwirkungen aus. Dass dies kein Einzelfall ist und welche verheerenden Folgen sich für die Patienten ergeben, schildert der Landesvorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Karl-Eugen Siegel.

10 Tagen nach seiner 3. Corona-Impfung war der 76-jährige Burkhard Rosin zusammengebrochen. Nach Reanimation wurde er auf die Intensivstation der Berliner Charité gebracht.
Wenige Tage später verstarb er laut Klinikbericht an seinen Vorerkrankungen. Eine Obduktion wurde daher für nicht notwendig erachtet.

Die Familie, die von dem plötzlichen Tod, kurz nach der Impfung schockiert war, wollte jedoch die wahre Ursache seines Todes erfahren. Sie ließ den Leichnam auf eigene Kosten in der Dresdner Pathologie untersuchen.
Der Pathologe Michael Mörz nahm diese vor und fand eindeutige Beweise, dass Burkhard Rosin durch die Impfung verstorben war. Nach Untersuchung aller großen Organe stellte Dr. Mörz fest, dass der Tode durch eine Lungenentzündung, eine Entzündung im Gehirn (Enzephalitis), eine Entzündung der Blutgefäße (Vaskulitis) und eine Herzmuskelentzündung (lymphozytäre Myokarditis) eingetreten war. Diese wurden durch die Impfung hervorgerufen, was durch die Ablagerungen des Spike-Proteins SARS-CoV2 belegt wurde. Und es lag kein Hinweis auf eine akute COVID Erkrankung vor.

Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigte Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. aus Baden-Württemberg am 6. Dezember in einem Interview. „Im Sommer dieses Jahres war ich aufgrund meines Schlaganfalls in einer neurologischen Fachklinik hier in Baden-Württemberg zur Rehabilitation. Meine Tischnachbarin litt massiv unter neurologischen Ausfallen und nach der Ursache ihrer Erkrankung gefragt, berichtete sie, dass sie nach der dritten Impfung eine starke Lungenentzündung entwickelt und sie tagelang auf der Intensivstation beatmet wurde. Die neurologischen Ausfälle wurden auf diese Behandlungsmethode geschoben, da die bildgebenden Verfahren keinen offensichtlichen Hinweis lieferten.“

Die Betroffenen und die Angehörigen werden nicht nur im Sich gelassen, sondern oft in ihrem Leid ignoriert. Da es keine Impfschäden geben darf, ist ein Nachweis fast unmöglich. „Das haben während meiner 5-wöchigen Reha noch zwei weitere Patienten erleben müssen. Es ist einfach schrecklich für die Betroffenen, keine Anerkennung ihrer Erkrankung zu bekommen.“ so resümiert Siegel frustriert: „Es ist ein Kampf nicht gegen Windmühlen, der wäre ja ggf. noch zu gewinnen. Es ist ein Kampf gegen das Bundesgesundheitsministerium, gegen das RKI, gegen die STIKO, ja gegen die Bundesregierung. Hier muss endlich offiziell aufgeklärt werden! Doch mit einem Gesundheitsminister, der von einer CORONA-Welle zur anderen mit nicht erfüllbaren Impfversprechungen schwimmt, ist dies wohl nicht möglich. Solange dies aber so ist, werden die Betroffenen weiterhin nicht nur gegen ihre Beschwerden, sondern auch gegen Anfeindungen und Ignoranz zu kämpfen haben. “

 

Video auf mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 

Quelle. mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 




Baden-Württemberg eröffnet Landeszentrums Barrierefreiheit

Bild: pixabay.com / Gerd Altmann

STUTTGART (Hartmut Smika / kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung eröffnet Baden-Württemberg das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ‑BARR). Damit will die Landesregierung ein Zeichen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dazu wird das LZ-BARR als Kompetenzzentrum künftig zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit beraten. Eine weitere wichtige Aufgabe des LZ-BARR besteht darin, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu schlichten.

Weiter zum gesamten Artikel bei den kobinet-nachrichten.org 




Inklusives Wohnen in Bayern stärken

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Verein WOHN:SINN verkündeten am 18. November 2022 das gemeinsame Projekt „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“

Inklusives Wohnen – also Menschen mit UND ohne Behinderung leben in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften – ist laut Holger Kiesel, dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die es in Bayern noch besser zu verwirklichen und zu stärken gilt. Aus diesem Grund gibt es nun das gemeinsame Projekt mit dem Verein WOHN:SINN und der Aktion Mensch „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“. Vorrangiges Ziel ist es, ein stabiles Netzwerk aufzubauen und in sechs Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger zu erarbeiten.
„Inklusives Wohnen ist für mich eine besondere Herzensangelegenheit. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir von den Erfahrungen der inklusiven Wohnprojekte in Bayern einiges lernen können und müssen. Gute und praktikable Lösungen müssen gefunden werden, um inklusives Wohnen als wirkliche Alternative vor allem zum stationären Wohnen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Mehr gezielte Beratung und ein tragfähiges Netzwerk sind für mich ganz wichtig, damit sich flächendeckend viele tolle Wohnprojekte entwickeln und entfalten können.“ so Holger Kiesel.
„Vorreiter wie der Münchner Verein Gemeinsam Leben Lernen oder die Genossenschaft WIR Wohnen Inklusiv Regensburg zeigen teilweise schon seit über 30 Jahren, wie ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung funktionieren kann. Gemeinsam wollen wir nun das inklusive Wohnen in Bayern aus der Nische heben und in die Breite tragen.
Dafür wollen wir die richtigen Stellschrauben in Behindertenhilfe und Wohnungswesen finden und an ihnen drehen. Selbstbestimmtes Wohnen ist ein Menschenrecht und darf nicht an langen Wartelisten oder örtlichen Bedingungen scheitern.“, so Tobias Polsfuß, Geschäftsführer des Vereins WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen.

Zum Hintergrund: Inklusives Wohnen ist seit Jahren eine zentrale Forderung der Menschen mit Behinderung. Bayernweit herrscht ein großer Mangel an bezahlbaren, rollstuhlgerechten (R-Wohnungen) und barrierefreien
Wohnungen. Insbesondere fehlt es an inklusivem, u.a. familienfreundlichem, Wohnraum, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam wohnen. Holger Kiesel hat bereits zu Beginn seiner Amtszeit 2019 inklusives Wohnen zu einem seiner Kernthemen gemacht. Mehr Informationen finden Sie auf www.wohnsinn.org/bayern und https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de/aktivitaeten/projekte/.




Baden-Württemberg erprobt Ehrenamtskarte an vier Modellstandorten

Stuttgart, 16.11.2022

Ab dem kommenden Frühjahr erprobt Baden-Württemberg in Freiburg, Ulm, dem Landkreis Calw und dem Ostalbkreis eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches bürgerschaftliches Engagement sein.

„Baden-Württemberg erprobt vom Frühling 2023 an eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Anerkennung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement sein“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, am heutigen Mittwoch (16. November) in Stuttgart.

Geste der Wertschätzung an ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger
Die Ehrenamtskarte soll Bürgerinnen und Bürgern als Geste der Wertschätzung schöne Stunden in der Freizeit ermöglichen – etwa durch reduzierten Eintritt insbesondere in kulturellen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit solle in Kooperationsvereinbarungen münden, die im März kommenden Jahres unterschrieben werden sollen, erklärte der Minister. Auf Basis dieser Vereinbarungen könnten die Modellregionen dann für ein Jahr vom Land finanzierte Personalstellen besetzen, um die Ehrenamtskarte vor Ort zu testen.

„Wir wollen herausfinden, wie die Ehrenamtskarte möglichst sinnvoll und pragmatisch verwaltet und vergeben werden kann. Wir möchten also Erfahrungen sammeln, die für eine Einführung nützlich sein können“, so der Minister. „Sobald die Stellen besetzt sind, kann vor Ort die Arbeit aufgenommen werden. Dazu zählt es unter anderem, Einrichtungen zu gewinnen, die bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigten Eintritten gewähren.“

Der Städtetag und die kommunalen Landesverbände unterstützen das Vorhaben

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, betonte: „Ehrenamtliches Engagement von Menschen für andere ist sehr wichtig. Es hilft dem Einzelnen und fördert den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Würdigung dieses Engagements mit einer landesweiten Ehrenamtskarte ist eine gute Idee von Minister Manne Lucha.“

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg