Bayern entdeckt das behinderten Wählerpotential!

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„Wie man sieht, geht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention doch – Wenn die Verantwortlichen wollen! Warum nur während der Wahlen und nicht auch danach?“ fragen sich viele Betroffene.

Am 8. Oktober 2023 stehen in Bayern wichtige Wahlen an: Der Landtag und die Bezirke werden neu gewählt. Über 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Pflicht, ihre Stimme abzugeben und damit aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen.

Bayerns Sozialministerin, Ulrike Scharf, betont die Priorität der Barrierefreiheit bei diesen Wahlen. Sie erklärt: „Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und hat für mich Priorität. Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen eine Selbstverständlichkeit sein! Alle Wahlberechtigten müssen per Briefwahl oder direkt im Wahllokal vor Ort die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jede Stimme ist wichtig! Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit und Teilhabe – ohne Barrieren kann jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten! Dazu zählt insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Das Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie!“

Auch Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann, unterstreicht das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Er erklärt: „Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Das Wahlrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Wahlberechtigten mit einer Behinderung das Wählen ermöglichen und erleichtern sollen. So sollen beispielsweise die Gemeinden die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auswählen und einrichten, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Außerdem können sich Stimmberechtigte, die wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, von einer anderen Person helfen lassen.“

Damit alle Bürgerinnen und Bürger bestens informiert sind, bietet die Webseite www.deinewahl.bayern.de umfangreiche barrierefreie Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahlen. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) in Leichter Sprache, die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen, und Videos in Gebärdensprache. Zusätzlich werden die wichtigsten Informationen in Kürze auch als animierte Kurzvideos mit Untertiteln, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache auf der Webseite verfügbar sein.




Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Innovationen für die ambulante Pflege dringend notwendig

Bild von Moondance auf Pixabay

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege zu verbessern. Bei der Vorstellung eines Gutachtens zur „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“, das im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums durchgeführt wurde, betonte Holetschek die drängenden Herausforderungen, vor denen die Pflegebranche insgesamt und insbesondere die ambulante Pflege stehen.

Die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen erfordert nach Ansicht des Ministers innovative Ideen und Anpassungen, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das Gutachten, umgesetzt von der Hochschule Kempten, basiert auf 28 Experteninterviews und der Begleitung von Pflegekräften in sieben teilnehmenden Pflegediensten. Die zentrale Frage lautete: Wie können ambulante Pflegedienste unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Verbesserungen für Mitarbeiter und Pflegebedürftige erzielen?

Das Gutachten hebt beispielsweise die Vorteile einer zeitbezogenen Abrechnung hervor. Diese ermöglicht es Pflegekräften, bedürfnisorientierter und eigenständiger zu arbeiten und individuelle Absprachen mit den Pflegebedürftigen zu treffen. Der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute steht im Vordergrund, anstatt auf Plänen von gestern zu basieren. Ein Handlungsleitfaden, der auf den praktischen Erfahrungen der Pflegedienste basiert, gibt Hinweise, wie angemessene Stundensätze verhandelt werden können.

Holetschek regte an, dass Pflegeeinrichtungen und Kostenträger den bestehenden Spielraum für Verhandlungen zugunsten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nutzen sollten.

Das Gutachten hat wichtige Erkenntnisse geliefert, die in die „Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ einfließen sollen, die diesen Herbst bekannt gegeben wird. Für diese Initiative sind bereits 20 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Ziel ist es, Modellprojekte zur innovativen Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zu fördern.

Bayerns Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ wird durch die Schaffung von Kurzzeit-, Tages-, Nachtpflegeplätzen und Begegnungsstätten unterstützt. Auch die Etablierung einer bayernweiten Börse für pflegerische Angebote und die Unterstützung kleiner pflegerischer Angebote in ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden angestrebt.

Das bayerische Förderprogramm „PflegesoNah“ hat in den letzten drei Jahren bereits über 4.000 Pflegeplätze mit rund 200 Millionen Euro unterstützt. In den nächsten fünf Jahren soll diese Zahl verdoppelt werden.

Holetschek betonte abschließend die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege und rief dazu auf, die Rahmenbedingungen zu verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, um das System zu stärken. Bund, Länder, Kommunen, Träger und Verbände sind gleichermaßen gefordert, diesen Wandel voranzutreiben.

Das Gutachten und der Handlungsleitfaden sind auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums verfügbar: Link zur Pressemitteilung.




Irrsinnige Gesetze: Wegen einer Kiste Sprudel droht Behinderten eine Steuerhinterziehung.

Absurde Bürokratie: Schwerbehinderte kämpfen nicht nur gegen ihre Einschränkungen, sondern auch gegen irrsinnige Gesetze

Es ist zum Verzweifeln! Als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 50% und dem Merkmal „G“ möchte ich mich an die Regeln halten und mein Leben so normal wie möglich gestalten. Doch was soll man tun, wenn selbst die Gesetze, die einem eigentlich Unterstützung bieten sollten, sich als wahrer Albtraum entpuppen?

Da habe ich mich, nach einem halben Jahr, entschlossen, die verheerende Nutzung des Nahverkehrs aufzugeben, und wieder ganz auf mein Fahrzeug umzusteigen, was ich eh viel zu oft erzwungenermaßen in dieser Zeit tun musste. Da habe ich, so dachte ich, wenigstens einen kleinen finanziellen Vorteil. Doch weit gefehlt! Die Freude wird nun von den bürokratischen Fallstricken überschattet, die sich rund um die Nutzung dieses Fahrzeugs auftun.

Nehmen wir nur das Beispiel mit der Kiste Sprudel, die mein Sohn für seine Freundin gekauft hat, und die mit meinem Fahrzeug transportiert wurde. Klingt harmlos, oder? Falsch gedacht! Denn diese einfache Handlung könnte dazu führen, dass ich entweder in diesem Monat die KfZ-Steuer blechen muss oder mich sogar einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung gegenübersehe. Ja, Sie haben richtig gehört – eine Anzeige wegen einer harmlosen Kiste Sprudel!

Und worauf gründet sich dieser absurde Wahnsinn? Auf den Gesetzesbestimmungen, die mir und anderen Schwerbehinderten vorschreiben, dass wir jede noch so kleine zweckfremde Benutzung des Fahrzeugs dem Hauptzollamt melden müssen. Als ob unser Alltag nicht schon genug Herausforderungen bieten würde, werden wir nun dazu verdonnert, uns durch einen bürokratischen Dschungel zu kämpfen, nur um eine Kiste Sprudel zu transportieren.

Die Spitze der Ironie ist erreicht, wenn das Hauptzollamt dann auch noch online erreichbar sein soll. Als würde ein Schwerbehinderter sich freudig an seinen Computer setzen, um Formulare auszufüllen und bürokratische Meldungen abzugeben. Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

Und das ist noch nicht alles! Sollten die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung wegfallen – sei es wie das obige Beispiel mit der Kiste Sprudel oder auch durch vergleichbare Umstände –, dann dürfen wir nicht vergessen, auch das dem Hauptzollamt mitzuteilen. Sonst droht uns wiederum der Schatten der Steuerhinterziehung.

Ich bin es leid! Als Schwerbehinderter sollte ich mich auf die Gesetze verlassen können, die meine Lebensqualität verbessern sollen. Stattdessen werde ich mit absurden Regelungen konfrontiert, die mir mehr Steine in den Weg legen, als meine eigene Behinderung es ohnehin schon tut. Es ist höchste Zeit, dass diese (aber auch alle sonstigen) unsinnigen Gesetzesbestimmungen überdacht und abgeschafft werden. Wir Schwerbehinderten haben genug Herausforderungen zu bewältigen – da brauchen wir keine zusätzlichen Barrieren durch die Regierung (Gesetzesgeber), die uns das Leben noch schwerer machen.

Also weg mit diesen unsinnigen Barrieren, freie Fahrt für freie behinderte Bürger!

PS: Übrigens, wer glaubt, es handelt sich hier um einige hundert Euro Steuerersparnis. – Es sind nicht einmal 10 Euro/Monat.

 

 

Erläuterungen des Zolls zu dem entsprechenden Gesetzestext:

Wenn das Fahrzeug zu anderen als den begünstigten Zwecken – sei es auch nur vorübergehend – benutzt werden soll (zweckfremde Benutzung), ist dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat. Fallen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung dauerhaft weg, so ist dies ebenfalls dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Daneben besteht die Möglichkeit, sowohl die vorübergehende zweckfremde Benutzung als auch den dauerhaften Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung online im Zoll-Portal anzuzeigen.

Zoll-Portal: Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer
Hinweis
Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden.

Quelle: Zoll.de (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.html#doc290258bodyText1)




DAK-Gesundheit unterstützt Projekt: „Wenn das Essen nur durch den Magen geht!“

Bei der Nahrungszufuhr eines komatösen oder beatmeten Patienten durch Sondennahrung gibt es viele Fragen der Angehörigen nicht nur bezüglich der Nahrungszusammensetzung, der Nahrungsart, der therapeutischen Maßnahmen, der sozialen Aspekte, sondern auch die rechtlichen Aspekte der künstlichen Ernährung.

Die DAK ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. in Heidenheim. Die aktuelle Spende wird dazu verwendet, eine Broschüre zu erstellen, die Angehörigen von betroffenen Patienten unterstützend unter die Arme greift. Die Broschüre soll Informationen über die richtige Nahrungszufuhr, rechtliche Aspekte und weiterführende Hilfsangebote enthalten und noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Hohe Erwartungen an Krankenhaus-Reform: Bessere Versorgung und Technologieeinsatz gefordert.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des BVMed wünschen sich Menschen in Deutschland eine verbesserte medizinische Versorgung, eine bessere Verknüpfung von stationärer Behandlung und ambulanter Nachsorge sowie den verstärkten Einsatz moderner Technologien und Medizinprodukte. Die Umfrage zeigt auch, dass die Qualität der Versorgung den Menschen wichtiger ist als kurze Wege zu Krankenhäusern. Den ausführlichen Artikel finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes SHV-FORUM GEHIRN.

copyright BVMed




Sie wollen sich politisch engagieren?

Von der Selbsthilfe zur Selbstvertretung!

Das dreijährige Projekt „Empowerment zur Selbstvertretung behinderter Menschen“ zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu ermutigen und zu stärken, sich in Gremien und der Politik zu engagieren. Das Projekt läuft von 2023 bis 2025 und richtet sich sowohl an bereits aktive Personen in der Selbstvertretung oder Politik als auch an diejenigen, die bisher wenig oder gar nicht aktiv sind, aber Interesse daran haben, etwas zu verändern.

Das Engagement in Gremien oder der Politik erfordert fundierte Fachkenntnisse und eine Vielfalt von Fertigkeiten, um politische und menschenrechtliche Ziele umzusetzen. Um dies zu ermöglichen, bietet das Projekt Empowerment-Schulungen an, die Menschen mit verschiedenen Behinderungen dabei unterstützen sollen, ihre Interessen und Anliegen effektiver und kompetenter in die Politik, Beiräte oder Gremien einzubringen.

Dieses Projekt wird partizipativ angelegt sein und von Anfang an verschiedene Perspektiven einbeziehen. Erfahrene und weniger erfahrene Menschen mit Behinderungen werden vernetzt, um Peer-Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, die sich in Parteien, Parlamenten oder Gremien engagieren, den Austausch mit Gleichgesinnten und vor allem die Unterstützung anzubieten, um Überforderung und Burnout entgegenzuwirken.

Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. – Landesverband Baden-Württemberg unterstützt motivierte Personen mit Behinderungen oder Angehörige, die sich politisch engagieren möchten, indem er beispielsweise die Finanzierung solcher Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Durch diese Unterstützung möchte der Verband dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Selbstvertretung und Politik weiterentwickeln können.




Könnte KI den Gesetzgeber ersetzen? – Angst im Bundestag?

„Ja, KI könnte IPReG (Spahn/Lauterbach) mit einfachen und betroffenen orientierten Sätzen ersetzen!“, so Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-Landesverband Baden-Württemberg, nach einem Versuch, OpenAI das Bundesverbands-Homepage nicht verwunderlich war!“

 

 

Der SHV-Landesverband Baden-Württemberg formuliert mit künstlicher Intelligenz ein NEUES IPReG, das das von Jens Spahn / Karl Lauterbach ablösen könnte. Auch wenn OpenAI zunächst dem Ansinnen einen Gesetzentwurf zu schreiben, strickt eine Absage erteilt:

„Als KI-Sprachmodell kann ich Texte generieren, jedoch bin ich nicht befugt, rechtsverbindliche Gesetzestexte zu erstellen. Die Erstellung von Gesetzen erfordert eine rechtliche Fachkenntnis und die Einhaltung spezifischer Verfahren. Es ist ratsam, sich an qualifizierte Juristen oder Fachleute im Bereich der Gesetzgebung zu wenden, um rechtsverbindliche Gesetzestexte zu verfassen.“

Was bei „qualifizierten Juristen oder Fachleute im Bereich der Gesetzgebung“ herauskam, kann hier nachgelesen werden, ebenso hier die daraus entstandenen Ängste und Widersprüche.

Mit einigen Versicherungen an OpenAI, dass der Text „nur“ einem illustrativen Zweck diene, gab er seinen Widerstand auf und erzeugte einen recht überzeugenden und vor allem einen betroffenen orientierten Gesetzestext. Der Gesetzestext ist auch gleich in „nicht schwerer Sprache“ entstanden. Allerdings musste der SHV-Landesverband versprechen, den OpenAI Hinweis mit abzudrucken, was am Ende des  Artikels geschieht.

 

Das Integrierte Persönliche Rehabilitations- und Entwicklungsgesetz für Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen (IPReG)

§1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Bestimmungen für das Individuelle und umfassende Rehabilitationsprogramm für Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen (IPReG).

(2) Das IPReG gilt für alle Personen, die eine Schädel-Hirn-Verletzung erlitten haben und eine umfassende Rehabilitation benötigen, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen.

§2 Zielsetzung

(1) Das IPReG hat das Ziel, ein individuelles und umfassendes Rehabilitationsprogramm bereitzustellen, das auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Betroffenen zugeschnitten ist.

(2) Das Programm zielt darauf ab, die physischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Aspekte der Rehabilitation ganzheitlich zu berücksichtigen und die Betroffenen in ihrer Gesundung und Wiederherstellung bestmöglich zu unterstützen.

§3 Hauptziele des IPReG

(1) Die Hauptziele des IPReG sind:

a) die Förderung der Selbstständigkeit der Betroffenen, um ihnen größtmögliche Autonomie im Alltag zu ermöglichen,

b) die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen, indem ihre physischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten gestärkt werden,

c) die Wiedereingliederung der Betroffenen in Familie, Beruf und Gesellschaft, um ihre Teilhabe am sozialen Leben zu fördern.

§4 Langfristige Perspektive

(1) Das IPReG legt besonderen Wert auf eine langfristige Perspektive, um die Entwicklung und das Wohlbefinden der Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu unterstützen.

(2) Das Programm strebt an, dass die Betroffenen auch nach Abschluss der Rehabilitation weiterhin von den erlernten Fähigkeiten profitieren und ihre Lebensqualität langfristig verbessern können.

§5 Bausteine des IPReG

(1) Das IPReG umfasst verschiedene Bausteine, die eine umfassende Rehabilitation gewährleisten. Zu den Bausteinen gehören:

a) Medizinische Behandlung: Hierbei werden die Betroffenen von qualifiziertem medizinischem Personal betreut, um ihre körperliche Gesundheit und Genesung zu fördern.

b) Physiotherapie: Durch gezielte Übungen und Therapien werden die körperlichen Fähigkeiten und die Mobilität der Betroffenen verbessert.

c) Ergotherapie: Dieser Baustein zielt darauf ab, die Alltagskompetenzen der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern, um ihre Selbstständigkeit im täglichen Leben zu fördern.

d) Neuropsychologie: Die neuropsychologische Betreuung unterstützt die Betroffenen dabei, kognitive Funktionen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Problemlösungsfähigkeiten zu verbessern

e) Logopädie: Die logopädische Therapie konzentriert sich auf die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Schluck- und Kommunikationsstörungen, um die verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten der Betroffenen zu verbessern.

f) Soziale Integration: In diesem Baustein wird darauf abgezielt, die soziale Teilhabe der Betroffenen zu fördern und ihre Integration in Familie, Freundeskreis und Gesellschaft zu unterstützen.

g) Berufliche Rehabilitation: Dieser Baustein konzentriert sich darauf, die beruflichen Fähigkeiten und Perspektiven der Betroffenen zu verbessern und ihre Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen.

§6 Erfahrungen

(1) Das IPReG legt großen Wert auf die Erfahrungen und Rückmeldungen der Betroffenen. Ausgewählte Zitate und Geschichten von Menschen, die das IPReG-Programm durchlaufen haben, werden verwendet, um die positiven Auswirkungen des Programms auf das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen hervorzuheben.

(2) Diese Erfahrungsberichte dienen dazu, anderen potenziellen Teilnehmern einen Einblick in das IPReG zu geben und ihnen zu zeigen, wie das Programm ihnen bei der Rehabilitation und dem Erreichen ihrer Ziele helfen kann.

§7 Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

(1) Um am IPReG teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung und Diagnose festgestellt werden.

(2) Interessierte können sich über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten anmelden und erhalten weitere Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen, den Ablauf des Programms und die Verfügbarkeit von Plätzen.

§8 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zum Datum seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Rehabilitationen gemäß dem IPReG.

 

Hinweis: Dieser Text dient lediglich illustrativen Zwecken und hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Für eine verbindliche Rechtsgrundlage konsultieren Sie bitte die offiziellen Gesetzestexte und Verordnungen.




Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in einem Interview mit RND nicht nur seine Krankenhausreform verteidigt, sondern auch vollmundig den Bürgern versprochen: „Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben.“

Lauterbachs Liste

Ebenso hat der Minister angekündigt, dass eine Internetplattform einzurichten wird, die es Versicherten ermöglicht, sich über die Qualität der Krankenhäuser in ihrer Region zu informieren. Die Plattform soll eine Liste aller 1.719 Kliniken enthalten und anzeigen, welche Leistungen sie erbringen und ob sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Lauterbach erklärte, dass Patienten auf einen Blick sehen können sollen, welche Behandlungen in welchen Einrichtungen durchgeführt werden und ob diese Kliniken die angemessene Qualitätssicherung bieten. Falls die Voraussetzungen für eine bestimmte Behandlung nicht erfüllt sind, soll das entsprechende Krankenhaus rot markiert werden. Die Webseite wird voraussichtlich mit Karten arbeiten, sodass Patienten direkt nach Kliniken in ihrer Nähe suchen können, die bestimmte Behandlungen anbieten und eine sichere Versorgung gewährleisten.

Wer dem Bundesminister glaubt, ist naiv. Denn bereits in der Vergangenheit hat der Minister und sein Ministerium bewiesen, dass sie solche Register lieber Google überlassen sollten. Egal, ob es um ein Impfregister oder um eine Ärztesuche geht, das Ministerium ist immer „dunkelrot zu markieren“. Nicht alles, was im Internet steht, hat Qualität, vor allem nicht, wenn die Politik mitmischt.

Quelle: Aus Interview mit RND, www.bundesgesundheitsministerium.de




LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg und SHV-Landesverband fordert auf der REHAB einen neuen Aufbruch für mehr Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen

Vom 15.06. bis 17.06.2023 findet in Karlsruhe die 22. Europäische Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion, kurz REHAB, statt.
Die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V. koordiniert in diesem Jahr, neben dem seit Jahren bewährten Gemeinschaftsstand der organisierten Selbsthilfe, an dem viele ihrer Mitgliedsverbände informieren und aktiv sind, auch zwei Gesprächsrunden im Forum der Halle 3, u.a. am 15.06.2023 zum Thema:

Wie kann Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben wirksam erhöht werden? Chancen und Barrieren.

An der moderierten Gesprächsrunde nehmen ganz unterschiedliche Vertreter*innen aller wesentlichen Akteure der Arbeitswelt teil, die sich zu diesem brennenden Thema unserer Zeit – aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln – äußern.

REHAB 2023

Mit dabei sind: Für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration; Herr Dr. Andreas Grünupp (Referat – 32 Menschen mit Behinderung); für die Arbeitgeber – Frau Yasmin Stößer (Betriebssozialarbeiterin bei der Fa. AfB, gemeinnützige GmbH in Ettlingen (social & green IT); für die Beschäftigten – die mit einer Einschränkung am Arbeitsleben teilhaben – Herr Tobias Böhnke; Frau Angelika Kvaic, als Vertreterin der Agentur für Arbeit – Regionaldirektion Baden-Württemberg; als Vertreter der Gewerkschaften- Herr Thorsten Dossow (Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi (Mittelbaden – Nordschwarzwald); Herr Alexander Schwarz, als Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk – von der (Handwerkskammer Region Stuttgart); Frau Monika Leutenecker, stellv. Leiterin des Referats 35 – Inklusionsunternehmen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales B.W. (KVJS).
Die Moderation der Gesprächsrunde übernimmt die 1. Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V. – Bärbel Kehl-Maurer.

Menschen mit Einschränkungen haben heute leider oft noch Schwierigkeiten, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Dabei gibt es zahlreiche Chancen, die es zu nutzen gilt. Eine wirksame Erhöhung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben erfordert jedoch gerade die Überwindung von Barrieren.
Die 1. Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE, Bärbel Kehl-Maurer bringt es auf den Punkt: „Auch Menschen mit Einschränkungen können einen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens leisten. Das Problem: Man traut es ihnen zumeist nicht zu. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel bietet sich – richtig organisiert – durchaus auch die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen an.“
Um dies zu ermöglichen, gibt es bereits einige „gute Beispiele“ – von denen es sich lohnt zu lernen – und eine umfassende Unterstützungsstruktur, die häufig noch viel zu wenig bekannt ist. Neben der Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen, sind die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Sensibilisierung von Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen besonders wichtig.
„Wichtig ist, ständig im Dialog zu bleiben. Es darf nicht sein, dass die Inklusion am Arbeitsplatz deshalb scheitert, weil die Beteiligten nicht gut informiert sind oder sich nicht über gute Möglichkeiten ausgetauscht haben“, so Hans-Jürgen Hillenhagen, Vorstandsmitglied der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg.
Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass die Kernanliegen dieses Austauschtreffens auf der REHAB-Messe, „mitgenommen“ und mit den Beteiligten entsprechend weiter vertieft werden sollten, damit Menschen mit Einschränkungen in Zukunft echte Chancen in der Arbeitswelt und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

Quelle: LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.




Resolution des 15. Nachsorgekongresses!

Am 25. – 26. Mai 2023 fand der 15. Nachsorgekongress in Dresden statt, der sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit erworbener Hirnschädigung konzentrierte. Die Veranstaltung unterstützte die Forderungen der AG Teilhabe (SHV – FORUM GEHIRN e.V. ist Gründungsmitglied dieser AG) nach einem verstärkten Einsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Beseitigung von Nachsorge- und Teilhabehemmnissen. Es wurden Defizite bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hervorgehoben und die Forderung nach Gleichbehandlung und politischen Maßnahmen erhoben.

Resolution des 15. Nachsorgekongresses

Professor Andreas Zieger präsentierte positive Erfahrungen und neue Studien zur Rehabilitation, Nachsorge und Teilhabe, während Sebastian Lemme vom SHV – FORUM GEHIRN e.V. die Vernachlässigung dieser Aspekte kritisierte. Die AG Teilhabe schlug vor, dass Betroffene zukünftig von einem „Persönlichen Organisator“ unterstützt werden sollten, der die Koordination der ihnen zustehenden Leistungen übernimmt. Eine Resolution (Text als PDF) erhielt breite Zustimmung und soll nun aktiv in den politischen Prozess eingebracht werden, wobei die Mitglieder der AG Teilhabe das Gespräch mit politischen Verantwortlichen und anderen Akteuren suchen, um die Umsetzung voranzutreiben. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, sich an der Verbreitung dieser Resolution zu beteiligen.