Baden-Württemberg fördert rund 150 neue Tagespflegeplätze
Ein wichtiger Ausbau – doch Menschen mit schweren Hirnschädigungen brauchen spezialisierte Angebote

Das Land Baden-Württemberg stellt rund 2,5 Millionen Euro für den Ausbau der Tagespflege bereit. Mit dem Geld werden acht Projekte in sieben Stadt- und Landkreisen gefördert. Insgesamt sollen dadurch 148 neue Plätze entstehen – vom Sozialministerium zusammengefasst als rund 150 zusätzliche Tagespflegeplätze.
Die neuen Angebote verteilen sich auf folgende Orte:
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Neukirch im Bodenseekreis: 15 Plätze, Förderung 300.000 Euro
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Altensteig im Landkreis Calw: 16 Plätze, Förderung 320.000 Euro
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Geislingen an der Steige im Landkreis Göppingen: 20 Plätze, Förderung 400.000 Euro
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Siegelsbach im Landkreis Heilbronn: 12 Plätze, Förderung 240.000 Euro
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Hügelsheim im Landkreis Rastatt: 22 Plätze, Förderung 440.000 Euro
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Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen: 14 Plätze, Förderung 192.983 Euro
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Albstadt-Truchtelfingen im Zollernalbkreis: 24 Plätze, Förderung 360.000 Euro
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Rosenfeld im Zollernalbkreis: 25 Plätze, Förderung 260.000 Euro
Mehr als 600.000 Menschen in Baden-Württemberg sind pflegebedürftig. Nach Angaben des Sozialministeriums werden rund 85 Prozent von ihnen zu Hause versorgt, etwa zwei Drittel ausschließlich durch An- und Zugehörige.
Tagespflege kann Familien spürbar entlasten. Pflegebedürftige Menschen werden für einen Teil des Tages betreut und versorgt, während Angehörige Zeit für ihre Berufstätigkeit, notwendige Erledigungen oder die eigene Erholung erhalten. Der Ausbau ist deshalb richtig und ausdrücklich zu begrüßen.
Allgemeine Tagespflege schließt nicht jede Versorgungslücke
Aus der Mitteilung des Landes geht allerdings nicht hervor, dass unter den geförderten Projekten besondere Angebote für Menschen mit schweren erworbenen Hirnschädigungen vorgesehen sind.
Gerade diese Menschen benötigen häufig eine Betreuung, die über die Möglichkeiten einer allgemeinen Tagespflege hinausgeht. Komplexe neurologische Beeinträchtigungen, Kommunikationsstörungen, herausforderndes Verhalten, hoher pflegerischer Unterstützungsbedarf oder die Notwendigkeit einer fortgesetzten Rehabilitation verlangen entsprechend qualifiziertes Personal und geeignete Versorgungskonzepte.
Für betroffene Familien reicht es deshalb nicht, wenn lediglich die Gesamtzahl der Tagespflegeplätze wächst. Entscheidend ist, ob ein Angebot den besonderen Bedarf des pflegebedürftigen Menschen tatsächlich abdecken kann.
Unsere Forderung: Neurologische Spezialpflege Phase F wieder aufbauen und die einzige uns bekannte Einrichtung gefördert werden.
Das SHV – FORUM GEHIRN Baden-Württemberg unterstützt deshalb die Forderung 04 der Kampagne „Ein Pflaster reicht nicht.“:
Phase F retten – bevor die letzte Tür schließt.
Menschen mit schweren erworbenen Hirnschädigungen dürfen nicht deshalb ohne angemessene Versorgung bleiben, weil ein Platz formal vorhanden, fachlich aber nicht geeignet ist. Baden-Württemberg braucht neben allgemeinen Entlastungsangeboten mehr neurologisch ausgerichtete Tagespflege, spezialisierte Kurzzeitpflege und verlässliche Angebote der Langzeitrehabilitation.
Die jetzt geförderten 148 Plätze sind ein wichtiger Schritt. Sie können Familien entlasten und die häusliche Versorgung stabilisieren. Gleichzeitig müssen künftige Förderprogramme gezielt berücksichtigen, welche Personengruppen von den bestehenden Angeboten bislang kaum oder gar nicht erreicht werden.
Denn Versorgung darf nicht nur vorhanden sein. Sie muss zum tatsächlichen Bedarf der Menschen passen.
Quellen:
Sozialministerium Baden-Württemberg – Land fördert Tagespflege mit 2,5 Millionen Euro
Zur Forderung 04: Neurologische Spezialpflege und Langzeitrehabilitation ausbauen
