Teilhabe und Pflege brauchen Schutz – warum wir jetzt aktiv werden müssen

Im Februar kommenden Jahres wird im Landtag über das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) entschieden. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar und notwendig.
Gleichzeitig enthält der aktuelle Gesetzentwurf jedoch Regelungen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Vorgesehen ist unter anderem, bestehende Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte deutlich zu reduzieren. Davon wären insbesondere Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit Hirnverletzungen sowie Menschen mit Behinderungen betroffen.
Besondere Auswirkungen hätte das Gesetz auf ambulant betreute Wohnformen und Hospize, aber auch auf Pflegeheime und besondere Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Dort, wo heute klare Mindeststandards und Beteiligungsrechte bestehen, sollen künftig deutlich weniger verbindliche Vorgaben gelten.
Eine solche Entwicklung birgt Risiken. Wenn staatliche Schutzmechanismen zurückgefahren werden und Verantwortung überwiegend an Marktmechanismen delegiert wird, steigt die Gefahr von Qualitätsverlusten und Fehlentwicklungen – gerade in sensiblen Lebensbereichen. Andere Bundesländer haben sich bewusst gegen einen solchen Weg entschieden.
Vor diesem Hintergrund unterstützt unser Landesverband eine landesweite Unterschrifteninitiative, die von einem breiten Bündnis aus Betroffenenvertretungen, Pflegeorganisationen, Behindertenverbänden und dem Verbraucherschutz getragen wird. Ziel ist es, auf die Schwächen des Gesetzentwurfs hinzuweisen und Nachbesserungen einzufordern.
Unsere Überzeugung dabei ist klar:
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Vertrauen entsteht nicht durch den Abbau von Schutz, sondern durch verbindliche Mindeststandards.
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Gesellschaftliche Verantwortung braucht ein verlässliches staatliches Rahmenwerk, besonders dort, wo Menschen auf Unterstützung angewiesen sind.
Mitzeichnen – auch ohne eigene Betroffenheit
Die Initiative richtet sich ausdrücklich nicht nur an Pflegebedürftige oder Angehörige.
Auch Menschen, die aktuell nicht betroffen sind, sind eingeladen, die Forderungen zu unterstützen.
Denn die Frage, wie Pflege, Teilhabe und Schutz organisiert werden, betrifft uns als Gesellschaft insgesamt – heute und in Zukunft.
Informationen zur Initiative und Möglichkeit zur Unterschrift:
https://bit.ly/unterschriftenaktion-pflegegesetz
Bitte machen Sie die Aktion in Ihrem Umfeld bekannt – durch Weiterleiten, Teilen oder persönliche Gespräche.
Für alle, die lieber analog unterschreiben möchten, steht zusätzlich eine Papierliste zur Verfügung. Diese kann ausgelegt und bis spätestens 22.01.2026 an die angegebene Adresse zurückgesendet werden. Bitte nutzen Sie entweder die digitale oder die analoge Form.
Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in den FAQs:
https://bit.ly/faq-unterschriftenaktion-pflegegesetz
Jetzt ist der Zeitpunkt, gemeinsam Haltung zu zeigen. Wenn viele Stimmen zusammenkommen, wird sichtbar, dass Schutz, Würde und Mitbestimmung keine Nebensache sind, sondern zentrale Werte unserer Gesellschaft.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.
Karl-Eugen Siegel








Diese Formulierung wirft für mich als Versicherten mit bestehendem Widerspruch zur ePA die Frage auf: Bleibt mein Widerspruch künftig uneingeschränkt gültig – oder wird er durch solche Ausnahmen ausgehöhlt?