Keine 3 % für Gesundheit? Die Regierung setzt falsche Prioritäten

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante „Sanierung“ der gesetzlichen Krankenversicherung sorgt für wachsende Kritik – auch aus Sicht der Selbsthilfe. Denn was als Stabilisierung verkauft wird, ist vor allem ein groß angelegtes Kürzungsprogramm mit erheblichen Risiken für die Versorgung.

Die finanziellen Herausforderungen der GKV sind unbestritten: Bereits 2027 droht ein Defizit von über 15 Milliarden Euro, bis 2030 könnten es mehr als 40 Milliarden werden. Doch anstatt eine nachhaltige Strukturreform auf den Weg zu bringen, setzt Warken primär auf Einsparungen – bei Leistungserbringern und Versicherten gleichermaßen.

Massive Einschnitte in der Versorgung
Ärztinnen und Ärzte sollen Milliardenbeträge einbüßen, was laut Vertretern der Selbstverwaltung unweigerlich zu einer Verschlechterung der Versorgung führen wird. Auch Krankenhäuser stehen vor drastischen Kürzungen. Gerade kleinere und gemeinnützige Häuser könnten diese Belastungen nicht überstehen – mit spürbaren Folgen für die regionale Versorgungssicherheit.

Mehrbelastung für Patientinnen und Patienten
Gleichzeitig werden die Versicherten stärker zur Kasse gebeten: höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, steigende Eigenanteile im Krankenhaus und ein abgesenktes Krankengeld. Besonders hart trifft dies Menschen mit chronischen Erkrankungen und komplexem Unterstützungsbedarf – also auch viele Betroffene mit erworbenen Hirnverletzungen.

Kritik: Konzeptlos und kurzsichtig
Aus Sicht des SHV FORUM GEHIRN zeigt sich hier ein altbekanntes Muster: Statt strukturelle Probleme zu lösen, werden kurzfristig Kosten verlagert. Eine echte Reform, die die heute schon miserable Versorgung verbessert und dann langfristig sichert, bleibt aus.

Der Landesvorsitzende des SHV-FORUM GEHIRN e.V. Baden-Württemberg Karl-Eugen Siegel bringt es auf den Punkt:

„Es geht in der gesamten Diskussion nicht um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sondern ausschließlich um Geld. Frau Warken, warum ist es so schwierig mit ihrem Kollegen Pritorius zu sprechen? Sie benötigen gerade mal 3% des Budgets, das er dazu benutzen soll, Menschen in den Tod oder ins Krankenhaus zu bringen. Sie müssten doch weit bessere Argumente haben, die kranken Menschen wieder in Gesundheit, in die Gesellschaft wieder an die Arbet zu bekommen. – Geld kann keine entscheidende Rolle sein. Auch Sie würden damit die Demokratie verteidigen. Sogar in unserem eigenen Land!“

Politische Verantwortung klar benennen
Die Verantwortung für diesen Kurs liegt klar bei Gesundheitsministerin Nina Warken. Wer Reform ankündigt, darf sich nicht auf Einsparungen und Belastungen beschränken. Notwendig wäre ein mutiger, durchdachter Umbau des Systems – mit dem Ziel, Versorgung zu sichern statt sie auszudünnen.

Für die Selbsthilfe gilt: Wir werden diese Entwicklung nicht unwidersprochen hinnehmen. Eine gute Prävention, medizinische Versorgung und eine anschlussfähige Rehabilitation ist kein Luxus, und nicht nur ein Grundrecht, sondern die Leistung für die die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen monatlich ihre Beiträge zahlen. Und es gibt Nachbarländer, die es sogar mit niedrigeren Beiträgen und höherem Versorgungsniveau schaffen.




„Inklusion ist kein Sparmodell“

Warum dieser Protest auch uns betrifft

Am 5. Mai 2026 wird im Zentrum von Stuttgart ein deutliches Zeichen gesetzt: Unter dem Motto „Inklusion ist kein Sparmodell“ ruft die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch zur großen Kundgebung auf dem Kronprinzplatz auf.

Die Botschaft ist klar:
Teilhabe ist kein Luxus – sie ist ein Grundrecht.

Worum es geht

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Hintergrund sind zunehmende Sparmaßnahmen, die gerade im Bereich der Inklusion besonders spürbar werden.

Nora Welsch bringt es auf den Punkt:

„Wir lassen uns aus der Mitte der Gesellschaft nicht wegsparen.“

Diese Aussage trifft einen Kernkonflikt:
Wenn Inklusion unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird, wird sie faktisch eingeschränkt.

Warum das auch uns als SHV betrifft

Für uns als Selbsthilfeverband ist das Thema nicht abstrakt.

Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen und ihre Angehörigen erleben täglich, was es bedeutet, wenn Teilhabe nicht selbstverständlich ist:

  • fehlende barrierefreie Angebote
  • unzureichende Unterstützung im Alltag
  • Überlastung pflegender Angehöriger
  • strukturelle Lücken zwischen medizinischer Versorgung und sozialer Teilhabe

Inklusion entscheidet hier ganz konkret über Lebensqualität – und oft über Lebenswege.

Gerade unsere Zielgruppe fällt häufig durch Raster:
nicht „klassisch behindert“ im Systemverständnis,
aber massiv betroffen in Alltag, Kommunikation und Selbstbestimmung.

Stimmen, Austausch und sichtbare Präsenz

Neben der Eröffnung durch Nora Welsch wird auch Jürgen Dusel sprechen.

Ein Podium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Baden-Württemberg greift aktuelle Herausforderungen auf – insbesondere die Frage:
Was passiert mit Inklusion unter wachsendem Kostendruck?

Das Rahmenprogramm zeigt zugleich, was Inklusion bedeutet, wenn sie gelebt wird:

  • Auftritt von Graf Fidi
  • Gebärdensprachchor „vhs Sign Singers“
  • Musik durch das DJ-Duo Plus Two

Die Veranstaltung ist barrierefrei gestaltet.

Unser Standpunkt

Als SHV sagen wir klar:

Inklusion darf nicht von Haushaltslagen abhängen.

Denn:

  • Teilhabe ist Voraussetzung für Selbstbestimmung
  • Unterstützungssysteme entlasten nicht nur Betroffene, sondern die gesamte Gesellschaft
  • Einsparungen in diesem Bereich führen langfristig zu höheren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten

Und vor allem:

  • Pflegende Angehörige tragen bereits heute die Hauptlast – oft unsichtbar.
  • Ein „Sparmodell“ verschärft genau diese Situation.

Unser Aufruf

Wir unterstützen den Protest ausdrücklich und rufen dazu auf:

  • Kommt nach Stuttgart.
  • Zeigt Präsenz – auch für unsere Themen.
  • Macht sichtbar, was sonst übersehen wird.

Denn Inklusion betrifft nicht „die anderen“.
Sie betrifft uns alle.

Der 5. Mai ist mehr als ein Aktionstag.
Er ist eine Erinnerung daran, dass Rechte nicht selbstverständlich bleiben, wenn sie nicht eingefordert werden.

„Inklusion ist kein Sparmodell“ ist kein Slogan –
es ist eine Grenze, die nicht überschritten werden darf




Inklusion in Baden-Württemberg – Anspruch und Realität

Was bedeutet Inklusion heute wirklich – und wo stehen wir in Baden-Württemberg?

Die aktuelle Sendung des Südwestrundfunk „Zur Sache Baden-Württemberg“ geht genau dieser Frage nach und beleuchtet eindrücklich die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung sowie die Herausforderungen für Familien, Einrichtungen und Kommunen.

Zwischen Fortschritt und Hürden

Der Film zeigt deutlich: Inklusion ist gesellschaftlich gewollt – ihre Umsetzung jedoch oft schwierig. Betroffene berichten von alltäglichen Barrieren, hohem organisatorischem Aufwand und fehlender Unterstützung. Gleichzeitig wird sichtbar, unter welchem Druck Kommunen und Einrichtungen stehen, wenn es um Finanzierung und Strukturen geht.

Eine zentrale Erkenntnis des Beitrags:

Nur ein kleiner Teil der Behinderungen besteht von Geburt an – die meisten entstehen im Laufe des Lebens.

Das macht deutlich: Inklusion ist kein Nischenthema, sondern betrifft uns alle.

Hier können Sie den Beitrag ansehen:

Was im Beitrag fehlt – und worüber wir sprechen müssen

Der Filmbeitrag zeigt wichtige Aspekte von Inklusion im Alltag. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass vor allem gesellschaftlich akzeptierte und vergleichsweise „leichtere“ Formen von Behinderung sichtbar werden.

Barrieren für blinde Menschen sind unerquicklich. Menschen mit Down-Syndrom werden – wenn man sie kennt – oft geschätzt. Und auch ein Elektrorollstuhl macht Mobilität möglich, wenn die Umgebung passt.
Doch Inklusion darf hier nicht stehen bleiben.

Denn es gibt eine Realität, die im öffentlichen Diskurs nicht vorkommt:

Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen – insbesondere mit intensivem Pflege- und Betreuungsbedarf – geraten zunehmend aus dem Blick.

Angehörige berichten von lebensbedrohlichen Situationen in Pflegeeinrichtungen, vom Wegfall spezialisierter Einrichtungen (z. B. im Bereich der neurologischen Phase F) und davon, dass Betroffene heute oft nur noch notdürftig in überlasteten Alten- und Pflegeheimen versorgt werden.

Das hat mit einer schrittweisen Verbesserung von Inklusion nichts mehr zu tun.
Hier geht es nicht um Teilhabe – hier geht es um Würde, Versorgungssicherheit und im Extremfall um Leben und Tod.

Verantwortung darf nicht ausgelagert werden

Natürlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft. Niemand kann gezwungen werden, spezialisierte Einrichtungen für neurologisch Erkrankte zu betreiben oder komplexe Versorgungsstrukturen vorzuhalten.

Aber:

Die Politik trägt Verantwortung für die Rahmenbedingungen.

Wenn wirtschaftliche Anreize nahezu ausschließlich in Richtung Außerklinische Intensivpflege (AKI) gesetzt werden, ist es nachvollziehbar, dass sich Anbieter darauf konzentrieren.
Doch was bedeutet das für all jene, die nicht in dieses System passen?

Warum entstehen Versorgungslücken gerade dort, wo der Bedarf am größten ist?
Warum verlieren bestimmte Gruppen faktisch ihren Anspruch auf angemessene Versorgung?

Unsere Forderung

Alle Menschen sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung.

Deshalb braucht es:

  • gezielte politische Steuerung und Anreize auch für komplexe Versorgungsbereiche
  • den Erhalt und Wiederaufbau spezialisierter Einrichtungen
  • eine Versorgung, die sich am Bedarf orientiert – nicht an Wirtschaftlichkeit
  • eine klare Haltung: Schwere Behinderung darf nicht zur Versorgungslücke und zu einem unwürdigen Leben werden

Inklusion bedeutet mehr

Inklusion darf sich nicht daran messen lassen, wie gut sie bei den „einfacheren“ Fällen funktioniert.

Sie zeigt sich dort, wo es extrem schwierig wird.







„Freiwillig – unter Druck“

Der Patient entscheidet.
Sagt zumindest das Gesetz.

Im Bild sehen wir, wie diese Freiheit praktisch aussieht:
Ein Mensch im Bett, angeschlossen an Maschinen – und darüber eine Presse mit der Aufschrift „Sachzwang“. Fein dosiert, versteht sich. Schließlich handelt es sich ja nicht um Zwang.

Rechts daneben: die Verantwortlichen.
Gut gelaunt. Zielorientiert. Effizient.
„Kosten senken“, „Ressourcen schonen“, „Betten frei machen“ – man könnte fast meinen, hier geht es um Logistik. Nicht um Menschen.

Und der Patient?
Der äußert Wünsche. Lebensqualität. Angst.
Alles ordentlich gesammelt – im Papierkorb.

Denn natürlich:
Es geht nicht darum, jemanden zu etwas zu zwingen.
Es geht nur darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es kaum noch eine echte Alternative gibt.

Das nennt man dann „Sachzwang“.
Klingt neutral. Fast technisch.
Ist aber in Wahrheit die eleganteste Form, Verantwortung auszulagern.

Am Ende bleibt die große Erzählung:
Alles geschieht zum Wohle des Patienten.

Und falls nicht –
war es zumindest wirtschaftlich sinnvoll.

Anmerkung:
Ich hatte ChatGPT gebeten ein Bild für meinen Beitrag: „Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen?“ zu machen und dabei kam dieses, vielleicht grafisch nicht perfekte aber inhaltlich super getroffe Bild zustande. Dies hat mich angeregt, mal wieder meinen Frust im Bauch Luft zu verschaffen. Es hat gewirkt.




Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen?

Einblicke aus dem Vortrag von Kimberley Tietz

Im Rahmen unserer Fortbildungsveranstaltung in Kassel durften wir einen fundierten und zugleich praxisnahen Vortrag von Kimberley Tietz hören. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beleuchtete sie die komplexe Frage, wer eigentlich über medizinische Maßnahmen entscheidet – insbesondere im Zusammenhang mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) und Beatmungsentwöhnung (Weaning).

Medizinische Behandlung braucht rechtliche Grundlage

Ein zentraler Ausgangspunkt: Jeder medizinische Eingriff gilt rechtlich zunächst als Körperverletzung. Er ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören vor allem die Einwilligung des Patienten, eine medizinische Indikation sowie die Behandlung nach anerkanntem medizinischem Standard.

Patientenautonomie steht im Mittelpunkt

Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Patientenautonomie. Der Patient entscheidet selbst, ob eine Behandlung durchgeführt wird oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit geht weit: Sie umfasst auch das Recht, medizinische Maßnahmen abzulehnen – selbst dann, wenn diese aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheinen.

Oder wie es im Vortrag formuliert wurde:

„Die Patientenautonomie beinhaltet auch eine Freiheit zur Krankheit.“

Ärztliche Verantwortung: Indikation und Grenzen

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, nur solche Behandlungen anzubieten, die medizinisch sinnvoll sind. Eine Maßnahme ohne Indikation muss nicht angeboten werden, eine kontraindizierte Behandlung darf gar nicht durchgeführt werden.

Das bedeutet: Auch wenn ein Patient eine bestimmte Therapie wünscht, ist der Arzt an fachliche und ethische Grenzen gebunden.

Sozialrecht setzt zusätzliche Rahmenbedingungen

Neben medizinischen Fragen spielen auch sozialrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Nicht jede medizinisch sinnvolle Behandlung wird automatisch von der Solidargemeinschaft finanziert. Entscheidend ist, ob eine Leistung als „notwendig“ gilt.

Dabei wurde deutlich: Der Kreis der notwendigen Leistungen ist enger als der der medizinisch möglichen oder sinnvollen Maßnahmen.

Mitwirkungspflichten – aber keine Zwangsbehandlung

Versicherte können verpflichtet sein, bei Untersuchungen oder Therapien mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflichten haben jedoch klare Grenzen.

Eine zentrale Aussage des Vortrags lautet:

„Es gibt keine Möglichkeit zur zwanghaften Durchsetzung von Mitwirkungspflichten.“

Das heißt konkret: Auch im Kontext von Weaning-Maßnahmen kann niemand gegen seinen Willen zur Durchführung gezwungen werden.

Entscheidung über Weaning bleibt beim Patienten

Gerade bei der Beatmungsentwöhnung zeigt sich das Spannungsfeld besonders deutlich. Auch wenn Ärzte eine Maßnahme für sinnvoll halten, bleibt die Entscheidung letztlich beim Patienten.

„Allein der Patient entscheidet über die tatsächliche Durchführung des Weanings.“

Gleichzeitig kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wirtschaftliche oder organisatorische Rahmenbedingungen Druck erzeugen.

Zwischen Autonomie und Systemdruck

Ein besonders sensibler und praxisrelevanter Punkt des Vortrags war der tatsächlich empfundene Druck auf Betroffene und Angehörige.

Dieser Druck entsteht vor allem dort, wo die Gewährung von Leistungen – insbesondere der außerklinischen Intensivpflege – mit der Frage eines möglichen Weaning-Potenzials verknüpft wird. Wenn Versicherte befürchten müssen, dass Leistungen eingeschränkt oder nicht verlängert werden, kann dies ihre Entscheidungsfreiheit faktisch erheblich beeinflussen.

Dabei wurde deutlich:

Dieser immense Druck ist real – und er wird von vielen Betroffenen auch so erlebt.

Gleichzeitig macht die rechtliche Bewertung einen entscheidenden Unterschied:

Dieser Druck wird juristisch nicht als unzulässiger Zwang eingeordnet. Vielmehr handelt es sich – so die Einordnung im Vortrag – um einen „Sachzwang“, der sich aus den strukturellen Rahmenbedingungen des Sozialrechts ergibt.

Das bedeutet konkret:

• Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Patientinnen und Patienten direkt verpflichtet, einer Weaning-Maßnahme zuzustimmen.

• Ebenso fehlt eine klare Norm, die ausdrücklich festlegt, welche Konsequenzen eine Ablehnung im Einzelfall haben muss.

• Dennoch erzeugt die Verknüpfung von Leistungsgewährung und Mitwirkungserwartung faktisch einen enormen Druck.

Besonders relevant ist dabei:

Die zugrunde liegenden Regelungen – etwa zur Potenzialerhebung – verfolgen legitime Ziele. Sie sollen sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern.

Genau daraus entsteht jedoch das Spannungsfeld:

Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und den Interessen der Solidargemeinschaft.

Wichtig ist daher die differenzierte rechtliche Einordnung:

• Ein Patient kann weiterhin frei entscheiden, ob er eine Behandlung durchführen lässt.

• Diese Entscheidung kann jedoch mittelbare Auswirkungen auf die Leistungsbewilligung haben.

• Ob und in welchem Umfang solche Konsequenzen zulässig sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Der Vortrag machte damit deutlich:

Es handelt sich nicht um offenen Zwang, sondern um ein komplexes Zusammenspiel von Recht, Medizin und Versorgungssystem – mit erheblichen praktischen Auswirkungen für die Betroffenen.

Schlussbetrachtung

„Ganz markant finde ich dieses vorsichtigen Formulierungen: „Die zugrunde liegenden Regelungen – etwa zur Potenzialerhebung – verfolgen legitime Ziele. Sie sollen sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern“.

Legitime Ziele sind aber nicht immer am Menschen ausgerichtet. So wurde das Ziel des Weanings von der Politik gerne als mehr Lebensqualität und ein Recht darauf verkauft.
Wohl wissend, was eine kleine Anfrage der CSU belegt, dass bis zu 50% der Patienten dieses Weaning nicht überlebt. Natürlich böse, wer dies in Zusammenhang mit dem nächsten Satz: Das Ziel ist, „sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern“
Naiv allerdings auch wer dies so interpretiert, dass es um den Patienten geht. Mittlerweile ist klar, der Gesetzgeber sah es aus seiner Perspektive. Das System wird durch diese Maßnahme deutlich entlastet und die Ressourcen damit geschont. Fazit: Das legitimisierte Vorgehen ist rechtlich ziemlich gut und subtil abgesichert, aber es fehlt wieder die Menschlichkeit und vielleicht populär-juristisch, das Recht Mensch zu sein!

Die Würde des Menschen ist unantastbar.“




brainWEEK -Ausstellung „Freiheit des Prismas“ im KunstRaum Neumarkt

Vom 28. März bis 18. April 2026 ist im KunstRaum am Klostertor in Neumarkt die Ausstellung „Freiheit des Prismas“ der Nürnberger Grafikerin Nicole Weidner zu sehen. Die 54-jährige Künstlerin verbindet in ihren Arbeiten intensive Farben mit der Einladung, in einer zunehmend digitalen Welt bewusst einen Moment der Ruhe und Konzentration zu finden.

Ein wichtiger Bestandteil ihres Wirkens sind soziale und inklusive Projekte. So arbeitete sie unter anderem mit der Selbsthilfegruppe „Strohhalm“ zusammen und engagierte sich in Initiativen rund um Integration. Dabei versteht sie Kunst stets als verbindendes Element, das Menschen zusammenbringt und neue Perspektiven eröffnet.

Die aktuelle Ausstellung entsteht zudem im Umfeld der internationalen brainWEEK 2026, die sich mit Themen rund um Gehirn und Wahrnehmung beschäftigt. Weidners Werke greifen diesen Gedanken indirekt auf: Sie setzen bewusst auf analoge Sinneseindrücke und laden dazu ein, sich intensiv auf Farbe, Form und Stimmung einzulassen.

Zu den zentralen Arbeiten der Ausstellung gehören unter anderem die Werke „Jadehase“ sowie „Soul Voyage“, die Betrachterinnen und Betrachter auf eine imaginative Reise mitnehmen.

Ein besonderes Angebot erwartet Interessierte am 11. April: Beim inklusiven Workshop „Kunst für alle – Hab Spaß und mach’s so gut, wie du kannst“ werden gemeinsam Aquarell-Lesezeichen gestaltet. Gleichzeitig soll damit auf ein gesellschaftlich relevantes Thema aufmerksam gemacht werden: Rund 6,2 Millionen Menschen in Deutschland verfügen über nur eingeschränkte Lese- und Schreibfähigkeiten.

Die Vernissage findet am 28. März um 17 Uhr statt. Die Eröffnung übernimmt Oskar Reithmeier, während Peter Theil eine Einführung in das Werk der Künstlerin gibt. Musikalisch begleitet wird der Abend vom italienischen Ensemble „Acqua e Sapone“.

Während der Ausstellung ist Nicole Weidner samstags und sonntags von 14 bis 17 Uhr persönlich im KunstRaum anwesend und freut sich auf Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern.

Ausstellungsort:
KunstRaum am Klostertor
Schwesterhausgasse 1, Neumarkt

Weitere Informationen:
www.malabenteuer.de




Neurotechnologien

Öffentliche Anhörung des Deutschen Ethikrats zu Neurotechnologien

Der Deutsche Ethikrat veranstaltet am Donnerstag, 19. März 2026, eine öffentliche Online-Anhörung zum Thema Neurotechnologie. Die Veranstaltung kann ohne Anmeldung im Livestream verfolgt werden.

Titel der Anhörung:
Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht, Gesellschaft

Zeit: 13:00 – 17:30 Uhr
Livestream: www.ethikrat.org/live

Neurotechnologien entwickeln sich derzeit mit großer Geschwindigkeit weiter. Neue technische Möglichkeiten – etwa durch Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz oder bei Gehirn-Computer-Schnittstellen – eröffnen Chancen für Medizin und Rehabilitation, werfen aber auch wichtige gesellschaftliche Fragen auf.

Gerade für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen können neurotechnologische Entwicklungen langfristig neue Möglichkeiten in der Diagnostik, Therapie und Teilhabe bieten. Gleichzeitig stellen sich grundlegende ethische Fragen, etwa zum Schutz der Persönlichkeit, zu Selbstbestimmung oder zu möglichen Risiken neuer Technologien.

In der Anhörung diskutiert der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit Sachverständigen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Chancen und Risiken entstehen, wenn Neurotechnologien Gefühle, Aufmerksamkeit oder Gedanken erfassen oder beeinflussen können?

  • Wer trägt Verantwortung, wenn Mensch-Maschine-Schnittstellen Entscheidungen oder Handlungen beeinflussen?

  • Welche Auswirkungen können solche Technologien auf das Selbstverständnis von Menschen haben?

  • Welche gesellschaftlichen Folgen könnten entstehen, wenn Neurotechnologien in Alltag, Bildung oder Arbeitswelt eingesetzt werden?

Die Diskussion ist auch für Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbände von Interesse, da sie zentrale Fragen der medizinischen Innovation, der gesellschaftlichen Verantwortung und des Schutzes persönlicher Rechte berührt.

Weitere Informationen sowie eine Veranstaltungsbroschüre mit den Referentinnen und Referenten stellt der Deutsche Ethikrat auf seiner Website zur Verfügung.




„Inklusive Katastrophenvorsorge“ in Baden-Württemberg

Katastrophen und Krisensituationen treffen Menschen sehr unterschiedlich. Besonders gefährdet sind häufig Personen, die aufgrund von Alter, Behinderung, Krankheit oder sozialen Umständen zusätzliche Unterstützung benötigen. Vor diesem Hintergrund findet in Baden-Württemberg eine Online-Vortragsreihe zur inklusiven Katastrophenvorsorge statt.

Die Veranstaltungsreihe greift verschiedene gesellschaftliche Perspektiven auf und diskutiert, wie Katastrophenschutz so gestaltet werden kann, dass alle Menschen – insbesondere besonders verletzliche Gruppen – besser berücksichtigt werden.

Die Veranstaltungen finden jeweils online von 18:30 bis 20:00 Uhr statt:

Mittwoch, 18. März 2026
Katastrophenvorsorge, Alter und Pflegebedürftigkeit
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/32bb6cd5-bc43-4c9f-be29-ec5f5c3388a7@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 15. April 2026
Katastrophenvorsorge, Migration und Fluchterfahrungen
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/be5c3eb8-3e6a-4664-9cc5-c019f90ae1f6@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 20. Mai 2026
Katastrophenvorsorge, Armut und Obdachlosigkeit
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/5e57682d-396d-4ec4-b579-0f92d1ddbc10@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 17. Juni 2026
Katastrophenvorsorge, Geschlecht und sexuelle Identität
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/0263e25e-d3f2-4825-a738-856ff8b5d38a@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Die Initiative „Inklusive Katastrophenvorsorge Baden-Württemberg“ möchte dazu beitragen, dass Katastrophenschutz künftig stärker die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen berücksichtigt. Weitere Informationen zur Initiative finden sich auf den Webseiten des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg.

Auch aus Sicht von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und ihren Angehörigen ist eine inklusive Katastrophenvorsorge von großer Bedeutung. In Krisensituationen können Orientierung, Kommunikation oder medizinische Versorgung schnell zu besonderen Herausforderungen werden.

 

Der Selbsthilfeverband FORUM GEHIRN e. V. hat sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt und eine Broschüre veröffentlicht:
„Katastrophenschutz darf die Schwächsten nicht vergessen“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.shvfg.de/2025/10/15/katastrophenschutz-darf-die-schwaechsten-nicht-vergessen/




Pflege und Förderung von Menschen mit Hirnschädigung

Einladung zum Angehörigenseminar

Wir laden Sie herzlich zu unserem Angehörigenseminar ein, das am 21. und 22. März 2026 im Therapiezentrum Burgau stattfindet.
Das Seminar richtet sich an Angehörige von Menschen mit Hirnschädigung – insbesondere an Personen, die Menschen im Koma begleiten und pflegen.

Im Mittelpunkt stehen sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen, die Sie unmittelbar im Pflegealltag unterstützen. Vorgestellt und eingeübt werden bewährte professionelle Konzepte wie das Affolter-Modell, das Bobath-Konzept sowie der F.O.T.T.-Ansatz. Ziel ist es, die Wahrnehmung der Betroffenen gezielt zu fördern, Bewegungsübergänge zu erleichtern und Sicherheit in der täglichen Pflege zu gewinnen.

Dank der Förderung durch die AOK Baden-Württemberg können wir dieses Seminar für unsere Mitglieder kostenfrei anbieten. Es fallen lediglich die individuellen Fahrtkosten an.

Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich und erfolgt über unsere Geschäftsstelle.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu vertiefen, praktische Fertigkeiten zu erlernen und die Pflegequalität für Ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.
Wir freuen uns darauf, Sie in Burgau begrüßen zu dürfen.

Weitere Details finden Sie im vollständigen Programm, das Sie hier als PDF-Datei Flyer Burgau abrufen können.