Mit Hilfsmitteln zurück in ein selbstständiges Leben

Online-Vortrag am Samstag, 22. August 2026, ab 17:00 Uhr (Zoom)

Der Landesverband Baden-Württemberg des SHV-FORUM GEHIRN e.V. lädt gemeinsam mit der Selbsthilfegruppe ceres Stuttgart herzlich zu einer weiteren Veranstaltung der Reihe „Praxis Dr. Selbst“ ein.

Viele Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung stehen nach ihrer Erkrankung oder Verletzung vor der Herausforderung, den Alltag neu zu organisieren. Welche Hilfsmittel und Strategien dabei helfen können, Schritt für Schritt wieder mehr Selbstständigkeit zu erlangen, zeigt Peter Weidmann anhand seiner persönlichen Erfahrungen.

Peter Weidmann, am 5.2.1987 geboren, hatte im August 2022 einen Herzstillstand und wurde 79 Minuten reanimiert und ins Leben zurückgeholt.

Aufgrund eines Hirnüberdrucks wurde ihm der 5. Halswirbel entfernt und daraus resultierte eine signifikante neurologische Beeinträchtigung bezgl. seiner Erinnerungsfähigkeit sowohl im Kurz- wie auch im Langzeitgedächtnis.

Im März 2026 meldete er sich bei der Selbsthilfegruppe ceres Stuttgart. Im Gespräch erzählte er Frau Ingrid Pramberger, dass es ihm gelang Schritt für Schritt zurück in ein selbstständiges Leben zu finden.

„Sowohl in der Arbeit als auch privat werden mir bis heute meine Beeinträchtigungen vor Augen geführt“, so Peter Weidmann. „Aber ich strebe weiter in allen Belangen meines Lebens ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit zu erreichen.“

 

Welche Hilfsmöglichkeiten er für sich gefunden hat, um sich ein selbstständiges Leben einzurichten und welche Randbedingungen sich daraus mitunter ergeben, möchte er mit Betroffenen, Angehörigen und Interessierten teilen.

Termin

Samstag, 22. August 2026
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Online per Zoom

Anmeldung

Für die Teilnahme bitten wir um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung werden anschließend zugesandt.

Peter Weidmann
E-Mail: pejoweid@gmail.com

oder

Ingrid Pramberger (ceres Stuttgart)
E-Mail: ingrid.pramberger@gmail.com

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!




Gemischte Hausgemeinschaften aufbauen – Erfahrungen aus über 35 Jahren Praxis

Onlinegespräche

Referent: Ingo Franz
Termin: Donnerstag, 13. August 2026, 20:00 Uhr

Wie können generationenübergreifende und inklusive Hausgemeinschaften entstehen, in denen Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebenssituationen dauerhaft gut zusammenleben?

I

ngo Franz beschäftigt sich seit den späten 1980er-Jahren mit dieser Frage – nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch. Seit den ersten Pilotprojekten in Freiburg Ende der 1980er-Jahre hat er zahlreiche inklusive Wohn- und Nachbarschaftsprojekte aufgebaut und begleitet. Seine Erfahrungen reichen von den ersten Gemeinschaftsprojekten über das Heidelberger Mehrgenerationenhaus bis hin zu den heutigen Diakonischen Hausgemeinschaften Heidelberg.

Im Gespräch berichtet er aus dieser langjährigen Praxis und zeigt auf,

  • wie gemischte Hausgemeinschaften entstehen können,
  • welche Voraussetzungen für ein gelingendes Zusammenleben wichtig sind,
  • welche Herausforderungen auftreten und
  • welche Chancen solche Gemeinschaften für Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf bieten.

Das Onlinegespräch richtet sich an alle, die sich für gemeinschaftliche Wohnformen, Inklusion und neue Wege des Zusammenlebens interessieren.

Weitere Informationen zu den Projekten der Diakonischen Hausgemeinschaften Heidelberg finden Sie unter:
https://hausgemeinschaften.de/heidelbergleimen/

Anmeldung und Zusendung des Zugangslinks:

k.e.siegel@shv-bw.de




Protest gegen die Schwächung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen

Der SHV-FORUM GEHIRN e. V. – Landesverband Baden-Württemberg (SHV-BW) unterstützt den Protest der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg gegen die geplante Abschaffung beziehungsweise Herabstufung der hauptamtlichen Stelle der/des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedsverbänden haben wir unser Vereinslogo als Zeichen der Solidarität zur gemeinsamen Protestaktion beigesteuert.

Die Landesregierung erwägt, die bisher hauptamtliche Stelle in ein Ehrenamt umzuwandeln oder sogar vollständig abzuschaffen. Aus Sicht der Selbsthilfe wäre dies ein erheblicher Rückschritt für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Landesbeauftragte beziehungsweise der Landesbeauftragte ist eine unabhängige Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und den Betroffenen und trägt entscheidend dazu bei, dass Teilhabe und Inklusion im Alltag gelebt werden.

„Allein in Baden-Württemberg leben über eine Million Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und schätzungsweise mehr als vier Millionen Menschen mit einer chronischen Erkrankung. Für sie ist eine starke, unabhängige Interessenvertretung auf Landesebene unverzichtbar.“

K. E. Siegel, Landesvorsitzender SHV-BW

In ihrem Schreiben an Ministerpräsident Cem Özdemir und Sozialminister Manfred Hildenbrand fordert die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg deshalb den dauerhaften Erhalt der hauptamtlichen Stelle sowie ein klares Bekenntnis zu Inklusion, Selbstbestimmung und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Als Landesverband für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und ihre Angehörigen unterstützt der SHV-BW diese Forderungen ausdrücklich.

„Rechnet man Angehörige hinzu, betrifft das Thema Behinderung und chronische Erkrankung nahezu jede Familie in Baden-Württemberg. Gerade deshalb darf eine unabhängige Interessenvertretung nicht geschwächt, sondern muss dauerhaft gestärkt werden.“

K. E. Siegel, Landesvorsitzender SHV-BW

Der SHV-BW appelliert an die Landesregierung, die hauptamtliche Stelle der/des Landesbeauftragten dauerhaft zu erhalten. Inklusion, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind Grundpfeiler einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft – sie dürfen niemals zur Sparmaßnahme werden.




„Kraft tanken“ in Burgau – Affolter®-Seminar für Angehörige

Nach den sehr positiven Rückmeldungen zu unserem Angehörigenseminar im Therapiezentrum Burgau setzen wir unsere Seminarreihe „Kraft tanken“ Ende des Jahres mit einem besonderen Schwerpunkt fort. Gemeinsam mit dem Therapiezentrum Burgau bieten wir eine dreitägige Schulung zur Wahrnehmungsförderung und zum Geführten Interagieren nach Affolter® an.

Geführte Aktivität des täglichen Lebens

 

Viele Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung – beispielsweise nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder einer schweren Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns – haben nicht nur motorische Einschränkungen. Häufig ist vor allem ihre Wahrnehmung der eigenen Person und ihrer Umgebung verändert. Gewohnte Alltagshandlungen können dadurch kaum noch eingeordnet oder verstanden werden. Für Angehörige ist dies oft schwer nachzuvollziehen und führt im täglichen Umgang zu großer Unsicherheit.

Genau hier setzt das Affolter®-Konzept an.

Die von der Schweizer Psychologin und Heilpädagogin Félicie Affolter entwickelte Methode versteht Wahrnehmung nicht als isolierte Fähigkeit, die trainiert werden kann. Wahrnehmung entsteht vielmehr im gemeinsamen Handeln mit der Umwelt. Durch gezielte taktil-kinästhetische Führung – also durch eine ruhige, strukturierte Begleitung über Berührung und Bewegung – erleben Betroffene alltägliche Handlungen wieder als sinnvolle und zusammenhängende Abläufe.

Dabei steht nicht das Einüben einzelner Bewegungen im Vordergrund. Vielmehr werden Alltagssituationen wie Essen, Waschen, Anziehen, Greifen, Umlagern oder andere praktische Tätigkeiten gemeinsam durchgeführt. Die betroffene Person erhält über die Hände und den Körper Orientierung darüber, was gerade geschieht, wie sich Gegenstände anfühlen, welche Bewegungen notwendig sind und welchen Zusammenhang eine Handlung mit ihrer Umgebung hat.

Gerade Menschen mit schweren neurologischen Einschränkungen können auf diese Weise wieder Sicherheit gewinnen. Viele Angehörige berichten, dass sie durch das Affolter®-Konzept ihre Familienmitglieder besser verstehen und alltägliche Pflegesituationen deutlich ruhiger und strukturierter gestalten können. Gleichzeitig vermittelt die Methode einen respektvollen Umgang, der den Menschen nicht überfordert, sondern ihm Orientierung gibt und eigene Aktivität ermöglicht.

Während der drei Seminartage wechseln sich theoretische Grundlagen und praktische Übungen kontinuierlich ab. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Selbsterfahrung: Die Teilnehmer erleben die Prinzipien des Geführten Interagierens selbst, üben miteinander und reflektieren gemeinsam ihre Erfahrungen. Dadurch wird das Gelernte unmittelbar verständlich und kann später leichter in den häuslichen Alltag übernommen werden.

Geleitet wird das Seminar von Jürgen Söll, Affolter®-Instruktor am Therapiezentrum Burgau. Mit seiner langjährigen Erfahrung vermittelt er die Inhalte praxisnah und verständlich und zeigt, wie sich die Methode im Alltag von Angehörigen und Pflegepersonen sinnvoll einsetzen lässt.

Mit diesem Seminar möchten wir Angehörigen nicht nur fachliches Wissen vermitteln, sondern vor allem Sicherheit geben. Wer versteht, wie Wahrnehmung nach einer Hirnschädigung funktioniert und wie Orientierung durch gemeinsames Handeln entstehen kann, gewinnt neue Möglichkeiten im täglichen Miteinander. So wird Pflege häufig ruhiger, verständlicher und für beide Seiten entlastender.

 

Anmeldung

Termin: 31. Oktober bis 2. November 2026

Ort: Therapiezentrum Burgau

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail bei:

Karl-Eugen Siegel k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

Wir freuen uns auf drei intensive Seminartage voller praktischer Erfahrungen, neuer Erkenntnisse und wertvoller Begegnungen im Therapiezentrum Burgau.

Interesse anmelden




Wohnprojekt macht Mut: Selbstbestimmtes Leben durch Eigeninitiative

Ein Wohnprojekt, das Hoffnung macht – auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung?

Wie können Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung möglichst selbstbestimmt leben – mit der Unterstützung, die sie benötigen, ohne dabei auf ein familiäres und individuelles Umfeld verzichten zu müssen?

Diese Frage beschäftigt viele Betroffene und Angehörige seit Jahren. Ein bemerkenswertes Wohnprojekt aus Osnabrück zeigt nun, dass es auch andere Wege geben kann – und vielleicht kann dieses Modell sogar Anregungen für vergleichbare Wohnformen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung geben.

Archivbild

Eltern schaffen gemeinsam ein neues Zuhause

Die Wohngemeinschaft Evershelden wurde nicht von einem großen Träger gegründet, sondern von engagierten Eltern. Sieben junge Menschen mit schweren Behinderungen leben dort gemeinsam in einem echten Zuhause – selbstbestimmt, individuell begleitet und fernab einer klassischen stationären Einrichtung.

Das Besondere daran: Die Eltern haben die Initiative selbst ergriffen. Betreuung und Assistenz werden über die Persönlichen Budgets der Bewohner finanziert. Gemeinsam mit engagierten Partnern entstand so ein Wohnmodell, das zeigt, was möglich wird, wenn Familien Verantwortung übernehmen und geeignete Rahmenbedingungen vorhanden sind.

Der NDR hat dieses außergewöhnliche Projekt in einem sehenswerten Beitrag vorgestellt.

Könnte dieses Modell auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung ein Vorbild sein?

Natürlich unterscheiden sich Behinderungsbilder und Unterstützungsbedarfe. Dennoch stellt sich eine spannende Frage:

Warum sollte ein vergleichbares Wohnkonzept nicht auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung entwickelt werden?

Viele Betroffene wünschen sich keine klassische Heimeinrichtung, sondern ein Leben in einer kleinen, familiären Gemeinschaft – mit individueller Assistenz, möglichst viel Selbstbestimmung und einer aktiven Einbindung der Angehörigen.

Gerade nach einer schweren Hirnschädigung entstehen oft Lebenssituationen, für die die bestehenden Versorgungsangebote nur unzureichende Antworten bieten. Innovative Wohnformen könnten hier neue Perspektiven eröffnen.

Die Situation in Baden-Württemberg

Nach unseren bisherigen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg nur sehr wenige spezialisierte Wohnangebote, die diesem Gedanken einer kleinen, gemeinschaftlichen und gleichzeitig individuell unterstützten Wohnform entsprechen.

Soweit uns derzeit bekannt ist, existieren lediglich zwei entsprechende Einrichtungen. Angesichts der Zahl der Menschen mit erworbener Hirnschädigung und ihrer sehr unterschiedlichen Lebenssituationen erscheint dieses Angebot äußerst begrenzt.

Dabei sind wohnortnahe, selbstbestimmte und familiennahe Wohnformen für viele Betroffene ein wichtiger Baustein für Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe.

Deshalb möchten wir gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen und engagierten Trägern herausfinden, wie groß der tatsächliche Bedarf in Baden-Württemberg ist und welche Ideen oder Initiativen bereits bestehen.

 

Unser Aufruf

Für Einrichtungen

Bieten Sie bereits eine innovative Wohnform für Menschen mit erworbener Hirnschädigung an oder planen Sie ein entsprechendes Angebot?

Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht. Wir möchten solche Projekte sichtbar machen, miteinander vernetzen und Betroffenen den Zugang zu passenden Angeboten erleichtern.

Für Betroffene und Angehörige

Könnten Sie sich ein gemeinschaftliches Wohnprojekt nach dem Vorbild der Osnabrücker Initiative vorstellen?

Oder suchen Sie bereits heute nach einer Wohnform, die mehr Selbstbestimmung, Individualität und Gemeinschaft ermöglicht?

Dann melden Sie sich gerne bei uns – ganz unverbindlich. Gemeinsam möchten wir herausfinden, wie groß der Bedarf in Baden-Württemberg tatsächlich ist und ob daraus neue Initiativen entstehen können.

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und dient zunächst dazu, Bedarf, bestehende Angebote und mögliche Interessierte in Baden-Württemberg sichtbar zu machen.

Einrichtungen oder Interessierte melden sich bitte hier per Mail

 

Zum NDR-Beitrag:

Einmalige WG: So leben junge Menschen mit Behinderungen zusammen.




G-BA bestätigt Versorgungslücke

Menschen mit hohem Überwachungsbedarf bleiben weiter zwischen den Systemen hängen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über Leistungen für Menschen mit erhöhtem Überwachungsbedarf gestoppt. Für viele Familien bedeutet das: Die bestehende Unsicherheit bleibt bestehen.

Was ist passiert?

Der G-BA hat entschieden, das laufende Beratungsverfahren zur Krankenbeobachtung bei erhöhtem Überwachungsbedarf auszusetzen.

Grund dafür sind ungeklärte Zuständigkeitsfragen zwischen:

  • Gesetzlicher Krankenversicherung
  • Eingliederungshilfe
  • weiteren Sozialleistungsträgern

Nach Auffassung des G-BA kann diese Frage nur durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen geklärt werden.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für viele Familien bedeutet die Entscheidung:

  • ❌ Keine neue Leistung
  • ❌ Keine rechtliche Klarstellung
  • ❌ Keine Entlastung im Alltag
  • ❌ Weiterhin Widersprüche und Klagen
  • ❌ Weiterhin Streit über Zuständigkeiten

Wer ist betroffen?

Besonders betroffen sind Menschen

  • mit schweren Hirnschädigungen,
  • mit neurologischen Erkrankungen,
  • mit therapieresistenter Epilepsie,
  • mit schweren Mehrfachbehinderungen,
  • mit komplexen Stoffwechselerkrankungen,

die regelmäßig beobachtet werden müssen, aber die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege nicht erfüllen.

Die Realität vieler Familien

Krankenkasse

Keine außerklinische Intensivpflege.

Eingliederungshilfe

Dafür sind wir nicht zuständig.

Angehörige

Wer hilft uns dann?

Warum gibt es diese Versorgungslücke?

Die heutige Versorgungslücke entstand nicht plötzlich. Sie ist das Ergebnis einer Entwicklung, die mit dem Wegfall der früheren Leistungsposition „Spezielle Krankenbeobachtung“ und der Einführung der außerklinischen Intensivpflege begonnen hat.

Menschen mit hohem Überwachungsbedarf, die keine Beatmung benötigen, geraten seither zunehmend zwischen die Zuständigkeiten verschiedener Leistungsträger. Der G-BA hat diese Problematik nun ausdrücklich benannt, sieht jedoch keine Möglichkeit, sie im Rahmen seiner Richtlinien abschließend zu lösen.

Der SHV – FORUM GEHIRN e. V. beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Problematik und hat wiederholt auf die drohenden Folgen für Betroffene und Angehörige hingewiesen.

Ausführliche Analyse

Hintergründe zum Wegfall der Leistungsnummer 24, zur Einführung der außerklinischen Intensivpflege, zur Position des G-BA, zu den Auswirkungen auf Betroffene sowie zu den vorliegenden Gutachten finden Sie im ausführlichen Fachbeitrag des SHV – FORUM GEHIRN e. V.


Hier zum vollständigen Fachartikel

Ein Problem, das seit Jahren bekannt ist

Der SHV – FORUM GEHIRN e. V. hat bereits im Gesetzgebungsverfahren auf die drohende Versorgungslücke hingewiesen.

Zahlreiche Fachleute, darunter Sebastian Lemme sowie Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, haben die Problematik beschrieben und auf die ungeklärten Zuständigkeiten aufmerksam gemacht.

Auch zahlreiche Mitglieder unseres Verbandes erleben die Folgen dieser Versorgungslücke täglich in ihrem Alltag.

Was fordert der SHV?

Versorgungslücke schließen – Krankenbeobachtung sichern

Menschen mit hohem Überwachungsbedarf dürfen nicht länger zwischen den Zuständigkeiten verschiedener Leistungsträger stehen.

Der SHV fordert eine klare gesetzliche Regelung, die den Anspruch auf notwendige Krankenbeobachtung dauerhaft absichert.

 


Zur politischen Forderung auf „Ein Pflaster reicht nicht“

 

 




Keine „Billig-Windeln“ auf Kosten der Würde

Auch Bewohner in Heimen haben Anspruch auf passende Inkontinenzhilfen – ohne teure Aufzahlungen

Viele Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf kennen das Problem:
In Wohnheimen, Pflegeeinrichtungen oder besonderen Wohnformen werden häufig nur sehr einfache Inkontinenzprodukte ausgegeben. Wer besser passende oder saugstärkere Windeln benötigt, soll plötzlich selbst draufzahlen – oft Monat für Monat aus dem ohnehin knappen Taschengeld.

Doch genau das ist rechtlich häufig nicht zulässig.

Ein aktueller Rechtsratgeber des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt klar: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge – und zwar grundsätzlich ohne wirtschaftliche Aufzahlungen.

Der Ratgeber betont ausdrücklich auch die Situation von Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Wohnheimen: Bewohner haben einen Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Versorgung mit geeigneten Produkten. Trotzdem werden in der Praxis oft sogenannte „Qualitätszuschläge“ verlangt, die aus dem persönlichen Taschengeld bezahlt werden sollen.

Dabei geht es keineswegs um Luxus. Schlechte oder unpassende Windeln können schwere Folgen haben:

  • Hautentzündungen und Wunden
  • Geruchsbildung
  • Auslaufen und Durchnässen
  • Schlafprobleme
  • soziale Isolation und Scham
  • Einschränkungen bei Schule, Arbeit oder Teilhabe

Der bvkm macht deutlich:
Die Versorgung muss im Einzelfall „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ sein.
Nicht jede Windel passt für jeden Menschen. Entscheidend ist der individuelle Bedarf.

Besonders wichtig:
Viele Betroffene unterschreiben sogenannte „Mehrkostenvereinbarungen“ oder Erklärungen über eine „höherwertige Versorgung“. Davon rät der bvkm ausdrücklich ab. Solche Formulare führen oft dazu, dass Betroffene dauerhaft unnötige Zusatzkosten tragen müssen.

Auch Gerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass Krankenkassen passende und mängelfreie Inkontinenzhilfen bezahlen müssen – selbst wenn dafür höhere Kosten entstehen. Dabei wurden unter anderem Fälle berücksichtigt, in denen minderwertige Produkte zu Hautschäden, häufigem Wechselbedarf oder Einschränkungen im Alltag führten.

Der bvkm bietet hierzu sogar einen kostenlosen Musterantrag an, mit dem Betroffene oder gesetzliche Betreuer ihren Anspruch gegenüber der Krankenkasse durchsetzen können.

Gerade für Menschen in Einrichtungen darf gelten:

Würde, Hygiene und Teilhabe dürfen keine Frage des Geldbeutels sein.

Die vollständige Broschüre des bvkm:
„Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ (Mai 2026)




Hoffnung auf stärkere Unterstützung für Menschen mit Hirnverletzungen

Neuer Gesundheitsminister in Baden-Württemberg

Mit dem Amtsantritt der neuen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir übernimmt künftig Oliver Hildenbrand das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Baden-Württemberg. Der Grünen-Politiker wurde vom Landtag bestätigt und vereidigt.

 

Staatsministerium Baden-Württemberg / Ilkay Karakurt

Der 38-jährige Psychologe folgt auf Manne Lucha, der das Ministerium seit 2016 leitete. Unterstützt wird Hildenbrand künftig von Staatssekretärin Petra Krebs.

Gerade für Menschen mit Hirnverletzungen und neurologischen Erkrankungen könnte die neue personelle Besetzung im Gesundheitsministerium interessant werden. Denn Petra Krebs bringt direkte Erfahrung aus der neurologischen Versorgung mit: Von 2003 bis 2016 arbeitete sie als Krankenschwester in der neurologischen Frührehabilitation der Fachkliniken Wangen. Dort begleitete sie unter anderem Patientinnen und Patienten nach schweren Hirnverletzungen, Schlaganfällen und neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich war sie als Dozentin im Gesundheitsbereich tätig.

Im neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU wird die psychische und mentale Gesundheit ausdrücklich als Schwerpunkt genannt. Versorgung und Forschung im Bereich psychischer Gesundheit sollen gestärkt werden – verbunden mit einer sogenannten „Health-in-all-Policies-Strategie“. Geplant sind außerdem mehr Medizinstudienplätze, Verbesserungen im Praktischen Jahr sowie eine Landarztquote.

Für Betroffene mit erworbenen Hirnverletzungen ist dies ein wichtiges Signal. Auch der SHV-BW weist seit Jahren darauf hin, dass insbesondere die neurologische Rehabilitation, die Nachsorge und die gesellschaftliche Teilhabe vieler Betroffener verbessert werden müssen. Es fehlen nicht nur wohnortnahe Angebote für die ambulante Nachsorge, sondern es gibt in Baden-Württemberg nur noch eine einzige Phase-F-Einrichtung. Alle anderen Einrichtungen haben sich entweder vollständig aus diesem Bereich zurückgezogen oder sich auf die wirtschaftlich sicherere Versorgung in der Außerklinischen Intensivversorgung (AKI) ausgerichtet.

Mit der neuen Staatssekretärin Petra Krebs könnte sich nun eine kompetente Gesprächspartnerin im Gesundheitsministerium ergeben. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der neurologischen Frührehabilitation kennt sie die Situation von Menschen mit schweren Hirnverletzungen, neurologischen Einschränkungen und hohem Unterstützungsbedarf aus unmittelbarer praktischer Erfahrung. Für Betroffene, Angehörige und Verbände wie den SHV-BW eröffnet dies die Hoffnung, dass die Herausforderungen in der neurologischen Rehabilitation und Langzeitversorgung künftig stärker wahrgenommen und gesundheitspolitisch berücksichtigt werden.

Oliver Hildenbrand erklärte zum Amtsantritt, die neue Aufgabe sei für ihn „eine große Ehre und eine noch größere Verantwortung“. Ziel seines Ministeriums sei es, „zu stärken, was uns zusammenhält“.
Dazu passend das Motto des der SHV-FORUM GEHIRN e.V. : „Gemeinsam Schicksale bewältigen!“




Pauschalförderung der Landesverbände- Dokumentation

LAG Selbsthilfe im Dialog

 

Die Veranstaltung beschäftigte sich mit der Frage, wie Beratungstätigkeiten in Selbsthilfeverbänden dokumentiert werden können und welche Bedeutung die neue Abfrage im Pauschalförderantrag der Krankenkassen hat.
Zu Beginn stellte Christine Blank-Jost anhand der Dokumentation der EUTB-Beratungsstellen dar, wie dort Beratungen statistisch erfasst werden. Dokumentiert werden unter anderem Geschlecht, Altersgruppe, Art der Behinderung, Beratungsdauer, Beratungsform, Themen der Beratung sowie Erst- oder Folgeberatungen. Anschließend zeigte sie ein deutlich einfacheres Beispiel aus ihrem Landesverband, bei dem Beratungen über eine Excel-Tabelle festgehalten werden. Dabei wurde deutlich gemacht, dass jeder Verband selbst entscheiden müsse, welche Informationen für die eigene Arbeit sinnvoll und relevant sind.
Im weiteren Verlauf entwickelte sich eine intensive Diskussion unter Leitung von Barbara Kehl-Maurer über Sinn, Zweck und mögliche Folgen der neuen Frage im Pauschalförderantrag, ob Beratungstätigkeiten dokumentiert werden.

K.E. Siegel brachte dabei die zentrale Fragestellung in die Runde: Welches Ziel wird mit dieser neuen Abfrage eigentlich verfolgt? Aus seiner Sicht kann es vermutlich weniger darum gehen, konkrete Inhalte von Beratungen zu erfassen. Vielmehr stehe die Sorge im Raum, dass die Dokumentation künftig als Grundlage dienen könnte, um Fördermittel zu begründen oder unterschiedlich zu verteilen. Hintergrund sei, dass die Krankenkassen bei knapper werdenden Mitteln zunehmend Nachweise verlangen könnten, welche konkreten Leistungen tatsächlich erbracht werden.
Mehrere Teilnehmende äußerten deshalb die Befürchtung, dass hier schrittweise neue bürokratische Anforderungen aufgebaut werden könnten – insbesondere für kleinere Verbände, die überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Es wurde darauf hingewiesen, dass zusätzliche Dokumentationspflichten Zeit, Personal und Ressourcen binden würden, die dann an anderer Stelle in der Selbsthilfearbeit fehlen.
Zugleich wurde betont, dass Beratung und Informationsweitergabe zum Kern der Selbsthilfe gehören. Viele Verbände haben dies sogar in ihren Satzungen verankert. Daher wurde auch grundsätzlich hinterfragt, ob diese zusätzliche Frage im Antrag überhaupt notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Abgrenzung zwischen „Information“ und „Beratung“. Mehrere Teilnehmende plädierten dafür, hier keinen künstlichen Unterschied zu machen. Gerade die Peer-Beratung – also Beratung auf Augenhöhe durch selbst betroffene Menschen – sei ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe und unterscheide sich bewusst von professioneller Fachberatung.
Am Ende bestand Einigkeit darüber, dass das Thema im Vergabeausschuss nochmals angesprochen werden soll. Ziel ist es, gegenüber den Krankenkassen deutlich zu machen, dass Selbsthilfe bereits heute verantwortungsvoll arbeitet und dokumentiert, ohne dass daraus neue Kontroll- oder Nachweissysteme entstehen dürfen. Die Runde sprach sich dafür aus, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Besonderheiten ehrenamtlicher Selbsthilfearbeit stärker zu berücksichtigen.




Warkens Sparpaket: Entlastung oder Verschiebung?

Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Gesetz soll die Beitragssätze in der GKV stabilisieren. Doch aus meiner Sicht bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet:

Wo ist da eineStabilisierung, wenn der Bund 250 Millionen Euro für Bürgergeldbeziehende zusätzlich zahlen soll, gleichzeitig aber den Steuerzuschuss an die GKV um 2 Milliarden Euro kürzt?

Das ist keine Entlastung, sondern eine Verschiebung zulasten der gesetzlich Versicherten.

 

Gesundheitswesen und Finanzen im Gleichgewicht?

 

Deshalb müsste das Gesetz aus meiner Sicht ehrlicher heißen:

„Gesetz zur Stabilisierung der Steuerbeiträge für Bund und Länder aus der GKV“

Denn die GKV ist nicht nur Empfängerin von Steuermitteln. Über Arzneimittel und andere Gesundheitsausgaben fließen erhebliche Steuereinnahmen zurück an den Staat. Allein in den GKV-Arzneimittelausgaben von rund 55 Milliarden Euro steckt ein Umsatzsteueranteil von etwa 8,8 Milliarden Euro.

Stabilisiert dieses Gesetz also wirklich die Beiträge — oder eher die Steuereinnahmen von Bund und Ländern?

Aus meiner Sicht braucht es in diesem Bereich wenigstens drei klare Schritte: Bürgergeldkosten vollständig steuerfinanzieren, den Bundeszuschuss nicht kürzen und wenigstens die Steuern aus GKV-finanzierten Arzneimittel in die GKV zurückführen.

Karl-Eugen Siegel

Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier: [Link zum Hauptbeitrag].