DAK-Gesundheit unterstützt Projekt: „Wenn das Essen nur durch den Magen geht!“
Bei der Nahrungszufuhr eines komatösen oder beatmeten Patienten durch Sondennahrung gibt es viele Fragen der Angehörigen nicht nur bezüglich der Nahrungszusammensetzung, der Nahrungsart, der therapeutischen Maßnahmen, der sozialen Aspekte, sondern auch die rechtlichen Aspekte der künstlichen Ernährung.
Die DAK ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. in Heidenheim. Die aktuelle Spende wird dazu verwendet, eine Broschüre zu erstellen, die Angehörigen von betroffenen Patienten unterstützend unter die Arme greift. Die Broschüre soll Informationen über die richtige Nahrungszufuhr, rechtliche Aspekte und weiterführende Hilfsangebote enthalten und noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), vorgeschlagen vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sollte ursprünglich Fehlanreize und Abrechnungsbetrug im Gesundheitssystem verhindern. Leider hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes eine ernsthafte Bedrohung für Menschen darstellen, die auf Beatmung oder eine Trachealkanüle angewiesen sind. Anstatt ihnen die notwendige Unterstützung zu gewähren, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, erhöht das IPReG den Druck zur Entwöhnung von der Beatmung, was für die Betroffenen äußerst gefährlich sein kann. Zusätzlich setzen die Fristen für regelmäßige Potenzialerhebungen die Betroffenen unter erheblichen Stress, da es nicht genügend spezialisierte Ärzte gibt, die diese Begutachtungen rechtzeitig durchführen oder verordnen können. Unzureichende ärztliche Versorgung in Heidenheim Um das Problem der mangelnden ärztlichen Versorgung zu lösen, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Ärztesuche auf der Website gesund.bund.de eingerichtet. Doch die Ergebnisse dieser Suche werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität. Bei der Suche nach einem Arzt, der für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten die vorgeschriebene Potenzialerhebung in Heidenheim durchführen kann, ergab die Recherche 10 Einträge im Umkreis von 100 km, wobei ein Arzt an zwei Standorten eingetragen war. Die Nachfrage bei den aufgelisteten Ärztpraxen durch den Landesverband SHV – Baden-Württemberg ergab jedoch folgendes Ergebnis: Keiner der Ärzte wusste von ihrem Eintrag in dieser Ärzteliste. Das ist ein klares Indiz für die Unzuverlässigkeit dieser Ärztesuche. Noch alarmierender ist, dass nur 4 von 9 Ärzten die Potenzialerhebungen durchführen und Hausbesuche nicht oder bis max. 20 km anbieten. Es ist jedoch enttäuschend festzustellen, dass kein einziger Arzt bereit ist, die vorgeschriebene Potenzialerhebung für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten in Heidenheim durchzuführen. Darüber hinaus konnte keine der Arztpraxen eine Information zur Vergütung geben oder gaben an, dass es dafür keine Vergütung gibt. Dies zeigt, dass das Gesetz nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Ärzte, die sie behandeln/begutachten sollen, benachteiligt. Das Bundesministerium für Gesundheit kann seinen eigenen Slogan „Verlässliche Informationen für Ihre Gesundheit!“ auf gesund.bund.de nicht erfüllen, da es sich hierbei nur um einen Marketing-Gag zu handeln scheint. Fazit und Lösungsansatz Die vorliegenden Zahlen und Fakten werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität der ärztlichen Versorgung für beatmungspflichtige Patienten in Heidenheim und verdeutlichen die Unzulänglichkeiten des IPReG-Gesetzes. Es ist offensichtlich, dass die Bestimmungen des Gesetzes nicht nur die Betroffenen selbst gefährden, sondern auch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen. Es ist daher unerlässlich, dass die Regierung handelt und die Mängel des IPReG-Gesetzes angeht. Die Einrichtung einer Ärztesuche auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit ist ein erster Schritt, der jedoch deutlich verbessert werden muss, um tatsächlich verlässliche Informationen zu liefern. Darüber hinaus sollte das Gesetz einer umfassenden Überprüfung und Validierung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass es tatsächlich den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und in der Praxis umsetzbar ist. Gesetze, die sich als nicht praktikabel erweisen, sollten nicht schöngeredet, sondern verworfen werden. Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, dass jedes vom Bundestag erlassene Gesetz automatisch nach 365 Tagen ausläuft, wenn es nicht durch ein Qualitätsverfahren validiert wurde. Nach einer erfolgreichen Validierung und der Vergabe eines Qualitätssiegels sollte das Gesetz erneut vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Ansatz würde sicherstellen, dass Gesetze nicht einfach auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich positive Auswirkungen haben und den Menschen helfen, die davon betroffen sind. Es würde auch sicherstellen, dass die Interessenverbände nicht ihre eigenen fragmentierten Lösungen auf Kosten der Bürger durchsetzen können. Nur so kann das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem wiederhergestellt und die notwendige Unterstützung für diejenigen gewährleistet werden, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen sind. Es liegt an uns allen, diese Missstände anzuprangern und Veränderungen zu fordern, die das Wohl und die Selbstbestimmung der betroffenen Patienten in den Mittelpunkt stellen. Es ist an der Zeit, die Stimme für eine gerechte und umfassende Gesundheitsversorgung zu erheben, die niemanden zurücklässt. Das IPReG-Gesetz muss ausgesetzt und überarbeitet werden, damit es den Bedürfnissen und Rechten der Betroffenen gerecht wird und eine wirkliche Verbesserung ihrer Lebenssituation ermöglicht. LINK zur unzuverlässigen Ärztesuche: https://gesund.bund.de/suchen/aerztinnen-und-aerzteGesund.Bunt + Unzuverlässliche Informationen für Ihre Gesundheit