Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Ein Teil des anwesenden Vorstandes der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

Am 1. April 2023 fand die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg in der Sparkassenakademie in Stuttgart statt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben.

Die Eröffnung der Mitgliederversammlung erfolgte durch die Vorsitzende Bärbel Kehl-Maurer, die auch die Feststellung der Beschlussfähigkeit übernahm. Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde die Tagesordnung verabschiedet.

Die Veranstaltung begann mit einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder der LAG Selbsthilfe. Anschließend wurde das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung genehmigt.

Im Tätigkeitsbericht durch die Vorsitzende wurden die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten seit der letzten Mitgliederversammlung zusammengefasst. Die Vorstellung des 2. Image- und Erklärfilmes, welcher die Arbeit und die Ziele der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg illustrierte, folgte daraufhin. Der Jahresabschluss 2022 wurde von Schatzmeister Hans-Jürgen Hillenhagen präsentiert und erläutert. Die Kassenprüfer bestätigten die korrekte Buchführung und Finanzlage des Verbandes. Der Haushalts- und Wirtschaftsplan für 2023 wurde ebenso von Hans-Jürgen Hillenhagen vorgestellt und erläutert.

Nach der Aussprache über die vorgestellten Berichte und Pläne wurde ein Beschluss gefasst und der Vorstand entlastet. Es folgte eine Übersicht über anstehende Berichte und Termine für 2023/2024. Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Jutta Pagel-Steidl, die für die Behindertenorganisationen Baden-Württemberg im Rundfunkrat des SWR aktiv ist, über die Schwierigkeiten, aber vornehmlich auch über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Mitgliederversammlung zeugte von der konstruktiven Arbeit und dem Engagement der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben und anderen gesellschaftlichen Bereichen.  


Als Nichtmitglied können Sie ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle anfordern.





Erfurter Erklärung, Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmark

( Thüringer Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen)

64. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Erfurt mit Simone Fischer / Baden-Württemberg (r).

Die Vertreter des Bundes und der Länder, die für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, haben sich am 3. und 4. November in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung versammelt. Dabei verabschiedeten sie die „Erfurter Erklärung“, in der sie Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 stellten und Wege zur Umsetzung in den Bereichen inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen skizzierten.

Um eine höhere Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv werden, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen gewährleisten. Inklusionsunternehmen sollten in Zukunft eine stärker richtungsweisende Rolle spielen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Wandel der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzutreiben.

Mit der „Erfurter Erklärung“ drängen die 17 Vertreter des Bundes und der Länder auf verstärkte Bemühungen, Initiativen und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv zu gestalten.
Die Vertreter treffen sich zweimal im Jahr, um aktuelle Themen in der Behindertenpolitik zu diskutieren.

Die komplette „Erfurter Erklärung“ kann hier als PDF eingesehen werden.

 

 




Unser Gehirn: Faszinierend und fragil!

Wnen Sie deiesn Txet lseen kenenn, dnan heban Sie Banknsfatcht mit der Faaznistoin Ierhs Girhnes gacehmt. Wnen Sie joecdh drcuh enein Sislschckchsalag eenin Arinegehgön zu voesrgern heabn, dnan sellotn Sie die E-Linreang- Rihee des Beruanndebsdevs SHV – FUORM GIHREN e.V. nciht vpasersen.

(Versuchen Sie den Text ohne viel zu überlegen zu lesen. Wenn Sie Ihn in „normaler“ Schrift lesen wollen, dann klicken Sie hier)

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann haben Sie Bekanntschaft mit der Faszination Ihres Gehirns gemacht. Wenn Sie jedoch durch einen Schicksalsschlag einen Angehörigen zu versorgen haben, dann sollten Sie die E-Learning-Reihe des Bundesverbandes SHV – FORUM GEHIRN e.V. nicht verpassen.

Zur brainWEEK – Aktion 2023 „Häusliche Intensivpflege und Therapie




Auf ein Wort Herr Minister Lauterbach

Im Interview mit dem Magazin STERN am 13. Januar 2023 spricht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach über wichtige Reformen im Jahr 2023 unter anderem auch über Reformen in der Pflege. Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Baden-Württemberg nimmt dazu Stellung.

STERN:

Eine zweite wichtige Reform betrifft die Pflege. Was haben Sie da 2023 vor?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wir wollen insbesondere die Pflege durch Angehörige und durch ambulante Dienste besserstellen. Die meisten Betroffenen werden zuhause gepflegt. Die brauchen unsere Unterstützung. Zumal die Personalkosten in der ambulanten Pflege auch zu recht gestiegen sind. Und dafür müssen die Pflegeleistungen steigen.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Minister Lauterbach, es ist wirklich eine schöne Geste von Ihnen, dass Sie den pflegenden Angehörigen von schwerst Betroffenen Ihre Unterstützung und die der Gesellschaft versprechen. Da können wir als Vertreter genau dieser Gruppe endlich aufatmen, denn durch das GKV-IPReG waren wir ja diesbezüglich stark verunsichert.

Nun gestehen Sie sogar erhöhte Personalkosten im ambulanten Bereich zu – ich hoffe, dass Sie dies auch z.B. unseren lokalen Kostenträgern deutlich machen, dass diese z.B. im Persönlichen Budget dies akzeptieren. Leider ändert selbst eine weitere Steigerung der Pflegeleistung nichts daran, dass die im GKV-IPReG geforderte qualifizierte Pflege zu Hause wegen des Pflegenotstandes nicht so umzusetzen ist. Das mag in Berlin funktionieren, aber bei uns auf der Schwäbischen Alb (und auch bundesweit im ländlichen Raum) nicht. Daher bleibt real die Angst der Angehörigen, ihren schwerst betroffenen und ggf. über Jahrzehnte schon zu Hause versorgten Patienten in ein Heim geben zu müssen, bestehen. – Wo bleibt da Ihre versprochene Unterstützung? Wo die von uns geforderte Reform, die Anpassung des GKV-IPReG an die Realität?

STERN:

Also mehr Geld. Woher soll das kommen, zumal die Zahl der zu Pflegenden weiter steigen wird?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Zunächst einmal: Wir wollten ja über positive Dinge sprechen. Unsere Pflegeversicherung ist im europäischen Vergleich sehr gut. Sie ist intelligent gemacht und immer wieder verbessert worden. Der Reformstau in der Pflege ist nicht so gravierend wie bei den Krankenhäusern.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, wir als Angehörige von z.T. komatösen Partnern können viel Positives über unsere zu Betreuenden zu Hause berichten, doch das sind nur wenige uns motivierende und ganz persönliche Momente, bevor die Sorgen und Ängste für die uns Anvertrauten, wie ein Damoklesschwert wieder auftauchen. Denn es ist ja nicht „nur“ der Pflegenotstand, der uns zu schaffen macht. Es sind die immer wiederkehrenden scheinbaren Kleinigkeiten, die uns mehr als zu schaffen machen. Allein die Verwaltung einer häuslichen Versorgung: Besorgung von Verordnungen für Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Lieferengpässe sowohl im Bereich der Ernährung (Sondenkost), Hygieneartikel bis hin zu Medikamenten, etc. Und neuerdings noch die Angst vor Engpässen und sogar Ausfall von lebensnotwendigen Interventionsmaschinen, wie Beatmungsmaschinen und Absaugeinrichtungen. – Es gäbe noch viel, viel mehr aufzuzählen! – Aber: „Wir wollten ja über positive Dinge sprechen.“ sagen Sie aus Ihrer bundespolitischen Sicht als Unbeteiligter.

STERN: Fehlt immer noch das Geld.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

In der Tag: Deshalb werden wir auch nicht umhinkommen, dass die Beitragssätze steigen. Und im Koalitionsvertrag sind zurecht auch weitere Steuerzuschüsse vorgesehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch weil durch mehr Pflege zuhause das System insgesamt entlastet wird.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

In der Tat, Herr Bundesgesundheitsminister, das sehen wir genauso. Da ist die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefordert. Doch dann muss auch die Politik diesen Bereich, vor allem die Pflege unterstützen und nicht durch unsinnige Maßnahmen Pflegekräfte aus dem Beruf verdrängen, wie dies in den letzten beiden Jahren der Fall war. Das entspricht nicht der von Ihnen geforderten Solidarität. Solidarität besteht nicht darin, mehr Beiträge in die Kassen zu spülen, sondern die z.T. übermenschlichen Leistungen entsprechend anzuerkennen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wenn die Pflege zu Hause entfällt, folgt oft die stationäre Pflege. Und die ist noch teurer. Durch ambulante Pflegedienste wird auch erreicht, dass viele Angehörige im Beruf bleiben können, die sonst ihre Angehörigen pflegen würden.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, bitte streichen Sie das „oft“, denn wenn die häusliche Pflege verhindert wird, dann folgt unweigerlich die stationäre Pflege, ansonsten der Tod! – Wahrscheinlich bin ich im Moment nicht auf dem aktuellsten Stand, doch weiß ich nicht, welchen Vergleich Sie hier anstellen. Sie behaupten nun, dass die stationäre Versorgung teurer ist als die ambulante. Wenn es zu einer Einweisung auf die Intensivstation kommt, haben Sie vollkommen Recht. Doch aus meiner inzwischen jahrzehntelangen Erfahrung ist dies in aller Regel nicht der Fall. In den meisten mir bekannten Fällen, kommen nicht beatmete, jedoch schwerst hirngeschädigte Menschen in „normale“ Pflegeheime für alte pflegebedürftige Menschen. Absolut unzureichend, doch leider häufig die Realität. – Übrigens Herr Minister, wenn diese Einweisung in ein möglichst ortsfernes Pflegeheim gelungen ist (nach meiner Auffassung das Ziel des GKV-IPReG) dann können die Angehörigen endlich auch wieder ohne Belastung ihrem Beruf nachgehen und durch ihr Gehalt die volkswirtschaftliche Wertsteigerung mit erhöhen. Wir haben ja inzwischen über zwei Jahre das Social-Distancing von Ihnen verordnet bekommen, warum sollten wir das nicht hier fortsetzen?

Aber Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach! Genau darunter haben wir als emotionsbegabte Bundesbürger gelitten, die Selbsthilfe ist fast zum Erliegen gekommen und muss nun mühsam wieder in Präsenz neu belebt, das Vertrauen zueinander, das u.a. durch Ihre Ausgrenzungspolitik verloren gegangen ist, muss neu aufgebaut werden. Die unendliche aufopfernde häusliche Pflege durch die Angehörigen muss deutlich erleichtert werden, administrative Aufgaben auf ein Minimum gesenkt, Unterstützung bei der Suche geeigneter Pflegekräfte veranlasst und insgesamt, dem Pflegenotstand durch die entsprechende gesellschaftliche und vor allem politische Wertschätzung des Pflegepersonals entgegengewirkt werden. Eine entsprechende Reform des GKV-IPReG wäre für die schwerst Betroffenen und deren Angehörigen eine wirkliche Unterstützung Ihrerseits, die viele Ängste beseitigen könnte. Dazu müssten Sie weder Steuermittel in die Hand nehmen, noch die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. – Nicht alle Probleme lassen sich mit Geld lösen!

 

Das gesamte Interview des Magazins STERN mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kann auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (s. Quelle) abgerufen werden.

 

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 18.01.2023, 15:56 Uhr)

 

 

 

 

 

 




Baden-Württemberg setzt auf inklusives Wohnen: Förderung von Wohngemeinschaften

Porträt: Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes BW: Manne Lucha
(Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg / Jan Potente)

Trotz des Bedarfs an täglicher Begleitung und Unterstützung im Alltag wünschen sich die meisten Menschen mit Behinderungen die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Förderung von elf Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf in diesem Bundesland bereitzustellen.

Die Fördermittel werden auf fünf Wohngemeinschaften für Personen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie sechs Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen verteilt. Der Sozialminister Manne Lucha unterstrich dabei, dass niemand dazu gezwungen sein sollte, in einem Wohnheim oder einer Pflegeeinrichtung zu leben.

Er betonte: „Menschen mit Behinderungen haben genauso wie alle anderen das Recht, ihren eigenen Wohnort zu wählen und darüber zu entscheiden, mit wem sie zusammenleben möchten. Durch die Erprobung neuer Formen des gemeinschaftlichen Wohnens stellen wir uns auch der Herausforderung des demografischen Wandels und fördern den sozialen Zusammenhalt in unseren Nachbarschaften, Stadtvierteln und Dörfern.“

Quelle: kobinet-nachrichten




50 Jahre LAG Selbsthilfe Bayern e.V.

Vertreter der ca. 110 Landesverbände in Bayern auf der Jubiläumsveranstaltung (Ganz rechts, Karl-Eugen Siegel, Landesverband SHV – Bayern)

Christian Seuß, stellvert. Vorsitzender Foto: LAG Selbsthilfe Bayern e.V. / Robert Schopp

Am 18. November feierte die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. ihr fünfzigjähriges Jubiläum.
Die Vertreter von knapp 110 Landesverbänden der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen und viele weitere geladenen Gäste waren zu diesem Anlass im Senatsaal des bayerischen Landtages versammelt.

Christian Seuß, stellvertretende Vorsitzender der LAG und langjähriger Landesgeschäftsführer des bayerischen blinden und sehbehinderten Bundes e.V. führte professionell durch das Jubiläumsprogramm. Beeindruckend auch die Organisation, die sich besonders bei der Talkrunde, bei der sich mehrere Personen aus einzelnen Mitgliedsverbänden der LAG mit ihrer ganz persönlichen Geschichte vorstellten, zeigte. Der Blinde Seuß, saß zwischen den vier Interviewpartnern, auf dem Schoß sein Brailleschrift-Manuskript, und wusste genau, wo sich diese befanden, um mit ihnen „Augenkontakt“ zu halten.

Thomas Bannasch, Geschäftsführer Foto: LAG Selbsthilfe Bayern e.V. / Robert Schopp

Spannend und aufschlussreich war auch der Bericht von Geschäftsführer Thomas Bannasch, der die Geschichte der LAG Selbsthilfe in Bayern lebendig vortrug. Wenn zu Beginn Ilse Aigner, die Landtagspräsidentin in ihrem Grußwort zum 50. Jubiläum der LAG Selbsthilfe bescheinigte, dass die LAG zum Gelingen des „lebens- und liebenswerten Lebens in Bayern“ enormes beigetragen hat, so verwies Bannasch auf das immer noch geltende Motto der LAG: „Nicht über uns ohne uns!“ – Dies, so Bannasch müsse in Zukunft noch konkreter für ein barrierefreies Bayern umgesetzt werden.

Das Video zur Jubiläumsveranstaltung findet sich auf der neu gestalteten Website unter https://lag-selbsthilfe-bayern.de/.




Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe!

 

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf gabt anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung ein klares Bekenntnis für Inklusion in Bayern ab: „Alle Menschen mit Behinderung gehören fest zu unserer Gesellschaft! Ich setze mich dafür ein, dass alle – ob mit oder ohne Behinderung – gemeinsam wohnen, lernen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen.“

Die Politik des Freistaats Bayern für Menschen mit Behinderung stellt die Würde, die Persönlichkeitsrechte und das persönliche Wohlergehen der behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Stellvertretend für diese Haltung steht auch das Programm „Bayern barrierefrei“, das von einem eigenen Kabinettsausschuss eng begleitet wird. „Mit diesem Programm haben wir eine bedeutende soziale Aufgabe in Angriff genommen! Als Staatsregierung sind wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst und haben bereits 935,4 Millionen Euro von 2015 bis 2022 investiert. Barrierefreiheit ist und bleibt aber eine Daueraufgabe!“, ergänzt Scharf.

Die Vereinten Nationen (UNO) haben am 3. Dezember 1993 zum ersten Mal den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken.




Hirnschädigung nach COVID-19-Impfung

Am Dienstag, 29.11.2022 strahlte der mdr einen schockierenden Bericht über eine von vielen Impfnebenwirkungen aus. Dass dies kein Einzelfall ist und welche verheerenden Folgen sich für die Patienten ergeben, schildert der Landesvorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Karl-Eugen Siegel.

10 Tagen nach seiner 3. Corona-Impfung war der 76-jährige Burkhard Rosin zusammengebrochen. Nach Reanimation wurde er auf die Intensivstation der Berliner Charité gebracht.
Wenige Tage später verstarb er laut Klinikbericht an seinen Vorerkrankungen. Eine Obduktion wurde daher für nicht notwendig erachtet.

Die Familie, die von dem plötzlichen Tod, kurz nach der Impfung schockiert war, wollte jedoch die wahre Ursache seines Todes erfahren. Sie ließ den Leichnam auf eigene Kosten in der Dresdner Pathologie untersuchen.
Der Pathologe Michael Mörz nahm diese vor und fand eindeutige Beweise, dass Burkhard Rosin durch die Impfung verstorben war. Nach Untersuchung aller großen Organe stellte Dr. Mörz fest, dass der Tode durch eine Lungenentzündung, eine Entzündung im Gehirn (Enzephalitis), eine Entzündung der Blutgefäße (Vaskulitis) und eine Herzmuskelentzündung (lymphozytäre Myokarditis) eingetreten war. Diese wurden durch die Impfung hervorgerufen, was durch die Ablagerungen des Spike-Proteins SARS-CoV2 belegt wurde. Und es lag kein Hinweis auf eine akute COVID Erkrankung vor.

Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigte Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. aus Baden-Württemberg am 6. Dezember in einem Interview. „Im Sommer dieses Jahres war ich aufgrund meines Schlaganfalls in einer neurologischen Fachklinik hier in Baden-Württemberg zur Rehabilitation. Meine Tischnachbarin litt massiv unter neurologischen Ausfallen und nach der Ursache ihrer Erkrankung gefragt, berichtete sie, dass sie nach der dritten Impfung eine starke Lungenentzündung entwickelt und sie tagelang auf der Intensivstation beatmet wurde. Die neurologischen Ausfälle wurden auf diese Behandlungsmethode geschoben, da die bildgebenden Verfahren keinen offensichtlichen Hinweis lieferten.“

Die Betroffenen und die Angehörigen werden nicht nur im Sich gelassen, sondern oft in ihrem Leid ignoriert. Da es keine Impfschäden geben darf, ist ein Nachweis fast unmöglich. „Das haben während meiner 5-wöchigen Reha noch zwei weitere Patienten erleben müssen. Es ist einfach schrecklich für die Betroffenen, keine Anerkennung ihrer Erkrankung zu bekommen.“ so resümiert Siegel frustriert: „Es ist ein Kampf nicht gegen Windmühlen, der wäre ja ggf. noch zu gewinnen. Es ist ein Kampf gegen das Bundesgesundheitsministerium, gegen das RKI, gegen die STIKO, ja gegen die Bundesregierung. Hier muss endlich offiziell aufgeklärt werden! Doch mit einem Gesundheitsminister, der von einer CORONA-Welle zur anderen mit nicht erfüllbaren Impfversprechungen schwimmt, ist dies wohl nicht möglich. Solange dies aber so ist, werden die Betroffenen weiterhin nicht nur gegen ihre Beschwerden, sondern auch gegen Anfeindungen und Ignoranz zu kämpfen haben. “

 

Video auf mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 

Quelle. mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 




Baden-Württemberg eröffnet Landeszentrums Barrierefreiheit

Bild: pixabay.com / Gerd Altmann

STUTTGART (Hartmut Smika / kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung eröffnet Baden-Württemberg das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ‑BARR). Damit will die Landesregierung ein Zeichen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dazu wird das LZ-BARR als Kompetenzzentrum künftig zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit beraten. Eine weitere wichtige Aufgabe des LZ-BARR besteht darin, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu schlichten.

Weiter zum gesamten Artikel bei den kobinet-nachrichten.org 




Inklusives Wohnen in Bayern stärken

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Verein WOHN:SINN verkündeten am 18. November 2022 das gemeinsame Projekt „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“

Inklusives Wohnen – also Menschen mit UND ohne Behinderung leben in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften – ist laut Holger Kiesel, dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die es in Bayern noch besser zu verwirklichen und zu stärken gilt. Aus diesem Grund gibt es nun das gemeinsame Projekt mit dem Verein WOHN:SINN und der Aktion Mensch „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“. Vorrangiges Ziel ist es, ein stabiles Netzwerk aufzubauen und in sechs Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger zu erarbeiten.
„Inklusives Wohnen ist für mich eine besondere Herzensangelegenheit. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir von den Erfahrungen der inklusiven Wohnprojekte in Bayern einiges lernen können und müssen. Gute und praktikable Lösungen müssen gefunden werden, um inklusives Wohnen als wirkliche Alternative vor allem zum stationären Wohnen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Mehr gezielte Beratung und ein tragfähiges Netzwerk sind für mich ganz wichtig, damit sich flächendeckend viele tolle Wohnprojekte entwickeln und entfalten können.“ so Holger Kiesel.
„Vorreiter wie der Münchner Verein Gemeinsam Leben Lernen oder die Genossenschaft WIR Wohnen Inklusiv Regensburg zeigen teilweise schon seit über 30 Jahren, wie ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung funktionieren kann. Gemeinsam wollen wir nun das inklusive Wohnen in Bayern aus der Nische heben und in die Breite tragen.
Dafür wollen wir die richtigen Stellschrauben in Behindertenhilfe und Wohnungswesen finden und an ihnen drehen. Selbstbestimmtes Wohnen ist ein Menschenrecht und darf nicht an langen Wartelisten oder örtlichen Bedingungen scheitern.“, so Tobias Polsfuß, Geschäftsführer des Vereins WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen.

Zum Hintergrund: Inklusives Wohnen ist seit Jahren eine zentrale Forderung der Menschen mit Behinderung. Bayernweit herrscht ein großer Mangel an bezahlbaren, rollstuhlgerechten (R-Wohnungen) und barrierefreien
Wohnungen. Insbesondere fehlt es an inklusivem, u.a. familienfreundlichem, Wohnraum, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam wohnen. Holger Kiesel hat bereits zu Beginn seiner Amtszeit 2019 inklusives Wohnen zu einem seiner Kernthemen gemacht. Mehr Informationen finden Sie auf www.wohnsinn.org/bayern und https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de/aktivitaeten/projekte/.