Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen?

Einblicke aus dem Vortrag von Kimberley Tietz

Im Rahmen unserer Fortbildungsveranstaltung in Kassel durften wir einen fundierten und zugleich praxisnahen Vortrag von Kimberley Tietz hören. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beleuchtete sie die komplexe Frage, wer eigentlich über medizinische Maßnahmen entscheidet – insbesondere im Zusammenhang mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) und Beatmungsentwöhnung (Weaning).

Medizinische Behandlung braucht rechtliche Grundlage

Ein zentraler Ausgangspunkt: Jeder medizinische Eingriff gilt rechtlich zunächst als Körperverletzung. Er ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören vor allem die Einwilligung des Patienten, eine medizinische Indikation sowie die Behandlung nach anerkanntem medizinischem Standard.

Patientenautonomie steht im Mittelpunkt

Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Patientenautonomie. Der Patient entscheidet selbst, ob eine Behandlung durchgeführt wird oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit geht weit: Sie umfasst auch das Recht, medizinische Maßnahmen abzulehnen – selbst dann, wenn diese aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheinen.

Oder wie es im Vortrag formuliert wurde:

„Die Patientenautonomie beinhaltet auch eine Freiheit zur Krankheit.“

Ärztliche Verantwortung: Indikation und Grenzen

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, nur solche Behandlungen anzubieten, die medizinisch sinnvoll sind. Eine Maßnahme ohne Indikation muss nicht angeboten werden, eine kontraindizierte Behandlung darf gar nicht durchgeführt werden.

Das bedeutet: Auch wenn ein Patient eine bestimmte Therapie wünscht, ist der Arzt an fachliche und ethische Grenzen gebunden.

Sozialrecht setzt zusätzliche Rahmenbedingungen

Neben medizinischen Fragen spielen auch sozialrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Nicht jede medizinisch sinnvolle Behandlung wird automatisch von der Solidargemeinschaft finanziert. Entscheidend ist, ob eine Leistung als „notwendig“ gilt.

Dabei wurde deutlich: Der Kreis der notwendigen Leistungen ist enger als der der medizinisch möglichen oder sinnvollen Maßnahmen.

Mitwirkungspflichten – aber keine Zwangsbehandlung

Versicherte können verpflichtet sein, bei Untersuchungen oder Therapien mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflichten haben jedoch klare Grenzen.

Eine zentrale Aussage des Vortrags lautet:

„Es gibt keine Möglichkeit zur zwanghaften Durchsetzung von Mitwirkungspflichten.“

Das heißt konkret: Auch im Kontext von Weaning-Maßnahmen kann niemand gegen seinen Willen zur Durchführung gezwungen werden.

Entscheidung über Weaning bleibt beim Patienten

Gerade bei der Beatmungsentwöhnung zeigt sich das Spannungsfeld besonders deutlich. Auch wenn Ärzte eine Maßnahme für sinnvoll halten, bleibt die Entscheidung letztlich beim Patienten.

„Allein der Patient entscheidet über die tatsächliche Durchführung des Weanings.“

Gleichzeitig kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wirtschaftliche oder organisatorische Rahmenbedingungen Druck erzeugen.

Zwischen Autonomie und Systemdruck

Ein besonders sensibler und praxisrelevanter Punkt des Vortrags war der tatsächlich empfundene Druck auf Betroffene und Angehörige.

Dieser Druck entsteht vor allem dort, wo die Gewährung von Leistungen – insbesondere der außerklinischen Intensivpflege – mit der Frage eines möglichen Weaning-Potenzials verknüpft wird. Wenn Versicherte befürchten müssen, dass Leistungen eingeschränkt oder nicht verlängert werden, kann dies ihre Entscheidungsfreiheit faktisch erheblich beeinflussen.

Dabei wurde deutlich:

Dieser immense Druck ist real – und er wird von vielen Betroffenen auch so erlebt.

Gleichzeitig macht die rechtliche Bewertung einen entscheidenden Unterschied:

Dieser Druck wird juristisch nicht als unzulässiger Zwang eingeordnet. Vielmehr handelt es sich – so die Einordnung im Vortrag – um einen „Sachzwang“, der sich aus den strukturellen Rahmenbedingungen des Sozialrechts ergibt.

Das bedeutet konkret:

• Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Patientinnen und Patienten direkt verpflichtet, einer Weaning-Maßnahme zuzustimmen.

• Ebenso fehlt eine klare Norm, die ausdrücklich festlegt, welche Konsequenzen eine Ablehnung im Einzelfall haben muss.

• Dennoch erzeugt die Verknüpfung von Leistungsgewährung und Mitwirkungserwartung faktisch einen enormen Druck.

Besonders relevant ist dabei:

Die zugrunde liegenden Regelungen – etwa zur Potenzialerhebung – verfolgen legitime Ziele. Sie sollen sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern.

Genau daraus entsteht jedoch das Spannungsfeld:

Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und den Interessen der Solidargemeinschaft.

Wichtig ist daher die differenzierte rechtliche Einordnung:

• Ein Patient kann weiterhin frei entscheiden, ob er eine Behandlung durchführen lässt.

• Diese Entscheidung kann jedoch mittelbare Auswirkungen auf die Leistungsbewilligung haben.

• Ob und in welchem Umfang solche Konsequenzen zulässig sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Der Vortrag machte damit deutlich:

Es handelt sich nicht um offenen Zwang, sondern um ein komplexes Zusammenspiel von Recht, Medizin und Versorgungssystem – mit erheblichen praktischen Auswirkungen für die Betroffenen.

Schlussbetrachtung

„Ganz markant finde ich dieses vorsichtigen Formulierungen: „Die zugrunde liegenden Regelungen – etwa zur Potenzialerhebung – verfolgen legitime Ziele. Sie sollen sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern“.

Legitime Ziele sind aber nicht immer am Menschen ausgerichtet. So wurde das Ziel des Weanings von der Politik gerne als mehr Lebensqualität und ein Recht darauf verkauft.
Wohl wissend, was eine kleine Anfrage der CSU belegt, dass bis zu 50% der Patienten dieses Weaning nicht überlebt. Natürlich böse, wer dies in Zusammenhang mit dem nächsten Satz: Das Ziel ist, „sowohl die Versorgung verbessern als auch eine verantwortliche Nutzung begrenzter Ressourcen sichern“
Naiv allerdings auch wer dies so interpretiert, dass es um den Patienten geht. Mittlerweile ist klar, der Gesetzgeber sah es aus seiner Perspektive. Das System wird durch diese Maßnahme deutlich entlastet und die Ressourcen damit geschont. Fazit: Das legitimisierte Vorgehen ist rechtlich ziemlich gut und subtil abgesichert, aber es fehlt wieder die Menschlichkeit und vielleicht populär-juristisch, das Recht Mensch zu sein!

Die Würde des Menschen ist unantastbar.“




brainWEEK -Ausstellung „Freiheit des Prismas“ im KunstRaum Neumarkt

Vom 28. März bis 18. April 2026 ist im KunstRaum am Klostertor in Neumarkt die Ausstellung „Freiheit des Prismas“ der Nürnberger Grafikerin Nicole Weidner zu sehen. Die 54-jährige Künstlerin verbindet in ihren Arbeiten intensive Farben mit der Einladung, in einer zunehmend digitalen Welt bewusst einen Moment der Ruhe und Konzentration zu finden.

Ein wichtiger Bestandteil ihres Wirkens sind soziale und inklusive Projekte. So arbeitete sie unter anderem mit der Selbsthilfegruppe „Strohhalm“ zusammen und engagierte sich in Initiativen rund um Integration. Dabei versteht sie Kunst stets als verbindendes Element, das Menschen zusammenbringt und neue Perspektiven eröffnet.

Die aktuelle Ausstellung entsteht zudem im Umfeld der internationalen brainWEEK 2026, die sich mit Themen rund um Gehirn und Wahrnehmung beschäftigt. Weidners Werke greifen diesen Gedanken indirekt auf: Sie setzen bewusst auf analoge Sinneseindrücke und laden dazu ein, sich intensiv auf Farbe, Form und Stimmung einzulassen.

Zu den zentralen Arbeiten der Ausstellung gehören unter anderem die Werke „Jadehase“ sowie „Soul Voyage“, die Betrachterinnen und Betrachter auf eine imaginative Reise mitnehmen.

Ein besonderes Angebot erwartet Interessierte am 11. April: Beim inklusiven Workshop „Kunst für alle – Hab Spaß und mach’s so gut, wie du kannst“ werden gemeinsam Aquarell-Lesezeichen gestaltet. Gleichzeitig soll damit auf ein gesellschaftlich relevantes Thema aufmerksam gemacht werden: Rund 6,2 Millionen Menschen in Deutschland verfügen über nur eingeschränkte Lese- und Schreibfähigkeiten.

Die Vernissage findet am 28. März um 17 Uhr statt. Die Eröffnung übernimmt Oskar Reithmeier, während Peter Theil eine Einführung in das Werk der Künstlerin gibt. Musikalisch begleitet wird der Abend vom italienischen Ensemble „Acqua e Sapone“.

Während der Ausstellung ist Nicole Weidner samstags und sonntags von 14 bis 17 Uhr persönlich im KunstRaum anwesend und freut sich auf Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern.

Ausstellungsort:
KunstRaum am Klostertor
Schwesterhausgasse 1, Neumarkt

Weitere Informationen:
www.malabenteuer.de




Neurotechnologien

Öffentliche Anhörung des Deutschen Ethikrats zu Neurotechnologien

Der Deutsche Ethikrat veranstaltet am Donnerstag, 19. März 2026, eine öffentliche Online-Anhörung zum Thema Neurotechnologie. Die Veranstaltung kann ohne Anmeldung im Livestream verfolgt werden.

Titel der Anhörung:
Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht, Gesellschaft

Zeit: 13:00 – 17:30 Uhr
Livestream: www.ethikrat.org/live

Neurotechnologien entwickeln sich derzeit mit großer Geschwindigkeit weiter. Neue technische Möglichkeiten – etwa durch Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz oder bei Gehirn-Computer-Schnittstellen – eröffnen Chancen für Medizin und Rehabilitation, werfen aber auch wichtige gesellschaftliche Fragen auf.

Gerade für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen können neurotechnologische Entwicklungen langfristig neue Möglichkeiten in der Diagnostik, Therapie und Teilhabe bieten. Gleichzeitig stellen sich grundlegende ethische Fragen, etwa zum Schutz der Persönlichkeit, zu Selbstbestimmung oder zu möglichen Risiken neuer Technologien.

In der Anhörung diskutiert der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit Sachverständigen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Chancen und Risiken entstehen, wenn Neurotechnologien Gefühle, Aufmerksamkeit oder Gedanken erfassen oder beeinflussen können?

  • Wer trägt Verantwortung, wenn Mensch-Maschine-Schnittstellen Entscheidungen oder Handlungen beeinflussen?

  • Welche Auswirkungen können solche Technologien auf das Selbstverständnis von Menschen haben?

  • Welche gesellschaftlichen Folgen könnten entstehen, wenn Neurotechnologien in Alltag, Bildung oder Arbeitswelt eingesetzt werden?

Die Diskussion ist auch für Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbände von Interesse, da sie zentrale Fragen der medizinischen Innovation, der gesellschaftlichen Verantwortung und des Schutzes persönlicher Rechte berührt.

Weitere Informationen sowie eine Veranstaltungsbroschüre mit den Referentinnen und Referenten stellt der Deutsche Ethikrat auf seiner Website zur Verfügung.




„Inklusive Katastrophenvorsorge“ in Baden-Württemberg

Katastrophen und Krisensituationen treffen Menschen sehr unterschiedlich. Besonders gefährdet sind häufig Personen, die aufgrund von Alter, Behinderung, Krankheit oder sozialen Umständen zusätzliche Unterstützung benötigen. Vor diesem Hintergrund findet in Baden-Württemberg eine Online-Vortragsreihe zur inklusiven Katastrophenvorsorge statt.

Die Veranstaltungsreihe greift verschiedene gesellschaftliche Perspektiven auf und diskutiert, wie Katastrophenschutz so gestaltet werden kann, dass alle Menschen – insbesondere besonders verletzliche Gruppen – besser berücksichtigt werden.

Die Veranstaltungen finden jeweils online von 18:30 bis 20:00 Uhr statt:

Mittwoch, 18. März 2026
Katastrophenvorsorge, Alter und Pflegebedürftigkeit
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/32bb6cd5-bc43-4c9f-be29-ec5f5c3388a7@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 15. April 2026
Katastrophenvorsorge, Migration und Fluchterfahrungen
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/be5c3eb8-3e6a-4664-9cc5-c019f90ae1f6@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 20. Mai 2026
Katastrophenvorsorge, Armut und Obdachlosigkeit
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/5e57682d-396d-4ec4-b579-0f92d1ddbc10@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Mittwoch, 17. Juni 2026
Katastrophenvorsorge, Geschlecht und sexuelle Identität
Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/0263e25e-d3f2-4825-a738-856ff8b5d38a@a6e49460-5a9c-4ca5-b771-e7a7d990bd7f

Die Initiative „Inklusive Katastrophenvorsorge Baden-Württemberg“ möchte dazu beitragen, dass Katastrophenschutz künftig stärker die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen berücksichtigt. Weitere Informationen zur Initiative finden sich auf den Webseiten des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg.

Auch aus Sicht von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und ihren Angehörigen ist eine inklusive Katastrophenvorsorge von großer Bedeutung. In Krisensituationen können Orientierung, Kommunikation oder medizinische Versorgung schnell zu besonderen Herausforderungen werden.

 

Der Selbsthilfeverband FORUM GEHIRN e. V. hat sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt und eine Broschüre veröffentlicht:
„Katastrophenschutz darf die Schwächsten nicht vergessen“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.shvfg.de/2025/10/15/katastrophenschutz-darf-die-schwaechsten-nicht-vergessen/




Pflege und Förderung von Menschen mit Hirnschädigung

Einladung zum Angehörigenseminar

Wir laden Sie herzlich zu unserem Angehörigenseminar ein, das am 21. und 22. März 2026 im Therapiezentrum Burgau stattfindet.
Das Seminar richtet sich an Angehörige von Menschen mit Hirnschädigung – insbesondere an Personen, die Menschen im Koma begleiten und pflegen.

Im Mittelpunkt stehen sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen, die Sie unmittelbar im Pflegealltag unterstützen. Vorgestellt und eingeübt werden bewährte professionelle Konzepte wie das Affolter-Modell, das Bobath-Konzept sowie der F.O.T.T.-Ansatz. Ziel ist es, die Wahrnehmung der Betroffenen gezielt zu fördern, Bewegungsübergänge zu erleichtern und Sicherheit in der täglichen Pflege zu gewinnen.

Dank der Förderung durch die AOK Baden-Württemberg können wir dieses Seminar für unsere Mitglieder kostenfrei anbieten. Es fallen lediglich die individuellen Fahrtkosten an.

Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich und erfolgt über unsere Geschäftsstelle.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu vertiefen, praktische Fertigkeiten zu erlernen und die Pflegequalität für Ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.
Wir freuen uns darauf, Sie in Burgau begrüßen zu dürfen.

Weitere Details finden Sie im vollständigen Programm, das Sie hier als PDF-Datei Flyer Burgau abrufen können.




Von der Krankenkasse im Stich gelassen

– wenn Ablehnung lebensgefährlich wird

Der im frontal – das Magazin- in der Sendung am 27. Januar 2026 gezeigte Fall steht beispielhaft für Erfahrungen, die dem SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e. V. seit Jahren gemeldet werden. Der Beitrag zeigt, wie bei einer Frau mit AKI eine medizinisch notwendige Versorgung von der Krankenkasse abgelehnt wird, obwohl dadurch eine akute Lebensgefahr entsteht. Gleichzeitig wird deutlich, dass in solchen Situationen frühzeitig das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin Behandlungsoptionen bestehen. AKI-Experte Sebastian Lemme, kämpft mit uns gegen diese Vorgehensweisen, auf höchster bundespolitischen Ebene.

Immer wieder berichten Betroffene und Angehörige, dass medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt oder verzögert werden – selbst dann, wenn eine extreme Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens besteht. Besonders Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen und komplexen Versorgungsbedarfen geraten dadurch in eine Situation, in der nicht mehr die medizinische Einschätzung ausschlaggebend ist, sondern die Entscheidung einer Krankenkasse.

Besonders problematisch ist aus Sicht der Selbsthilfe, dass nach einer Akutversorgung nicht selten sehr früh das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin therapeutische Möglichkeiten bestehen. Angehörige empfinden dies als Signal, dass ihr Fall nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Behandlung, sondern primär unter Kostenaspekten betrachtet wird.

Der Beitrag macht deutlich, was viele Betroffene erleben:
Die formale Möglichkeit von Widerspruch oder Klage hilft in akuten Situationen nicht weiter – Zeitverzug hat hier existenzielle Folgen.

Der SHV Baden-Württemberg sieht in solchen Fällen dringenden politischen und strukturellen Handlungsbedarf.

Krankenkassen tragen eine besondere Verantwortung. Entscheidungen über die Kostenübernahme dürfen nicht faktisch darüber entscheiden, ob eine notwendige Behandlung stattfindet oder nicht. Wo ärztlich eine klare Indikation besteht, muss die Versorgung sichergestellt sein – schnell, transparent und nachvollziehbar.

Zugleich ist die Politik gefordert,

  • die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken,
  • Ablehnungspraktiken wirksam zu kontrollieren
  • das IPReG endlich zum Wohl der schwerst-betroffenen Bürger zu ändern
  • und sicherzustellen, dass wirtschaftliche Erwägungen nicht über medizinische Notwendigkeit gestellt werden.

Niemand darf das Gefühl haben, in einer lebensbedrohlichen Situation aufgegeben zu werden –
nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus Kostenerwägungen.

Der SHV-BW wird sich weiterhin dafür einsetzen, solche Fälle öffentlich zu machen, Betroffene zu unterstützen und auf strukturelle Missstände hinzuweisen.

Angehörige, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sind ausdrücklich eingeladen, sich bei mir, Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-BW zu melden: k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

 

Einen ausführlichen Beitrag von mir finden Sie auf der SHV-Bund Homepage.
Den frontal – Beitrag in der ZDF-Mediathek:

https://www.zdf.de/video/magazine/frontal-das-magazin-100/frontal-vom-27-januar-2026-100




Öffentliche Anhörung zur Langzeitpflege

Einladung zum Livestream

Der Deutscher Ethikrat lädt am 22. Januar 2026 zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema
„Ethische Herausforderungen in der häuslichen und stationären Langzeitpflege“ ein.

Die Anhörung ist Teil der laufenden Arbeit des Ethikrates an einer Stellungnahme zur Langzeitpflege. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen und Perspektiven von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden sowie ethische Fragen der Finanzierung und Organisation von Pflege.

Die Veranstaltung findet von 13 bis 17 Uhr statt und kann kostenfrei und ohne Anmeldung im Livestream verfolgt werden:

👉 www.ethikrat.org/live

Als Sachverständige sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Angehörigeninitiativen, Pflegeberufen, Wissenschaft und Einrichtungen der Langzeitpflege eingeladen.

Weitere Informationen sowie die Veranstaltungsbroschüre finden Sie unter:
www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/ethische-herausforderungen-in-der-langzeitpflege




Teilhabe und Pflege brauchen Schutz – warum wir jetzt aktiv werden müssen

Im Februar kommenden Jahres wird im Landtag über das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) entschieden. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar und notwendig.

Gleichzeitig enthält der aktuelle Gesetzentwurf jedoch Regelungen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Vorgesehen ist unter anderem, bestehende Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte deutlich zu reduzieren. Davon wären insbesondere Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit Hirnverletzungen sowie Menschen mit Behinderungen betroffen.

Besondere Auswirkungen hätte das Gesetz auf ambulant betreute Wohnformen und Hospize, aber auch auf Pflegeheime und besondere Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Dort, wo heute klare Mindeststandards und Beteiligungsrechte bestehen, sollen künftig deutlich weniger verbindliche Vorgaben gelten.

Eine solche Entwicklung birgt Risiken. Wenn staatliche Schutzmechanismen zurückgefahren werden und Verantwortung überwiegend an Marktmechanismen delegiert wird, steigt die Gefahr von Qualitätsverlusten und Fehlentwicklungen – gerade in sensiblen Lebensbereichen. Andere Bundesländer haben sich bewusst gegen einen solchen Weg entschieden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt unser Landesverband eine landesweite Unterschrifteninitiative, die von einem breiten Bündnis aus Betroffenenvertretungen, Pflegeorganisationen, Behindertenverbänden und dem Verbraucherschutz getragen wird. Ziel ist es, auf die Schwächen des Gesetzentwurfs hinzuweisen und Nachbesserungen einzufordern.

Unsere Überzeugung dabei ist klar:

  • Vertrauen entsteht nicht durch den Abbau von Schutz, sondern durch verbindliche Mindeststandards.

  • Gesellschaftliche Verantwortung braucht ein verlässliches staatliches Rahmenwerk, besonders dort, wo Menschen auf Unterstützung angewiesen sind.

Mitzeichnen – auch ohne eigene Betroffenheit

Die Initiative richtet sich ausdrücklich nicht nur an Pflegebedürftige oder Angehörige.
Auch Menschen, die aktuell nicht betroffen sind, sind eingeladen, die Forderungen zu unterstützen.
Denn die Frage, wie Pflege, Teilhabe und Schutz organisiert werden, betrifft uns als Gesellschaft insgesamt – heute und in Zukunft.

Informationen zur Initiative und Möglichkeit zur Unterschrift:
https://bit.ly/unterschriftenaktion-pflegegesetz

Bitte machen Sie die Aktion in Ihrem Umfeld bekannt – durch Weiterleiten, Teilen oder persönliche Gespräche.

Für alle, die lieber analog unterschreiben möchten, steht zusätzlich eine Papierliste zur Verfügung. Diese kann ausgelegt und bis spätestens 22.01.2026 an die angegebene Adresse zurückgesendet werden. Bitte nutzen Sie entweder die digitale oder die analoge Form.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in den FAQs:
https://bit.ly/faq-unterschriftenaktion-pflegegesetz

Jetzt ist der Zeitpunkt, gemeinsam Haltung zu zeigen. Wenn viele Stimmen zusammenkommen, wird sichtbar, dass Schutz, Würde und Mitbestimmung keine Nebensache sind, sondern zentrale Werte unserer Gesellschaft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.

Karl-Eugen Siegel




Weihnachtsgruß 2025 des SHV Baden-Württemberg

Liebe Mitglieder, liebe Angehörige, liebe Freundinnen und Freunde des SHV Baden-Württemberg,

am Ende dieses Jahres möchte ich Ihnen allen von Herzen danken.
2025 war für viele von uns ein Jahr voller Herausforderungen – in der häuslichen Pflege, in der Rehabilitation, im Umgang mit Behörden und nicht zuletzt im persönlichen Alltag. Zugleich habe ich immer wieder erfahren, wie wertvoll Gemeinschaft, Austausch und gegenseitige Unterstützung sind.

Jede Begegnung, jede Nachricht und jedes Gespräch hat mir gezeigt:
Kein Mensch sollte diesen Weg allein gehen müssen.
Dass wir als Verband zusammenstehen und füreinander da sind, erfüllt mich mit großer Dankbarkeit.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe und behütete Weihnachtstage, Momente der Ruhe und Kraft – und einen guten, hoffnungsvollen Start in das neue Jahr 2026.

Möge das kommende Jahr allen Betroffenen, Angehörigen und Helfenden mehr Entlastung, mehr Sichtbarkeit und mehr Menschlichkeit bringen.

Mit herzlichen Grüßen
Karl-Eugen Siegel
SHV Baden-Württemberg




Inklusive Katastrophenvorsorge: Fortschritt – aber weiterhin blinde Flecken

Die Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge begrüßt den neuen Entwurf des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) Baden-Württemberg, der in den kommenden Wochen im Landtag beraten wird. In § 1 des Entwurfs wird erstmals ausdrücklich festgehalten, dass „einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ – ein entscheidender Schritt hin zu einem Katastrophenschutz, der alle Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten berücksichtigt.

Marc Groß, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, betonte:

„Es geht jetzt hoffentlich nicht um Parteipolitik, sondern um den Schutz und die Sicherheit für alle Menschen in Baden-Württemberg. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und diesem Gesetz die Zustimmung zu geben.“

Auch Nora Welsch, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, erinnert daran, dass Katastrophenvorsorge nicht allein Aufgabe der Behörden sei:

„Katastrophenvorsorge beginnt bei der Bevölkerung. Jede und jeder einzelne kann und muss seinen Beitrag leisten. Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen können dieses Handeln unterstützen, aber niemals vollständig ersetzen.“

Anlässlich des Internationalen Tags der Katastrophenvorsorge am 13. Oktober hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zudem eine neue Auflage seines Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht. Er informiert Bürgerinnen und Bürger über mögliche Gefahrenlagen und gibt praktische Hinweise, wie man sich selbst und Angehörige vorbereiten kann.


Kommentar des SHV-FORUM GEHIRN e.V. Landesverband Baden-Württemberg

Wie aus der neuen Broschüre des BBK hervorgeht, bleiben die Belange schwerstpflegebedürftiger Menschen, insbesondere von Personen im Wachkoma, auch weiterhin gänzlich unberücksichtigt.

„Gerade diese besonders verletzliche Personengruppe kann im Katastrophenfall weder eigenständig reagieren noch evakuiert werden. Es fehlt bislang an realistischen Szenarien und praktischen Handlungsempfehlungen für pflegende Angehörige, Einrichtungen und Einsatzkräfte“, so Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.

Um wenigstens eine Informationslücke zu schließen, hat der Verband einen speziellen Ratgeber für Angehörige von Menschen im Wachkoma und mit schwersten Hirnschädigungen entwickelt.

„Notstromversorgung – Ein Ratgeber für Stromausfälle bei häuslicher Intensivversorgung“

Dieser praxisnahe Leitfaden wurde von Angehörigen für Angehörige erstellt und bietet konkrete Hilfestellungen für den Notfall. Er kann über die Geschäftsstelle des Verbandes bezogen werden oder steht online zur Verfügung unter: https://www.shvfg.de/publikationen-des-verbandes/

„Inklusion darf nicht beim Gehbehindertensymbol enden“, so Siegel weiter.
„Wer von inklusiver Katastrophenvorsorge spricht, muss vor allem auch jene mitdenken, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können.“