Neurologische Frührehabilitation (Phase B) in Bayern: Ein umfassendes Versorgungskonzept
Die neurologische Frührehabilitation (Phase B) ist gesetzlich der akutstationären Versorgung zugeordnet und bildet eine entscheidende Phase im Genesungsprozess von Patienten mit schweren Nervenschädigungen. In Bayern gibt es hierfür ein etabliertes Phasenmodell. Laut Bayerischem Gesundheitsministerium existieren im Freistaat 30 Spezialeinrichtungen mit über 1.300 Betten, die alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter einem Dach vereinen. Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA), betont die Bedeutung dieser Einrichtungen.
Ein bewährtes Versorgungskonzept seit den 1980er Jahren
„Bayern hat bereits in den 1980er Jahren eine spezielle Versorgungskonzeption für Patienten mit schweren Nervenschädigungen entwickelt, zum Beispiel nach Schädel-Hirn-Traumata oder Hirnblutungen. Das Konzept vereint alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter einem Dach. Die Frührehabilitation der Phase B erfolgt häufig in Fachkliniken, die auch die weiteren Rehabilitationsphasen abdecken“, erklärt Dr. Stenger.
Vorteile eines nahtlosen Übergangs
Dr. Stenger hebt hervor, dass schwer beeinträchtigte Patienten direkt vom Krankenhaus in die Frühreha Phase B übergehen können. „Ein frühzeitiger Therapiebeginn wirkt sich nachweislich positiv auf den Heilungserfolg aus.“ In dieser Phase ist oft eine intensive medizinische Versorgung notwendig, die spezialisierte Fachkliniken bieten können.
Entlastung der Akutkrankenhäuser und kontinuierliche Versorgung
„Diese Fachkliniken entlasten die Akutkrankenhäuser schnell, indem sie betreuungsintensive Patienten übernehmen. Die Patienten profitieren von der fachspezifischen Expertise und einem nahtlosen Übergang in die weiteren Rehabilitationsphasen“, sagt Michael Strobach. „Die zeitraubende und oft frustrierende Suche nach einem Folge-Reha-Platz entfällt, ebenso wie die damit verbundene Wartezeit und der anstrengende Wechsel in eine andere Einrichtung.“
Flexibilität und Effizienz im Behandlungsverlauf
Das bayerische Phasenmodell ermöglicht es, Patienten direkt in der passenden Rehabilitationsphase zu versorgen. Dies schließt Versorgungslücken und verbessert die Heilungschancen. Dr. Stenger betont, dass die Zuteilung der Patienten in die jeweils notwendige Phase die optimale Behandlung gewährleistet.
Warnung vor Klinikschließungen
Dr. Stenger warnt jedoch vor den Folgen des aktuellen Kliniksterbens und der geplanten Krankenhausreform: „Die Zahl solcher Fachkliniken sinkt. Diese Einrichtungen sind enorm wichtig für die Versorgung der Bevölkerung und dürfen nicht verloren gehen.“
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Angehörigenseminar im Therapiezentrum Burgau
Wenn das Gehirn Schaden nimmt:
07321 / 53 06 856
Die Adresse für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und deren Angehörige:
Bahnhofplatz 6, 89518 Heidenheim
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brainWEEK 2024, dieses Jahr in Bayern!
Die brainWEEK, eine weltweite Initiative zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der Gehirnforschung und der Gehirngesundheit, findet jedes Jahr Mitte März statt. In diesem Jahr sind die Veranstaltungen in Bayern, genauer gesagt in Neumarkt.
Das Klinikum Neumarkt und die Neumarkter Akademie für Gesundheitsberufe sind maßgeblich an den Aktivitäten beteiligt. Unter dem Motto „Selbsthilfe für ein selbstbestimmtes Leben“ stehen verschiedene Veranstaltungen im Mittelpunkt, darunter ein Online-Seminar am 11. März und eine Aufklärungsveranstaltung am 14. März. Dabei wird insbesondere die Frage beleuchtet, welche Rolle Selbsthilfe für ein eigenständiges Leben spielt.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und mehr über das Thema Gehirngesundheit zu erfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.brainweek.de.
Bayern entdeckt das behinderten Wählerpotential!
„Wie man sieht, geht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention doch – Wenn die Verantwortlichen wollen! Warum nur während der Wahlen und nicht auch danach?“ fragen sich viele Betroffene.
Am 8. Oktober 2023 stehen in Bayern wichtige Wahlen an: Der Landtag und die Bezirke werden neu gewählt. Über 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Pflicht, ihre Stimme abzugeben und damit aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen.
Bayerns Sozialministerin, Ulrike Scharf, betont die Priorität der Barrierefreiheit bei diesen Wahlen. Sie erklärt: „Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und hat für mich Priorität. Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen eine Selbstverständlichkeit sein! Alle Wahlberechtigten müssen per Briefwahl oder direkt im Wahllokal vor Ort die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jede Stimme ist wichtig! Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit und Teilhabe – ohne Barrieren kann jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten! Dazu zählt insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Das Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie!“
Auch Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann, unterstreicht das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Er erklärt: „Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Das Wahlrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Wahlberechtigten mit einer Behinderung das Wählen ermöglichen und erleichtern sollen. So sollen beispielsweise die Gemeinden die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auswählen und einrichten, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Außerdem können sich Stimmberechtigte, die wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, von einer anderen Person helfen lassen.“
Damit alle Bürgerinnen und Bürger bestens informiert sind, bietet die Webseite www.deinewahl.bayern.de umfangreiche barrierefreie Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahlen. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) in Leichter Sprache, die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen, und Videos in Gebärdensprache. Zusätzlich werden die wichtigsten Informationen in Kürze auch als animierte Kurzvideos mit Untertiteln, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache auf der Webseite verfügbar sein.
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Innovationen für die ambulante Pflege dringend notwendig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege zu verbessern. Bei der Vorstellung eines Gutachtens zur „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“, das im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums durchgeführt wurde, betonte Holetschek die drängenden Herausforderungen, vor denen die Pflegebranche insgesamt und insbesondere die ambulante Pflege stehen.
Die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen erfordert nach Ansicht des Ministers innovative Ideen und Anpassungen, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das Gutachten, umgesetzt von der Hochschule Kempten, basiert auf 28 Experteninterviews und der Begleitung von Pflegekräften in sieben teilnehmenden Pflegediensten. Die zentrale Frage lautete: Wie können ambulante Pflegedienste unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Verbesserungen für Mitarbeiter und Pflegebedürftige erzielen?
Das Gutachten hebt beispielsweise die Vorteile einer zeitbezogenen Abrechnung hervor. Diese ermöglicht es Pflegekräften, bedürfnisorientierter und eigenständiger zu arbeiten und individuelle Absprachen mit den Pflegebedürftigen zu treffen. Der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute steht im Vordergrund, anstatt auf Plänen von gestern zu basieren. Ein Handlungsleitfaden, der auf den praktischen Erfahrungen der Pflegedienste basiert, gibt Hinweise, wie angemessene Stundensätze verhandelt werden können.
Holetschek regte an, dass Pflegeeinrichtungen und Kostenträger den bestehenden Spielraum für Verhandlungen zugunsten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nutzen sollten.
Das Gutachten hat wichtige Erkenntnisse geliefert, die in die „Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ einfließen sollen, die diesen Herbst bekannt gegeben wird. Für diese Initiative sind bereits 20 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Ziel ist es, Modellprojekte zur innovativen Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zu fördern.
Bayerns Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ wird durch die Schaffung von Kurzzeit-, Tages-, Nachtpflegeplätzen und Begegnungsstätten unterstützt. Auch die Etablierung einer bayernweiten Börse für pflegerische Angebote und die Unterstützung kleiner pflegerischer Angebote in ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden angestrebt.
Das bayerische Förderprogramm „PflegesoNah“ hat in den letzten drei Jahren bereits über 4.000 Pflegeplätze mit rund 200 Millionen Euro unterstützt. In den nächsten fünf Jahren soll diese Zahl verdoppelt werden.
Holetschek betonte abschließend die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege und rief dazu auf, die Rahmenbedingungen zu verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, um das System zu stärken. Bund, Länder, Kommunen, Träger und Verbände sind gleichermaßen gefordert, diesen Wandel voranzutreiben.
Das Gutachten und der Handlungsleitfaden sind auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums verfügbar: Link zur Pressemitteilung.
50 Jahre LAG Selbsthilfe Bayern e.V.
Am 18. November feierte die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. ihr fünfzigjähriges Jubiläum.
Die Vertreter von knapp 110 Landesverbänden der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen und viele weitere geladenen Gäste waren zu diesem Anlass im Senatsaal des bayerischen Landtages versammelt.
Christian Seuß, stellvertretende Vorsitzender der LAG und langjähriger Landesgeschäftsführer des bayerischen blinden und sehbehinderten Bundes e.V. führte professionell durch das Jubiläumsprogramm. Beeindruckend auch die Organisation, die sich besonders bei der Talkrunde, bei der sich mehrere Personen aus einzelnen Mitgliedsverbänden der LAG mit ihrer ganz persönlichen Geschichte vorstellten, zeigte. Der Blinde Seuß, saß zwischen den vier Interviewpartnern, auf dem Schoß sein Brailleschrift-Manuskript, und wusste genau, wo sich diese befanden, um mit ihnen „Augenkontakt“ zu halten.
Spannend und aufschlussreich war auch der Bericht von Geschäftsführer Thomas Bannasch, der die Geschichte der LAG Selbsthilfe in Bayern lebendig vortrug. Wenn zu Beginn Ilse Aigner, die Landtagspräsidentin in ihrem Grußwort zum 50. Jubiläum der LAG Selbsthilfe bescheinigte, dass die LAG zum Gelingen des „lebens- und liebenswerten Lebens in Bayern“ enormes beigetragen hat, so verwies Bannasch auf das immer noch geltende Motto der LAG: „Nicht über uns ohne uns!“ – Dies, so Bannasch müsse in Zukunft noch konkreter für ein barrierefreies Bayern umgesetzt werden.
Das Video zur Jubiläumsveranstaltung findet sich auf der neu gestalteten Website unter https://lag-selbsthilfe-bayern.de/.
Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe!
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf gabt anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung ein klares Bekenntnis für Inklusion in Bayern ab: „Alle Menschen mit Behinderung gehören fest zu unserer Gesellschaft! Ich setze mich dafür ein, dass alle – ob mit oder ohne Behinderung – gemeinsam wohnen, lernen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen.“
Die Politik des Freistaats Bayern für Menschen mit Behinderung stellt die Würde, die Persönlichkeitsrechte und das persönliche Wohlergehen der behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Stellvertretend für diese Haltung steht auch das Programm „Bayern barrierefrei“, das von einem eigenen Kabinettsausschuss eng begleitet wird. „Mit diesem Programm haben wir eine bedeutende soziale Aufgabe in Angriff genommen! Als Staatsregierung sind wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst und haben bereits 935,4 Millionen Euro von 2015 bis 2022 investiert. Barrierefreiheit ist und bleibt aber eine Daueraufgabe!“, ergänzt Scharf.
Die Vereinten Nationen (UNO) haben am 3. Dezember 1993 zum ersten Mal den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken.