Mitgliedersprechstunde „LAG Dialog“ 23. Januar 2024, 19.00 Uhr online

mit Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Liebe Mitglieder in Baden-Württemberg,

mich erreichte gerade eine Einladung von unserer LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, die ich sehr gerne hier veröffentliche.

Ich hatte ja letztes Jahr bereits dazu aufgerufen, sich an der Aktion „Beteiligungsportal BW“ zu beteiligen. Aber es nützt natürlich nicht viel, nur Anregungen zu geben, es müssen nun auch Taten folgen. Natürlich nicht nur von der Landesregierung, sondern auch von uns. Daher freue ich mich, dass Frau Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, nicht nur die Landesvertreter zum LAG-Dialog eingeladen hat, sondern auch Sie als unsere Mitglieder. 

Also wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte direkt bei der LAG (s.unten) an,

Ich würde mich freuen, SIE auch am 23. Januar online zusehen.

Mit herzlichen Grüßen

Karl-Eugen Siegel

 

Hier das Schreiben von Frau Kehl-Maurer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

für das Jahr 2024 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Kraft für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen. 

Am Dienstag, den 23.1.2024 findet der nächste „LAG Dialog“ um 19.00 Uhr online statt. Dazu lade ich Sie recht herzlich ein.

Als Gast dürfen wir Frau Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, begrüßen.

Thema wird sein: Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans: Was sind die Forderungen? Wo gibt es Hürden, die es zu überwinden gilt? Wie ist der derzeitige Stand?

Nach einem intensiven Beteiligungsprozess hat sich auch der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit den Ergebnissen auseinandergesetzt. Er erwartet vom Land, die Umsetzung der UN-BRK rasch voranzubringen. Der Beirat fordert den Bund, die Kommunen sowie weitere Institutionen auf, sich bei der Umsetzung aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. 

Frage ist auch: Was können wir als Selbsthilfeorganisationen dafür tun?

Bitte melden Sie sich bis 22. Januar 2024 unter info@lag-selbsthilfe-bw.de an, dann können wir Ihnen den Einwahllink zumailen.

Und noch eine Bitte habe ich: Leiten Sie die Einladung an Ihre Mitglieder weiter. Alle sind willkommen: mitreden, zuhören, informiert sein.

Viele liebe Grüße

Bärbel Kehl-Maurer

(Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg)

 

 




Verlängert bis: 14.01.2023! Beteiligungsportal B-W

Der SHV Landesverband Baden-Württemberg monierte sowohl bei unserer ‚Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen‘ als auch beim Ministerium selbst über den erschwerten Zugang auf dem Landesportal. Zum Teil war aus technischen Gründen weder eine Registrierung noch danach eine Anmeldung möglich. Diese technischen Probleme scheinen nun beseitigt zu sein.

Heute erreichte diese positive Nachricht unsere Geschäftsstelle:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen noch vor den Weihnachtsfeiertagen folgende positive Neuigkeit zur Mitwirkung über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ mitteilen zu können:

Die Frist, um Eingaben zur Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ einzugeben, wurde um eine Woche verlängert –

bis zum 14.01.2023 !
 
Das ist eine gute Nachricht.

Bitte nutzen Sie diese Fristverlängerung und damit die gute Möglichkeit, bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes die Punkte mit einzubringen, die Ihnen bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes wichtig sind und „unter den Nägeln brennen“!
Vielen Dank.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nochmals eine friedliche, frohe und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Übergang ins neue Jahr.

Freundliche Grüße

Frank Kissling  und Maren Krebs

LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.

 

Wir möchten uns an dieser Stelle bei den engagierten Mitarbeitern (Behindertenbeauftragte und SM) bedanken, die dieses Problem schnell und pragmatisch gelöst und die Verlängerung ermöglicht haben!




Registrieren und kommentieren auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Bis zum 6. Januar 2023 können Sie sich durch Kommentare und Anregungen am Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beteiligen (s. dazu „Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet„)

Um einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich erst registrieren. Das ist aber ganz einfach.

Sie müssen nur wie oben im Bild gezeigt, Ihre Mailadresse und ein Passwort eingeben und auf registrieren drücken.

Dann erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Dort drücken Sie auf „Bestätigen“ und erhalten sofort die Bestätigung.

(Anmerkung: Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Profil vervollständigen können. Dieser Link funktionierte bei mir nicht. Ist aber für einen Kommentar nicht nötig.)

Gehen Sie dann auf das Beteiligungsportal der UN-Behindertenrechtskonvention und wählen Sie eines der Themen (Arbeitsgruppen) aus.

In den einzelnen Themen finden Sie die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Einzelforderungen. Zum Beispiel in der Arbeitsgruppe „GESUNDHEIT“ finden Sie als Angehörige den Abschnitt

„Einzelforderungen im Themenbereich Begleitung von Angehörigen“

Haben Sie z.B. dort noch weitere Anregungen, oder wollen einen oder mehrere Punkte kommentieren, dann scrollen Sie etwas weiter nach unten und finden dort den Bereich Kommentare

Da Sie sich bereits registriert haben, klicken Sie auf Anmelden und geben anschließend Ihre Mailadresse und das zuvor ausgewählte Passwort ein.

Nun sind Sie bereit, Ihre Kommentare oder Anregungen abzugeben.

Es ist viel, viel einfacher als es sich hier darstellt.

Versuchen Sie es und wenn Sie wollen, dann kopieren Sie doch Ihre Anregungen und Kommentare in eine Mail und schicken es an:

k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

Ich würde mich darüber sehr freuen.

 

 




Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet

Wie bereits im Bericht zum LAG Selbsthilfe Fachtag am 19. November berichtet, können Behinderte und deren Angehörige, die in Baden-Württemberg wohnen, sich ab sofort bis 6. Januar 2023 am Prozess der Überarbeitung des baden-württembergischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention beteiligen.

Eine ausführliche Beschreibung, wie Sie sich registrieren und dann in den einzelnen Arbeitsgruppen (Arbeitsthemen) Ihren Kommentar und Ihre Anregungen einstellen können, haben wir hier detailliert beschrieben.

Dazu der Brief von Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg an uns Landesvertreter und deren Mitglieder:

Liebe Mitglieder,

Wie lässt sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern?

Der Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der UN (UN-BRK) aus dem Jahr 2015 ist fünf Jahre nach seiner Veröffentlichung sach- und fachgerecht bewertet worden und wird nun unter Beachtung dieser Ergebnisse fortgeschrieben.

Das geschieht unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie deren Vertreterinnen und Vertreter. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde darauf geachtet, dass möglichst alle Formen von Behinderungen repräsentiert und Männer und Frauen in etwa gleicher Anzahl vertreten sind. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben sich sechs Arbeitsgruppen gebildet, die je ein Schwerpunktthema wie zum Beispiel Bildung oder Arbeit behandeln. Die Ergebnisse der ersten beiden Prozessphasen stehen Ihnen nun zur Kommentierung offen.

Zwischen Juni und Oktober 2022 wurden in diesen sechs Arbeitsgruppen Anforderungen und Problemstellungen diskutiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Gefordert wird zum Beispiel unter anderem eine wirklich barrierefreie medizinische Versorgung oder der Ausbau der MZEB im Lande.

Fortschreibung des Landes-Aktionsplans: Erste Ergebnisse jetzt online

Die ersten Ergebnisse aus diesem Beteiligungsprozess stehen seit dem 28. November 2022, online zur Verfügung. Sie können bis zum 6. Januar 2023 auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

Beteiligungsportal Baden-Württemberg UN Behindertenrechtskonvention

kommentiert werden.

Die im Beteiligungsportal verfügbaren Inhalte zum Landes-Aktionsplan werden in Kürze auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Der Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg hat dazu ein Anleitungsvideo erstellt. Es ist auf der Seite des Beteiligungsportals zu finden. Darin wird in Einfacher Sprache erklärt, wie man sich für das Beteiligungsportal anmeldet und wie man zu einem Thema einen Kommentar verfassen kann.

Danach werden die Kommentare und die bereits vorher erarbeiteten Vorschläge von den bereits am Prozess beteiligten Menschen mit Behinderung und den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverwaltung in eine endgültige Form gebracht. Nach der Verabschiedung im Landesbehindertenbeirat werden die Ergebnisse der Landesregierung übergeben. Der dann im Sommer 2023 beschlossene Landesaktionsplan wird für die nächsten 10 Jahre gelten.

10 Jahre sind eine lange Zeit! Also nutzen wir diese Chance und bringen uns ein.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Kehl-Maurer

Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Vorsitzende der Lebenshilfe Kirchheim




Brand aktuell: Landesaktionplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projektleiter Hannes Schuster erläutert den Diskussionsstand der einzelnen Arbeitsgruppen bei der „Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“

Am Samstag, 19. November 2022 fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart, der von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg initiierten Fachtag: „Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“ statt.

Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Baden-Württemberg begrüße zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Tagung und führte kurz in die Thematik ein. Der erste Landesaktionsplan in Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2015 im Landtag verabschiedet. „Dieser Aktionsplan, der ca. 300 Seiten umfasst“, so Kehl-Maurer „hat schon einige Punkte, die wir mit einem grünen Haken versehen können, doch ein Großteil ist noch nicht umgesetzt.“ Eine Revision bzw. eine Weiterentwicklung dieses ersten Aktionsplanes begann in diesem Jahr und soll kommendes Jahr zur Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden können.
Einige der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe sind in den 5 Arbeitsgruppen, die an der Erstellung des Aktionsplanes arbeiten, engagiert und bringen ihre Expertise, Ihre erworbenen Erfahrungen im Bereich der jeweiligen Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

Die 5 Schwerpunktthemen/Arbeitsgruppen sind:
– Bildung und Kultur
– Wohnen und Arbeiten
– Gesundheit
– Mobilität
– Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment

„Wir sind ja noch ganz jung bei der LAG Selbsthilfe dabei! Und ich gestehe, ich hatte vorher noch nichts von diesem Relaunch des Landesaktionsplanes gehört!“ sagte Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN e.V., „Daher bin ich mehr als dankbar und gleichzeitig begeistert, dass die LAG Selbsthilfe hier, auch durch die Vielzahl unterschiedlicher Betroffener, ein unglaublich breites Erfahrungspotential in diesen extrem wichtigen Prozess einbringt.“
Siegel konnte sich, nach dem Hannes Schuster, Projektleiter und Koordinator der Allianz für Beteiligung, eine thematische Einführung gab, die Arbeitsgruppen vorstellte und den aktuellen Stand der Diskussion erläuterte, aktiv in die danach gut organisierten Workshops einbringen.

Nachdem nun die Arbeitsgruppen bereits mehrfach getagt, ihre Forderungen, z.T. bereits auch mit Vertretern der einzelnen, für diese Themen zuständigen Ministerien diskutiert haben, können die Ergebnisse auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ab Ende November eingesehen werden.

Und ganz wichtig!

Jeder einzelne kann, nachdem er sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, diesen vorläufigen Landesaktionsplan kommentieren und weitere Anregungen zu den einzelnen Themen einbringen. Siegels Hoffnung: „Da dieser Aktionsplan wohl für 10 Jahre festgeschrieben wird, gilt es JETZT, die Chance für alle Betroffenen zu ergreifen, um ihre Zukunft aktiv mitzugestalten! Ich hoffe, dass dies viele unserer Mitglieder erkennen und für sich aktiv werden.“

Es eilt!

Diese Möglichkeit des einzelnen Betroffenen soll, so Projektverantwortliche Hannes Schuster allerdings nur bis zum 6. Januar 2023 offen stehen. Siegel intervenierte, denn immer wieder erlebt er, dass Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder wie jetzt hier direkte Beteiligung der Betroffenen unter unverhältnismäßigem Zeitdruck ablaufen. „Was wird in den Ministerien im Dezember, mit Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr bis Heilig Dreikönig viel gearbeitet?“ so die Frage von Siegel an den Koordinator. „Aber von den Ehrenamtlichen und Betroffenen wird dies wieder verlangt! Ein Kompromiss bis Ende Januar wäre hier doch sinnvoll, schon deshalb, damit die Beteiligung an diesem Mitgestaltungsprozess entsprechend groß sein kann.“

Wir werden es sehen, wie groß das Verständnis auch für diese Belange der Behinderten und chronisch Kranken ist. Aber um so größer ist natürlich der Druck auf die Verbände UND auf jedes einzelne Mitglied unserer Verbände, die sich unbedingt im Beteiligungsportal Baden-Württemberg anmelden und ihre Belange dort formulieren sollten.

„Sobald wir bestätigt bekommen, dass der Landesaktionsplan auf dem Beteiligungsportal eingestellt ist und wie genau die Anmeldung erfolgen muss, werden wir unsere Mitglieder informieren und auch erläutern, wie sie ihre Belange einbringen können.“ resümiert Siegel über diesen gelungenen Fachtag der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

 


Fragen vorab klärt unsere Geschäftsstelle oder auch direkt unser Vorsitzender:
Geschäftsstelle Tel.:    07321 – 53 06 856
K.E. Siegel Tel.:           0176 23 24 25 35