Organspende oder Organhandel?

Bereits am kommenden Mittwoch wird im Bundestag über eine Reform im Bereich der Organspende entschieden, darunter Cross-over-Spenden und die Lebendspende wird über den bisher gesetzten engen Rahmen erweitert. Diese Reformen sollen die strengen Auflagen vor allem für Nierenspenden zu Lebzeiten lockern und damit die Organspendezahlen erhöhen,

Kritiker wie Karl-Eugen Siegel stellen jedoch die moralischen und ethischen Grundlagen dieser Reformen infrage. Siegel warnt davor, dass die Änderungen den Druck auf potenzielle Spender erhöhen könnten und die Freiwilligkeit der Organspende gefährden. Er bemängelt, dass die geplanten Maßnahmen die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips beinhalten, wodurch Lebendspenden auch dann möglich wären, wenn postmortale Spenden verfügbar sind. Dies könnte die ethischen Grundsätze der Organspende untergraben und die psychischen Belastungen sowohl bei dem Empfänger als auch des Spenders deutlich erhöhen.

Eine weitere umstrittene Neuerung ist die Zulassung anonymer und Cross-over-Spenden, die das Risiko von Missbrauch und Organhandel erhöht. Die Einführung eines nationalen Spender-Pools, der kompatible Spender und Empfänger zentral ermitteln soll, wird ebenfalls kritisch gesehen, da dies zu einer Verdopplung der Bürokratie führt und gleichzeitig die Intransparenz erhöht.

Während einige Abgeordnete der Ampelkoalition die Reformen unterstützen, bleibt unklar, ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer Erhöhung der Organspendezahlen führen werden, ohne dabei die ethischen Grundsätze und die Sicherheit der Spender zu kompromittieren.

Für eine detaillierte Analyse und weiterführende Informationen besuchen Sie bitte www.shvfg.de.

 




Unbeantworteter Brief zur Widerspruchslösung bei Organspende: Eine dringende Angelegenheit

Vor drei Monaten hat Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., einen dringenden Brief an die Präsidentin des Bundesrates, Frau Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gesendet. In diesem Schreiben äußert er erhebliche Bedenken bezüglich der Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Diese Gesetzesänderung würde bedeuten, dass jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Besonders betroffen von dieser Regelung wären schwerst hirnverletzte Menschen, die sich oft im Wachkoma befinden und somit als potenzielle Organspender gelten, obwohl sie ihre Zustimmung oder Ablehnung nicht selbst äußern können. Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. sieht darin eine massive Einschränkung der Autonomie und der Rechte dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe.

Bis heute, drei Monate nach dem Versand des Briefes, hat der SHV-FORUM GEHIRN e.V. keine Antwort auf diese wichtige Anfrage erhalten. Um die Öffentlichkeit über diese kritische Situation zu informieren und Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, veröffentlichen wir den Brief von Herrn Siegel.

Den vollständigen Brief können Sie hier als PDF herunterladen: Brief von Karl-Eugen Siegel.

Wir fordern eine baldige Antwort und eine offene Diskussion zu diesem wichtigen Thema, um eine gerechte Lösung zu finden, die sowohl die dringend benötigte Erhöhung der Organzahlen als auch den Schutz und die Rechte aller Bürger gewährleistet.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zur kritischen Reflexion zur Organspende: kritische Reflexion zur Organspende.




Kritische Reflexion zur Organspende: Ehrliche Aufklärung über Hirntod erforderlich

Am 15. Dezember stimmte der Bundesrat einer Initiative von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen zur Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden zu. Diese Initiative zielt darauf ab, jeden automatisch als Organspender zu betrachten, es sei denn, es wird ausdrücklich widersprochen. Gesundheitsminister Manne Lucha sieht darin die Möglichkeit, die stagnierende Organspendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen.

„Die erneute Hervorhebung der Problematik der Spendenbereitschaft ist berechtigt“, so Karl-Eugen Siegel, stellvertretender Vorsitzender „doch es bedarf einer ehrlichen Aufklärung über den Hirntod, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.“ Die derzeitige Zustimmungsregelung, so Minister Lucha, hat dazu geführt, dass in Baden-Württemberg nur bei 35 Prozent der Organspendefälle der Wille des Verstorbenen bekannt war. Nur 15 Prozent hatten schriftlich zugestimmt.
Siegel kommentiert: „Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, nicht die Zustimmungsregelung zu ändern, sondern die Kommunikation über die Grundlagen der Organspende, also den Hirntod, zu führen. Ein transparenter und ehrlicher Diskurs über dieses Thema ist entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und sicherzustellen, dass sie gut informierte Entscheidungen treffen können. Eine bloße Gesetzesänderung allein wird nicht ausreichen, um die Organspendenbereitschaft nachhaltig zu steigern.“

Es ist wichtig zu betonen, dass die Idee, die die Politik mit der Widerspruchslösung verfolgt darauf gerichtet ist, nicht aufgeklärte Bevölkerungsteile per Gesetz automatisch zu Organspendern zu machen. Das dürfte sogar zu Beginn durchaus den gewünschten Zweck erfüllen.
Doch ein kritisches Bewusstsein und die Gewissheit, dass die Bevölkerung die notwendigen Informationen besitzt, sind essenziell für eine dauerhafte Lösung dieser ethischen Fragestellung. Die Bundesregierung sollte daher nicht zum x. Mal eine Gesetzesänderung vorantreiben, sondern endlich eine umfassende und ehrliche Aufklärungskampagne über den Hirntod initiieren.

Die Hoffnung auf einen positiven Wandel in der Organspendenkultur bleibt bestehen, jedoch erfordert dies mehr als nur eine gesetzliche Änderung. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist der Schlüssel, um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen und eine nachhaltige Verbesserung in der Organspendenbereitschaft zu erreichen.

Quellen:

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de – Zustimmung für Einführung einer Widerspruchslösung bei…

zeit.de – Was Sie zur Organspende wissen sollten

Karl-Eugen Siegel, betreute 3 Monate seine hirntote Frau (potentielle Organspenderin) und sieht durch diese Erfahrungen, die medizinische Definition von Hirntot nicht als Tod des Menschen, allerdings als einen Zustand in dem bisher niemand wieder in ein bewusstes Leben zurückgekehrt ist, an.

Wer sich in diesem Bewusstsein zu einer Organentnahme bereit erklärt, sollte mit höchstem Respekt geachtet werden. Dieses ganz persönliche Geschenk kann und darf nicht als eine Selbstverständlichkeit oder gar als Zwang (Nötigung) eingefordert werden.