Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Pflegenotstand



Nicht verwechseln mit der Landeskampagne „The Länd“, diese hier hat nur drei iStock Credits gekostet.

Selbsthilfe bedeutet, eigene Erfahrungen mit anderen zu teilen. Gemeinschaftliche Probleme anzugehen, um vorhandene Probleme für sich und andere zukünftig zu verbessern.

Theoretisch sind oft viele Alternativen möglich und auch manche Konsequenzen einfach durchzuführen. Doch in der Praxis, in der eigenen Betroffenheit merkt man dann, dass diese durchaus existenzbedrohend, lebensbedrohlich sind.

Bis 2020 gab es für mich keine Zweifel, dass ich in einem demokratischen Rechtsstaat, der mir ein freies, selbstbestimmtes Leben garantiert, lebe. Auch die wirren und widersprüchlichen Maßnahmen bis Mitte 2020 waren für mich noch kein Grund daran zu zweifeln. Wir alle, auch die Regierenden, hatten es noch nie mit einer entsprechenden „Pandemie“ zu tun. Alle damals aufkommenden Zweifel hatte ich als Verschwörungstheorien abgetan.

Selbst die massiven Einschüchterungen einiger Volksvertreter hinsichtlich einer Impfung änderte nichts an dieser Meinung, da ja dann auch die allgemeine Impfpflicht vom Parlament letztlich abgelehnt wurde. Doch die einrichtungsbezogene Impfpflicht lässt mich, mehr als alles andere, daran zweifeln, dass die Regierung alles daran setzt, diese unsere Grundrechte zu verteidigen. Im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen mag die Argumentation, dass dadurch die vulnerablen Patienten geschützt werden sollen, anfänglich durch die Unkenntnis einer fast gleichermaßen stattfindenden Übertragungsrate von geimpften und ungeimpften Personen, vertretbar gewesen sein. Doch angesichts anderer, in der allgemeinen Berichterstattung untergegangenen Impfpflichten z.B. für Soldaten, wird m.E. deutlich, dass das nur ein vorgeschobenes Argument ist.

Ein Mitglied meiner Familie, im Pflegebereich der neurologischen Frührehabilitation tätig und täglich getestet, wurde Ende letzten Jahres vor die Alternative gestellt, sich impfen zu lassen oder unentgeltlich beurlaubt zu werden. Ein heftiger Schlag ins Gesicht einer Pflegekraft, die sich Tag für Tag, trotz aller Maßnahmen für ihre Patienten eingesetzt hatte. Sie war dabei nicht allein in ihrer Reha-Einrichtung. Unentgeltlich beurlaubt heißt in diesem Fall kein Einkommen und bei einer eigenen Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt, so die damalige einhellige Rechtsauffassung. Diese, staatlich angeordnete Drohkulisse der Reha-Einrichtung bewirkte (Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte es ja genau so an: Durch die Impfpflicht schaffen wir es, dass sich letztendlich alle freiwillig impfen lassen), dass sich die Pflegekraft gegen ihren Willen impfen ließ. Eine meines Erachtens unrühmliche Niederlage eines freiheitlichen Rechtsstaates und unwürdig unseren Vätern des Grundgesetzes gegenüber. Denn dieser existenzielle Druck ist absolut nicht mit der in §1 unserer Verfassung, dem Schutz der Menschenwürde, vereinbar.
Zwei Wochen nach der zweiten Impfung erkrankte sie, Gott sei Dank, nur an COVID und nicht an einer anderen Impfnebenwirkung.

Bereits letztes Jahr forderte unser Bundesverband, da die Impfung keinen, bzw. wenigstens nicht längerfristigen Übertragungsschutz gewährleistet, für alle, die mit unseren schwerst hirnverletzten Betroffenen Umgang haben, eine 1G – Regelung. Die Betroffenen können ausschließlich durch aktuelle Tests geschützt werden, denn der Status einer Impfung sagt absolut nichts über den momentanen Gesundheitszustand des Geimpften aus.

Daher ist aus meiner Sicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht nur unwirksam und unverhältnismäßig, sondern muss, um sowohl die Würde der Pflegekräfte wieder herzustellen (was dadurch ja nur symbolischen Charakter hat, denn die Zwangsimpfungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden), als auch den Pflegenotstand (z.B. Wartezeiten für einen Rehaplatz derzeit in BW von 8 Wochen) nicht dadurch weiter zu beflügeln, aufgehoben werden.

Denn auch der viel beschworenen Überlastung unseres Gesundheitswesens kann durch diese Zwangsmaßnahmen nicht begegnet werden, sondern wird immer wahrscheinlicher. Wenn die Politik diesen Kollaps vermeiden will, dann durch Hilfen und Unterstützungen in diesem Bereich und nicht durch Maßnahmen, die das Personal noch reduziert.

Wir brauchen nicht nur mehr Bettenkapazitäten in der neurologischen Rehabilitation, sondern vor allem qualifiziertes, motiviertes und muttersprachliches Pflegepersonal. Dies kann nicht durch staatliche Zwangsmaßnahmen und Ausgrenzung erreicht werden; sicherlich auch nicht allein durch einen monetären Anreiz, denn die in den Pflegeberufen Tätigen zeichnen sich in hohem Maß durch breite und große Sozialkompetenz aus. Diese Pflegekräfte verlangen nach gesellschaftlicher und staatlicher Anerkennung und diese Menschen lassen sich zu Recht nicht zu Objekten, zu willenlosen Spielfiguren der Politik degradieren.

Ich möchte, selbst mittlerweile zu der alters- und krankheitsbedingten Gruppe der vulnerablen Menschen zählend, nicht, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger wegen diesem, meinem Status zu einem willenlosen Objekt degradiert werden und ihre Menschenwürde durch eine erzwungene Impfung verlieren.
Die Menschenwürde ist das höchste Gut zwischen uns Menschen und ist „unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art.1, Grundgesetz Deutschland, gilt auch in Baden-Württemberg)

Fazit:

Unser Gesundheitssystem kollabiert nicht wegen COVID, sondern deswegen, weil es an Pflegekräften fehlt. Dieser Beruf muss attraktiver, d.h. vor allem wertgeschätzter werden. Werbung für diesen Beruf inklusive qualifizierte Umschulungsangebote wären in diesem Bereich sicherlich gesellschaftlich viel wichtiger, als die Kampagne für „The Länd!“ Vielleicht lässt sich ja dieser Werbespruch wie folgt ergänzen: „The Länd needs YOU – the Krankensister!“

Karl-Eugen Siegel
Vorsitzender
Landesverband Baden-Württemberg