Elektronische Patientenakte

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Um die elektronische Patientenakte (ePA) bald „zum Fliegen“ kommen zu lassen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ärzte zur Befüllung dieser Akte zu verpflichten.
Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat auf der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA erklärt, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, damit diese erfolgreich implementiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Medikation in der ePA im Fokus stehen, wobei Ärzte dazu angehalten werden, die Medikationsübersicht stets aktuell zu halten. Die Einbindung dieser Daten soll weitestgehend automatisiert aus der Praxisverwaltungssoftware (PVS) erfolgen. Krankenhäuser sollen ebenfalls verpflichtet werden, Entlassbriefe in die ePA einzupflegen.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die PVS für eine automatische Befüllung der ePA weiterzuentwickeln. Bezüglich der Einführung des digitalen Rezepts, die für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, sieht Ozegowski die Ärzteschaft in der Pflicht, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Das BMG wird keine große Kampagne dazu durchführen, da es an Haushaltsmitteln fehlt. Die Verantwortung liegt daher bei den Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Kassenärztlichen Vereinigungen, um für angemessene Informationen zu sorgen. Trotzdem erwartet Ozegowski, dass die Einlösung des digitalen Rezepts durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) relativ einfach sein wird und kein großer Aufklärungsbedarf entsteht.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt