Brand aktuell: Landesaktionplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projektleiter Hannes Schuster erläutert den Diskussionsstand der einzelnen Arbeitsgruppen bei der „Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“

Am Samstag, 19. November 2022 fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart, der von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg initiierten Fachtag: „Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“ statt.

Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Baden-Württemberg begrüße zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Tagung und führte kurz in die Thematik ein. Der erste Landesaktionsplan in Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2015 im Landtag verabschiedet. „Dieser Aktionsplan, der ca. 300 Seiten umfasst“, so Kehl-Maurer „hat schon einige Punkte, die wir mit einem grünen Haken versehen können, doch ein Großteil ist noch nicht umgesetzt.“ Eine Revision bzw. eine Weiterentwicklung dieses ersten Aktionsplanes begann in diesem Jahr und soll kommendes Jahr zur Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden können.
Einige der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe sind in den 5 Arbeitsgruppen, die an der Erstellung des Aktionsplanes arbeiten, engagiert und bringen ihre Expertise, Ihre erworbenen Erfahrungen im Bereich der jeweiligen Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

Die 5 Schwerpunktthemen/Arbeitsgruppen sind:
– Bildung und Kultur
– Wohnen und Arbeiten
– Gesundheit
– Mobilität
– Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment

„Wir sind ja noch ganz jung bei der LAG Selbsthilfe dabei! Und ich gestehe, ich hatte vorher noch nichts von diesem Relaunch des Landesaktionsplanes gehört!“ sagte Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN e.V., „Daher bin ich mehr als dankbar und gleichzeitig begeistert, dass die LAG Selbsthilfe hier, auch durch die Vielzahl unterschiedlicher Betroffener, ein unglaublich breites Erfahrungspotential in diesen extrem wichtigen Prozess einbringt.“
Siegel konnte sich, nach dem Hannes Schuster, Projektleiter und Koordinator der Allianz für Beteiligung, eine thematische Einführung gab, die Arbeitsgruppen vorstellte und den aktuellen Stand der Diskussion erläuterte, aktiv in die danach gut organisierten Workshops einbringen.

Nachdem nun die Arbeitsgruppen bereits mehrfach getagt, ihre Forderungen, z.T. bereits auch mit Vertretern der einzelnen, für diese Themen zuständigen Ministerien diskutiert haben, können die Ergebnisse auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ab Ende November eingesehen werden.

Und ganz wichtig!

Jeder einzelne kann, nachdem er sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, diesen vorläufigen Landesaktionsplan kommentieren und weitere Anregungen zu den einzelnen Themen einbringen. Siegels Hoffnung: „Da dieser Aktionsplan wohl für 10 Jahre festgeschrieben wird, gilt es JETZT, die Chance für alle Betroffenen zu ergreifen, um ihre Zukunft aktiv mitzugestalten! Ich hoffe, dass dies viele unserer Mitglieder erkennen und für sich aktiv werden.“

Es eilt!

Diese Möglichkeit des einzelnen Betroffenen soll, so Projektverantwortliche Hannes Schuster allerdings nur bis zum 6. Januar 2023 offen stehen. Siegel intervenierte, denn immer wieder erlebt er, dass Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder wie jetzt hier direkte Beteiligung der Betroffenen unter unverhältnismäßigem Zeitdruck ablaufen. „Was wird in den Ministerien im Dezember, mit Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr bis Heilig Dreikönig viel gearbeitet?“ so die Frage von Siegel an den Koordinator. „Aber von den Ehrenamtlichen und Betroffenen wird dies wieder verlangt! Ein Kompromiss bis Ende Januar wäre hier doch sinnvoll, schon deshalb, damit die Beteiligung an diesem Mitgestaltungsprozess entsprechend groß sein kann.“

Wir werden es sehen, wie groß das Verständnis auch für diese Belange der Behinderten und chronisch Kranken ist. Aber um so größer ist natürlich der Druck auf die Verbände UND auf jedes einzelne Mitglied unserer Verbände, die sich unbedingt im Beteiligungsportal Baden-Württemberg anmelden und ihre Belange dort formulieren sollten.

„Sobald wir bestätigt bekommen, dass der Landesaktionsplan auf dem Beteiligungsportal eingestellt ist und wie genau die Anmeldung erfolgen muss, werden wir unsere Mitglieder informieren und auch erläutern, wie sie ihre Belange einbringen können.“ resümiert Siegel über diesen gelungenen Fachtag der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

 


Fragen vorab klärt unsere Geschäftsstelle oder auch direkt unser Vorsitzender:
Geschäftsstelle Tel.:    07321 – 53 06 856
K.E. Siegel Tel.:           0176 23 24 25 35




Maskenpflicht im heimischen Wohnzimmer?

Endlich reagiert die Landesregierung auf unsägliche Maßnahmen in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege.

Man spricht neuerdings in The Länd von: „Social care distancing!“

Die Anfrage an unseren Verband durch eine pflegende Angehörige, ob die Maskenpflicht tatsächlich auch für sie in der ambulanten häuslichen Versorgung gelte, machte mich erst auf die neue Verordnung im Infektionsschutzgesetz (§ 28b IfSG) aufmerksam. – Eine solch verrückte und irreale Situation konnte es doch, wenigstens nach meiner Auffassung, nicht wirklich geben. Der Gesetzestext gibt m.E. nicht her, dass die Bewohner und somit auch die Betroffenen in der häuslichen Versorgung, weder in den privaten noch in den gemeinschaftlichen Räumen, also auch im „Wohnzimmer“ dieser umstrittenen Maskenpflicht unterliegen.
In „Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, …, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen; … ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen oder in der eigenen Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person“ (§28b IfSG) müssen die Personen, die in diese Einrichtungen gehen oder arbeiten, eine Atemschutzmaske tragen und ggf. auch einen negativen Test vorweisen.
Wenn Betreiber von Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste eine Maskenpflicht für die Bewohner daraus machen, so ist dies nach meiner Meinung nicht durch § 28b IfSG abgedeckt, allerhöchstens durch ein noch restriktiveres Hausrecht.

Um Rechtssicherheit bemüht, haben wir vom SHV Landesverband Baden-Württemberg, über den Bürgerreferenten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg eine entsprechende Anfrage an Minister Manfred Lucha gestellt.
Die Antwort steht zwar noch aus, doch die Presse berichtet, dass unser Gesundheitsminister Manfred Lucha einer von vier Landesminister ist, der sich gegen diese Regelung aussprach. Laut SWR sagte der Minister: „Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden“ und kommt zu folgender Gesetzesinterpretation: „Aktuell muss die Maske von den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in ihren eigenen Zimmern abgenommen werden“. (SWR)
Vielleicht schafft es ja der Minister mit seinen Landeskollegen dieses unsägliche Gesetz zu korrigieren oder wenigstens das Gesetz entsprechend auszulegen.
Aber warten wir die Antwort des Ministers ab. Vielleicht kommt diese ja noch vor Ablauf des Gesetzes im April 2023.

Eine sehr übersichtliche Auflistung der im Land geltenden Corona-Maskenregeln findet sich auf den Seiten des Ministeriums.




Handicaps REAL simuliert!

Präsentierten den LV-BW in der Museumsnacht: Ursula Göttfert (Geschäftsstelle), Karl-Eugen Siegel (Vorsitzender), Ingrid Pramberger (ceres Stuttgart)

Wir vom Landesverband Baden-Württemberg nutzten die Gelegenheit der Museumsnacht in Heidenheim. Durch das Thema: „Sind Illusionen „gelogen wie gedruckt“ oder digital „gefacked“?“ konnten wir im Mitmachmuseum Welt der Sinne, mit einem Teil unserer brain i cap Ausstellung auf einige unserer Wahrnehmungsprobleme aufmerksam machen.

Natürlich sind alle Irritationen nur „Krücken“, um einen nicht Hirnverletzten in etwa einige der Handicaps erleben oder spüren zu lassen. Eine vorübergehende Behinderung, deren Ende man sogar selbst bestimmen kann, hat natürlich wenig mit einer jahrelangen oder gar lebenslangen Beeinträchtigung zu tun. Doch auf diese Art und Weise, oft sogar mit viel Lachen wird den Besuchern doch am eigenen Leib die Tragik und Tragweite dieser entsprechenden Einschränkungen oder gar Fehlleistungen des eigenen Gehirns bewusst.
„Viele optischen Täuschungen, wie wir sie hier im Museum auch erleben können“, so Siegel, „sind nur positiv ausgedrückt Hirnleistungsstörungen, die doch niemand haben möchte.“

„Es war auf alle Fälle eine anstrengende, doch auch erfolgreiche Arbeitsnacht“, so resümierte Ursula Göttfert. „So viele Besucher hatte ich noch nie auf unserer Geschäftsstelle!“ – Also, wer ein Anliegen hat, Informationen über Hirnverletzungen oder unseren Verband möchte, scheuen Sie nicht, am Bahnhofplat 6 in Heidenheim an der Brenz vorbeizuschauen.
Natürlich können Sie Frau Göttfert auch telefonisch oder per Mail erreichen. – Machen Sie das!

Filmbeitrag: „Handicaps real simuliert“ des SHV – Baden-Württembergs zur Museumsnacht in Heidenheim




KI auch in der Rehabilitation

AV-Brillen nun auch im therapeutischen Einsatz für hirnverletzte Menschen

Kognitive Einschränkungen sind häufig nach einer Schädel-Hirn-Verletzung zu beobachten und können erhebliche Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen haben.
Ein neuer Therapieansatz, der die Rehabilitation unterstützen und voranbringen soll, ist der Einsatz einer AV-Brille. Mit ihr können verschiedene Situationen simuliert und eingeübt werden und Therapeuten können die Behandlung beobachten und begleiten.
Einen interessanten Bericht über einen kurzen Selbstversuch am Stand auf der REHAB in Karlsruhe können Sie in der neuesten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „dialog“ lesen.
Herr Specht, der ein solches Hilfsmittel entwickelt hat und vertreibt, ist

am Montag, dem 19. September 2022 ab 17.00 Uhr

im Treffpunkt SHV,

Kranichweg 84

Heidelberg-Pfaffengrund

unser Gast.

Er wird einleitend über kognitive Einschränkungen, deren Ursachen,
Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten sprechen und im Anschluss den Einsatz der
AV-Brille demonstrieren.

Dazu möchten wir Sie gerne einladen.

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Melden Sie Ihre Teilnahme bitte an unter Tel. 06223 8014663 oder per Mail an Shghd@gmx.de




REHAB ein voller Erfolg!

REHAB Messe Karlsruhe

Der erste öffentliche Auftritt des SHV Landesverbandes Baden-Württemberg war am Donnerstag dem 23. Juni 2022 auf der 21. europäischen Fachmesse REHAB in Karlsruhe.

Gleich zu Beginn natürlich wie immer die Eröffnung.
Auch wenn es einer europäischen Fachmesse für Rehabilitation würdig gewesen wäre , war unser Ministerpräsident Kretschmann leider nicht zugegen. Auch der politische „Gesundheitsexperte“ unser Gesundheitsminister Lucha glänzte durch Abwesenheit. Nicht einmal als Schirmherr wollten die beiden fungieren. Schade ! – da hilft es auch nicht, dass der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel das politische Wortspiel: „Inklusion braucht eine funktionierende Demokratie und Demokratie braucht Inklusion!“ in seine Eröffnungsrede einfließen ließ.
In einer funktionierenden Demokratie hätte, so meine Auffassung, der Patientenbeauftragte ein Vetorecht bei der Gesetzgebung und nicht nur eine Repräsentationsfunktion.
Ja, es tut gut, wenn Simone Fischer, die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Probleme als Kleinwüchsige schildert, das erzeugt bei uns Angehörigen und auch bei Betroffenen Solidarität. Ich habe Simone Fischer als kompetente und engagierte Frau in der Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe kennengelernt. Natürlich hat sie aus eigener Erfahrung auch viel Verständnis für die Belange der Behinderten.
Doch warum Beauftragte der Ländesregierung? Für uns auf der rauen Alb hat das ein „Schmäckle“! Ja, sie soll sowohl eine Beschwerdestelle als auch eine Art Qualitätskontrolle für die Landesregierung darstellen. Aber auch sie hat kein Vetorecht auf Landesebene, was die Belange von behinderten Menschen betrifft.

Doch auch sie braucht unsere Unterstützung, in dem wir ihr die Probleme in unserem Land schildern und sie in unsere Aktionen einbinden (s.dazu auch den Bericht zur Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe).

Für uns als SHV-Landesverband Baden-Württemberg war die REHAB ein voller Erfolg. Gleich vorweg, wir werden nächstes Jahr auch wieder dabei sein!
Denn wo gibt es eine bessere Gelegenheit, unsere Mitglieder direkt und ganz persönlich zu sprechen, wichtige Informationen über Hilfsmittel und Angebote zu bekommen und gleichzeitig aber auch der Politik zu zeigen, dass die vierte Säule im Gesundheitswesen mehr als aktiv ist.
Knapp 20 Mitstreiter der Selbsthilfe auf Landesebene waren unter dem Dach der LAG Selbsthilfe auf der REHAB vertreten.

Auch der Austausch zwischen uns Landesverbänden ist immens wichtig und gehört zur Arbeit an der Basis dazu. Die intensiven Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen zeigten ganz deutlich, dass es auch in unserem Bundesland noch gewaltige Probleme hinsichtlich der Inklusion gibt.
Aber in all der Diskussion um die Inklusion darf natürlich auch der Mangel an Rehabilitation nicht vernachlässigt werden. Denn Rehabilitation ist nach unserer Auffassung die Grundlage einer guten Inklusion.

Auf dem Marktplatz Gehirn, Sebastian Lemme bei seinem Vortrag über die Probleme des „neuen“ GKV IPReG.

Ein ganz herzlicher Dank an alle, die an unserem Stand vorbeigekommen sind und uns Kritik und Anregungen gegeben haben. Aber auch unserem Bundesverband, der auf die Belange der häuslichen Versorgung ganz deutlich auf dem Marktplatz Gehirn hingewiesen hat (s. Beitrag bei shv-forum-gehirn.de).

Ich freue mich jetzt schon auf das nächste Jahr, denn wir werden sicherlich von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg ein eigenes Forum der Selbsthilfe, natürlich auch mit einigen Beiträgen von uns, aufbauen.

Wir als Selbsthilfe müssen Flagge zeigen und deutliche Akzente auch in der Öffentlichkeit setzen, um mehr Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger zu bekommen.
Meinen Herzenswunsch und meinen Aufruf kann ich da nicht oft genug wiederholen:

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Ein ausführlicher Bericht sowohl aus Sicht des Landesverbandes als auch über den Vortrag von Sebastian Lemme, meinem Vorstandskollegen, wird in unserer Mitgliederzeitschrift dialog 2/2022 erscheinen.

Ein weiterer Grund, Mitglied in unserer Schicksalsgemeinschaft zu werden.

Karl-Eugen Siegel




Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Pflegenotstand



Nicht verwechseln mit der Landeskampagne „The Länd“, diese hier hat nur drei iStock Credits gekostet.

Selbsthilfe bedeutet, eigene Erfahrungen mit anderen zu teilen. Gemeinschaftliche Probleme anzugehen, um vorhandene Probleme für sich und andere zukünftig zu verbessern.

Theoretisch sind oft viele Alternativen möglich und auch manche Konsequenzen einfach durchzuführen. Doch in der Praxis, in der eigenen Betroffenheit merkt man dann, dass diese durchaus existenzbedrohend, lebensbedrohlich sind.

Bis 2020 gab es für mich keine Zweifel, dass ich in einem demokratischen Rechtsstaat, der mir ein freies, selbstbestimmtes Leben garantiert, lebe. Auch die wirren und widersprüchlichen Maßnahmen bis Mitte 2020 waren für mich noch kein Grund daran zu zweifeln. Wir alle, auch die Regierenden, hatten es noch nie mit einer entsprechenden „Pandemie“ zu tun. Alle damals aufkommenden Zweifel hatte ich als Verschwörungstheorien abgetan.

Selbst die massiven Einschüchterungen einiger Volksvertreter hinsichtlich einer Impfung änderte nichts an dieser Meinung, da ja dann auch die allgemeine Impfpflicht vom Parlament letztlich abgelehnt wurde. Doch die einrichtungsbezogene Impfpflicht lässt mich, mehr als alles andere, daran zweifeln, dass die Regierung alles daran setzt, diese unsere Grundrechte zu verteidigen. Im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen mag die Argumentation, dass dadurch die vulnerablen Patienten geschützt werden sollen, anfänglich durch die Unkenntnis einer fast gleichermaßen stattfindenden Übertragungsrate von geimpften und ungeimpften Personen, vertretbar gewesen sein. Doch angesichts anderer, in der allgemeinen Berichterstattung untergegangenen Impfpflichten z.B. für Soldaten, wird m.E. deutlich, dass das nur ein vorgeschobenes Argument ist.

Ein Mitglied meiner Familie, im Pflegebereich der neurologischen Frührehabilitation tätig und täglich getestet, wurde Ende letzten Jahres vor die Alternative gestellt, sich impfen zu lassen oder unentgeltlich beurlaubt zu werden. Ein heftiger Schlag ins Gesicht einer Pflegekraft, die sich Tag für Tag, trotz aller Maßnahmen für ihre Patienten eingesetzt hatte. Sie war dabei nicht allein in ihrer Reha-Einrichtung. Unentgeltlich beurlaubt heißt in diesem Fall kein Einkommen und bei einer eigenen Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt, so die damalige einhellige Rechtsauffassung. Diese, staatlich angeordnete Drohkulisse der Reha-Einrichtung bewirkte (Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte es ja genau so an: Durch die Impfpflicht schaffen wir es, dass sich letztendlich alle freiwillig impfen lassen), dass sich die Pflegekraft gegen ihren Willen impfen ließ. Eine meines Erachtens unrühmliche Niederlage eines freiheitlichen Rechtsstaates und unwürdig unseren Vätern des Grundgesetzes gegenüber. Denn dieser existenzielle Druck ist absolut nicht mit der in §1 unserer Verfassung, dem Schutz der Menschenwürde, vereinbar.
Zwei Wochen nach der zweiten Impfung erkrankte sie, Gott sei Dank, nur an COVID und nicht an einer anderen Impfnebenwirkung.

Bereits letztes Jahr forderte unser Bundesverband, da die Impfung keinen, bzw. wenigstens nicht längerfristigen Übertragungsschutz gewährleistet, für alle, die mit unseren schwerst hirnverletzten Betroffenen Umgang haben, eine 1G – Regelung. Die Betroffenen können ausschließlich durch aktuelle Tests geschützt werden, denn der Status einer Impfung sagt absolut nichts über den momentanen Gesundheitszustand des Geimpften aus.

Daher ist aus meiner Sicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht nur unwirksam und unverhältnismäßig, sondern muss, um sowohl die Würde der Pflegekräfte wieder herzustellen (was dadurch ja nur symbolischen Charakter hat, denn die Zwangsimpfungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden), als auch den Pflegenotstand (z.B. Wartezeiten für einen Rehaplatz derzeit in BW von 8 Wochen) nicht dadurch weiter zu beflügeln, aufgehoben werden.

Denn auch der viel beschworenen Überlastung unseres Gesundheitswesens kann durch diese Zwangsmaßnahmen nicht begegnet werden, sondern wird immer wahrscheinlicher. Wenn die Politik diesen Kollaps vermeiden will, dann durch Hilfen und Unterstützungen in diesem Bereich und nicht durch Maßnahmen, die das Personal noch reduziert.

Wir brauchen nicht nur mehr Bettenkapazitäten in der neurologischen Rehabilitation, sondern vor allem qualifiziertes, motiviertes und muttersprachliches Pflegepersonal. Dies kann nicht durch staatliche Zwangsmaßnahmen und Ausgrenzung erreicht werden; sicherlich auch nicht allein durch einen monetären Anreiz, denn die in den Pflegeberufen Tätigen zeichnen sich in hohem Maß durch breite und große Sozialkompetenz aus. Diese Pflegekräfte verlangen nach gesellschaftlicher und staatlicher Anerkennung und diese Menschen lassen sich zu Recht nicht zu Objekten, zu willenlosen Spielfiguren der Politik degradieren.

Ich möchte, selbst mittlerweile zu der alters- und krankheitsbedingten Gruppe der vulnerablen Menschen zählend, nicht, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger wegen diesem, meinem Status zu einem willenlosen Objekt degradiert werden und ihre Menschenwürde durch eine erzwungene Impfung verlieren.
Die Menschenwürde ist das höchste Gut zwischen uns Menschen und ist „unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art.1, Grundgesetz Deutschland, gilt auch in Baden-Württemberg)

Fazit:

Unser Gesundheitssystem kollabiert nicht wegen COVID, sondern deswegen, weil es an Pflegekräften fehlt. Dieser Beruf muss attraktiver, d.h. vor allem wertgeschätzter werden. Werbung für diesen Beruf inklusive qualifizierte Umschulungsangebote wären in diesem Bereich sicherlich gesellschaftlich viel wichtiger, als die Kampagne für „The Länd!“ Vielleicht lässt sich ja dieser Werbespruch wie folgt ergänzen: „The Länd needs YOU – the Krankensister!“

Karl-Eugen Siegel
Vorsitzender
Landesverband Baden-Württemberg




Die dramatischen Auswirkungen einer verfehlten COVID-Maßnahmenpolitik.

Ich weiß, es kommt eigentlich viel zu spät, dass ich diesen Aufruf schreibe. Aber in der ganzen Aufregung der Pandemie und deren Maßnahmen wäre dieser Aufruf sowieso als Verschwörungstheorie abgetan worden. Mittlerweile ist es allerdings unumstritten auch in der Bundesregierung, dass die Impfung wenig bis keinen Wert hat. Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach bereitet ja deshalb schon die nächsten Booster-Impfungen für den Herbst vor. Aber warum eine Impfung, die maximal drei Monate wirkt, als eine verhältnismäßige Maßnahme immer noch in der Diskussion bei unseren Volksvertretern ist, ist mir schleierhaft.
Namhafte Wissenschaftler, haben bereits zu Beginn der Pandemie, nicht nur vor der Sinnlosigkeit der Lockdowns, sondern auch die der mRNA-Impfung gewarnt. Nach nunmehr zwei Jahren Erfahrung mit den Maßnahmen und zuletzt dem dramatischen Ansteigen der Inzidenz trotz einer bis zu 70%igen Impfquote, machen jedem Bundesbürger deutlich, dass die Impfkampagne ein absoluter Misserfolg ist. Neueste Studien, die unter anderem auch in nature publiziert wurden, bestätigen diese bürgerliche Feststellung.

Die Kosten für die immensen, allerdings fruchtlosen Maßnahmen, belaufen sich auf zig 100 Milliarden Euro. Das ist eine Zahl, die uns Bürger, die diese Summe ja aufbringen müssen, doch sehr erschreckt, zumal in der Pandemie, aus Kosteneinspargründen, z.B. u.a. Hunderte von Betten in den Kliniken reduziert wurden. [Ich spreche hier nicht über die Intensivpflegebettprämie des Gesundheitsministers Jens Spahn ohne entsprechendes Pflegepersonal, sondern um die reguläre Reduktion bei den Bettenbelegungsplänen]. Auch wenn diese Maßnahmenkosten immens sind, so werden wir diese in ein paar Jahren abbezahlt haben. Was die Regierenden, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene allerdings mit all diesen Maßnahmen an den vor allem vulnerablen Menschen angerichtet haben, kann weder abbezahlt noch wiedergutgemacht werden.

Das war und ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Dies darf sich nicht wiederholen!

Die, durch die Regierenden, in mantramäßiger Wiederholung vorgetragene Verpflichtung für den so wichtigen Schutz der vulnerablen Menschen in unserem Land, sah wie folgt aus:

„In den ersten Tagen [der Frührehabilitation] konnte ich keinen Kontakt zu meiner Mutter aufnehmen, nach 3 Tagen sah ich sie über WhatsApp in einem desaströsen, verwahrlosten Zustand: Verfilzte Haare, ziemlich verwirrt und die Krankenschwester war bereits bei diesem ersten Anruf sehr genervt. Mir wurde langsam bewusst: Das Gefangen sein im eigenen Körper ist für meine Mutter nur sehr schwierig zu ertragen und dann kommt noch eine unzureichende Pflege dazu.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was für eine Angst meine Mutter haben muss! Und wir müssen tatenlos mit ansehen, wie sie starke, sich wiederholende Schmerzen hat, ohne dass sie selbst um Hilfe bitten könnte. Nicht einmal den Notfallknopf könnte sie drücken. Ihr Unwohlsein konnte sie
uns nur durch zusammengezogene Augenbrauen mitteilen. Meine Mutter hat eine sehr hohe Schmerztoleranzgrenze und sie mit einem ganz schmerzverzerrten Gesicht zu sehen, zerriss der ganzen Familie, die um das Handy versammelt war, das Herz. Der Schmerz war plötzlich selbst für uns spürbar, so hilflos wie sie da lag.“

Später durfte eine Person der Familie für eine Stunde in der Woche die Frau besuchen. Im Sinne einer guten Rehabilitation ein No-Go! Warum, trotz grundimmunisiert und getestet, die Besuchszeit auf eine Stunde beschränkt ist, konnte mir auch die Geschäftsleitung nicht schlüssig begründen.

Nach nunmehr 30 Jahren Erfahrung in der Selbsthilfe und unzähligen Gesprächen mit Betroffenen möchte ich mir gar nicht ausmalen, was diese Frau möglicherweise für Ängste ausgestanden hat. Schwerst hirngeschädigte Patienten haben oft nur ein minimales bzw. zeitlich sehr eingeschränktes Bewusstsein. Taktile Wahrnehmung in Verbindung mit vertrauter Stimme ist, auch aus eigener Erfahrung mit meiner Frau, unbedingt notwendig, um diese im minimalen Bewusstseinszustand befindlichen Menschen aus ihrem Trauma zu holen.

Zwei Monate später, die Mutter ist „aufgewacht“, beschreibt die Tochter diesen Zustand sehr treffend:

„Die Isolation und Einsamkeit haben dazu geführt, dass sie wirres Zeug redet, zu schwach ist, sodass wir sie am Telefon nicht hören können. Sie sieht die ganze Zeit verängstigt zur Tür, versucht die Handschuhe loszuwerden, die sie erneut tragen muss, sieht sehr verzweifelt … schon gar verrückt aus.“

Aber dieser politisch erzwungene Zustand ist nicht nur für die Betroffene eine seelische Folter, sondern auch für die gesamte Familie.

„Ich fühle mich ohnmächtig, hilflos und kann nur zusehen. Es fühlt sich an, als wäre sie „weggesperrt“ und sich selbst überlassen, als wäre sie in Isolationshaft. Doch dabei ist sie klar im Kopf und muss ihren Zustand irgendwie ertragen. Das gleicht einer Folter mit seelischen Qualen.“

Auch ich fühle mich ohnmächtig, angesichts solcher Berichte, denn selbst ein Hilferuf an unseren Bundespräsidenten verhallte ohne eine Hilfestellung. Wer kommt für diese Traumen und die Folgeschäden der Maßnahmen auf? Wer für den dadurch auch volkswirtschaftlich großen Schaden?
Das Parlament? Die Parlamentarier, die dieses unsägliche Leid dieser vulnerablen Menschen und deren Angehörigen im Bundes- und Landtag beschlossen haben?

Wohl nicht, denn dazu bräuchten wir einen funktionierenden Rechtsstaat mit unabhängiger Staatsanwaltschaft. Wer an dieser meiner Aussage zweifelt, bzw. diese sogar als staatsfeindlich bezeichnet, der möge mir einen praktikablen, für diese Patientin gangbaren und finanzierbaren Weg der Anklage gegen die Regierung benennen. Nur dies würde mich bewegen, diese Aussage zurückzunehmen.

Fazit:

Sowas darf nie wieder passieren, wenigstens nicht bei uns im Musterländle, denn wir können doch alles, so die Landesregierung, nur nicht Hochdeutsch und Englisch, wie die jetzige Landesregierung ergänzt. Weitere Negierungen sind wohl auf einer geheimen Negativliste.

Wir vom Landesverband wollen aber dafür kämpfen, dass die neurologische Rehabilitation wieder von dieser Negativliste gestrichen werden kann. Sicherlich aber erst dann, wenn die Landesregierung, u.a. auch durch die neu hinzugekommene Gruppe der durch Long COVID neurologisch Erkrankten, die Bettenbelegungspläne entsprechend nach oben angepasst hat.

Karl-Eugen Siegel
Vorsitzender
Landesverband Baden-Württemberg




SHV Landesverband Baden-Württemberg auf der REHAB

Vom 23. bis 25.Juni 2022 sind wir vom SHV-FORUM GEHIRN e.V. Landesverband Baden-
Württemberg natürlich auch auf der REHAB mit einem Stand vertreten. Wir haben unsere Präsenz
gemeinsam mit unserem Bundesverband am Gemeinschaftsstand der LAG Selbsthilfe Baden-
Württemberg in Halle 3, Stand J33.

Wir bringen auch unsere Ausstellung „Lust am Leben“ mit. Eine super Ausstellung, die zeigt, dass
unsere Betroffenen, egal, ob noch in einem Wachkoma ähnlichen Zustand oder aber bereits fast
vollständig wieder integriert nicht nur selbst „Lust am Leben“ haben, sondern auch ein wertvoller
Teil der Familie, ihres Umfeldes, ja unserer Gesellschaft sind.

Unser Vorstandsmitglied Sebastian Lemme, mittlerweile unser Spezialist in Fragen zum IPReG,
also des neuen Gesetzes, das so gestrickt ist, dass schwerst-pflegebedürftige, die zu Hause
versorgt werden, berechtigte Angst haben müssen, ins Heim abgeschoben zu werden. Dagegen
kämpfen wir als Bundesverband u.a. auch als stellungnahmeberechtigte Organisation im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Sebastian Lemme hält seinen Vortrag am 24.06.2022, und stellt sich anschließend mit Volker
Eimertenbrink, Dr. Paul Diesener, Thomas van der Most, Laura Mench und Prof. Dr. Martina Hasseler, der
Diskussion mit den Zuhörern. Die Diskussion wird von der Journalistin Christiana Hennemann moderiert.
Also unbedingt am 24.06.2022, um 13:30 – 14:30 Uhr, im Forum Halle 2 dabei sein!

Wer nicht nach Karlsruhe zur REHAB kommen kann, wird einen sehr ausführlichen Bericht und
auch thematische Vorträge im Herbst in unserer Mitgliederzeitschrift, dem „dialog“ finden. Finden
kann man natürlich an unserem Stand nicht nur uns vom Vorstand, sondern wir bringen natürlich
auch all unsere Publikationen mit. Hier können Sie sich schon mal zuvor informieren, was wir zu
bieten haben.
Also, es lohnt sich! Und wir freuen uns auf Sie!




Häufigkeit eines Schädel-Hirn-Traumas

Von den in der BRD lebenden Bürgerinnen und Bürger erleiden jährlich ca. 330.000 eine Schädel-Hirnverletzung. Davon müssen 3/4, also 249.000 Betroffene stationär behandelt werden. Und bei ca. 150.000 Menschen ist die Erkrankung so schwer, dass sie wohl langfristige Schäden davontragen. Dauerhaft und meist Langzeitpflegefälle werden mit 4.000 pro Jahr geschätzt.

In die aktuelle Terminologie übertragen, bedeutet dies:

Schwere der Schädel-Hirnverletzungen / Jahr Inzidenz (/ 100.000 Einwohner)
Hirntrauma betroffene Mitbürger 400
Behandlungspflichtig 300
Langfristige Schäden 180
Todesfälle 40
Dauerhaft Geschädigte 4.000 Einwohner

Ganz arg bedauerlich ist es, dass bei Kindern unter 16 Jahren das Schädel-Hirntrauma die häufigste Todesursache ist. Auch bei unter 45-jährigen ist die Schädel-Hirnverletzung noch die Todesursache Nummer 1.

Vor allem junge und aktive Menschen sind von diesem Krankheitsbild betroffen und schlagartig ändert sich ihre Lebensperspektiven. Und nicht nur die von ihnen selbst, sondern auch die von Angehörigen und der ganzen Familie.

In diesen Situationen ist es äußerst hilfreich, eine Schicksalsgemeinschaft zu haben, die sowohl den Betroffenen als auch die Belange der Angehörigen durch eigenes Erleben versteht.

Gerade darum sind die Gruppen der Selbsthilfe so notwendig.

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Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2020. Quelle Stat. Bundesamt und Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie




Mitgliederversammlung LAG Selbsthilfe B-W

Bärbel Kehl-Maurer, die neu gewählte Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg (F. Kissling)

Am 9. April 2022 fand in der Sparkassenakademie, Stuttgart die Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg statt. Zum ersten Mal waren wir als SHV-Landesverband Baden-Württemberg dabei. Noch in Corona-Maßnahmenstimmung, aber doch in Präsenz gab es zunächst die Gelegenheit Frau Ministerin Nicole Razavi vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu erleben und ihr die ein oder andere Frage zu stellen, wie in Baden-Württemberg ein neuer Aufbruch zu mehr barrierefreiem und bezahlbarem Wohnen möglich wird.

Ein Thema, das von uns als Verband so noch nie aufgegriffen wurde. Der Schwerpunkt unserer Arbeit war und ist eben doch die Akutversorgung und die anschließenden Rehabilitationsphasen. – Aber gut, bezahlbarer Wohnraum gehört eigentlich auch dazu. – Doch um auch solche Themen bewältigen zu können, müssten wir ein größeres ehrenamtliches Team sein; oder wenigstens eine Person haben, die sich in Zusammenarbeit mit den anderen Landesverbänden dafür einsetzt.

Eine Person tat sich in der Diskussion hervor, es war, wie sich später herausstellte, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer. Eine sehr engagierte, kleine Person, denn sie ist als Kleinwüchsige selbst behindert, absolvierte ihr Studium der öffentlichen Verwaltung an der Hochschule Kehl und ist nun als Behindertenbeauftragte in einer Position, die durchaus auch fordernd bei den einzelnen Ministerien auftreten kann.

Viele Themen und Berichte auf der Tagesordnung der LAG waren hochinteressant und gaben mir nicht nur den Einblick in die Arbeit unserer Interessenvertretung in unserem Bundesland, sondern erweiterten meinen auf Hirnverletzungen fokussierten Blick. Ich musste feststellen, dass viele unserer Problemfelder deckungsgleich sind oder große Schnittmengen haben. Es gab viele Wortmeldungen und Einzelbeiträge der anwesenden Mitglieder, was mir den Eindruck vermittelte, dass meine neuen Kolleginnen und Kollegen engagiert und unglaublich fachkundig sind.

Fazit: Wir müssen noch mehr mit anderen kooperieren und vor allem auch über unseren thematischen Tellerrand blicken!

Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg: Bärbel Kehl-Maurer; Beisitzer: Dr. Werner Jost; Schatzmeister: Hans-Jürgen Hillenhagen; Beisitzer: Karlheinz Schneider; stellv. Vorsitzende: Brigitte Stähle. (F. Kissling)

Auch wenn das Zeitmanagement versagte und die Mitgliederversammlung deutlich überzog, so war sie, durch all die leidenschaftlichen Beiträge, ein ungeheuerlicher Motivator für die bevorstehenden Aufgaben in unserem SHV-Landesverband.

Die Neuwahl des LAG Selbsthilfe-Vorstandes verlief wie geplant und wird durch sehr erfahrene und z.T. auch bereits langjährige Vorstandsmitglieder besetzt. Frau Bärbel Kehr-Maurer übernahm den Vorsitz, der durch das Ausscheiden von Hubert Seiter frei wurde.

Ihr wünschen wir, in der neuen und verantwortungsvollen Position, viel Erfolg und eine gute Zusammenarbeit

K.E. Siegel