Fragwürdige Sparmaßnahmen und demontierte Wissenschaft: Lauterbachs Vorstoß gegen Homöopathie

In Zeiten des Bauernprotestes, in dem die Belange der Landwirte bereits von den Einsparungszielen der Regierung vernachlässigt wurden, setzt Gesundheitsminister Karl Lauterbach nun einen weiteren fragwürdigen Schritt. Während die Bauern und auch große Teile der Bevölkerung sowohl um ihre Existenz kämpfen als auch ihren Unmut über die chaotische Regierung Luft machen und auf die Straße gehen, plant Lauterbach, die geringen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Homöopathie zu streichen.

Es mutet geradezu kühn an, dass der Minister inmitten von sozialen Unruhen Einsparungen in Höhe von höchstens 10 Millionen Euro anstrebt. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben der GKV für Arzneimittel betrugen im Jahr 2022 stolze 48,8 Milliarden Euro. Das Einsparungspotential beträgt lediglich einen Bruchteil davon, nämlich 0,02% der Gesamtausgaben.

Lauterbach begründet diesen Schritt mit dem Verweis darauf, dass nur wissenschaftlich basierte Maßnahmen von der GKV finanziert werden dürfen. Diese Argumentation ist insofern problematisch, als Lauterbach selbst in der Vergangenheit, vor allem in der Coronakrise, fragwürdige Entscheidungen getroffen hat.

„Erinnern wir uns an den Brief, den viele Bürger, darunter auch ich, bezüglich der Corona-Impfung erhielten?“ So der Landesvorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. in Baden-Württemberg, Karl-Eugen Siegel. „Dieser Brief wurde von der GKV finanziert und nicht vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Wenn man bedenkt, dass etwa 80 Millionen Bürger diesen Brief erhielten, hätte man mit dem eingesparten Betrag von 80 Millionen Euro ganze 8 Jahre lang diese von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen gewünschten „Placeboeffekte“ ausnutzen können. – Leider gibt es bis heute keine ‚wissenschaftlich basierten‘ Aussagen über die Effizienz dieses Schreibens von Karl Lauterbach.“

Es stellt sich die Frage, wie glaubwürdig ein Gesundheitsminister ist, der in der Coronakrise selbst die Wissenschaft enorm beschädigt hat. Karl Lauterbach sollte daher das Wort „wissenschaftlich basiert“ nicht leichtfertig in den Mund nehmen. Die fragwürdige Prioritätensetzung und die mangelnde Sensibilität für die Belange der Bürger und hier auch der beitragszahlenden Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zeugen von einer Politik, die sich von den realen Problemen der Bevölkerung entfremdet hat.
„Daher ist es so notwendig“, so resümiert Siegel weiter, „dass wir auch als Selbsthilfeverbände, egal ob auf Bundes- oder Landesebene uns stark machen, nicht nur als stützende 4. Staatssäule anerkannt zu sein, sondern endlich auch ein Mitbestimmungsrecht zu erhalten. Dafür werden wir als SHV, sowohl als Landesverband mit der LAG Selbsthilfe als auch auf Bundesebene mit der BAG Selbsthilfe kämpfen!“

Quellen:
Prof. Karl Lauterbach – Online-Plattform X (früher Twitter) s.Bild
tagesschau.de – Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen
stuttgarter nachrichten – Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen




Mitgliedersprechstunde „LAG Dialog“ 23. Januar 2024, 19.00 Uhr online

mit Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Liebe Mitglieder in Baden-Württemberg,

mich erreichte gerade eine Einladung von unserer LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, die ich sehr gerne hier veröffentliche.

Ich hatte ja letztes Jahr bereits dazu aufgerufen, sich an der Aktion „Beteiligungsportal BW“ zu beteiligen. Aber es nützt natürlich nicht viel, nur Anregungen zu geben, es müssen nun auch Taten folgen. Natürlich nicht nur von der Landesregierung, sondern auch von uns. Daher freue ich mich, dass Frau Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, nicht nur die Landesvertreter zum LAG-Dialog eingeladen hat, sondern auch Sie als unsere Mitglieder. 

Also wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte direkt bei der LAG (s.unten) an,

Ich würde mich freuen, SIE auch am 23. Januar online zusehen.

Mit herzlichen Grüßen

Karl-Eugen Siegel

 

Hier das Schreiben von Frau Kehl-Maurer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

für das Jahr 2024 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Kraft für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen. 

Am Dienstag, den 23.1.2024 findet der nächste „LAG Dialog“ um 19.00 Uhr online statt. Dazu lade ich Sie recht herzlich ein.

Als Gast dürfen wir Frau Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, begrüßen.

Thema wird sein: Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans: Was sind die Forderungen? Wo gibt es Hürden, die es zu überwinden gilt? Wie ist der derzeitige Stand?

Nach einem intensiven Beteiligungsprozess hat sich auch der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit den Ergebnissen auseinandergesetzt. Er erwartet vom Land, die Umsetzung der UN-BRK rasch voranzubringen. Der Beirat fordert den Bund, die Kommunen sowie weitere Institutionen auf, sich bei der Umsetzung aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. 

Frage ist auch: Was können wir als Selbsthilfeorganisationen dafür tun?

Bitte melden Sie sich bis 22. Januar 2024 unter info@lag-selbsthilfe-bw.de an, dann können wir Ihnen den Einwahllink zumailen.

Und noch eine Bitte habe ich: Leiten Sie die Einladung an Ihre Mitglieder weiter. Alle sind willkommen: mitreden, zuhören, informiert sein.

Viele liebe Grüße

Bärbel Kehl-Maurer

(Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg)

 

 




Kritische Reflexion zur Organspende: Ehrliche Aufklärung über Hirntod erforderlich

Am 15. Dezember stimmte der Bundesrat einer Initiative von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen zur Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden zu. Diese Initiative zielt darauf ab, jeden automatisch als Organspender zu betrachten, es sei denn, es wird ausdrücklich widersprochen. Gesundheitsminister Manne Lucha sieht darin die Möglichkeit, die stagnierende Organspendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen.

„Die erneute Hervorhebung der Problematik der Spendenbereitschaft ist berechtigt“, so Karl-Eugen Siegel, stellvertretender Vorsitzender „doch es bedarf einer ehrlichen Aufklärung über den Hirntod, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.“ Die derzeitige Zustimmungsregelung, so Minister Lucha, hat dazu geführt, dass in Baden-Württemberg nur bei 35 Prozent der Organspendefälle der Wille des Verstorbenen bekannt war. Nur 15 Prozent hatten schriftlich zugestimmt.
Siegel kommentiert: „Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, nicht die Zustimmungsregelung zu ändern, sondern die Kommunikation über die Grundlagen der Organspende, also den Hirntod, zu führen. Ein transparenter und ehrlicher Diskurs über dieses Thema ist entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und sicherzustellen, dass sie gut informierte Entscheidungen treffen können. Eine bloße Gesetzesänderung allein wird nicht ausreichen, um die Organspendenbereitschaft nachhaltig zu steigern.“

Es ist wichtig zu betonen, dass die Idee, die die Politik mit der Widerspruchslösung verfolgt darauf gerichtet ist, nicht aufgeklärte Bevölkerungsteile per Gesetz automatisch zu Organspendern zu machen. Das dürfte sogar zu Beginn durchaus den gewünschten Zweck erfüllen.
Doch ein kritisches Bewusstsein und die Gewissheit, dass die Bevölkerung die notwendigen Informationen besitzt, sind essenziell für eine dauerhafte Lösung dieser ethischen Fragestellung. Die Bundesregierung sollte daher nicht zum x. Mal eine Gesetzesänderung vorantreiben, sondern endlich eine umfassende und ehrliche Aufklärungskampagne über den Hirntod initiieren.

Die Hoffnung auf einen positiven Wandel in der Organspendenkultur bleibt bestehen, jedoch erfordert dies mehr als nur eine gesetzliche Änderung. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist der Schlüssel, um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen und eine nachhaltige Verbesserung in der Organspendenbereitschaft zu erreichen.

Quellen:

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de – Zustimmung für Einführung einer Widerspruchslösung bei…

zeit.de – Was Sie zur Organspende wissen sollten

Karl-Eugen Siegel, betreute 3 Monate seine hirntote Frau (potentielle Organspenderin) und sieht durch diese Erfahrungen, die medizinische Definition von Hirntot nicht als Tod des Menschen, allerdings als einen Zustand in dem bisher niemand wieder in ein bewusstes Leben zurückgekehrt ist, an.

Wer sich in diesem Bewusstsein zu einer Organentnahme bereit erklärt, sollte mit höchstem Respekt geachtet werden. Dieses ganz persönliche Geschenk kann und darf nicht als eine Selbstverständlichkeit oder gar als Zwang (Nötigung) eingefordert werden.




Pharmalobby am Werk: Gesundheitsstrategie verspricht Industrieboom, doch auf Kosten der Bürger!

Wenn am Donnerstag 30.11.2023 Deutschlands Pharmamagnaten zu einem vertraulichen Treffen im Kanzleramt zusammenkommen, schüren sie hohe Erwartungen in der Branche. Seit Wochen wird dieses Treffen sorgfältig vorbereitet, und im Fokus steht eine Pharmastrategie.

Beteiligt sind neben dem Kanzleramt auch das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium. Ob die Strategie bereits am Donnerstag vorgestellt wird, bleibt noch abzuwarten. Im Wesentlichen plant die Regierung, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, bürokratische Hürden abzubauen und bessere Forschungsbedingungen zu schaffen.

„Das klingt zunächst ganz erfreulich: Bürokratieabbau, Digitalisierung und bessere Forschung im Gesundheitswesen!“, so der stellvertretende Vorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Doch leider ist nicht die Selbsthilfe oder die Patientenvertretung, die hier eingeladen sind, sondern die Bosse der Pharmariesen. „Das Ergebnis steht wohl schon so gut wie fest!“ folgert Siegel nach dem Artikel im Handelsblatt. „Unser Gesundheitsminister wird uns dann erneut mitteilen, dass wir eine gewaltige Kostenexplosion haben, während das Wirtschaftsministerium eine deutliche Bruttowertschöpfung in den kommenden Jahren prognostiziert. – Lobbyarbeit! Leider unerreichbar für die Selbsthilfe, da nicht förderfähig durch den GKV Spitzenverband!“.

Die Rückständigkeit Deutschlands in diesen Bereichen im internationalen Vergleich wird als Grundlage genommen, um Veränderungen vorzunehmen, die angeblich einen gewaltigen volkswirtschaftlichen Schub auslösen könnten. Dies geht zumindest aus einer Studie der Wirtschafts- und Forschungsinstitute Iges und Wifor im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) hervor, die am Dienstag vorgestellt wurde und dem Handelsblatt vorab vorliegt.

Die Experten haben den Einfluss der drei wichtigsten Faktoren – Digitalisierung, Innovationsförderung und Fachkräfte – auf die gesamte Gesundheitswirtschaft bis ins Jahr 2030 analysiert. Neben der Pharmabranche gehören dazu auch Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik, Biotech sowie Digital Health.

Ein angeblicher volkswirtschaftlicher Schub wäre möglich, wenn Deutschland bei der Digitalisierung schneller voranschreitet als bisher.

Bis 2030 würde sich die Bruttowertschöpfung laut der Studie von aktuell 103 Milliarden Euro jährlich um acht Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Insgesamt ließe sich die Wertschöpfung im Vergleich zum Status quo bis 2030 um 30,5 Milliarden Euro steigern.

Höhere Forschungsinvestitionen könnten einen ähnlich großen Effekt haben, durch die sich die Bruttowertschöpfung im Optimalfall um fünf Milliarden Euro jährlich bis 2030 steigern ließe und insgesamt um 29 Milliarden Euro.

Jedoch warnen die Autorinnen und Autoren davor, dass ohne diese Investitionen Unternehmen den Anschluss an neue Technologien verlieren könnten. Dies könnte zu einer „Kettenreaktion und einer schrittweisen Deindustrialisierung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland“ führen.

Quelle: Handelsblatt, Jürgen Klöckner, 28.11.2023 – 13:40 Uhr




Das Licht ist schon mal aus!

Bild von 422050 auf Pixabay

Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht drastische Kürzungen von 25 Prozent für die soziale Infrastruktur vor. Baden-Württemberg wird unmittelbar von den Auswirkungen betroffen sein, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Infolgedessen müssen etwa 4.000 Stellen für Freiwilligendienste gestrichen und Migrationsberatungsstellen geschlossen werden. Als Protestzeichen schalten Wohlfahrtsverbände und Städte in ganz Baden-Württemberg sowie am Stuttgarter Riesenrad heute um 17.30 Uhr für 25 Sekunden ihre Lichter aus – jeweils eine Sekunde für jedes geplante Prozent der Einsparungen im Bundeshaushalt.

Der Sparhaushaltsentwurf stieß bereits im Sommer auf Unverständnis bei der freien Wohlfahrtspflege und den 44 Stadt- und Landkreisen. In Reaktion darauf setzen die Liga-Baden-Württemberg, der Landkreistag und der Städtetag heute mit einer landesweiten Aktion ein sichtbares Zeichen gegen die drohenden Folgen der Haushaltsplanung. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, die am 16. November 2023 stattfindet, bietet noch die Möglichkeit, die Kürzungen zu revidieren. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und die Mitgliedsverbände der Liga Baden-Württemberg fordern kluge Investitionen in die soziale Infrastruktur, um nicht nur den Menschen in Not angemessen zu helfen, sondern auch die potenziell erheblichen Folgekosten für die Gesellschaft in den kommenden Jahren zu vermeiden.




Frank unser Fachleerer!

In der dialog-Ausgabe 26 vom Mai 2023 berichtete Frank H. von seinem Schicksal.

Nun ist das Interview mit ihm hier zu sehen.

 

Frank erlebte am 8. Juni 1976 um 18:20 Uhr einen schweren Unfall, als er mit seinem Mokick von einem Auto erfasst wurde. Der Zusammenstoß führte zu einem doppelten Schädelbasisbruch, einer Gehirnerschütterung, einer Gehirnblutung und Hirnaustritt. Dank der schnellen medizinischen Versorgung und einer Operation in Günzburg konnte sein Gehirn erfolgreich gereinigt und an die richtigen Stellen zurückgebracht werden.

Trotz der schweren Verletzungen erlangte Frank nach und nach seine kognitiven Fähigkeiten zurück und begann eine Ausbildung zum Büropraktiker. Nach verschiedenen Rehabilitationszentren fand er schließlich eine Arbeitsstelle beim Evangelischen Pfarrverein in Stuttgart. Leider endete diese Anstellung aufgrund seiner Behinderung nach vier Monaten und er begab sich erneut auf die Suche nach Arbeit.

Das Arbeitsamt schlug vor, dass Frank in einer Behindertenwerkstatt arbeiten sollte, doch er war nicht bereit, das zu akzeptieren. Gemeinsam mit seinen Eltern erkundete er verschiedene Werkstätten, um nach Alternativen zu suchen. Schließlich fand er eine Anstellung bei der Bruderhaus Diakonie in Reutlingen und trat im November 1985 seine Arbeit dort an.

Anfangs waren Frank einfache Aufgaben in der Werkstatt für Behinderte zugewiesen, doch er kämpfte weiter und konnte schließlich den Postdienst in der Hauptverwaltung der Einrichtung übernehmen. Mit einem Lastendreirad verteilt er die Post in den verschiedenen Abteilungen und Häusern der Einrichtung. Sein Arbeitsalltag umfasst zwei Touren, in denen er die Post in den verschiedenen Bereichen verteilt. Zwischendurch hat er eine Mittagspause in der Kantine und nach Feierabend genießt er seine Freizeit.

Trotz der Herausforderungen, die der Unfall mit sich brachte, konnte Frank seine Fähigkeiten und Stärken wiederentdecken und eine erfüllende Arbeit finden. Seine Beharrlichkeit und Entschlossenheit ermöglichten es ihm, seine beruflichen Ziele zu verfolgen und erfolgreich zu sein.




Bayern entdeckt das behinderten Wählerpotential!

Translator

 

Translator

 

„Wie man sieht, geht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention doch – Wenn die Verantwortlichen wollen! Warum nur während der Wahlen und nicht auch danach?“ fragen sich viele Betroffene.

Am 8. Oktober 2023 stehen in Bayern wichtige Wahlen an: Der Landtag und die Bezirke werden neu gewählt. Über 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Pflicht, ihre Stimme abzugeben und damit aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen.

Bayerns Sozialministerin, Ulrike Scharf, betont die Priorität der Barrierefreiheit bei diesen Wahlen. Sie erklärt: „Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und hat für mich Priorität. Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen eine Selbstverständlichkeit sein! Alle Wahlberechtigten müssen per Briefwahl oder direkt im Wahllokal vor Ort die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jede Stimme ist wichtig! Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit und Teilhabe – ohne Barrieren kann jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten! Dazu zählt insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Das Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie!“

Auch Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann, unterstreicht das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Er erklärt: „Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Das Wahlrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Wahlberechtigten mit einer Behinderung das Wählen ermöglichen und erleichtern sollen. So sollen beispielsweise die Gemeinden die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auswählen und einrichten, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Außerdem können sich Stimmberechtigte, die wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, von einer anderen Person helfen lassen.“

Damit alle Bürgerinnen und Bürger bestens informiert sind, bietet die Webseite www.deinewahl.bayern.de umfangreiche barrierefreie Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahlen. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) in Leichter Sprache, die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen, und Videos in Gebärdensprache. Zusätzlich werden die wichtigsten Informationen in Kürze auch als animierte Kurzvideos mit Untertiteln, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache auf der Webseite verfügbar sein.




Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Innovationen für die ambulante Pflege dringend notwendig

Bild von Moondance auf Pixabay

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege zu verbessern. Bei der Vorstellung eines Gutachtens zur „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“, das im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums durchgeführt wurde, betonte Holetschek die drängenden Herausforderungen, vor denen die Pflegebranche insgesamt und insbesondere die ambulante Pflege stehen.

Die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen erfordert nach Ansicht des Ministers innovative Ideen und Anpassungen, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das Gutachten, umgesetzt von der Hochschule Kempten, basiert auf 28 Experteninterviews und der Begleitung von Pflegekräften in sieben teilnehmenden Pflegediensten. Die zentrale Frage lautete: Wie können ambulante Pflegedienste unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Verbesserungen für Mitarbeiter und Pflegebedürftige erzielen?

Das Gutachten hebt beispielsweise die Vorteile einer zeitbezogenen Abrechnung hervor. Diese ermöglicht es Pflegekräften, bedürfnisorientierter und eigenständiger zu arbeiten und individuelle Absprachen mit den Pflegebedürftigen zu treffen. Der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute steht im Vordergrund, anstatt auf Plänen von gestern zu basieren. Ein Handlungsleitfaden, der auf den praktischen Erfahrungen der Pflegedienste basiert, gibt Hinweise, wie angemessene Stundensätze verhandelt werden können.

Holetschek regte an, dass Pflegeeinrichtungen und Kostenträger den bestehenden Spielraum für Verhandlungen zugunsten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nutzen sollten.

Das Gutachten hat wichtige Erkenntnisse geliefert, die in die „Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ einfließen sollen, die diesen Herbst bekannt gegeben wird. Für diese Initiative sind bereits 20 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Ziel ist es, Modellprojekte zur innovativen Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zu fördern.

Bayerns Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ wird durch die Schaffung von Kurzzeit-, Tages-, Nachtpflegeplätzen und Begegnungsstätten unterstützt. Auch die Etablierung einer bayernweiten Börse für pflegerische Angebote und die Unterstützung kleiner pflegerischer Angebote in ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden angestrebt.

Das bayerische Förderprogramm „PflegesoNah“ hat in den letzten drei Jahren bereits über 4.000 Pflegeplätze mit rund 200 Millionen Euro unterstützt. In den nächsten fünf Jahren soll diese Zahl verdoppelt werden.

Holetschek betonte abschließend die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege und rief dazu auf, die Rahmenbedingungen zu verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, um das System zu stärken. Bund, Länder, Kommunen, Träger und Verbände sind gleichermaßen gefordert, diesen Wandel voranzutreiben.

Das Gutachten und der Handlungsleitfaden sind auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums verfügbar: Link zur Pressemitteilung.




Irrsinnige Gesetze: Wegen einer Kiste Sprudel droht Behinderten eine Steuerhinterziehung.

Absurde Bürokratie: Schwerbehinderte kämpfen nicht nur gegen ihre Einschränkungen, sondern auch gegen irrsinnige Gesetze

Es ist zum Verzweifeln! Als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 50% und dem Merkmal „G“ möchte ich mich an die Regeln halten und mein Leben so normal wie möglich gestalten. Doch was soll man tun, wenn selbst die Gesetze, die einem eigentlich Unterstützung bieten sollten, sich als wahrer Albtraum entpuppen?

Da habe ich mich, nach einem halben Jahr, entschlossen, die verheerende Nutzung des Nahverkehrs aufzugeben, und wieder ganz auf mein Fahrzeug umzusteigen, was ich eh viel zu oft erzwungenermaßen in dieser Zeit tun musste. Da habe ich, so dachte ich, wenigstens einen kleinen finanziellen Vorteil. Doch weit gefehlt! Die Freude wird nun von den bürokratischen Fallstricken überschattet, die sich rund um die Nutzung dieses Fahrzeugs auftun.

Nehmen wir nur das Beispiel mit der Kiste Sprudel, die mein Sohn für seine Freundin gekauft hat, und die mit meinem Fahrzeug transportiert wurde. Klingt harmlos, oder? Falsch gedacht! Denn diese einfache Handlung könnte dazu führen, dass ich entweder in diesem Monat die KfZ-Steuer blechen muss oder mich sogar einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung gegenübersehe. Ja, Sie haben richtig gehört – eine Anzeige wegen einer harmlosen Kiste Sprudel!

Und worauf gründet sich dieser absurde Wahnsinn? Auf den Gesetzesbestimmungen, die mir und anderen Schwerbehinderten vorschreiben, dass wir jede noch so kleine zweckfremde Benutzung des Fahrzeugs dem Hauptzollamt melden müssen. Als ob unser Alltag nicht schon genug Herausforderungen bieten würde, werden wir nun dazu verdonnert, uns durch einen bürokratischen Dschungel zu kämpfen, nur um eine Kiste Sprudel zu transportieren.

Die Spitze der Ironie ist erreicht, wenn das Hauptzollamt dann auch noch online erreichbar sein soll. Als würde ein Schwerbehinderter sich freudig an seinen Computer setzen, um Formulare auszufüllen und bürokratische Meldungen abzugeben. Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

Und das ist noch nicht alles! Sollten die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung wegfallen – sei es wie das obige Beispiel mit der Kiste Sprudel oder auch durch vergleichbare Umstände –, dann dürfen wir nicht vergessen, auch das dem Hauptzollamt mitzuteilen. Sonst droht uns wiederum der Schatten der Steuerhinterziehung.

Ich bin es leid! Als Schwerbehinderter sollte ich mich auf die Gesetze verlassen können, die meine Lebensqualität verbessern sollen. Stattdessen werde ich mit absurden Regelungen konfrontiert, die mir mehr Steine in den Weg legen, als meine eigene Behinderung es ohnehin schon tut. Es ist höchste Zeit, dass diese (aber auch alle sonstigen) unsinnigen Gesetzesbestimmungen überdacht und abgeschafft werden. Wir Schwerbehinderten haben genug Herausforderungen zu bewältigen – da brauchen wir keine zusätzlichen Barrieren durch die Regierung (Gesetzesgeber), die uns das Leben noch schwerer machen.

Also weg mit diesen unsinnigen Barrieren, freie Fahrt für freie behinderte Bürger!

PS: Übrigens, wer glaubt, es handelt sich hier um einige hundert Euro Steuerersparnis. – Es sind nicht einmal 10 Euro/Monat.

 

 

Erläuterungen des Zolls zu dem entsprechenden Gesetzestext:

Wenn das Fahrzeug zu anderen als den begünstigten Zwecken – sei es auch nur vorübergehend – benutzt werden soll (zweckfremde Benutzung), ist dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat. Fallen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung dauerhaft weg, so ist dies ebenfalls dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Daneben besteht die Möglichkeit, sowohl die vorübergehende zweckfremde Benutzung als auch den dauerhaften Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung online im Zoll-Portal anzuzeigen.

Zoll-Portal: Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer
Hinweis
Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden.

Quelle: Zoll.de (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.html#doc290258bodyText1)




DAK-Gesundheit unterstützt Projekt: „Wenn das Essen nur durch den Magen geht!“

Bei der Nahrungszufuhr eines komatösen oder beatmeten Patienten durch Sondennahrung gibt es viele Fragen der Angehörigen nicht nur bezüglich der Nahrungszusammensetzung, der Nahrungsart, der therapeutischen Maßnahmen, der sozialen Aspekte, sondern auch die rechtlichen Aspekte der künstlichen Ernährung.

Die DAK ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. in Heidenheim. Die aktuelle Spende wird dazu verwendet, eine Broschüre zu erstellen, die Angehörigen von betroffenen Patienten unterstützend unter die Arme greift. Die Broschüre soll Informationen über die richtige Nahrungszufuhr, rechtliche Aspekte und weiterführende Hilfsangebote enthalten und noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.