Könnte KI den Gesetzgeber ersetzen? – Angst im Bundestag?

„Ja, KI könnte IPReG (Spahn/Lauterbach) mit einfachen und betroffenen orientierten Sätzen ersetzen!“, so Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-Landesverband Baden-Württemberg, nach einem Versuch, OpenAI das Bundesverbands-Homepage nicht verwunderlich war!“

 

 

Der SHV-Landesverband Baden-Württemberg formuliert mit künstlicher Intelligenz ein NEUES IPReG, das das von Jens Spahn / Karl Lauterbach ablösen könnte. Auch wenn OpenAI zunächst dem Ansinnen einen Gesetzentwurf zu schreiben, strickt eine Absage erteilt:

„Als KI-Sprachmodell kann ich Texte generieren, jedoch bin ich nicht befugt, rechtsverbindliche Gesetzestexte zu erstellen. Die Erstellung von Gesetzen erfordert eine rechtliche Fachkenntnis und die Einhaltung spezifischer Verfahren. Es ist ratsam, sich an qualifizierte Juristen oder Fachleute im Bereich der Gesetzgebung zu wenden, um rechtsverbindliche Gesetzestexte zu verfassen.“

Was bei „qualifizierten Juristen oder Fachleute im Bereich der Gesetzgebung“ herauskam, kann hier nachgelesen werden, ebenso hier die daraus entstandenen Ängste und Widersprüche.

Mit einigen Versicherungen an OpenAI, dass der Text „nur“ einem illustrativen Zweck diene, gab er seinen Widerstand auf und erzeugte einen recht überzeugenden und vor allem einen betroffenen orientierten Gesetzestext. Der Gesetzestext ist auch gleich in „nicht schwerer Sprache“ entstanden. Allerdings musste der SHV-Landesverband versprechen, den OpenAI Hinweis mit abzudrucken, was am Ende des  Artikels geschieht.

 

Das Integrierte Persönliche Rehabilitations- und Entwicklungsgesetz für Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen (IPReG)

§1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Bestimmungen für das Individuelle und umfassende Rehabilitationsprogramm für Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen (IPReG).

(2) Das IPReG gilt für alle Personen, die eine Schädel-Hirn-Verletzung erlitten haben und eine umfassende Rehabilitation benötigen, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen.

§2 Zielsetzung

(1) Das IPReG hat das Ziel, ein individuelles und umfassendes Rehabilitationsprogramm bereitzustellen, das auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Betroffenen zugeschnitten ist.

(2) Das Programm zielt darauf ab, die physischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Aspekte der Rehabilitation ganzheitlich zu berücksichtigen und die Betroffenen in ihrer Gesundung und Wiederherstellung bestmöglich zu unterstützen.

§3 Hauptziele des IPReG

(1) Die Hauptziele des IPReG sind:

a) die Förderung der Selbstständigkeit der Betroffenen, um ihnen größtmögliche Autonomie im Alltag zu ermöglichen,

b) die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen, indem ihre physischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten gestärkt werden,

c) die Wiedereingliederung der Betroffenen in Familie, Beruf und Gesellschaft, um ihre Teilhabe am sozialen Leben zu fördern.

§4 Langfristige Perspektive

(1) Das IPReG legt besonderen Wert auf eine langfristige Perspektive, um die Entwicklung und das Wohlbefinden der Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu unterstützen.

(2) Das Programm strebt an, dass die Betroffenen auch nach Abschluss der Rehabilitation weiterhin von den erlernten Fähigkeiten profitieren und ihre Lebensqualität langfristig verbessern können.

§5 Bausteine des IPReG

(1) Das IPReG umfasst verschiedene Bausteine, die eine umfassende Rehabilitation gewährleisten. Zu den Bausteinen gehören:

a) Medizinische Behandlung: Hierbei werden die Betroffenen von qualifiziertem medizinischem Personal betreut, um ihre körperliche Gesundheit und Genesung zu fördern.

b) Physiotherapie: Durch gezielte Übungen und Therapien werden die körperlichen Fähigkeiten und die Mobilität der Betroffenen verbessert.

c) Ergotherapie: Dieser Baustein zielt darauf ab, die Alltagskompetenzen der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern, um ihre Selbstständigkeit im täglichen Leben zu fördern.

d) Neuropsychologie: Die neuropsychologische Betreuung unterstützt die Betroffenen dabei, kognitive Funktionen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Problemlösungsfähigkeiten zu verbessern

e) Logopädie: Die logopädische Therapie konzentriert sich auf die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Schluck- und Kommunikationsstörungen, um die verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten der Betroffenen zu verbessern.

f) Soziale Integration: In diesem Baustein wird darauf abgezielt, die soziale Teilhabe der Betroffenen zu fördern und ihre Integration in Familie, Freundeskreis und Gesellschaft zu unterstützen.

g) Berufliche Rehabilitation: Dieser Baustein konzentriert sich darauf, die beruflichen Fähigkeiten und Perspektiven der Betroffenen zu verbessern und ihre Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen.

§6 Erfahrungen

(1) Das IPReG legt großen Wert auf die Erfahrungen und Rückmeldungen der Betroffenen. Ausgewählte Zitate und Geschichten von Menschen, die das IPReG-Programm durchlaufen haben, werden verwendet, um die positiven Auswirkungen des Programms auf das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen hervorzuheben.

(2) Diese Erfahrungsberichte dienen dazu, anderen potenziellen Teilnehmern einen Einblick in das IPReG zu geben und ihnen zu zeigen, wie das Programm ihnen bei der Rehabilitation und dem Erreichen ihrer Ziele helfen kann.

§7 Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

(1) Um am IPReG teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung und Diagnose festgestellt werden.

(2) Interessierte können sich über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten anmelden und erhalten weitere Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen, den Ablauf des Programms und die Verfügbarkeit von Plätzen.

§8 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zum Datum seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Rehabilitationen gemäß dem IPReG.

 

Hinweis: Dieser Text dient lediglich illustrativen Zwecken und hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Für eine verbindliche Rechtsgrundlage konsultieren Sie bitte die offiziellen Gesetzestexte und Verordnungen.




Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in einem Interview mit RND nicht nur seine Krankenhausreform verteidigt, sondern auch vollmundig den Bürgern versprochen: „Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben.“

Lauterbachs Liste

Ebenso hat der Minister angekündigt, dass eine Internetplattform einzurichten wird, die es Versicherten ermöglicht, sich über die Qualität der Krankenhäuser in ihrer Region zu informieren. Die Plattform soll eine Liste aller 1.719 Kliniken enthalten und anzeigen, welche Leistungen sie erbringen und ob sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Lauterbach erklärte, dass Patienten auf einen Blick sehen können sollen, welche Behandlungen in welchen Einrichtungen durchgeführt werden und ob diese Kliniken die angemessene Qualitätssicherung bieten. Falls die Voraussetzungen für eine bestimmte Behandlung nicht erfüllt sind, soll das entsprechende Krankenhaus rot markiert werden. Die Webseite wird voraussichtlich mit Karten arbeiten, sodass Patienten direkt nach Kliniken in ihrer Nähe suchen können, die bestimmte Behandlungen anbieten und eine sichere Versorgung gewährleisten.

Wer dem Bundesminister glaubt, ist naiv. Denn bereits in der Vergangenheit hat der Minister und sein Ministerium bewiesen, dass sie solche Register lieber Google überlassen sollten. Egal, ob es um ein Impfregister oder um eine Ärztesuche geht, das Ministerium ist immer „dunkelrot zu markieren“. Nicht alles, was im Internet steht, hat Qualität, vor allem nicht, wenn die Politik mitmischt.

Quelle: Aus Interview mit RND, www.bundesgesundheitsministerium.de




Erfolgreicher Auftritt auf der REHAB in Karlsruhe

Besucher im Gespräch am Stand vom SHV – Baden-Württemberg

Der Landesverband Baden-Württemberg des SHV-FORUM GEHIRN präsentierte sich in diesem Jahr sehr erfolgreich auf der REHAB in Karlsruhe. Zahlreiche Besucher kamen zum Stand, darunter auch viele Mitglieder aus Baden-Württemberg.

 

Ein Teil der ceres – Gruppe am Samstag am FORUM Selbsthilfe

Besonders erfreulich war die Teilnahme der regionalen Gruppe ceres, die ihren Gruppentreff extra nach Karlsruhe verlegte, um den Stand und die Messe für Rehabilitation, Therapie und Pflege zu besuchen.

 

Karl-Eugen Siegel bei seinem tiefgehenden Vortrag

Am letzten Tag der REHAB hielt der Vorsitzende des Landesverbands, K.E. Siegel, einen Vortrag zum „Bericht zur Situation eines Wachkoma-Patienten“ und stellte den Verband vor. Die Besucher zeigten großes Interesse an dem Thema und stellten anschließend am SHV – BW – Messestand zahlreiche Fragen.

Diskussionsrunde: Vertreterinnen und Vertreter einiger Landesverbände und Mitglieder der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg

Siegel fordert mehr demokratische Mitbestimmung für die Selbst(hilfe)bestimmung.

Diskussionsleiter Hans-Jürgen Hillenhagen (Vorstand LAG SELBSTHILFE) stellte an die sieben Vertreterinnen und Vertreter der über 50 Verbände aus Baden-Württemberg u.a. die Fragen „Was wünschen/erwarten Sie von der Politik? Und was fordern Sie von der LAG?“. Siegel sprach sich ganz klar, als Forderung an die eigene Vereinigung der LAG, für die Weiterentwicklung der LAG von der Selbsthilfe zur Selbstvertretung aus, denn „Ich habe mir in den letzten 30 Jahren sehr viel von der Politik gewünscht!“ so Siegel, „Doch ich bin nur enttäuscht worden. Daher erwarte ich nichts mehr von der Politik. – Wir als SHV-FORUM GEHIRN mit der LAG SELBSTHILFE müssen mehr demokratische Mitbestimmung einfordern. Wir brauchen Stimmrechte und das außerhalb der 5-jährigen Bundestagswahl.“ Die dem SHV und anderen Verbänden vorgelegten Gesetzentwürfe zur Stellungnahme kämen, so Siegel oft erst am Freitagnachmittag und sollen dann bis Montag früh zurückgesandt werden. „Das ist nicht nur eine Frechheit der Politik, sondern gleichzeitig eine Alibifunktion, dass wir als Selbsthilfe doch angehört würden!“ Hier so fordert Siegel als stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes die BAG SELBSTHILFE auf, dieses Verfahren entweder auf eine solide auch zeitliche Basis zu stellen oder aber dieses Verfahren einzustellen. Daher brauchen wir ganz dringend dieses vorher angesprochene Stimmrecht. Wir wollen selbst über unsere Bedürfnisse und auch die uns durch die UN-Behindertenkonvention zustehenden Rechte mitentscheiden und nicht von Laien, den Politikern vorgegeben bekommen, was wir brauchen. „So kann Demokratie nicht gelingen!“ resümiert Siegel und verweist auf das „unsägliche, an der Praxis vorbeigehende IPReG, das „nicht stümperhaft und stückchenweise verändert werden sollte, sondern bis zu einer sauberen Ausarbeitung und Validierung zurückgenommen werden muss!

 

Sebastian Lemme, Vorstandsmitglied und IPReG – Experte bei der Podiumsdiskussion

In den drei Tagen vom 15. bis 17. Juni war auch der Bundesverband mit einem Vortrag und einer Diskussionsrunde vertreten. Sebastian Lemme klärte mit seinem Vortrag über die Abgrenzung der häuslichen Krankenpflege zur außerklinischen Intensivpflege (IPReG / s.a. Beiträge auf www.shvfg.de) auf. Dabei beleuchtete er den aktuellen Stand der Diskussion im Kontext von Hirnverletzungen und Schlaganfällen.

Insgesamt war der Auftritt des SHV – Forum Gehirn e.V. auf der REHAB ein großer Erfolg und hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Probleme von Hirnverletzungen und Schlaganfällen zu erhöhen.

 




Herzlich Willkommen! Wir sind bereit!

Der Stand des SHV-Landesverbandes Baden-Württemberg ist aufgebaut und morgen früh ab 9:30 Uhr auch bereit, Ihnen mit Informationen, Rat und Tat Rede und Antwort zu stehen.

Besuchen Sie uns auf unserem Stand L36 in Halle 3. Unser Eckstand ist direkt am FORUM HALLE 3. Sie können uns eigentlich nicht verfehlen.

Das Messeteam ist fertig! … mit dem Aufbau des Standes und ist bereit für die Besucher. Ursula Göttfert (Geschäftsstelle), Peter Holota (Schatzmeister) und Karl-Eugen Siegel (Vorsitzender) v. rechts

Ein paar wenige Freikarten (3 Stück)  haben wir noch. Dazu müssen Sie uns nur anrufen und Frau Göttfert wird Ihnen eine zukommen lassen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und den Austausch mit Ihnen.

Das Messeteam




LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg und SHV-Landesverband fordert auf der REHAB einen neuen Aufbruch für mehr Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen

Vom 15.06. bis 17.06.2023 findet in Karlsruhe die 22. Europäische Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion, kurz REHAB, statt.
Die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V. koordiniert in diesem Jahr, neben dem seit Jahren bewährten Gemeinschaftsstand der organisierten Selbsthilfe, an dem viele ihrer Mitgliedsverbände informieren und aktiv sind, auch zwei Gesprächsrunden im Forum der Halle 3, u.a. am 15.06.2023 zum Thema:

Wie kann Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben wirksam erhöht werden? Chancen und Barrieren.

An der moderierten Gesprächsrunde nehmen ganz unterschiedliche Vertreter*innen aller wesentlichen Akteure der Arbeitswelt teil, die sich zu diesem brennenden Thema unserer Zeit – aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln – äußern.

REHAB 2023

Mit dabei sind: Für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration; Herr Dr. Andreas Grünupp (Referat – 32 Menschen mit Behinderung); für die Arbeitgeber – Frau Yasmin Stößer (Betriebssozialarbeiterin bei der Fa. AfB, gemeinnützige GmbH in Ettlingen (social & green IT); für die Beschäftigten – die mit einer Einschränkung am Arbeitsleben teilhaben – Herr Tobias Böhnke; Frau Angelika Kvaic, als Vertreterin der Agentur für Arbeit – Regionaldirektion Baden-Württemberg; als Vertreter der Gewerkschaften- Herr Thorsten Dossow (Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi (Mittelbaden – Nordschwarzwald); Herr Alexander Schwarz, als Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk – von der (Handwerkskammer Region Stuttgart); Frau Monika Leutenecker, stellv. Leiterin des Referats 35 – Inklusionsunternehmen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales B.W. (KVJS).
Die Moderation der Gesprächsrunde übernimmt die 1. Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V. – Bärbel Kehl-Maurer.

Menschen mit Einschränkungen haben heute leider oft noch Schwierigkeiten, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Dabei gibt es zahlreiche Chancen, die es zu nutzen gilt. Eine wirksame Erhöhung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben erfordert jedoch gerade die Überwindung von Barrieren.
Die 1. Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE, Bärbel Kehl-Maurer bringt es auf den Punkt: „Auch Menschen mit Einschränkungen können einen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens leisten. Das Problem: Man traut es ihnen zumeist nicht zu. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel bietet sich – richtig organisiert – durchaus auch die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen an.“
Um dies zu ermöglichen, gibt es bereits einige „gute Beispiele“ – von denen es sich lohnt zu lernen – und eine umfassende Unterstützungsstruktur, die häufig noch viel zu wenig bekannt ist. Neben der Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen, sind die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Sensibilisierung von Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen besonders wichtig.
„Wichtig ist, ständig im Dialog zu bleiben. Es darf nicht sein, dass die Inklusion am Arbeitsplatz deshalb scheitert, weil die Beteiligten nicht gut informiert sind oder sich nicht über gute Möglichkeiten ausgetauscht haben“, so Hans-Jürgen Hillenhagen, Vorstandsmitglied der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg.
Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass die Kernanliegen dieses Austauschtreffens auf der REHAB-Messe, „mitgenommen“ und mit den Beteiligten entsprechend weiter vertieft werden sollten, damit Menschen mit Einschränkungen in Zukunft echte Chancen in der Arbeitswelt und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

Quelle: LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.




Resolution des 15. Nachsorgekongresses!

Am 25. – 26. Mai 2023 fand der 15. Nachsorgekongress in Dresden statt, der sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit erworbener Hirnschädigung konzentrierte. Die Veranstaltung unterstützte die Forderungen der AG Teilhabe (SHV – FORUM GEHIRN e.V. ist Gründungsmitglied dieser AG) nach einem verstärkten Einsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Beseitigung von Nachsorge- und Teilhabehemmnissen. Es wurden Defizite bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hervorgehoben und die Forderung nach Gleichbehandlung und politischen Maßnahmen erhoben.

Resolution des 15. Nachsorgekongresses

Professor Andreas Zieger präsentierte positive Erfahrungen und neue Studien zur Rehabilitation, Nachsorge und Teilhabe, während Sebastian Lemme vom SHV – FORUM GEHIRN e.V. die Vernachlässigung dieser Aspekte kritisierte. Die AG Teilhabe schlug vor, dass Betroffene zukünftig von einem „Persönlichen Organisator“ unterstützt werden sollten, der die Koordination der ihnen zustehenden Leistungen übernimmt. Eine Resolution (Text als PDF) erhielt breite Zustimmung und soll nun aktiv in den politischen Prozess eingebracht werden, wobei die Mitglieder der AG Teilhabe das Gespräch mit politischen Verantwortlichen und anderen Akteuren suchen, um die Umsetzung voranzutreiben. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, sich an der Verbreitung dieser Resolution zu beteiligen.




Gesund.Bunt + Unzuverlässliche Informationen für Ihre Gesundheit

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), vorgeschlagen vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sollte ursprünglich Fehlanreize und Abrechnungsbetrug im Gesundheitssystem verhindern. Leider hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes eine ernsthafte Bedrohung für Menschen darstellen, die auf Beatmung oder eine Trachealkanüle angewiesen sind. Anstatt ihnen die notwendige Unterstützung zu gewähren, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, erhöht das IPReG den Druck zur Entwöhnung von der Beatmung, was für die Betroffenen äußerst gefährlich sein kann. Zusätzlich setzen die Fristen für regelmäßige Potenzialerhebungen die Betroffenen unter erheblichen Stress, da es nicht genügend spezialisierte Ärzte gibt, die diese Begutachtungen rechtzeitig durchführen oder verordnen können.

Unzureichende ärztliche Versorgung in Heidenheim

Um das Problem der mangelnden ärztlichen Versorgung zu lösen, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Ärztesuche auf der Website gesund.bund.de eingerichtet. Doch die Ergebnisse dieser Suche werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität. Bei der Suche nach einem Arzt, der für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten die vorgeschriebene Potenzialerhebung in Heidenheim durchführen kann, ergab die Recherche 10 Einträge im Umkreis von 100 km, wobei ein Arzt an zwei Standorten eingetragen war.

Die Nachfrage bei den aufgelisteten Ärztpraxen durch den Landesverband SHV – Baden-Württemberg ergab jedoch folgendes Ergebnis: Keiner der Ärzte wusste von ihrem Eintrag in dieser Ärzteliste. Das ist ein klares Indiz für die Unzuverlässigkeit dieser Ärztesuche. Noch alarmierender ist, dass nur 4 von 9 Ärzten die Potenzialerhebungen durchführen und Hausbesuche nicht oder bis max. 20 km anbieten. Es ist jedoch enttäuschend festzustellen, dass kein einziger Arzt bereit ist, die vorgeschriebene Potenzialerhebung für einen intensivmedizinisch versorgten Patienten in Heidenheim durchzuführen.

Darüber hinaus konnte keine der Arztpraxen eine Information zur Vergütung geben oder gaben an, dass es dafür keine Vergütung gibt. Dies zeigt, dass das Gesetz nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Ärzte, die sie behandeln/begutachten sollen, benachteiligt. Das Bundesministerium für Gesundheit kann seinen eigenen Slogan „Verlässliche Informationen für Ihre Gesundheit!“ auf gesund.bund.de nicht erfüllen, da es sich hierbei nur um einen Marketing-Gag zu handeln scheint.

Fazit und Lösungsansatz

Die vorliegenden Zahlen und Fakten werfen ein bedrückendes Licht auf die Realität der ärztlichen Versorgung für beatmungspflichtige Patienten in Heidenheim und verdeutlichen die Unzulänglichkeiten des IPReG-Gesetzes. Es ist offensichtlich, dass die Bestimmungen des Gesetzes nicht nur die Betroffenen selbst gefährden, sondern auch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen.

Es ist daher unerlässlich, dass die Regierung handelt und die Mängel des IPReG-Gesetzes angeht. Die Einrichtung einer Ärztesuche auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit ist ein erster Schritt, der jedoch deutlich verbessert werden muss, um tatsächlich verlässliche Informationen zu liefern.

Darüber hinaus sollte das Gesetz einer umfassenden Überprüfung und Validierung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass es tatsächlich den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und in der Praxis umsetzbar ist. Gesetze, die sich als nicht praktikabel erweisen, sollten nicht schöngeredet, sondern verworfen werden.

Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, dass jedes vom Bundestag erlassene Gesetz automatisch nach 365 Tagen ausläuft, wenn es nicht durch ein Qualitätsverfahren validiert wurde. Nach einer erfolgreichen Validierung und der Vergabe eines Qualitätssiegels sollte das Gesetz erneut vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Ansatz würde sicherstellen, dass Gesetze nicht einfach auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich positive Auswirkungen haben und den Menschen helfen, die davon betroffen sind. Es würde auch sicherstellen, dass die Interessenverbände nicht ihre eigenen fragmentierten Lösungen auf Kosten der Bürger durchsetzen können. Nur so kann das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem wiederhergestellt und die notwendige Unterstützung für diejenigen gewährleistet werden, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen sind.

Es liegt an uns allen, diese Missstände anzuprangern und Veränderungen zu fordern, die das Wohl und die Selbstbestimmung der betroffenen Patienten in den Mittelpunkt stellen. Es ist an der Zeit, die Stimme für eine gerechte und umfassende Gesundheitsversorgung zu erheben, die niemanden zurücklässt.

Das IPReG-Gesetz muss ausgesetzt und überarbeitet werden, damit es den Bedürfnissen und Rechten der Betroffenen gerecht wird und eine wirkliche Verbesserung ihrer Lebenssituation ermöglicht.

 

LINK zur unzuverlässigen Ärztesuche: https://gesund.bund.de/suchen/aerztinnen-und-aerzte




Die Illusion des Schutzes: Wie Gesetze unsere Freiheitsrechte einschränken

In einer freien Gesellschaft sind Gesetze dazu gedacht, den Bürgern Schutz und Sicherheit zu bieten. Doch immer mehr scheinen die Gesetze, die uns vor vermeintlichen Gefahren bewahren sollen, unsere Freiheitsrechte einzuschränken und uns in die Enge zu treiben. Dieser Artikel wirft einen kritischen Blick auf einige dieser Gesetze, darunter das Infektionsschutzgesetz, die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sowie das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, und deckt auf, wie sie uns in Wirklichkeit einschränken.

Trojanisches Pferd in den Gesetzestexten

Das Infektionsschutzgesetz – Schutz oder Überwachung?

Das Infektionsschutzgesetz wurde in vielen Ländern als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassen. Es sollte dazu dienen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Doch im Laufe der Zeit wurden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen, wie die Kontaktverfolgung und die massenhafte Überwachung der Bürger, wurden unter dem Vorwand des Schutzes eingeführt. Dadurch wurden wir zu gläsernen Bürgern, deren Privatsphäre immer weiter erodiert. Bis heute (Mai 2023) werden Besucher in manchen Kliniken nur mit Impfnachweis eingelassen, obwohl seit langem wissenschaftliche Nachweise bestehen, dass eine Impfung nicht vor Infektionen schützt. Vor allem medizinische Einrichtungen sollten dies wissen und entsprechend handeln. Eine Machtdemonstration?

Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa – Innovationsfeindlichkeit oder Schutz?

Die Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) in Europa, die ja auch in der medizinischen Diagnostik und Rehabilitation erfolgreich eingesetzt wird, wird oft als notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Missbrauch und Gefahren gesehen. Doch diese Regulierung könnte auch Innovationen ersticken und Europa im globalen Wettbewerb zurückfallen lassen. Die strengen Vorschriften könnten dazu führen, dass Unternehmen und Entwickler sich in andere Regionen begeben, wo weniger restriktive Gesetze gelten. Statt unsere Freiheit zu schützen, könnten die KI-Regulierungen dazu führen, dass Europa den Anschluss sowohl was die Entwicklung als auch die Anwendugen verliert und technologisch stagniert (s. Bericht: KI auch in der Rehabilitation vom 4. SEPTEMBER 2022).

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz – Fürsorge oder Entmündigung?

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sollte eigentlich die Versorgung von schwerkranken und pflegebedürftigen Menschen verbessern. Doch in der Umsetzung zeigt sich eine bedenkliche Tendenz zur Entmündigung. Patienten, die auf eine intensivpflegerische Versorgung angewiesen sind, werden oft gegen ihren Willen in Pflegeeinrichtungen untergebracht, anstatt die Wahl zu haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungsfreiheit der Betroffenen werden dadurch empfindlich eingeschränkt. Siehe dazu auch die Rubrik: IPReG auf der Seite des Bundesverbandes.

Resümee

Es ist wichtig, einen kritischen Blick auf Gesetze zu werfen, die vorgeblich unseren Schutz und unsere Sicherheit gewährleisten sollen. Oftmals stellen sich diese Gesetze als Trojanische Pferde heraus, die unsere Freiheitsrechte einschränken und uns zu bloßen Spielbällen der Regulierung und Überwachung machen. Das Infektionsschutzgesetz, das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sowie die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sind nur einige Beispiele dafür.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Bürgerinnen und Bürger unsere Rechte und Freiheiten schützen und uns gegen Gesetze zur Wehr setzen, die uns in eine immer stärkere Abhängigkeit von staatlicher Kontrolle und Überwachung bringen. Es sollte eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit angestrebt werden.

Wir müssen die Debatte über diese Gesetze und deren Auswirkungen auf unsere Freiheitsrechte intensivieren. Es ist wichtig, dass die Entscheidungsträger verstehen, dass wir als Bürgerinnen und Bürger nicht bereit sind, unsere Freiheit auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit zu opfern. Wir müssen sicherstellen, dass Gesetze im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stehen.

Darüber hinaus sollten alternative Lösungen und Ansätze in Betracht gezogen werden, die sowohl den Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch ihre Freiheitsrechte respektieren. Zum Beispiel könnten Technologien entwickelt werden, die die Privatsphäre wahren und gleichzeitig den Infektionsschutz gewährleisten. Bei der Regulierung der Künstlichen Intelligenz sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation und Schutz gefunden werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Und um einige Missbräuche zu verhindern, sollten keine beatmeten Bürgerinnen und Bürger ins Heim eingewiesen werden, sondern die Leistungserbringer kontrolliert und ggf. juristisch belangt werden.

Aktueller NACHTRAG:  Nicht nur Missbräuche bei den Leistungserbringern, sondern auch bei den Leistungsträgern müssen ihre juristischen Folgen nach sich ziehen. In einem offenen Brief an Karl Lauterbach wurde auf diese besorgniserregenden Trends hingewiesen, bei denen Krankenkassen Kopfgelder für die Zuweisung von Patienten zur stationären Behandlung anbieten und zusätzliche Prämien für eine erfolgreiche Entwöhnung aussetzen. Diese Praktiken können nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern auch zu Leid für die Versicherten führen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen und darauf achten, dass unsere Freiheitsrechte nicht weiter eingeschränkt werden. Denn letztendlich sind wir es, die die Konsequenzen dieser Gesetze tragen und in einer Gesellschaft leben, in der unsere Freiheit geschützt und respektiert wird. Es liegt an uns, aufzustehen und für unsere Rechte einzutreten, damit wir nicht in einer Welt der scheinbaren Sicherheit, aber tatsächlichen Einschränkung unserer Freiheiten gefangen sind.




Offener Brief an Gesundheitsminister Lauterbach: Kopfgeld für Beatmete?

Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. (Bund) veröffentlichte heute einen offenen Brief an Gesundheitsminister Lauterbach unter der Überschrift „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

In dem offenen Brief wird an Bundesminister Professor Lauterbach appelliert, die Umsetzung des GKV-IPReG zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Ziele und Beweggründe des Gesetzes nicht durch finanzielle Fehlanreize und Missbrauch ins Gegenteil verkehrt werden. Es wird auf beunruhigende Entwicklungen hingewiesen, wie Kopfgelder für die Zuweisung zur stationären Behandlung und extra Prämien im Falle erfolgreicher Entwöhnung, die zu unnötigen Kosten und Leid für Versicherte führen können. Der Appell fordert ein hartes Durchgreifen der Exekutive und dass politisch Verantwortliche ein Interesse daran haben sollten, bei diesen Machenschaften nicht als Komplizen dazustehen.

Zum Beitrag: „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

 




SHV-Heidelberg bei der BUGA 23

Die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim lockt Besucher aus dem ganzen Land an. Eine Vielzahl an blühenden Pflanzen, kunstvoll angelegten Gärten und spannenden Veranstaltungen machen die BUGA zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Am 29. Juni wird auch die Selbsthilfegruppe SHV Heidelberg auf der BUGA präsent sein. Die Besucher der BUGA haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich über die Arbeit der SHV-Gruppe zu informieren und mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Ein außergewöhnliches Engagement der Gruppe war der Aufbau einer Tagesstätte für Schädelhirnverletzte in Heidelberg. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht nur eine adäquate Tagesbetreuung, sondern auch entsprechende individuelle Therapien in der Einrichtung erhalten.

Die Präsenz der Selbsthilfegruppe auf der BUGA verspricht somit einen besonderen Tag für alle Interessierten, betroffenen Hirnverletzten und deren Angehörigen zu werden.

Nähere Informationen: zur Selbsthilfegruppe unter Tel.-Nr. 06223 8014663

zum Treffpunkt SHV (Link zur Homepage )