Erfurter Erklärung, Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmark

( Thüringer Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen)

64. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Erfurt mit Simone Fischer / Baden-Württemberg (r).

Die Vertreter des Bundes und der Länder, die für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, haben sich am 3. und 4. November in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung versammelt. Dabei verabschiedeten sie die „Erfurter Erklärung“, in der sie Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 stellten und Wege zur Umsetzung in den Bereichen inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen skizzierten.

Um eine höhere Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv werden, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen gewährleisten. Inklusionsunternehmen sollten in Zukunft eine stärker richtungsweisende Rolle spielen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Wandel der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzutreiben.

Mit der „Erfurter Erklärung“ drängen die 17 Vertreter des Bundes und der Länder auf verstärkte Bemühungen, Initiativen und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv zu gestalten.
Die Vertreter treffen sich zweimal im Jahr, um aktuelle Themen in der Behindertenpolitik zu diskutieren.

Die komplette „Erfurter Erklärung“ kann hier als PDF eingesehen werden.

 

 




Unser Gehirn: Faszinierend und fragil!

Wnen Sie deiesn Txet lseen kenenn, dnan heban Sie Banknsfatcht mit der Faaznistoin Ierhs Girhnes gacehmt. Wnen Sie joecdh drcuh enein Sislschckchsalag eenin Arinegehgön zu voesrgern heabn, dnan sellotn Sie die E-Linreang- Rihee des Beruanndebsdevs SHV – FUORM GIHREN e.V. nciht vpasersen.

(Versuchen Sie den Text ohne viel zu überlegen zu lesen. Wenn Sie Ihn in „normaler“ Schrift lesen wollen, dann klicken Sie hier)

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann haben Sie Bekanntschaft mit der Faszination Ihres Gehirns gemacht. Wenn Sie jedoch durch einen Schicksalsschlag einen Angehörigen zu versorgen haben, dann sollten Sie die E-Learning-Reihe des Bundesverbandes SHV – FORUM GEHIRN e.V. nicht verpassen.

Zur brainWEEK – Aktion 2023 „Häusliche Intensivpflege und Therapie




Auf ein Wort Herr Minister Lauterbach

Im Interview mit dem Magazin STERN am 13. Januar 2023 spricht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach über wichtige Reformen im Jahr 2023 unter anderem auch über Reformen in der Pflege. Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Baden-Württemberg nimmt dazu Stellung.

STERN:

Eine zweite wichtige Reform betrifft die Pflege. Was haben Sie da 2023 vor?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wir wollen insbesondere die Pflege durch Angehörige und durch ambulante Dienste besserstellen. Die meisten Betroffenen werden zuhause gepflegt. Die brauchen unsere Unterstützung. Zumal die Personalkosten in der ambulanten Pflege auch zu recht gestiegen sind. Und dafür müssen die Pflegeleistungen steigen.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Minister Lauterbach, es ist wirklich eine schöne Geste von Ihnen, dass Sie den pflegenden Angehörigen von schwerst Betroffenen Ihre Unterstützung und die der Gesellschaft versprechen. Da können wir als Vertreter genau dieser Gruppe endlich aufatmen, denn durch das GKV-IPReG waren wir ja diesbezüglich stark verunsichert.

Nun gestehen Sie sogar erhöhte Personalkosten im ambulanten Bereich zu – ich hoffe, dass Sie dies auch z.B. unseren lokalen Kostenträgern deutlich machen, dass diese z.B. im Persönlichen Budget dies akzeptieren. Leider ändert selbst eine weitere Steigerung der Pflegeleistung nichts daran, dass die im GKV-IPReG geforderte qualifizierte Pflege zu Hause wegen des Pflegenotstandes nicht so umzusetzen ist. Das mag in Berlin funktionieren, aber bei uns auf der Schwäbischen Alb (und auch bundesweit im ländlichen Raum) nicht. Daher bleibt real die Angst der Angehörigen, ihren schwerst betroffenen und ggf. über Jahrzehnte schon zu Hause versorgten Patienten in ein Heim geben zu müssen, bestehen. – Wo bleibt da Ihre versprochene Unterstützung? Wo die von uns geforderte Reform, die Anpassung des GKV-IPReG an die Realität?

STERN:

Also mehr Geld. Woher soll das kommen, zumal die Zahl der zu Pflegenden weiter steigen wird?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Zunächst einmal: Wir wollten ja über positive Dinge sprechen. Unsere Pflegeversicherung ist im europäischen Vergleich sehr gut. Sie ist intelligent gemacht und immer wieder verbessert worden. Der Reformstau in der Pflege ist nicht so gravierend wie bei den Krankenhäusern.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, wir als Angehörige von z.T. komatösen Partnern können viel Positives über unsere zu Betreuenden zu Hause berichten, doch das sind nur wenige uns motivierende und ganz persönliche Momente, bevor die Sorgen und Ängste für die uns Anvertrauten, wie ein Damoklesschwert wieder auftauchen. Denn es ist ja nicht „nur“ der Pflegenotstand, der uns zu schaffen macht. Es sind die immer wiederkehrenden scheinbaren Kleinigkeiten, die uns mehr als zu schaffen machen. Allein die Verwaltung einer häuslichen Versorgung: Besorgung von Verordnungen für Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Lieferengpässe sowohl im Bereich der Ernährung (Sondenkost), Hygieneartikel bis hin zu Medikamenten, etc. Und neuerdings noch die Angst vor Engpässen und sogar Ausfall von lebensnotwendigen Interventionsmaschinen, wie Beatmungsmaschinen und Absaugeinrichtungen. – Es gäbe noch viel, viel mehr aufzuzählen! – Aber: „Wir wollten ja über positive Dinge sprechen.“ sagen Sie aus Ihrer bundespolitischen Sicht als Unbeteiligter.

STERN: Fehlt immer noch das Geld.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

In der Tag: Deshalb werden wir auch nicht umhinkommen, dass die Beitragssätze steigen. Und im Koalitionsvertrag sind zurecht auch weitere Steuerzuschüsse vorgesehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch weil durch mehr Pflege zuhause das System insgesamt entlastet wird.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

In der Tat, Herr Bundesgesundheitsminister, das sehen wir genauso. Da ist die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefordert. Doch dann muss auch die Politik diesen Bereich, vor allem die Pflege unterstützen und nicht durch unsinnige Maßnahmen Pflegekräfte aus dem Beruf verdrängen, wie dies in den letzten beiden Jahren der Fall war. Das entspricht nicht der von Ihnen geforderten Solidarität. Solidarität besteht nicht darin, mehr Beiträge in die Kassen zu spülen, sondern die z.T. übermenschlichen Leistungen entsprechend anzuerkennen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Wenn die Pflege zu Hause entfällt, folgt oft die stationäre Pflege. Und die ist noch teurer. Durch ambulante Pflegedienste wird auch erreicht, dass viele Angehörige im Beruf bleiben können, die sonst ihre Angehörigen pflegen würden.

Karl-Eugen Siegel (SHV – FORUM GEHIRN e.V.):

Herr Prof. Lauterbach, bitte streichen Sie das „oft“, denn wenn die häusliche Pflege verhindert wird, dann folgt unweigerlich die stationäre Pflege, ansonsten der Tod! – Wahrscheinlich bin ich im Moment nicht auf dem aktuellsten Stand, doch weiß ich nicht, welchen Vergleich Sie hier anstellen. Sie behaupten nun, dass die stationäre Versorgung teurer ist als die ambulante. Wenn es zu einer Einweisung auf die Intensivstation kommt, haben Sie vollkommen Recht. Doch aus meiner inzwischen jahrzehntelangen Erfahrung ist dies in aller Regel nicht der Fall. In den meisten mir bekannten Fällen, kommen nicht beatmete, jedoch schwerst hirngeschädigte Menschen in „normale“ Pflegeheime für alte pflegebedürftige Menschen. Absolut unzureichend, doch leider häufig die Realität. – Übrigens Herr Minister, wenn diese Einweisung in ein möglichst ortsfernes Pflegeheim gelungen ist (nach meiner Auffassung das Ziel des GKV-IPReG) dann können die Angehörigen endlich auch wieder ohne Belastung ihrem Beruf nachgehen und durch ihr Gehalt die volkswirtschaftliche Wertsteigerung mit erhöhen. Wir haben ja inzwischen über zwei Jahre das Social-Distancing von Ihnen verordnet bekommen, warum sollten wir das nicht hier fortsetzen?

Aber Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach! Genau darunter haben wir als emotionsbegabte Bundesbürger gelitten, die Selbsthilfe ist fast zum Erliegen gekommen und muss nun mühsam wieder in Präsenz neu belebt, das Vertrauen zueinander, das u.a. durch Ihre Ausgrenzungspolitik verloren gegangen ist, muss neu aufgebaut werden. Die unendliche aufopfernde häusliche Pflege durch die Angehörigen muss deutlich erleichtert werden, administrative Aufgaben auf ein Minimum gesenkt, Unterstützung bei der Suche geeigneter Pflegekräfte veranlasst und insgesamt, dem Pflegenotstand durch die entsprechende gesellschaftliche und vor allem politische Wertschätzung des Pflegepersonals entgegengewirkt werden. Eine entsprechende Reform des GKV-IPReG wäre für die schwerst Betroffenen und deren Angehörigen eine wirkliche Unterstützung Ihrerseits, die viele Ängste beseitigen könnte. Dazu müssten Sie weder Steuermittel in die Hand nehmen, noch die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. – Nicht alle Probleme lassen sich mit Geld lösen!

 

Das gesamte Interview des Magazins STERN mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kann auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (s. Quelle) abgerufen werden.

 

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 18.01.2023, 15:56 Uhr)

 

 

 

 

 

 




Baden-Württemberg setzt auf inklusives Wohnen: Förderung von Wohngemeinschaften

Porträt: Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes BW: Manne Lucha
(Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg / Jan Potente)

Trotz des Bedarfs an täglicher Begleitung und Unterstützung im Alltag wünschen sich die meisten Menschen mit Behinderungen die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Förderung von elf Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf in diesem Bundesland bereitzustellen.

Die Fördermittel werden auf fünf Wohngemeinschaften für Personen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie sechs Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen verteilt. Der Sozialminister Manne Lucha unterstrich dabei, dass niemand dazu gezwungen sein sollte, in einem Wohnheim oder einer Pflegeeinrichtung zu leben.

Er betonte: „Menschen mit Behinderungen haben genauso wie alle anderen das Recht, ihren eigenen Wohnort zu wählen und darüber zu entscheiden, mit wem sie zusammenleben möchten. Durch die Erprobung neuer Formen des gemeinschaftlichen Wohnens stellen wir uns auch der Herausforderung des demografischen Wandels und fördern den sozialen Zusammenhalt in unseren Nachbarschaften, Stadtvierteln und Dörfern.“

Quelle: kobinet-nachrichten




Verlängert bis: 14.01.2023! Beteiligungsportal B-W

Der SHV Landesverband Baden-Württemberg monierte sowohl bei unserer ‚Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen‘ als auch beim Ministerium selbst über den erschwerten Zugang auf dem Landesportal. Zum Teil war aus technischen Gründen weder eine Registrierung noch danach eine Anmeldung möglich. Diese technischen Probleme scheinen nun beseitigt zu sein.

Heute erreichte diese positive Nachricht unsere Geschäftsstelle:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen noch vor den Weihnachtsfeiertagen folgende positive Neuigkeit zur Mitwirkung über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ mitteilen zu können:

Die Frist, um Eingaben zur Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ einzugeben, wurde um eine Woche verlängert –

bis zum 14.01.2023 !
 
Das ist eine gute Nachricht.

Bitte nutzen Sie diese Fristverlängerung und damit die gute Möglichkeit, bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes die Punkte mit einzubringen, die Ihnen bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes wichtig sind und „unter den Nägeln brennen“!
Vielen Dank.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nochmals eine friedliche, frohe und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Übergang ins neue Jahr.

Freundliche Grüße

Frank Kissling  und Maren Krebs

LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.

 

Wir möchten uns an dieser Stelle bei den engagierten Mitarbeitern (Behindertenbeauftragte und SM) bedanken, die dieses Problem schnell und pragmatisch gelöst und die Verlängerung ermöglicht haben!




Registrieren und kommentieren auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Bis zum 6. Januar 2023 können Sie sich durch Kommentare und Anregungen am Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beteiligen (s. dazu „Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet„)

Um einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich erst registrieren. Das ist aber ganz einfach.

Sie müssen nur wie oben im Bild gezeigt, Ihre Mailadresse und ein Passwort eingeben und auf registrieren drücken.

Dann erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Dort drücken Sie auf „Bestätigen“ und erhalten sofort die Bestätigung.

(Anmerkung: Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Profil vervollständigen können. Dieser Link funktionierte bei mir nicht. Ist aber für einen Kommentar nicht nötig.)

Gehen Sie dann auf das Beteiligungsportal der UN-Behindertenrechtskonvention und wählen Sie eines der Themen (Arbeitsgruppen) aus.

In den einzelnen Themen finden Sie die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Einzelforderungen. Zum Beispiel in der Arbeitsgruppe „GESUNDHEIT“ finden Sie als Angehörige den Abschnitt

„Einzelforderungen im Themenbereich Begleitung von Angehörigen“

Haben Sie z.B. dort noch weitere Anregungen, oder wollen einen oder mehrere Punkte kommentieren, dann scrollen Sie etwas weiter nach unten und finden dort den Bereich Kommentare

Da Sie sich bereits registriert haben, klicken Sie auf Anmelden und geben anschließend Ihre Mailadresse und das zuvor ausgewählte Passwort ein.

Nun sind Sie bereit, Ihre Kommentare oder Anregungen abzugeben.

Es ist viel, viel einfacher als es sich hier darstellt.

Versuchen Sie es und wenn Sie wollen, dann kopieren Sie doch Ihre Anregungen und Kommentare in eine Mail und schicken es an:

k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

Ich würde mich darüber sehr freuen.

 

 




Beteiligungsportal Baden-Württemberg MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN freigeschaltet

Wie bereits im Bericht zum LAG Selbsthilfe Fachtag am 19. November berichtet, können Behinderte und deren Angehörige, die in Baden-Württemberg wohnen, sich ab sofort bis 6. Januar 2023 am Prozess der Überarbeitung des baden-württembergischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention beteiligen.

Eine ausführliche Beschreibung, wie Sie sich registrieren und dann in den einzelnen Arbeitsgruppen (Arbeitsthemen) Ihren Kommentar und Ihre Anregungen einstellen können, haben wir hier detailliert beschrieben.

Dazu der Brief von Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg an uns Landesvertreter und deren Mitglieder:

Liebe Mitglieder,

Wie lässt sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern?

Der Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der UN (UN-BRK) aus dem Jahr 2015 ist fünf Jahre nach seiner Veröffentlichung sach- und fachgerecht bewertet worden und wird nun unter Beachtung dieser Ergebnisse fortgeschrieben.

Das geschieht unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie deren Vertreterinnen und Vertreter. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde darauf geachtet, dass möglichst alle Formen von Behinderungen repräsentiert und Männer und Frauen in etwa gleicher Anzahl vertreten sind. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben sich sechs Arbeitsgruppen gebildet, die je ein Schwerpunktthema wie zum Beispiel Bildung oder Arbeit behandeln. Die Ergebnisse der ersten beiden Prozessphasen stehen Ihnen nun zur Kommentierung offen.

Zwischen Juni und Oktober 2022 wurden in diesen sechs Arbeitsgruppen Anforderungen und Problemstellungen diskutiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Gefordert wird zum Beispiel unter anderem eine wirklich barrierefreie medizinische Versorgung oder der Ausbau der MZEB im Lande.

Fortschreibung des Landes-Aktionsplans: Erste Ergebnisse jetzt online

Die ersten Ergebnisse aus diesem Beteiligungsprozess stehen seit dem 28. November 2022, online zur Verfügung. Sie können bis zum 6. Januar 2023 auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

Beteiligungsportal Baden-Württemberg UN Behindertenrechtskonvention

kommentiert werden.

Die im Beteiligungsportal verfügbaren Inhalte zum Landes-Aktionsplan werden in Kürze auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Der Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg hat dazu ein Anleitungsvideo erstellt. Es ist auf der Seite des Beteiligungsportals zu finden. Darin wird in Einfacher Sprache erklärt, wie man sich für das Beteiligungsportal anmeldet und wie man zu einem Thema einen Kommentar verfassen kann.

Danach werden die Kommentare und die bereits vorher erarbeiteten Vorschläge von den bereits am Prozess beteiligten Menschen mit Behinderung und den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverwaltung in eine endgültige Form gebracht. Nach der Verabschiedung im Landesbehindertenbeirat werden die Ergebnisse der Landesregierung übergeben. Der dann im Sommer 2023 beschlossene Landesaktionsplan wird für die nächsten 10 Jahre gelten.

10 Jahre sind eine lange Zeit! Also nutzen wir diese Chance und bringen uns ein.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Kehl-Maurer

Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Vorsitzende der Lebenshilfe Kirchheim




Hirnschädigung nach COVID-19-Impfung

Am Dienstag, 29.11.2022 strahlte der mdr einen schockierenden Bericht über eine von vielen Impfnebenwirkungen aus. Dass dies kein Einzelfall ist und welche verheerenden Folgen sich für die Patienten ergeben, schildert der Landesvorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. Karl-Eugen Siegel.

10 Tagen nach seiner 3. Corona-Impfung war der 76-jährige Burkhard Rosin zusammengebrochen. Nach Reanimation wurde er auf die Intensivstation der Berliner Charité gebracht.
Wenige Tage später verstarb er laut Klinikbericht an seinen Vorerkrankungen. Eine Obduktion wurde daher für nicht notwendig erachtet.

Die Familie, die von dem plötzlichen Tod, kurz nach der Impfung schockiert war, wollte jedoch die wahre Ursache seines Todes erfahren. Sie ließ den Leichnam auf eigene Kosten in der Dresdner Pathologie untersuchen.
Der Pathologe Michael Mörz nahm diese vor und fand eindeutige Beweise, dass Burkhard Rosin durch die Impfung verstorben war. Nach Untersuchung aller großen Organe stellte Dr. Mörz fest, dass der Tode durch eine Lungenentzündung, eine Entzündung im Gehirn (Enzephalitis), eine Entzündung der Blutgefäße (Vaskulitis) und eine Herzmuskelentzündung (lymphozytäre Myokarditis) eingetreten war. Diese wurden durch die Impfung hervorgerufen, was durch die Ablagerungen des Spike-Proteins SARS-CoV2 belegt wurde. Und es lag kein Hinweis auf eine akute COVID Erkrankung vor.

Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigte Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. aus Baden-Württemberg am 6. Dezember in einem Interview. „Im Sommer dieses Jahres war ich aufgrund meines Schlaganfalls in einer neurologischen Fachklinik hier in Baden-Württemberg zur Rehabilitation. Meine Tischnachbarin litt massiv unter neurologischen Ausfallen und nach der Ursache ihrer Erkrankung gefragt, berichtete sie, dass sie nach der dritten Impfung eine starke Lungenentzündung entwickelt und sie tagelang auf der Intensivstation beatmet wurde. Die neurologischen Ausfälle wurden auf diese Behandlungsmethode geschoben, da die bildgebenden Verfahren keinen offensichtlichen Hinweis lieferten.“

Die Betroffenen und die Angehörigen werden nicht nur im Sich gelassen, sondern oft in ihrem Leid ignoriert. Da es keine Impfschäden geben darf, ist ein Nachweis fast unmöglich. „Das haben während meiner 5-wöchigen Reha noch zwei weitere Patienten erleben müssen. Es ist einfach schrecklich für die Betroffenen, keine Anerkennung ihrer Erkrankung zu bekommen.“ so resümiert Siegel frustriert: „Es ist ein Kampf nicht gegen Windmühlen, der wäre ja ggf. noch zu gewinnen. Es ist ein Kampf gegen das Bundesgesundheitsministerium, gegen das RKI, gegen die STIKO, ja gegen die Bundesregierung. Hier muss endlich offiziell aufgeklärt werden! Doch mit einem Gesundheitsminister, der von einer CORONA-Welle zur anderen mit nicht erfüllbaren Impfversprechungen schwimmt, ist dies wohl nicht möglich. Solange dies aber so ist, werden die Betroffenen weiterhin nicht nur gegen ihre Beschwerden, sondern auch gegen Anfeindungen und Ignoranz zu kämpfen haben. “

 

Video auf mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 

Quelle. mdr Umschau vom Di 29.11.2022, 20:15 Uhr

 




Baden-Württemberg eröffnet Landeszentrums Barrierefreiheit

Bild: pixabay.com / Gerd Altmann

STUTTGART (Hartmut Smika / kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung eröffnet Baden-Württemberg das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ‑BARR). Damit will die Landesregierung ein Zeichen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dazu wird das LZ-BARR als Kompetenzzentrum künftig zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit beraten. Eine weitere wichtige Aufgabe des LZ-BARR besteht darin, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu schlichten.

Weiter zum gesamten Artikel bei den kobinet-nachrichten.org 




Baden-Württemberg erprobt Ehrenamtskarte an vier Modellstandorten

Stuttgart, 16.11.2022

Ab dem kommenden Frühjahr erprobt Baden-Württemberg in Freiburg, Ulm, dem Landkreis Calw und dem Ostalbkreis eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches bürgerschaftliches Engagement sein.

„Baden-Württemberg erprobt vom Frühling 2023 an eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Anerkennung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement sein“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, am heutigen Mittwoch (16. November) in Stuttgart.

Geste der Wertschätzung an ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger
Die Ehrenamtskarte soll Bürgerinnen und Bürgern als Geste der Wertschätzung schöne Stunden in der Freizeit ermöglichen – etwa durch reduzierten Eintritt insbesondere in kulturellen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit solle in Kooperationsvereinbarungen münden, die im März kommenden Jahres unterschrieben werden sollen, erklärte der Minister. Auf Basis dieser Vereinbarungen könnten die Modellregionen dann für ein Jahr vom Land finanzierte Personalstellen besetzen, um die Ehrenamtskarte vor Ort zu testen.

„Wir wollen herausfinden, wie die Ehrenamtskarte möglichst sinnvoll und pragmatisch verwaltet und vergeben werden kann. Wir möchten also Erfahrungen sammeln, die für eine Einführung nützlich sein können“, so der Minister. „Sobald die Stellen besetzt sind, kann vor Ort die Arbeit aufgenommen werden. Dazu zählt es unter anderem, Einrichtungen zu gewinnen, die bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigten Eintritten gewähren.“

Der Städtetag und die kommunalen Landesverbände unterstützen das Vorhaben

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, betonte: „Ehrenamtliches Engagement von Menschen für andere ist sehr wichtig. Es hilft dem Einzelnen und fördert den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Würdigung dieses Engagements mit einer landesweiten Ehrenamtskarte ist eine gute Idee von Minister Manne Lucha.“

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg