Von der Krankenkasse im Stich gelassen

– wenn Ablehnung lebensgefährlich wird

Der im frontal – das Magazin- in der Sendung am 27. Januar 2026 gezeigte Fall steht beispielhaft für Erfahrungen, die dem SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e. V. seit Jahren gemeldet werden. Der Beitrag zeigt, wie bei einer Frau mit AKI eine medizinisch notwendige Versorgung von der Krankenkasse abgelehnt wird, obwohl dadurch eine akute Lebensgefahr entsteht. Gleichzeitig wird deutlich, dass in solchen Situationen frühzeitig das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin Behandlungsoptionen bestehen. AKI-Experte Sebastian Lemme, kämpft mit uns gegen diese Vorgehensweisen, auf höchster bundespolitischen Ebene.

Immer wieder berichten Betroffene und Angehörige, dass medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt oder verzögert werden – selbst dann, wenn eine extreme Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens besteht. Besonders Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen und komplexen Versorgungsbedarfen geraten dadurch in eine Situation, in der nicht mehr die medizinische Einschätzung ausschlaggebend ist, sondern die Entscheidung einer Krankenkasse.

Besonders problematisch ist aus Sicht der Selbsthilfe, dass nach einer Akutversorgung nicht selten sehr früh das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin therapeutische Möglichkeiten bestehen. Angehörige empfinden dies als Signal, dass ihr Fall nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Behandlung, sondern primär unter Kostenaspekten betrachtet wird.

Der Beitrag macht deutlich, was viele Betroffene erleben:
Die formale Möglichkeit von Widerspruch oder Klage hilft in akuten Situationen nicht weiter – Zeitverzug hat hier existenzielle Folgen.

Der SHV Baden-Württemberg sieht in solchen Fällen dringenden politischen und strukturellen Handlungsbedarf.

Krankenkassen tragen eine besondere Verantwortung. Entscheidungen über die Kostenübernahme dürfen nicht faktisch darüber entscheiden, ob eine notwendige Behandlung stattfindet oder nicht. Wo ärztlich eine klare Indikation besteht, muss die Versorgung sichergestellt sein – schnell, transparent und nachvollziehbar.

Zugleich ist die Politik gefordert,

  • die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken,
  • Ablehnungspraktiken wirksam zu kontrollieren
  • das IPReG endlich zum Wohl der schwerst-betroffenen Bürger zu ändern
  • und sicherzustellen, dass wirtschaftliche Erwägungen nicht über medizinische Notwendigkeit gestellt werden.

Niemand darf das Gefühl haben, in einer lebensbedrohlichen Situation aufgegeben zu werden –
nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus Kostenerwägungen.

Der SHV-BW wird sich weiterhin dafür einsetzen, solche Fälle öffentlich zu machen, Betroffene zu unterstützen und auf strukturelle Missstände hinzuweisen.

Angehörige, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sind ausdrücklich eingeladen, sich bei mir, Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-BW zu melden: k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

 

Einen ausführlichen Beitrag von mir finden Sie auf der SHV-Bund Homepage.
Den frontal – Beitrag in der ZDF-Mediathek:

https://www.zdf.de/video/magazine/frontal-das-magazin-100/frontal-vom-27-januar-2026-100




Öffentliche Anhörung zur Langzeitpflege

Einladung zum Livestream

Der Deutscher Ethikrat lädt am 22. Januar 2026 zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema
„Ethische Herausforderungen in der häuslichen und stationären Langzeitpflege“ ein.

Die Anhörung ist Teil der laufenden Arbeit des Ethikrates an einer Stellungnahme zur Langzeitpflege. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen und Perspektiven von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden sowie ethische Fragen der Finanzierung und Organisation von Pflege.

Die Veranstaltung findet von 13 bis 17 Uhr statt und kann kostenfrei und ohne Anmeldung im Livestream verfolgt werden:

👉 www.ethikrat.org/live

Als Sachverständige sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Angehörigeninitiativen, Pflegeberufen, Wissenschaft und Einrichtungen der Langzeitpflege eingeladen.

Weitere Informationen sowie die Veranstaltungsbroschüre finden Sie unter:
www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/ethische-herausforderungen-in-der-langzeitpflege




Teilhabe und Pflege brauchen Schutz – warum wir jetzt aktiv werden müssen

Im Februar kommenden Jahres wird im Landtag über das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) entschieden. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar und notwendig.

Gleichzeitig enthält der aktuelle Gesetzentwurf jedoch Regelungen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Vorgesehen ist unter anderem, bestehende Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte deutlich zu reduzieren. Davon wären insbesondere Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit Hirnverletzungen sowie Menschen mit Behinderungen betroffen.

Besondere Auswirkungen hätte das Gesetz auf ambulant betreute Wohnformen und Hospize, aber auch auf Pflegeheime und besondere Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Dort, wo heute klare Mindeststandards und Beteiligungsrechte bestehen, sollen künftig deutlich weniger verbindliche Vorgaben gelten.

Eine solche Entwicklung birgt Risiken. Wenn staatliche Schutzmechanismen zurückgefahren werden und Verantwortung überwiegend an Marktmechanismen delegiert wird, steigt die Gefahr von Qualitätsverlusten und Fehlentwicklungen – gerade in sensiblen Lebensbereichen. Andere Bundesländer haben sich bewusst gegen einen solchen Weg entschieden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt unser Landesverband eine landesweite Unterschrifteninitiative, die von einem breiten Bündnis aus Betroffenenvertretungen, Pflegeorganisationen, Behindertenverbänden und dem Verbraucherschutz getragen wird. Ziel ist es, auf die Schwächen des Gesetzentwurfs hinzuweisen und Nachbesserungen einzufordern.

Unsere Überzeugung dabei ist klar:

  • Vertrauen entsteht nicht durch den Abbau von Schutz, sondern durch verbindliche Mindeststandards.

  • Gesellschaftliche Verantwortung braucht ein verlässliches staatliches Rahmenwerk, besonders dort, wo Menschen auf Unterstützung angewiesen sind.

Mitzeichnen – auch ohne eigene Betroffenheit

Die Initiative richtet sich ausdrücklich nicht nur an Pflegebedürftige oder Angehörige.
Auch Menschen, die aktuell nicht betroffen sind, sind eingeladen, die Forderungen zu unterstützen.
Denn die Frage, wie Pflege, Teilhabe und Schutz organisiert werden, betrifft uns als Gesellschaft insgesamt – heute und in Zukunft.

Informationen zur Initiative und Möglichkeit zur Unterschrift:
https://bit.ly/unterschriftenaktion-pflegegesetz

Bitte machen Sie die Aktion in Ihrem Umfeld bekannt – durch Weiterleiten, Teilen oder persönliche Gespräche.

Für alle, die lieber analog unterschreiben möchten, steht zusätzlich eine Papierliste zur Verfügung. Diese kann ausgelegt und bis spätestens 22.01.2026 an die angegebene Adresse zurückgesendet werden. Bitte nutzen Sie entweder die digitale oder die analoge Form.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in den FAQs:
https://bit.ly/faq-unterschriftenaktion-pflegegesetz

Jetzt ist der Zeitpunkt, gemeinsam Haltung zu zeigen. Wenn viele Stimmen zusammenkommen, wird sichtbar, dass Schutz, Würde und Mitbestimmung keine Nebensache sind, sondern zentrale Werte unserer Gesellschaft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.

Karl-Eugen Siegel




Weihnachtsgruß 2025 des SHV Baden-Württemberg

Liebe Mitglieder, liebe Angehörige, liebe Freundinnen und Freunde des SHV Baden-Württemberg,

am Ende dieses Jahres möchte ich Ihnen allen von Herzen danken.
2025 war für viele von uns ein Jahr voller Herausforderungen – in der häuslichen Pflege, in der Rehabilitation, im Umgang mit Behörden und nicht zuletzt im persönlichen Alltag. Zugleich habe ich immer wieder erfahren, wie wertvoll Gemeinschaft, Austausch und gegenseitige Unterstützung sind.

Jede Begegnung, jede Nachricht und jedes Gespräch hat mir gezeigt:
Kein Mensch sollte diesen Weg allein gehen müssen.
Dass wir als Verband zusammenstehen und füreinander da sind, erfüllt mich mit großer Dankbarkeit.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe und behütete Weihnachtstage, Momente der Ruhe und Kraft – und einen guten, hoffnungsvollen Start in das neue Jahr 2026.

Möge das kommende Jahr allen Betroffenen, Angehörigen und Helfenden mehr Entlastung, mehr Sichtbarkeit und mehr Menschlichkeit bringen.

Mit herzlichen Grüßen
Karl-Eugen Siegel
SHV Baden-Württemberg




Inklusive Katastrophenvorsorge: Fortschritt – aber weiterhin blinde Flecken

Die Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge begrüßt den neuen Entwurf des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) Baden-Württemberg, der in den kommenden Wochen im Landtag beraten wird. In § 1 des Entwurfs wird erstmals ausdrücklich festgehalten, dass „einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ – ein entscheidender Schritt hin zu einem Katastrophenschutz, der alle Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten berücksichtigt.

Marc Groß, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, betonte:

„Es geht jetzt hoffentlich nicht um Parteipolitik, sondern um den Schutz und die Sicherheit für alle Menschen in Baden-Württemberg. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und diesem Gesetz die Zustimmung zu geben.“

Auch Nora Welsch, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, erinnert daran, dass Katastrophenvorsorge nicht allein Aufgabe der Behörden sei:

„Katastrophenvorsorge beginnt bei der Bevölkerung. Jede und jeder einzelne kann und muss seinen Beitrag leisten. Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen können dieses Handeln unterstützen, aber niemals vollständig ersetzen.“

Anlässlich des Internationalen Tags der Katastrophenvorsorge am 13. Oktober hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zudem eine neue Auflage seines Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht. Er informiert Bürgerinnen und Bürger über mögliche Gefahrenlagen und gibt praktische Hinweise, wie man sich selbst und Angehörige vorbereiten kann.


Kommentar des SHV-FORUM GEHIRN e.V. Landesverband Baden-Württemberg

Wie aus der neuen Broschüre des BBK hervorgeht, bleiben die Belange schwerstpflegebedürftiger Menschen, insbesondere von Personen im Wachkoma, auch weiterhin gänzlich unberücksichtigt.

„Gerade diese besonders verletzliche Personengruppe kann im Katastrophenfall weder eigenständig reagieren noch evakuiert werden. Es fehlt bislang an realistischen Szenarien und praktischen Handlungsempfehlungen für pflegende Angehörige, Einrichtungen und Einsatzkräfte“, so Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.

Um wenigstens eine Informationslücke zu schließen, hat der Verband einen speziellen Ratgeber für Angehörige von Menschen im Wachkoma und mit schwersten Hirnschädigungen entwickelt.

„Notstromversorgung – Ein Ratgeber für Stromausfälle bei häuslicher Intensivversorgung“

Dieser praxisnahe Leitfaden wurde von Angehörigen für Angehörige erstellt und bietet konkrete Hilfestellungen für den Notfall. Er kann über die Geschäftsstelle des Verbandes bezogen werden oder steht online zur Verfügung unter: https://www.shvfg.de/publikationen-des-verbandes/

„Inklusion darf nicht beim Gehbehindertensymbol enden“, so Siegel weiter.
„Wer von inklusiver Katastrophenvorsorge spricht, muss vor allem auch jene mitdenken, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können.“




Eingliederungshilfe: differenziert diskutieren – nicht pauschal kürzen

Gespräch der LAG Selbsthilfe Bayern mit Klaus Holetschek und Tom Huber

Die LAG Selbsthilfe Bayern hat gemeinsam mit der LAG Persönliches Budget und dem Bayerischen Behindertenbeauftragten Holger Kiesel ein Gespräch mit Klaus Holetschek (Fraktionsvorsitzender der CSU) und Tom Huber, MdL (stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses im Bayerischen Landtag) geführt.
Im Mittelpunkt standen aktuelle Diskussionen über mögliche Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe und deren Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der Austausch war offen und konstruktiv. Ziel war es, Wege zu finden, wie Unterstützungssysteme in Bayern verlässlich gestaltet werden können – ohne die Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen einzuschränken.

Kernforderungen der LAG Selbsthilfe Bayern

1. Differenz statt Pauschalen
Politische Debatten über die Eingliederungshilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Pauschale Aussagen über Unterstützungsbedarfe führen zu Verunsicherung und fördern Vorurteile, statt Verständnis zu schaffen.

2. Bürokratie abbauen – vor Leistungsabbau
Bevor an Leistungen gespart wird, braucht es konsequente Schritte zur Entbürokratisierung. Vereinfachte Verfahren und transparente Nachweise würden sowohl Betroffene als auch Verwaltungen entlasten.

3. Beteiligung sichern
Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an und auf Augenhöhe in politische Prozesse einbezogen werden – insbesondere, wenn es um Veränderungen bei Leistungen oder gesetzlichen Grundlagen geht.

4. Verantwortung klären und Gleichwertigkeit sichern
Die LAG fordert klare Verantwortlichkeiten, falls Bezirke oder Kommunen ihre Aufgaben in der Eingliederungshilfe finanziell oder personell nicht mehr vollständig erfüllen können. Die Landespolitik ist gefordert, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen bayerischen Bezirken zu sorgen. Schon heute zeigen sich deutliche Unterschiede in der Umsetzungspraxis.

Fazit der LAG Selbsthilfe Bayern

Die LAG Selbsthilfe Bayern bleibt mit den politischen Entscheidungsträgern im Gespräch.
In die kommenden Diskussionen will sie konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau, Beteiligung und einer verlässlichen Finanzierung einbringen.

Ein besonderer Dank gilt Klaus Holetschek und Tom Huber für den offenen und sachorientierten Austausch.

Hinweis des SHV – Bayern

Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. ist Mitglied in der LAG Selbsthilfe Bayern und unterstützt die gemeinsamen Positionen ausdrücklich.
Als Teil des landesweiten Selbsthilfenetzwerks engagieren wir uns dafür, dass die Belange von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in politischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden.




Sozialstaatsreform gefährdet neurologische Versorgung!

Wie die LAG Selbsthilfe BW berichtet, fand ein Gespräch zwischen Bärbel Kehl-Maurer (Vorstandsvorsitzende LAG), Hubert Seiter (Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes BW) sowie dem neuen Landesverbandsgeschäftsführer des VdK, Ronny Hübsch, gemeinsam mit Sascha Wittenberg (Abt. Sozialpolitik) und Julia Nemetschek-Renz (Pressereferentin) statt. Im Mittelpunkt standen die Reform des Sozialstaates, Fragen des Medizinischen Dienstes und die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung – insbesondere die Bedeutung der Medizinischen Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB).

Als Selbsthilfeverband für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen möchten wir diese Debatte mit unserer Perspektive ergänzen:

  1. Frühzeitige Hilfen erhalten
    Die Überlegungen zur Abschaffung der Pflegegrad 1 lehnen wir entschieden ab. Gerade Menschen nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder anderen neurologischen Erkrankungen profitieren von frühzeitigen, niedrigschwelligen Leistungen. Sie verhindern den Verlust von Selbstständigkeit und teure Heimunterbringungen.

  2. Ambulante Strukturen ausbauen
    Wir fordern einen gezielten Ausbau der ambulanten Unterstützungsangebote und Therapien für Menschen mit Hirnverletzungen, damit Rehabilitation, Teilhabe und Pflege nahtlos ineinandergreifen können.

  3. MZEBs stärken – mit neurologischem Schwerpunkt
    Die Medizinischen Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) sind ein wichtiger Baustein. Damit sie auch Menschen mit komplexen neurologischen Einschränkungen erreichen, braucht es einen klaren Schwerpunkt auf erworbene Hirnschädigungen und eine bessere regionale Verfügbarkeit in Baden-Württemberg.

Unser Appell:
„Wer frühzeitig nach einer Hirnschädigung unterstützt wird, hat eine reale Chance, dauerhaft selbstbestimmt zu leben und Pflegekosten zu vermeiden. Darum darf es keine Kürzungen bei niedrigschwelligen Leistungen geben – im Gegenteil: wir brauchen einen Ausbau der ambulanten Hilfen und der MZEB-Strukturen für neurologisch Betroffene.“
so K.-E. Siegel, Vorsitzender SHV-FORUM GEHIRN BW.

Doch die Realität in der neurologischen Versorgung ist noch viel dramatischer!
Durch die Krankenhausreform ist die neurologische Frührehabilitation (Phase B) in Frage gestellt. Und die neurologische Phase F (Langzeitrehabilitation) ist nach vorläufigen Recherchen des SHV Baden-Württemberg stillschweigend verschwunden – eine katastrophale Entwicklung der Sozialstaatsreform, die wir entschieden kritisieren.




Es gibt doch noch Menschlichkeit!

Rezension zum Film „37° – Gegen das Vergessen: Mit Demenz auf der Bühne“ (ZDF)

 

Der Film „37° – Gegen das Vergessen“ nimmt uns mit auf eine Reise in eine Welt, die auf den ersten Blick fremd erscheint, aber von einer ungeheuren Wärme getragen ist. Menschen mit Demenz treten gemeinsam auf die Bühne – sie spielen Theater, sie lachen, sie bewegen sich frei, sie sind präsent. Für eine Stunde scheint die Krankheit zurückzutreten, und das, was bleibt, ist pure Menschlichkeit.

Die Dokumentation berührt tief, weil sie etwas sichtbar macht, das in unserer Gesellschaft viel zu oft verloren geht: die Achtung vor dem Menschen unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit. Während Demenz im Alltag häufig als Defizit, als Belastung oder als „Verlust“ gesehen wird, zeigt dieser Film eine andere, fast wie aus einer anderen Welt wirkende Perspektive. Hier geht es nicht um das, was nicht mehr geht – sondern um das, was noch lebendig ist: Gefühle, Ausdruck, Begegnung.

Besonders eindrücklich ist, wie das Miteinander auf der Bühne gelingt. Diejenigen, die sich im Alltag vielleicht verloren fühlen, finden in der Gemeinschaft, im künstlerischen Ausdruck und in der Zuwendung der Begleiterinnen und Begleiter einen geschützten Raum. Es ist eine Botschaft voller Hoffnung: Menschlichkeit entfaltet ihre Kraft nicht im Funktionieren, sondern im gemeinsamen Erleben.

Für uns als Selbsthilfeverband ist dieser Film ein starkes Signal. Er zeigt, dass Inklusion nicht ein abstraktes Schlagwort bleiben muss, sondern ganz konkret möglich ist – wenn wir bereit sind, Menschen mit ihren besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten wahrzunehmen. Theater mit Demenzkranken ist nicht nur ein Kulturprojekt, es ist auch ein Ausdruck von Würde, Respekt und Liebe.

Am Ende des Films bleibt ein Gefühl, das wir gerne weitertragen: Ja, es gibt noch Menschlichkeit.

Gegen das Vergessen:Mit Demenz auf der Bühne

 




Vergünstigter Eintritt zur Messe LEBEN UND TOD in Freiburg

Die LEBEN UND TOD ist eine besondere Plattform: Sie verbindet Fortbildung für haupt- und ehrenamtlich Engagierte, eine vielseitige Messe sowie Information und Beratung für Betroffene und Interessierte. Trotz des ernsten Themas ist die Veranstaltung stets ermutigend, lebensbejahend und von Leichtigkeit geprägt.

Der diesjährige Themenschwerpunkt steht unter dem Motto:
„Am Ende … sind wir alle gleich?“
Im Fokus stehen Diversität, Multikulturalität, Inklusion und Teilhabe. Damit richtet sich die Messe besonders auch an Menschen, die mit Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung konfrontiert sind – sei es beruflich, ehrenamtlich oder als Angehörige.

Gerade die Selbsthilfe spielt dabei eine wichtige Rolle: Viele Familien mit chronisch kranken, demenziell erkrankten oder kognitiv eingeschränkten Angehörigen müssen sich frühzeitig mit Fragen des Lebensendes auseinandersetzen. Die LEBEN UND TOD bietet einen geschützten Raum, um sich zu informieren, auszutauschen und neue Kraft zu schöpfen.

Als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg (LAG SH BW) können wir unseren Mitgliedern des SHV-BW einen reduzierten Eintrittspreis zur Messe LEBEN UND TOD anbieten:
6,- € statt 10,- € im Vorverkauf (Angebot gilt nicht an der Tageskasse).

17. + 18. Oktober 2025
Messe Freiburg
www.leben-und-tod.de

So erhalten Sie Ihr Ticket
Mitglieder, die das Angebot nutzen möchten, schreiben bitte eine E-Mail an info@shv-forum-gehirn.de und geben die gewünschte Anzahl der Tickets an. Sie erhalten anschließend einen Ticketgutschein.




Pauschbeträge ab 2025 auch schon ab GdB 20

Ab dem Steuerjahr 2025 gilt eine wichtige Änderung bei den steuerlichen Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung: Bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 können feste Pauschbeträge in Anspruch genommen werden.

Bislang lag die Grenze bei GdB 25. Für Menschen mit GdB 30 oder höher bleibt jedoch alles beim Alten – die Höhe der Pauschbeträge ist unverändert gegenüber 2024.

Was bedeutet die Neuregelung?

Menschen mit GdB 20 erhalten ab 2025 einen jährlichen Pauschbetrag von 384 €. Damit können nun auch leichtere Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Für alle anderen GdB-Stufen (ab 30) ändert sich nichts – die Beträge bleiben identisch mit den Vorjahren.

Die Pauschbeträge mindern die Steuer direkt. Das bedeutet: Sie müssen keine Belege sammeln oder Einzelnachweise führen, das Finanzamt erkennt den Pauschbetrag automatisch an.

Pauschbeträge im Vergleich (2024 / 2025)

Grad der Behinderung Pauschbetrag 2024 Pauschbetrag 2025 Änderung
20 – (keine Berücksichtigung) 384 € +384 €
30 620 € 620 € unverändert
40 860 € 860 € unverändert
50 1.140 € 1.140 € unverändert
60 1.440 € 1.440 € unverändert
70 1.780 € 1.780 € unverändert
80 2.120 € 2.120 € unverändert
90 2.460 € 2.460 € unverändert
100 2.840 € 2.840 € unverändert
Merkzeichen H / Bl / TBl oder Pflegegrad 4–5 7.400 € 7.400 € unverändert

Wer erhält den Höchstbetrag?

Unabhängig vom GdB gilt für Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) ein Pauschbetrag von 7.400 € pro Jahr. Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können diesen Höchstbetrag beanspruchen.

Fahrtkosten-Pauschalen zusätzlich möglich

  • 900 € jährlich: ab GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G

  • 4.500 € jährlich: bei Merkzeichen aG, H oder Bl

Diese Beträge kommen zusätzlich zum Grundpauschbetrag infrage.

So beantragen Sie den Pauschbetrag

Für die Steuererklärung genügt der Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid des Versorgungsamtes. Der GdB bzw. das Merkzeichen wird in der Steuererklärung angegeben – entweder online über ELSTER oder durch die Steuerberatung. Das Finanzamt berücksichtigt dann automatisch den passenden Pauschbetrag.

Falls der Pauschbetrag von der betroffenen Person nicht genutzt wird (z. B. bei Kindern oder nicht-berufstätigen Ehepartnern), kann er auf Angehörige übertragen werden.