Russisch Roulette

* und jetzt auch die Krankenkassen

Krankenkassen gefährden Versorgungssicherheit zusätzlich durch Verzögerungen und Kostensenkungen

Während die Rechtsprechung zunehmend eine umfassende Leistungsverpflichtung der Krankenkassen betont, schaffen diese durch Verzögerungen bei der Zulassung von Leistungserbringern im Bereich der außerklinischen Intensivpflege neue Unsicherheiten. Krankenkassen nehmen sich viel Zeit für die Ausarbeitung von Versorgungsstandards und nutzen die Gelegenheit, um Stundensätze zu senken, was zu Versorgungsabbrüchen und möglichen Insolvenzen von Leistungserbringern führen könnte.

„Dieses taktische Manöver der Krankenkassen gefährdet die Versorgungssicherheit unserer Betroffenen“, warnt Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg, „mir sind nun einige Fälle hier in Baden-Württemberg bekannt, die nun für die häusliche Intensivversorgung keinen Pflegedienst bekommen“.

Nach über 2,5 Jahren IPReG wird immer deutlicher, dass dieses Gesetz nicht zur Qualitätsverbesserung, sondern vielfach zum Abbruch der Versorgung und somit zu lebensbedrohlichen Lebensumständen der schwerstbetroffenen Bundesbürger führt, die nichts für sich selbst tun können. „Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. fordert daher die Aussetzung und Neuberatung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Es ist unerlässlich, dass die Neugestaltung unter Einbeziehung der Selbsthilfeverbände erfolgt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Selbsthilfe kann eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden,“ erklärt Karl-Eugen Siegel.

Betroffene sollten sich dringend absichern und rechtliche Schritte erwägen, um ihre Versorgung zu gewährleisten.

Besuchen Sie die SHV – FORUM GEHIRN Homepage für detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen.




Weg der Erinnerung

 

„Weg der Erinnerung“ beschreibt ein innovatives Projekt des SHV-Landesverbandes Baden-Württemberg, das zum 30-jährigen Jubiläum im März 2025 vorgestellt wird. Das Hauptziel des Projekts ist es, ein Bewusstsein und Empathie für die Herausforderungen von Familien zu schaffen, in denen ein Mitglied an einer Hirnverletzung leidet.

Hintergrund und Motivation

Die Motivation hinter dem Projekt liegt in den oft unsichtbaren, aber tiefgreifenden Auswirkungen, die Hirnverletzungen auf familiäre Dynamiken haben können. Hirnverletzungen stellen sowohl den betroffenen Partner als auch die übrigen Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Besonders Kinder leiden häufig unter Vernachlässigung und emotionalem Rückzug, während der gesunde Partner die Hauptpflegeperson wird und emotionale Unterstützung für die gesamte Familie bieten muss.

Projektbeschreibung

„Weg der Erinnerung“ ist ein emotionales und interaktives Spiel, das die Erfahrungen von Menschen mit Hirnverletzungen und deren Familien thematisiert. Spieler schlüpfen in die Rolle eines Hauptcharakters mit einer Hirnverletzung und treffen Entscheidungen, die den Verlauf der Geschichte beeinflussen. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für Unterstützung, Inklusion und Rehabilitation zu schaffen und einen nachhaltigen Bildungseffekt in der breiten Öffentlichkeit zu erzielen.

Zielgruppen

  • Familien mit Hirnverletzten: Insbesondere Kinder und Jugendliche, die sich direkt mit der Thematik identifizieren können.
  • Breite Öffentlichkeit: Zur Förderung eines allgemeinen Bewusstseins und besseren Verständnisses.
  • Bildungseinrichtungen: Als Plattformen für Sensibilisierung und Bildung.
  • Organisationen im Bereich Hirnverletzungen: Zur Verwendung als Bildungs- und Sensibilisierungstool.

Durchführung

Die Durchführung des Projekts umfasst:

  • Konzeption und Design: Entwicklung des Spielkonzepts und der Charaktere in Zusammenarbeit mit Experten und Betroffenen.
  • Prototypenentwicklung: Erstellung eines spielbaren Prototyps und Durchführung von Testspielen.
  • Produktion: Herstellung der finalen Spielsätze.
  • Einführung: Präsentation des Spiels während der brainWEEK 2025 in Stuttgart.

Kooperationspartner

Das Projekt arbeitet mit Selbsthilfegruppen und Organisationen im Bereich Hirnverletzungen zusammen und ruft zur Teilnahme auf. Interessierte werden eingeladen, sich durch direkte Teilnahme an der Spieleentwicklung, durch Feedback oder durch Verbreitung des Projekts zu beteiligen.

Termine

  • Einführung und Idee: 17. Juli 2024
  • Konzeption und Design: 11. September 2024
  • Spielbarer Prototyp und Testspiele: 13. November 2024
  • Spielszene: Ab März 2025 während der brainWEEK in Stuttgart



Landeszentrum Barrierefreiheit

 

Mitgliedersprechstunde „LAG im Gespräch“ am 4. Juli 2024, 19.00 Uhr Online

Mit dem Landeszentrum Barrierefreiheit

Am Donnerstag, den 04.07.2024 um 19.00 Uhr findet die nächste Mitgliedersprechstunde „LAG im Dialog“ im Online-Format statt.

Als Gast wird das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) begrüßt.

Das LZ-BARR folgt dem Auftrag, der sich aus Artikel 9 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz ergibt. Demzufolge sollen die Angebote des LZ-BARR die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern und weiter voranbringen. Dazu unterstützt das Landeszentrum Barrierefreiheit eine möglichst umfassende barrierefreie Gestaltung der Umwelt.

Schwerpunkt der Mitgliedersprechstunde wird vor allem die Schlichtungsstelle des Landeszentrum Barrierefreiheit sein.

Das Schlichtungsangebot des Landeszentrums Barrierefreiheit richtet sich an Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg. Das Schlichtungsangebot in Anspruch nehmen können auch nach Paragraf 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannte Verbände oder deren baden-württembergische Landesverbände, wenn sie durch den Sachverhalt in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind.

Anmeldungen sind bis zum 28.06.2024 unter info@lag-selbsthilfe-bw.de möglich, damit der Einwahllink zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

 

 




Neurologische Frührehabilitation (Phase B) in Bayern: Ein umfassendes Versorgungskonzept

Auszug aus dem neurologischen Phasenmodell der BAR

 

Die neurologische Frührehabilitation (Phase B) ist gesetzlich der akutstationären Versorgung zugeordnet und bildet eine entscheidende Phase im Genesungsprozess von Patienten mit schweren Nervenschädigungen. In Bayern gibt es hierfür ein etabliertes Phasenmodell. Laut Bayerischem Gesundheitsministerium existieren im Freistaat 30 Spezialeinrichtungen mit über 1.300 Betten, die alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter einem Dach vereinen. Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA), betont die Bedeutung dieser Einrichtungen.

Ein bewährtes Versorgungskonzept seit den 1980er Jahren

„Bayern hat bereits in den 1980er Jahren eine spezielle Versorgungskonzeption für Patienten mit schweren Nervenschädigungen entwickelt, zum Beispiel nach Schädel-Hirn-Traumata oder Hirnblutungen. Das Konzept vereint alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter einem Dach. Die Frührehabilitation der Phase B erfolgt häufig in Fachkliniken, die auch die weiteren Rehabilitationsphasen abdecken“, erklärt Dr. Stenger.

Vorteile eines nahtlosen Übergangs

Dr. Stenger hebt hervor, dass schwer beeinträchtigte Patienten direkt vom Krankenhaus in die Frühreha Phase B übergehen können. „Ein frühzeitiger Therapiebeginn wirkt sich nachweislich positiv auf den Heilungserfolg aus.“ In dieser Phase ist oft eine intensive medizinische Versorgung notwendig, die spezialisierte Fachkliniken bieten können.

Entlastung der Akutkrankenhäuser und kontinuierliche Versorgung

„Diese Fachkliniken entlasten die Akutkrankenhäuser schnell, indem sie betreuungsintensive Patienten übernehmen. Die Patienten profitieren von der fachspezifischen Expertise und einem nahtlosen Übergang in die weiteren Rehabilitationsphasen“, sagt Michael Strobach. „Die zeitraubende und oft frustrierende Suche nach einem Folge-Reha-Platz entfällt, ebenso wie die damit verbundene Wartezeit und der anstrengende Wechsel in eine andere Einrichtung.“

Flexibilität und Effizienz im Behandlungsverlauf

Das bayerische Phasenmodell ermöglicht es, Patienten direkt in der passenden Rehabilitationsphase zu versorgen. Dies schließt Versorgungslücken und verbessert die Heilungschancen. Dr. Stenger betont, dass die Zuteilung der Patienten in die jeweils notwendige Phase die optimale Behandlung gewährleistet.

Warnung vor Klinikschließungen

Dr. Stenger warnt jedoch vor den Folgen des aktuellen Kliniksterbens und der geplanten Krankenhausreform: „Die Zahl solcher Fachkliniken sinkt. Diese Einrichtungen sind enorm wichtig für die Versorgung der Bevölkerung und dürfen nicht verloren gehen.“




„Wenn Mama plötzlich die Worte fehlen – Familienalltag mit Aphasie“

Ratgeber für Familien und Bezugspersonen von Aphasie Betroffenen

Eine Aphasie beeinträchtigt das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben und bedeutet übersetzt „Verlust der Sprache“. Diese Störung kann das Leben der Betroffenen und ihrer Familien erheblich verändern. Um Familien und andere Bezugspersonen im nahen Umfeld von Aphasie Betroffenen mit hilfreichem Wissen und praktischen Erfahrungen zu unterstützen, haben der Bayerische Landesverband für die Rehabilitation der Aphasiker (BLRA) e. V. und der Mehr Zeit für Kinder e. V. die Publikation „Wenn Mama plötzlich die Worte fehlen – Familienalltag mit Aphasie“ herausgebracht.

Im ersten Teil des Buches wird eine Kindergeschichte erzählt, die den Alltag von Erwachsenen mit Aphasie schildert. Diese Geschichte verdeutlicht die klassischen Herausforderungen im Umgang mit dem Krankheitsbild: Was löst eine Aphasie aus? Wie sieht ein Leben mit Aphasie aus? Die Geschichte zeigt auf einfühlsame Weise, dass die Betroffenen nicht allein mit ihren Sorgen, Fragen und Ängsten sind.

Der zweite Teil des Buches richtet sich an Erwachsene. Neben grundlegenden Informationen zum Krankheitsbild Aphasie wird ein Einblick in die wichtige Arbeit von Selbsthilfegruppen sowie in die Lebenswelt betroffener Familien gegeben. Dieser Abschnitt soll das Verständnis für die Situation der Betroffenen vertiefen und praktische Tipps für den Alltag bieten.

Herausgegeben wurde das Buch von Mehr Zeit für Kinder e. V., 2023. Es umfasst 36 Seiten, ist in Hardcover gebunden und farbig illustriert. Das Buch kann kostenfrei über den Mehr Zeit für Kinder e. V. bestellt werden. Interessenten können sich telefonisch unter der Nummer 069 15 68 96-0 oder per E-Mail an info@mzfk.de melden.

Diese Publikation ist ein wertvolles Hilfsmittel für Familien und Bezugspersonen, die lernen möchten, wie sie mit der Herausforderung einer Aphasie umgehen und ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen können.




Der Bundes-Klinik-Atlas: Fehlstart für die Krankenhausreform?

 

Am 28. März 2024 trat das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) in Kraft, mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) den Bundes-Klinik-Atlas ins Leben gerufen.

Diese Online-Plattform soll umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungsumfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern liefern und damit bei der Auswahl eines Krankenhauses unterstützen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte, dass der Bundes-Klinik-Atlas Patientinnen und Patienten einen übersichtlichen Wegweiser durch den Krankenhaus-Dschungel in Deutschland bieten soll.

Doch bei genauerer Betrachtung offenbart dieses vermeintlich hilfreiche Online-Informationsangebot gravierende Mängel und erhebt ernsthafte Zweifel an der Kompetenz der Verantwortlichen. Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V., kritisiert die Plattform scharf und weist darauf hin, dass die Daten aus dem Jahr 2022 erhebliche Ungenauigkeiten aufweisen.

Eine Recherche im Bundes-Klinik-Atlas zeigt, dass im Jahr 2022 maximal 192 Wachkomapatienten behandelt wurden. Besonders auffällig ist die Klinik Schmieder in Heidelberg mit einem unterdurchschnittlichen Pflegepersonalquotienten von 56,23 Patienten pro Pflegekraft, trotz der höchsten Fallzahl von 12 Patienten. Andere Kliniken, wie das „Universitätsmedizin Rostock – Hauptstandort“, zeigen weit überdurchschnittliche Pflegepersonalquotienten.

Siegel bemängelt, dass der Bundes-Klinik-Atlas die Qualität der Kliniken nicht adäquat abbildet und die pflegerischen sowie ärztlichen Kapazitäten unzureichend darstellt. Dies verschleiert die tatsächliche Pflegequalität und die Belastung des Personals.

Der Bundes-Klinik-Atlas, der als Leuchtturmprojekt zur Transparenz und Patienteninformation gedacht war, scheint vielmehr ein weiteres Beispiel für die tiefergehenden Probleme in der deutschen Gesundheitspolitik zu sein. Statt nützliche und verlässliche Informationen und wie der Gesundheitsminister selbst proklamierte, als Grundlage für die Krankenhausreform zu liefern, manifestiert er die Zweifel an der Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen und ruft nach dringenden Reformen und personellen Konsequenzen.




Zeit zu Handeln: Der dringende Ruf nach Unterstützung für häusliche Pflege!

Zum 12. Mai – Internationaler Tag der Pflege: 

Am Internationalen Tag der Pflege stehen üblicherweise die Belange der in der Pflege Beschäftigten im Mittelpunkt. Doch in diesem Jahr richten wir den Fokus auf die oft übersehenen Helden des Alltags: pflegende Angehörige. Diese leisten unentgeltlich den Großteil der häuslichen Pflege und sehen sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Besonders dringend sind ihre Sorgen um die eigene finanzielle Situation, die dringend ernst genommen werden müssen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik reagiert und mehr Unterstützungsangebote, ausreichend Zeit zum Pflegen und verbesserte Rentenansprüche schafft.

Laut der VdK-Präsidentin Verena Bentele ist jeder fünfte pflegende Angehörige armutsgefährdet, bei pflegenden Frauen sogar jede Vierte. Sie betont, dass die Politik vier Millionen Pflegebedürftige im Stich lässt, die zu Hause von ihren Familien gepflegt werden. Die Datenlage sei eindeutig und zeige genau, wo Unterstützung notwendig ist, dennoch folgen keine konkreten Maßnahmen vonseiten der Politik.

Das SHV-FORUM GEHIRN e.V. setzt sich speziell für die Angehörigen ein, die ihre im Wachkoma lebenden Familienmitglieder zu Hause pflegen. Diese Pflegenden sind mit besonders komplexen und intensiven Pflegeaufgaben konfrontiert. Der Verband fordert daher spezielle Schulungen, verbesserte finanzielle Unterstützung und psychologische Betreuungsangebote. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern, sind flexible Arbeitszeitmodelle und eine Stärkung der Rentenansprüche unabdingbar.

„Diese Forderungen sind essenziell, um die Würde und das Wohlergehen sowohl der Pflegenden als auch der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Der Internationale Tag der Pflege sollte als Plattform dienen, um auf diese kritischen Themen aufmerksam zu machen und konkrete Lösungen einzufordern. Es ist an der Zeit, dass die  Politik diesen unersetzlichen Beitrag anerkennt und die notwendige Unterstützung bereitstellt“, so der Landesvorsitzende Karl-Eugen Siegel.




Missbrauch des Europäischen Protesttages zur Wahlpropaganda

 

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sollte ein Tag sein, an dem sich unsere Gesellschaft auf die dringend benötigte Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung konzentriert. Doch es ist enttäuschend zu sehen, wie dieser bedeutende Tag von einigen politischen Kräften und Verbänden instrumentalisiert wird, um Wahlpropaganda gegen eine bestimmte Partei zu betreiben.

Der besagte Kommentar von Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, ist ein Paradebeispiel für solch einen Missbrauch. Anstatt sich auf die Kernanliegen des Protesttages zu konzentrieren und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu fordern, nutzt Schmidt die Gelegenheit, um pauschal gegen die AfD zu wettern. Dieser Versuch, politische Differenzen über ein sensibles Thema wie Behinderung auszutragen, ist nicht nur respektlos gegenüber den Betroffenen, sondern auch höchst unpassend.

Indem Schmidt die AfD pauschal als „rechtsextrem“ bezeichnet und sie taktisch von der Wahl ausschließen will, trägt sie nicht zur sachlichen Auseinandersetzung bei. Vielmehr nutzt sie den Protesttag, um politische Stimmung gegen eine Partei zu machen. Es ist zudem beunruhigend, dass sie in diesem Kontext Vergleiche zur dunkelsten Zeit unserer Geschichte zieht. Solche Aussagen sind nicht nur übertrieben, sondern auch gefährlich, da sie die wahre Bedeutung des Nationalsozialismus relativieren.

Darüber hinaus ist es bemerkenswert, dass die Bundesregierung seit 15 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet hat und dennoch eines der Schlusslichter bei deren Umsetzung ist. Anstatt politisches Kleingeld zu wechseln, sollten Politiker und Institutionen ihre Energie darauf verwenden, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und die Inklusion voranzutreiben. Vor allem in den eigenen Reihen, sowohl bei der Regierung als auch bei der Lebenshilfe, nach dem Moto von Ulla Schmidt: „Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Stimme für die“, die die Umsetzung der UN-BRK verhindern!

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sollte nicht als Bühne für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden. Es ist wichtig, dass wir uns auf die tatsächlichen Herausforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung konzentrieren und nicht die Gelegenheit nutzen, um politische Gegner anzugreifen.

In einer pluralistischen Gesellschaft ist es wichtig, unterschiedliche Meinungen und Ansichten zu respektieren. Eine sachliche Auseinandersetzung ist dabei wesentlich produktiver als polemische Attacken. Die Lebenshilfe und andere Organisationen sollten ihre Energie darauf verwenden, echte Lösungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, anstatt den Protesttag als Werkzeug für politische Kampagnen zu nutzen. Die Politik sollte an einem solchen Tag beschämt ruhig sein und ihrer Versäumnisse den Behinderten und chronisch Kranken gegenüber gedenken und endlich positiv aktiv werden.

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verdient es, ernst genommen und nicht instrumentalisiert zu werden. Nur so können wir als Gesellschaft die Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung wirklich voranbringen.

 

Quelle des Missbrauchs: Lebenshilfe




Blindengeld: Heiße Diskussion in der Vorstandssitzung

 

Vom Blindengeld zum „Sinnesausgleichsgeld“

In der heutigen Vorstandssitzung 06.05.2024 gab es unter TOP sonstiges einen unter den Landesverbandsvertretern einen hitzigen Punkt: Blindengeld.

„Ja, in Bayern gibt das für Wachkomapatienten schon lange!“ – … – „Bei uns ist es aber abgelehnt worden, da der Nachweis auf Blindheit nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.“ – Ein anderes Vorstandsmitglied wusste, dass das Blindengeld Wachkomapatienten zugesprochen wurde, mit der Begründung einer Seelenblindheit. Was für eine grausame Beschreibung für eine Wahrnehmungseinschränkung bei einem stark sinnesbeeinträchtigten Menschen.
Es gibt hierzu tatsächlich keine bundeseinheitliche Regelung, da dies Ländersache ist.

Eine Recherche ergab jedoch, dass das Bundessozialgericht (BSG) in den letzten Jahren einige wichtige Urteile zum Blindengeld für Wachkomapatienten getroffen hat.
Eine dieser Entscheidungen wurde am 11. August 2015 gefällt, was dazu führte, dass Wachkomapatienten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Blindengeld haben. Diese Änderung wurde zum Beispiel im Freistaat Thüringen jedoch zunächst nicht umgesetzt, was zu einer Petition führte, um diese Neuregelung auch dort in Kraft zu setzen​ (Thüringer Landtag Petitionsplattform)​.

Nach diesem Urteil ist eine Differenzierung zwischen Störungen des Sehvermögens, eine Benennungsstörung oder eine allgemeine
Herabsetzung kognitiver Fähigkeiten nicht mehr relevant. Gerade
bei cerebral geschädigten Menschen kann dies vielfach medizinisch kaum nachvollzogen werden, d. h. die Ursache der Beeinträchtigung des Sehvermögens nicht genau bestimmt werden. Denn die Untersuchung visueller Wahrnehmungsleistungen setzt voraus, dass Untersuchungsfähigkeit gegeben ist; dazu gehören u. a. ausreichende Leistungen in den kognitiven Bereichen Aufmerksamkeit und Gedächtnis, ausreichende Sprachleistungen (Mitteilung u. a. über das eigene
Sehvermögen bzw. Beschreiben von optischen Reizen) oder ausreichende Handfunktionen, etwa um Reaktionstasten im Rahmen perimetrischer Untersuchungen betätigen zu können.
Das Gericht kommt zum Schluss: „Insoweit fehlt es an Erhebungs- und Untersuchungsmethoden, deren Einsatz sowohl zu medizinisch sicheren
Ergebnissen führt als auch ethisch vertretbar ist. „(1)

Daher wäre eine Umbenennung des Blindengeldes zum „Sinnesausgleichsgeld“ mehr als angebracht, unabhängig, ob es sich nun um die Augen, das Ohr oder anderer diverser Sinneseinschränkungen handelt.

Urteile als PDF:
(1) BSG, Urteil vom 11. 8. 2015 – B 9 BL 1/14 R

(2) BSG – Entscheidung vom 26.10.2004 – B 7 SF 2/03 R

Ein früherer Fall des BSG, der den Anspruch auf Blindengeld für Wachkomapatienten betraf, wurde bereits im Jahr 2004 entschieden​​. In diesem Fall ging es um die Zahlung von Blindengeld an die Rechtsnachfolger eines verstorbenen Patienten. Diese Entscheidungen des BSG zeigen, dass Wachkomapatienten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Blindengeld haben können. (2)

Wer hat eigene Erfahrungen?
Nehmen Sie gerne mit mir direkt Kontakt auf: k.e.siegel@shv-bw.de

 




Einblicke in den Medizinischen Dienst und die Ombudsperson

Zoom-Meeting der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

 

Peter Niedergesäss, Ombudsperson des MD BW

Die Zoom-Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg, am Montag, dem 15. April 2024, bot einen faszinierenden Einblick in die Arbeit des Medizinischen Dienstes (MD) sowie die Rolle der Ombudsperson, die für die Vermittlung zwischen Patienten und dem MD zuständig ist.

Hubert Seiter, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, führte die Teilnehmer durch die vielfältigen Aufgaben des Medizinischen Dienstes. Er betonte die Bedeutung von Veränderungen und zukünftigen Zielen, um eine noch patientenorientiertere und schnellere Dienstleistung zu erreichen. Mit der Einführung des MDK-ReformG wurde der Medizinische Dienst zu einem eigenständigen, unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Akteur, der unbürokratische, objektive und nachvollziehbare Entscheidungen anstrebt, insbesondere im Bereich der Pflegegradfeststellung.

Ein Höhepunkt der Sitzung war der Bericht von Peter Niedergesäss, der als Ombudsperson des Medizinischen Dienstes eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung und Kommunikation zwischen Patienten und dem MD einnimmt. Niedergesäss präsentierte eine Zusammenfassung der eingegangenen Anfragen und Anliegen bis zum Stand vom 31. Dezember 2023. Unter anderem wurden 598 Anfragen verzeichnet, die über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail und Brief eingegangen sind. Die Anfragen stammten hauptsächlich von versicherten Personen und deren Angehörigen.

Besonders interessant waren die relevanten Themen, die in den Anfragen behandelt wurden, darunter unterschiedliche Einschätzungen zwischen dem MD und Patienten, Laufzeiten von Verfahren, abgelehnte Reha-Maßnahmen und Fragen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln und Medikamenten.

Ein wichtiger Aspekt, der während des Meetings diskutiert wurde, war die geringe Anzahl von Anfragen an den Ombudsmann (ca. 600) im Vergleich zu den Gesamtanfragen (ca. 300.000) an den Medizinischen Dienst. Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-FORUM GEHIRN e.V., teilte seine persönlichen Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung mit, die erfreulicherweise schnell verlief. Im Weiteren wies Siegel darauf hin, dass erst NACH der Ablehnung seines Widerspruchs für einen notwendigen Rollstuhl mit Zuggerät auf die Ombudsperson hingewiesen wurde und er skeptisch war, ob es sich bei der Ombudsperson um eine unabhängige Person handle. „Erst mit dieser Veranstaltung bin ich mir nun sicher!“, so Siegels Resümee. Diese Erfahrung verdeutlichte nicht nur die Rolle des Ombudsmanns als Vermittler zwischen Patienten und dem MD, sondern auch, dass sich wohl so wenige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen an Niedergesäss wenden. Siegel hofft, dass alle Landesverbände in Baden-Württemberg, die in der LAG zusammengeschlossen sind, diese Information weitergeben.

Eine weitere interessante Frage, die während des Meetings aufkam, war, ob der Ombudsmann auch für Beschwerden hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen bei Rehabilitationsmaßnahmen zuständig ist, was von Seiter bejaht wurde.

Insgesamt bot das Zoom-Meeting der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg wertvolle Einblicke in die Arbeit des Medizinischen Dienstes und die Rolle des Ombudsmanns, die entscheidend für eine transparente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung sind. Die präsentierten Informationen bieten eine solide Grundlage für weiterführende Diskussionen und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswesens.

Kontaktdaten der unabhängigen Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg:

Peter Niedergesäss
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Ombudsperson
Postfach 1210
77902 Lahr/Schwarzwald

Telefon: 07821 938-1701
E-Mail: ombudsperson(at)md-bw.de

 

Weitere Informationen, bereitgestellt vom Ombudsmann

 

Hinweisblatt: Beschwerdemanagement – Ombudsperson – Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen als PDF:

Hinweisblatt_Ombudsperson