Die Illusion des Schutzes: Wie Gesetze unsere Freiheitsrechte einschränken

In einer freien Gesellschaft sind Gesetze dazu gedacht, den Bürgern Schutz und Sicherheit zu bieten. Doch immer mehr scheinen die Gesetze, die uns vor vermeintlichen Gefahren bewahren sollen, unsere Freiheitsrechte einzuschränken und uns in die Enge zu treiben. Dieser Artikel wirft einen kritischen Blick auf einige dieser Gesetze, darunter das Infektionsschutzgesetz, die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sowie das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, und deckt auf, wie sie uns in Wirklichkeit einschränken.

Trojanisches Pferd in den Gesetzestexten

Das Infektionsschutzgesetz – Schutz oder Überwachung?

Das Infektionsschutzgesetz wurde in vielen Ländern als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassen. Es sollte dazu dienen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Doch im Laufe der Zeit wurden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen, wie die Kontaktverfolgung und die massenhafte Überwachung der Bürger, wurden unter dem Vorwand des Schutzes eingeführt. Dadurch wurden wir zu gläsernen Bürgern, deren Privatsphäre immer weiter erodiert. Bis heute (Mai 2023) werden Besucher in manchen Kliniken nur mit Impfnachweis eingelassen, obwohl seit langem wissenschaftliche Nachweise bestehen, dass eine Impfung nicht vor Infektionen schützt. Vor allem medizinische Einrichtungen sollten dies wissen und entsprechend handeln. Eine Machtdemonstration?

Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa – Innovationsfeindlichkeit oder Schutz?

Die Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) in Europa, die ja auch in der medizinischen Diagnostik und Rehabilitation erfolgreich eingesetzt wird, wird oft als notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Missbrauch und Gefahren gesehen. Doch diese Regulierung könnte auch Innovationen ersticken und Europa im globalen Wettbewerb zurückfallen lassen. Die strengen Vorschriften könnten dazu führen, dass Unternehmen und Entwickler sich in andere Regionen begeben, wo weniger restriktive Gesetze gelten. Statt unsere Freiheit zu schützen, könnten die KI-Regulierungen dazu führen, dass Europa den Anschluss sowohl was die Entwicklung als auch die Anwendugen verliert und technologisch stagniert (s. Bericht: KI auch in der Rehabilitation vom 4. SEPTEMBER 2022).

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz – Fürsorge oder Entmündigung?

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sollte eigentlich die Versorgung von schwerkranken und pflegebedürftigen Menschen verbessern. Doch in der Umsetzung zeigt sich eine bedenkliche Tendenz zur Entmündigung. Patienten, die auf eine intensivpflegerische Versorgung angewiesen sind, werden oft gegen ihren Willen in Pflegeeinrichtungen untergebracht, anstatt die Wahl zu haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungsfreiheit der Betroffenen werden dadurch empfindlich eingeschränkt. Siehe dazu auch die Rubrik: IPReG auf der Seite des Bundesverbandes.

Resümee

Es ist wichtig, einen kritischen Blick auf Gesetze zu werfen, die vorgeblich unseren Schutz und unsere Sicherheit gewährleisten sollen. Oftmals stellen sich diese Gesetze als Trojanische Pferde heraus, die unsere Freiheitsrechte einschränken und uns zu bloßen Spielbällen der Regulierung und Überwachung machen. Das Infektionsschutzgesetz, das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz sowie die Regulierung der Künstlichen Intelligenz in Europa sind nur einige Beispiele dafür.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Bürgerinnen und Bürger unsere Rechte und Freiheiten schützen und uns gegen Gesetze zur Wehr setzen, die uns in eine immer stärkere Abhängigkeit von staatlicher Kontrolle und Überwachung bringen. Es sollte eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit angestrebt werden.

Wir müssen die Debatte über diese Gesetze und deren Auswirkungen auf unsere Freiheitsrechte intensivieren. Es ist wichtig, dass die Entscheidungsträger verstehen, dass wir als Bürgerinnen und Bürger nicht bereit sind, unsere Freiheit auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit zu opfern. Wir müssen sicherstellen, dass Gesetze im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stehen.

Darüber hinaus sollten alternative Lösungen und Ansätze in Betracht gezogen werden, die sowohl den Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch ihre Freiheitsrechte respektieren. Zum Beispiel könnten Technologien entwickelt werden, die die Privatsphäre wahren und gleichzeitig den Infektionsschutz gewährleisten. Bei der Regulierung der Künstlichen Intelligenz sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation und Schutz gefunden werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Und um einige Missbräuche zu verhindern, sollten keine beatmeten Bürgerinnen und Bürger ins Heim eingewiesen werden, sondern die Leistungserbringer kontrolliert und ggf. juristisch belangt werden.

Aktueller NACHTRAG:  Nicht nur Missbräuche bei den Leistungserbringern, sondern auch bei den Leistungsträgern müssen ihre juristischen Folgen nach sich ziehen. In einem offenen Brief an Karl Lauterbach wurde auf diese besorgniserregenden Trends hingewiesen, bei denen Krankenkassen Kopfgelder für die Zuweisung von Patienten zur stationären Behandlung anbieten und zusätzliche Prämien für eine erfolgreiche Entwöhnung aussetzen. Diese Praktiken können nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern auch zu Leid für die Versicherten führen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen und darauf achten, dass unsere Freiheitsrechte nicht weiter eingeschränkt werden. Denn letztendlich sind wir es, die die Konsequenzen dieser Gesetze tragen und in einer Gesellschaft leben, in der unsere Freiheit geschützt und respektiert wird. Es liegt an uns, aufzustehen und für unsere Rechte einzutreten, damit wir nicht in einer Welt der scheinbaren Sicherheit, aber tatsächlichen Einschränkung unserer Freiheiten gefangen sind.




Offener Brief an Gesundheitsminister Lauterbach: Kopfgeld für Beatmete?

Der SHV-FORUM GEHIRN e.V. (Bund) veröffentlichte heute einen offenen Brief an Gesundheitsminister Lauterbach unter der Überschrift „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

In dem offenen Brief wird an Bundesminister Professor Lauterbach appelliert, die Umsetzung des GKV-IPReG zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Ziele und Beweggründe des Gesetzes nicht durch finanzielle Fehlanreize und Missbrauch ins Gegenteil verkehrt werden. Es wird auf beunruhigende Entwicklungen hingewiesen, wie Kopfgelder für die Zuweisung zur stationären Behandlung und extra Prämien im Falle erfolgreicher Entwöhnung, die zu unnötigen Kosten und Leid für Versicherte führen können. Der Appell fordert ein hartes Durchgreifen der Exekutive und dass politisch Verantwortliche ein Interesse daran haben sollten, bei diesen Machenschaften nicht als Komplizen dazustehen.

Zum Beitrag: „Kopfgeld für beatmete schwerstbetroffene Hirnverletzte?“

 




SHV-Heidelberg bei der BUGA 23

Die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim lockt Besucher aus dem ganzen Land an. Eine Vielzahl an blühenden Pflanzen, kunstvoll angelegten Gärten und spannenden Veranstaltungen machen die BUGA zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Am 29. Juni wird auch die Selbsthilfegruppe SHV Heidelberg auf der BUGA präsent sein. Die Besucher der BUGA haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich über die Arbeit der SHV-Gruppe zu informieren und mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Ein außergewöhnliches Engagement der Gruppe war der Aufbau einer Tagesstätte für Schädelhirnverletzte in Heidelberg. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht nur eine adäquate Tagesbetreuung, sondern auch entsprechende individuelle Therapien in der Einrichtung erhalten.

Die Präsenz der Selbsthilfegruppe auf der BUGA verspricht somit einen besonderen Tag für alle Interessierten, betroffenen Hirnverletzten und deren Angehörigen zu werden.

Nähere Informationen: zur Selbsthilfegruppe unter Tel.-Nr. 06223 8014663

zum Treffpunkt SHV (Link zur Homepage )




REHAB und Selbsthilfe

Vom 15. bis 17. Juni 2023 findet in Karlsruhe die führende Messe für Rehabilitation, Therapie und Pflege, die REHAB, statt. Die Veranstaltung bietet ein breites Spektrum an Programmpunkten, die sich mit der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben und anderen relevanten Themen beschäftigen.

Der SHV-Landesverband Baden-Württemberg beteiligt sich aktiv an den Aktionen der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg auf der REHAB in Karlsruhe. Der Verband nimmt an einer Podiumsdiskussion teil, die sich mit der wirksamen Erhöhung der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im Arbeitsleben befasst. Dabei werden Chancen und Barrieren diskutiert. Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2023 von 12:30 bis 13:30 Uhr in Halle 3 statt.

Zudem wird die LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg eine Veranstaltung mit dem Titel „Was ist – und leistet Selbsthilfe?“ durchführen. Nach Kurzvorträgen führen Vertreter unterschiedlicher Selbsthilfeverbände eine „Selbsthilfegruppensitzung“ durch. Unter anderem wird Karl-Eugen Siegel vom SHV-FORUM GEHIRN LV – Baden-Württemberg als Redner und Teilnehmer der Selbsthilfegruppe auftreten. Diese Veranstaltung soll die Bedeutung und Leistungen der Selbsthilfe greifbar machen.

Die Veranstaltung findet am 17. Juni 2023 von 11:30 bis 13:30 Uhr in Halle 3 statt.

Der Bundesverband SHV-FORUM GEHIRN e.V. wird ebenfalls in Halle 2 mit zwei Programmpunkten vertreten sein. Sebastian Lemme wird einen Vortrag zum aktuellen Stand der Diskussion über die Abgrenzung der häuslichen Krankenpflege zur außerklinischen Intensivpflege im Kontext von Hirnverletzungen und Schlaganfällen halten. Dieser Vortrag findet am 15. Juni 2023 von 13:40 bis 14:00 Uhr statt.

Des Weiteren wird Sebastian Lemme an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, die sich mit den Auswirkungen der Bundesrahmenempfehlung zum GKV-IPReG auf Betroffene und Pflegedienste im Bereich Homecare & Pflege befasst. Diese Diskussion findet am 16. Juni 2023 von 12:00 bis 14:00 Uhr statt.

Das gesamte Programm der REHAB, einschließlich dieser Veranstaltungen, ist unter dem folgenden Link verfügbar: REHAB Programm

 




“Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion”

Axel Dressel

In der neuesten Folge des Podcasts „Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“ spricht die Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, mit der Präsidentin des baden-württembergischen Landtags, Muhterem Aras MdL. In dem Gespräch geht es um die Bedeutung von gesellschaftlicher Vielfalt, Akzeptanz und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Muhterem Aras betont, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und eine Haltung darstellt, die den Blick auf unsere Gesellschaft verändert. Trotzdem seien Menschen mit Behinderungen in unserem Land noch immer an vielen Stellen benachteiligt. Um auf eine inklusive Gesellschaft hinarbeiten zu können, müsse man feststellen, dass Menschen mit Behinderungen in Politik und Wirtschaft noch zu gering vertreten sind. Aras fordert dazu auf, Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, sich politisch zu engagieren, um ihre wertvolle Perspektive in politische Prozesse einzubringen.

Die Landtagspräsidentin fordert eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt sind, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Politik und der Landtag die Gesellschaft besser widerspiegeln und diverser werden. Ziel müsse es sein, im Bereich regenerative Energien in Baden-Württemberg weiter voranzukommen und eine Umwelt, Mobilität und soziale Umfeld zu schaffen, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen.

Im Gespräch mit Simone Fischer berichtet Muhterem Aras auch von ihrer Arbeit als Politikerin und Präsidentin des Landtags, über das Grundgesetz und seinen Wert. Dabei stellt sie insbesondere Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und betont die Wichtigkeit, für diese Rechte einzustehen und sich für sie stark zu machen.

Das Interviewe mit Übersetzung in Gebärdensprache sowie Untertitel steht auf YouTube zur Verfügung:

https://www.youtube.com/watch?v=9E1PYB2GXH8




Es wächst Gras über die UN-Behindertenrechtskonvention

LAG – Baden-Württemberg, Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 ist viel Zeit vergangen. Doch was hat sich seitdem getan? Dieses Thema wird in einem kurzen Video-Beitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai diskutiert. Der Clip, der auf YouTube veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und der bevorstehenden Staatenprüfung im Sommer dieses Jahres.

In dem kurzen Video-Beitrag, der vom Vorstandsmitglied Kirsten Ehrhardt präsentiert wird, gibt es nicht viel Text. Dies spiegelt jedoch genau wider, wie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland bewertet wird. Der Vorstand der LAG BW GLGL meint dazu: „Sie ist so schlecht und so schleppend, dass uns die Worte fehlen!“ Wie die Presseinformation von Gemeinsam leben – gemeinsam leben Baden-Württemberg betont, gibt es auf ihrer Website  www.lag-bw.de eine Hörfassung und eine Textfassung des Videos.

„Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin kontinuierlich und aktiv für die Rechte und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen“, bekräftigt auch der Landesvorsitzende K.E. Siegel im Hinblick auf die Aktionen mit der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg. „Denn nur in einer großen Gemeinschaft kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse und Anliegen von Behinderten und chronisch Kranken gehört und berücksichtigt werden.“




Sorgt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz für eine wirkliche Entlastung?

Steve Buissinne auf Pixabay

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußerte sich kritisch zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Sie beklagte das „Finanzgezerre“ rund um die Pflegereform und betonte, dass weder Politik, Pflegebedürftige und deren Angehörige noch beruflich Pflegende und ihre Arbeitgeber von der abgespeckten Reform profitierten.

Vogler kritisierte, dass politisch einseitige Entscheidungen getroffen und die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen ignoriert wurden. Sie mahnte an, dass die sanften Anpassungen der Pflegeversicherung nicht weit genug gingen und der finanzielle Rahmen vom Finanzministerium vorgegeben werde – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf an Leistungen und Unterstützung vor Ort.

Die Präsidentin des DPR warnte davor, dass die Zukunft der pflegerischen Versorgung und der Profession Pflege auf dem Spiel stehe und somit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt betroffen sei. Sie bezeichnete das finanzielle Pokern um die Pflegereform als würdelos und forderte mehr politische Priorität für das Thema Pflege. Vogler appellierte an den Bundeskanzler, den dringend benötigten politischen Rückhalt für die Pflegereform bereitzustellen.

 

Quelle: EU – Schwerbehinderung




Elektronische Patientenakte

Translator

 

Um die elektronische Patientenakte (ePA) bald „zum Fliegen“ kommen zu lassen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ärzte zur Befüllung dieser Akte zu verpflichten.
Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat auf der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA erklärt, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, damit diese erfolgreich implementiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Medikation in der ePA im Fokus stehen, wobei Ärzte dazu angehalten werden, die Medikationsübersicht stets aktuell zu halten. Die Einbindung dieser Daten soll weitestgehend automatisiert aus der Praxisverwaltungssoftware (PVS) erfolgen. Krankenhäuser sollen ebenfalls verpflichtet werden, Entlassbriefe in die ePA einzupflegen.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die PVS für eine automatische Befüllung der ePA weiterzuentwickeln. Bezüglich der Einführung des digitalen Rezepts, die für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, sieht Ozegowski die Ärzteschaft in der Pflicht, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Das BMG wird keine große Kampagne dazu durchführen, da es an Haushaltsmitteln fehlt. Die Verantwortung liegt daher bei den Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Kassenärztlichen Vereinigungen, um für angemessene Informationen zu sorgen. Trotzdem erwartet Ozegowski, dass die Einlösung des digitalen Rezepts durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) relativ einfach sein wird und kein großer Aufklärungsbedarf entsteht.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

 




Verbesserte Chance nach Schlaganfall!

Bei ischämischen Schlaganfällen ist eine schnelle Therapie entscheidend für bessere Erfolgsaussichten. Das 4,5-Stunden-Zeitfenster ist jedoch oft knapp. In Studien wurden Kriterien untersucht, um rekanalisierende Therapien (Thrombolyse oder endovaskuläre Therapie) auch in späteren Zeitfenstern anzuwenden. Die endovaskuläre Behandlung innerhalb eines 6-Stunden-Fensters gilt als wirksam und sicher. Dank neuer Kriterien können nun mehr Patienten von einer Thrombektomie profitieren und größere Schäden oder Behinderungen vermeiden. Durch die Wake-Up-Studie wurde das Zeitfenster für medikamentöse Thrombolyse bereits erweitert, aber die Ermittlung des Zeitfensters bleibt eine Herausforderung. Die Berücksichtigung der Kollateralversorgung im Angio-CT trägt zur individuellen Indikationsstellung bei und ist breiter verfügbar als kernspintomografische Perfusionsmessung.

Thrombektomie ist eine medizinische Behandlung, bei der ein Blutgerinnsel (Thrombus) aus einem Blutgefäß entfernt wird. Dies hilft, den normalen Blutfluss wiederherzustellen und schwerwiegende Folgen z.B. eines Schlaganfalls zu verhindern.

Perfusionsmessung ist ein Verfahren, um zu beurteilen, wie gut das Blut durch die Blutgefäße fließt und die verschiedenen Organe und Gewebe im Körper mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Dabei wird die Durchblutung in einem bestimmten Bereich gemessen, um sicherzustellen, dass der Körper richtig funktioniert und gesund ist. In der Medizin kann die Perfusionsmessung dazu beitragen, Probleme wie Durchblutungsstörungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Behandlungen einzuleiten.

Link zum Artikel auf der DGN-Seite.




UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Medien!

Was wäre es für ein Skandal, wenn die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen nur zugeschaltet würde?

Behinderte Menschen in Deutschland stellen Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 14 Jahren geltendes Recht ist. Sie bemängeln unter anderem, dass nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender untertitelt oder in Gebärdensprache angeboten werden.

Das verwundert allerdings nicht, wenn man erfährt, dass sich unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann weigert neben einem Gebärdendolmetscher seine Ansprache im SWR zu halten. Dieser musste seine „inklusive Arbeit“ in einem „exklusiven Studio“ verrichten und wurde dann live zur Ansprache des Ministerpräsidenten eingeblendet. So kann Inklusion nicht gelingen, Herr Kretschmann. Ein Landesvater soll nicht nur Vorbildfunktion haben, sondern unabhängig von Behinderungen jeglicher Art alle seine Kinder gleich annehmen und für sie sorgen. (Dass diese SWR Interna wohl kein Fake ist, demonstriert Ministerpräsident Kretschmann sogar auf der offiziellen Baden-Württemberg Landeshomepage unter dem Stichwort: „Gebärdensprache“)*

Auch werden Probleme des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen selten in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung und auch die Landesregierung sind jedoch verpflichtet, Bewusstseinsbildung durch Kampagnen und Medienarbeit voranzutreiben. Die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats (DBR), Dr. Sigrid Arnade, betont die Notwendigkeit, behinderte Menschen in verschiedenen Rollen darzustellen und einen kritischen Blick auf ihre Lebensumstände zu werfen. Sie fordert, dass sich Medienschaffende mit komplexeren Themen auseinandersetzen, wie Gewalt an behinderten Menschen, Herausforderungen bei der Assistenz und Selbstbestimmung sowie die fehlende Inklusion in Wohnheimen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen.

„Aber auch der barrierefreie Zugang zur medizinischen Versorgung muss gewährleistet werden, was im Moment durch die Anforderungen im IPReG (noch) nicht gegeben ist.“ So der Landesvorsitzende Karl-Eugen Siegel. Er zitiert eine Betroffene, die Ihren Mann zu Hause intensivmedizinisch versorgt und stellt fest, dass viele Angehörige diese Ängste teilen.

„Es gibt nicht nur erhebliche Probleme bei der Potentialerhebung, sondern auch bei den Verordnungen. Wenn bisher der Hausarzt verordnet hat und das zukünftig nicht mehr darf, jedoch auch kein Neurologe vor Ort zu finden ist, dann droht auch ein Versorgungsproblem. Unser Hausarzt ist schon überlastet und hat keine Zeit für eine „Fortbildung“, damit er weiterhin verordnen darf. Wo finde ich bzw. auch andere Betroffene einen Arzt, der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) nach §37c verordnen darf? Auch Facharzttermine für die Verordnungen sind nicht in ausreichender Anzahl verfügbar.“ So die verunsicherte pflegende Angehörige. Auch hierüber wird viel zu wenig in den Medien berichtet.

Die Barrieren sind nicht nur am Bordstein der Straßen zu finden, jedoch vielmehr in den Köpfen der Verantwortlichen.

Quellen:
Link auf die Homepage des Staatsministeriums „Gebärdensprache“ , 10.04.2023 / 17:43
Originalfoto: Pressefoto Staatsministerium / Alexander Louvet, 11.07.2022 Politische Gespräche in Brüssel