Bayern als positives Beispiel
Im Freistaat können „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ weiterhin bis zum 2. März 2025 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Diese Übergangsregelung wurde durch eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Krankenkassen des Bundeslands ermöglicht. Dazu gehören unter anderem die AOK Bayern, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft und Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Auch der BKK Landesverband Bayern unterstützt diese Regelung, betont jedoch die Eigenständigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen.
Ein sicherer Weg für Ärzte und Patienten in Bayern
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen Patienten oft auf Privatrezepte und individuelle Kulanzanfragen bei ihrer Krankenkasse angewiesen sind, bietet Bayern eine klare und sichere Lösung. Diese Regelung reduziert die Unsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Patientinnen und Patienten erheblich.
Bayern zeigt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen möglich ist, um eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz bundesweiter Herausforderungen sicherzustellen. Ärzten und Patienten bleibt so ein aufwendiger Weg über Privatrezepte und Kulanzgesuche erspart.