Von der Krankenkasse im Stich gelassen

– wenn Ablehnung lebensgefährlich wird

Der im frontal – das Magazin- in der Sendung am 27. Januar 2026 gezeigte Fall steht beispielhaft für Erfahrungen, die dem SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e. V. seit Jahren gemeldet werden. Der Beitrag zeigt, wie bei einer Frau mit AKI eine medizinisch notwendige Versorgung von der Krankenkasse abgelehnt wird, obwohl dadurch eine akute Lebensgefahr entsteht. Gleichzeitig wird deutlich, dass in solchen Situationen frühzeitig das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin Behandlungsoptionen bestehen. AKI-Experte Sebastian Lemme, kämpft mit uns gegen diese Vorgehensweisen, auf höchster bundespolitischen Ebene.

Immer wieder berichten Betroffene und Angehörige, dass medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt oder verzögert werden – selbst dann, wenn eine extreme Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens besteht. Besonders Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen und komplexen Versorgungsbedarfen geraten dadurch in eine Situation, in der nicht mehr die medizinische Einschätzung ausschlaggebend ist, sondern die Entscheidung einer Krankenkasse.

Besonders problematisch ist aus Sicht der Selbsthilfe, dass nach einer Akutversorgung nicht selten sehr früh das Thema palliative Versorgung angesprochen wird, obwohl weiterhin therapeutische Möglichkeiten bestehen. Angehörige empfinden dies als Signal, dass ihr Fall nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Behandlung, sondern primär unter Kostenaspekten betrachtet wird.

Der Beitrag macht deutlich, was viele Betroffene erleben:
Die formale Möglichkeit von Widerspruch oder Klage hilft in akuten Situationen nicht weiter – Zeitverzug hat hier existenzielle Folgen.

Der SHV Baden-Württemberg sieht in solchen Fällen dringenden politischen und strukturellen Handlungsbedarf.

Krankenkassen tragen eine besondere Verantwortung. Entscheidungen über die Kostenübernahme dürfen nicht faktisch darüber entscheiden, ob eine notwendige Behandlung stattfindet oder nicht. Wo ärztlich eine klare Indikation besteht, muss die Versorgung sichergestellt sein – schnell, transparent und nachvollziehbar.

Zugleich ist die Politik gefordert,

  • die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken,
  • Ablehnungspraktiken wirksam zu kontrollieren
  • das IPReG endlich zum Wohl der schwerst-betroffenen Bürger zu ändern
  • und sicherzustellen, dass wirtschaftliche Erwägungen nicht über medizinische Notwendigkeit gestellt werden.

Niemand darf das Gefühl haben, in einer lebensbedrohlichen Situation aufgegeben zu werden –
nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus Kostenerwägungen.

Der SHV-BW wird sich weiterhin dafür einsetzen, solche Fälle öffentlich zu machen, Betroffene zu unterstützen und auf strukturelle Missstände hinzuweisen.

Angehörige, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sind ausdrücklich eingeladen, sich bei mir, Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV-BW zu melden: k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

 

Einen ausführlichen Beitrag von mir finden Sie auf der SHV-Bund Homepage.
Den frontal – Beitrag in der ZDF-Mediathek:

https://www.zdf.de/video/magazine/frontal-das-magazin-100/frontal-vom-27-januar-2026-100