Brand aktuell: Landesaktionplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projektleiter Hannes Schuster erläutert den Diskussionsstand der einzelnen Arbeitsgruppen bei der „Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“

Am Samstag, 19. November 2022 fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart, der von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg initiierten Fachtag: „Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“ statt.

Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Baden-Württemberg begrüße zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Tagung und führte kurz in die Thematik ein. Der erste Landesaktionsplan in Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2015 im Landtag verabschiedet. „Dieser Aktionsplan, der ca. 300 Seiten umfasst“, so Kehl-Maurer „hat schon einige Punkte, die wir mit einem grünen Haken versehen können, doch ein Großteil ist noch nicht umgesetzt.“ Eine Revision bzw. eine Weiterentwicklung dieses ersten Aktionsplanes begann in diesem Jahr und soll kommendes Jahr zur Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden können.
Einige der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe sind in den 5 Arbeitsgruppen, die an der Erstellung des Aktionsplanes arbeiten, engagiert und bringen ihre Expertise, Ihre erworbenen Erfahrungen im Bereich der jeweiligen Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

Die 5 Schwerpunktthemen/Arbeitsgruppen sind:
– Bildung und Kultur
– Wohnen und Arbeiten
– Gesundheit
– Mobilität
– Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment

„Wir sind ja noch ganz jung bei der LAG Selbsthilfe dabei! Und ich gestehe, ich hatte vorher noch nichts von diesem Relaunch des Landesaktionsplanes gehört!“ sagte Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN e.V., „Daher bin ich mehr als dankbar und gleichzeitig begeistert, dass die LAG Selbsthilfe hier, auch durch die Vielzahl unterschiedlicher Betroffener, ein unglaublich breites Erfahrungspotential in diesen extrem wichtigen Prozess einbringt.“
Siegel konnte sich, nach dem Hannes Schuster, Projektleiter und Koordinator der Allianz für Beteiligung, eine thematische Einführung gab, die Arbeitsgruppen vorstellte und den aktuellen Stand der Diskussion erläuterte, aktiv in die danach gut organisierten Workshops einbringen.

Nachdem nun die Arbeitsgruppen bereits mehrfach getagt, ihre Forderungen, z.T. bereits auch mit Vertretern der einzelnen, für diese Themen zuständigen Ministerien diskutiert haben, können die Ergebnisse auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ab Ende November eingesehen werden.

Und ganz wichtig!

Jeder einzelne kann, nachdem er sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, diesen vorläufigen Landesaktionsplan kommentieren und weitere Anregungen zu den einzelnen Themen einbringen. Siegels Hoffnung: „Da dieser Aktionsplan wohl für 10 Jahre festgeschrieben wird, gilt es JETZT, die Chance für alle Betroffenen zu ergreifen, um ihre Zukunft aktiv mitzugestalten! Ich hoffe, dass dies viele unserer Mitglieder erkennen und für sich aktiv werden.“

Es eilt!

Diese Möglichkeit des einzelnen Betroffenen soll, so Projektverantwortliche Hannes Schuster allerdings nur bis zum 6. Januar 2023 offen stehen. Siegel intervenierte, denn immer wieder erlebt er, dass Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder wie jetzt hier direkte Beteiligung der Betroffenen unter unverhältnismäßigem Zeitdruck ablaufen. „Was wird in den Ministerien im Dezember, mit Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr bis Heilig Dreikönig viel gearbeitet?“ so die Frage von Siegel an den Koordinator. „Aber von den Ehrenamtlichen und Betroffenen wird dies wieder verlangt! Ein Kompromiss bis Ende Januar wäre hier doch sinnvoll, schon deshalb, damit die Beteiligung an diesem Mitgestaltungsprozess entsprechend groß sein kann.“

Wir werden es sehen, wie groß das Verständnis auch für diese Belange der Behinderten und chronisch Kranken ist. Aber um so größer ist natürlich der Druck auf die Verbände UND auf jedes einzelne Mitglied unserer Verbände, die sich unbedingt im Beteiligungsportal Baden-Württemberg anmelden und ihre Belange dort formulieren sollten.

„Sobald wir bestätigt bekommen, dass der Landesaktionsplan auf dem Beteiligungsportal eingestellt ist und wie genau die Anmeldung erfolgen muss, werden wir unsere Mitglieder informieren und auch erläutern, wie sie ihre Belange einbringen können.“ resümiert Siegel über diesen gelungenen Fachtag der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

 


Fragen vorab klärt unsere Geschäftsstelle oder auch direkt unser Vorsitzender:
Geschäftsstelle Tel.:    07321 – 53 06 856
K.E. Siegel Tel.:           0176 23 24 25 35




Maskenpflicht im heimischen Wohnzimmer?

Endlich reagiert die Landesregierung auf unsägliche Maßnahmen in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege.

Man spricht neuerdings in The Länd von: „Social care distancing!“

Die Anfrage an unseren Verband durch eine pflegende Angehörige, ob die Maskenpflicht tatsächlich auch für sie in der ambulanten häuslichen Versorgung gelte, machte mich erst auf die neue Verordnung im Infektionsschutzgesetz (§ 28b IfSG) aufmerksam. – Eine solch verrückte und irreale Situation konnte es doch, wenigstens nach meiner Auffassung, nicht wirklich geben. Der Gesetzestext gibt m.E. nicht her, dass die Bewohner und somit auch die Betroffenen in der häuslichen Versorgung, weder in den privaten noch in den gemeinschaftlichen Räumen, also auch im „Wohnzimmer“ dieser umstrittenen Maskenpflicht unterliegen.
In „Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, …, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen; … ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen oder in der eigenen Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person“ (§28b IfSG) müssen die Personen, die in diese Einrichtungen gehen oder arbeiten, eine Atemschutzmaske tragen und ggf. auch einen negativen Test vorweisen.
Wenn Betreiber von Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste eine Maskenpflicht für die Bewohner daraus machen, so ist dies nach meiner Meinung nicht durch § 28b IfSG abgedeckt, allerhöchstens durch ein noch restriktiveres Hausrecht.

Um Rechtssicherheit bemüht, haben wir vom SHV Landesverband Baden-Württemberg, über den Bürgerreferenten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg eine entsprechende Anfrage an Minister Manfred Lucha gestellt.
Die Antwort steht zwar noch aus, doch die Presse berichtet, dass unser Gesundheitsminister Manfred Lucha einer von vier Landesminister ist, der sich gegen diese Regelung aussprach. Laut SWR sagte der Minister: „Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden“ und kommt zu folgender Gesetzesinterpretation: „Aktuell muss die Maske von den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in ihren eigenen Zimmern abgenommen werden“. (SWR)
Vielleicht schafft es ja der Minister mit seinen Landeskollegen dieses unsägliche Gesetz zu korrigieren oder wenigstens das Gesetz entsprechend auszulegen.
Aber warten wir die Antwort des Ministers ab. Vielleicht kommt diese ja noch vor Ablauf des Gesetzes im April 2023.

Eine sehr übersichtliche Auflistung der im Land geltenden Corona-Maskenregeln findet sich auf den Seiten des Ministeriums.




Handicaps REAL simuliert!

Präsentierten den LV-BW in der Museumsnacht: Ursula Göttfert (Geschäftsstelle), Karl-Eugen Siegel (Vorsitzender), Ingrid Pramberger (ceres Stuttgart)

Wir vom Landesverband Baden-Württemberg nutzten die Gelegenheit der Museumsnacht in Heidenheim. Durch das Thema: „Sind Illusionen „gelogen wie gedruckt“ oder digital „gefacked“?“ konnten wir im Mitmachmuseum Welt der Sinne, mit einem Teil unserer brain i cap Ausstellung auf einige unserer Wahrnehmungsprobleme aufmerksam machen.

Natürlich sind alle Irritationen nur „Krücken“, um einen nicht Hirnverletzten in etwa einige der Handicaps erleben oder spüren zu lassen. Eine vorübergehende Behinderung, deren Ende man sogar selbst bestimmen kann, hat natürlich wenig mit einer jahrelangen oder gar lebenslangen Beeinträchtigung zu tun. Doch auf diese Art und Weise, oft sogar mit viel Lachen wird den Besuchern doch am eigenen Leib die Tragik und Tragweite dieser entsprechenden Einschränkungen oder gar Fehlleistungen des eigenen Gehirns bewusst.
„Viele optischen Täuschungen, wie wir sie hier im Museum auch erleben können“, so Siegel, „sind nur positiv ausgedrückt Hirnleistungsstörungen, die doch niemand haben möchte.“

„Es war auf alle Fälle eine anstrengende, doch auch erfolgreiche Arbeitsnacht“, so resümierte Ursula Göttfert. „So viele Besucher hatte ich noch nie auf unserer Geschäftsstelle!“ – Also, wer ein Anliegen hat, Informationen über Hirnverletzungen oder unseren Verband möchte, scheuen Sie nicht, am Bahnhofplat 6 in Heidenheim an der Brenz vorbeizuschauen.
Natürlich können Sie Frau Göttfert auch telefonisch oder per Mail erreichen. – Machen Sie das!

Filmbeitrag: „Handicaps real simuliert“ des SHV – Baden-Württembergs zur Museumsnacht in Heidenheim




KI auch in der Rehabilitation

AV-Brillen nun auch im therapeutischen Einsatz für hirnverletzte Menschen

Kognitive Einschränkungen sind häufig nach einer Schädel-Hirn-Verletzung zu beobachten und können erhebliche Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen haben.
Ein neuer Therapieansatz, der die Rehabilitation unterstützen und voranbringen soll, ist der Einsatz einer AV-Brille. Mit ihr können verschiedene Situationen simuliert und eingeübt werden und Therapeuten können die Behandlung beobachten und begleiten.
Einen interessanten Bericht über einen kurzen Selbstversuch am Stand auf der REHAB in Karlsruhe können Sie in der neuesten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „dialog“ lesen.
Herr Specht, der ein solches Hilfsmittel entwickelt hat und vertreibt, ist

am Montag, dem 19. September 2022 ab 17.00 Uhr

im Treffpunkt SHV,

Kranichweg 84

Heidelberg-Pfaffengrund

unser Gast.

Er wird einleitend über kognitive Einschränkungen, deren Ursachen,
Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten sprechen und im Anschluss den Einsatz der
AV-Brille demonstrieren.

Dazu möchten wir Sie gerne einladen.

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Melden Sie Ihre Teilnahme bitte an unter Tel. 06223 8014663 oder per Mail an Shghd@gmx.de




Umfrage: Warteliste Rehaphase B

Umfrage

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Umfrage: Warteliste Rehaphase B

Sehr geehrte Damen und Herren aus den angeschriebenen Kliniken in Baden-Württemberg

Seit Anfang des Jahres haben wir vermehrt viele Anfragen nach Rehaeinrichtungen in unserem Bundesland erhalten. Meist waren es Anfragen für die neurologische Frührehabilitation.

Alle Anfragen hatten den einen Grund, dass Angehörige für ihre schwerst betroffenen Hirnverletzten zeitnah keine Frührehabilitationseinrichtung in Baden-Württemberg gefunden hatten. Dabei wurden Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen genannt.

Leider half dabei auch der Verweis auf unseren neuroINDEX, mit den Kontaktdaten aller neurologischer Rehaeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern wenig. Ich vermute, dass Sie als Rehaeinrichtung u.a. durch den Pflegenotstand möglicherweise nicht alle Betten belegen können, oder aber, dass tatsächlich Betten in der Frührehabilitation in unserem Land fehlen.

Ich kann das natürlich von außen nicht beurteilen, daher bitte ich Sie um Ihre Mithilfe und um Beantwortung weniger Fragen in dieser Umfrage.

Um diese Umfrage durchführen zu können, benötigen wir maximal 8 kurze Antworten. Um diese Ihre Antworten zu speichern, benötigen wir jedoch Ihre Zustimmung.

Diese Daten sind ausschließlich für die obige Fragestellung gedacht. Personenbezogene Daten (Name, Tel. und E-Mail) sind optional, allein ein Cookie wird gesetzt. Alle eingegebenen Daten werden auch am Ende der Umfrage, spätestens am 15. August 2022, wieder gelöscht.

Wenn Sie der Vorgehensweise zustimmen, gelangen Sie zur Umfrage, wenn nicht, leiten wir Sie auf unsere Startseite weiter.

Der Umfrage zustimmen

Die Umfrage ablehnen und zurück auf die Startseite

Besten Dank für Ihre Unterstützung

Karl-Eugen Siegel




Umfrage 1: Rechtsschutzversicherung

Umfrage

Danke, dass Sie sich an der Umfrage beteiligen.

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Umfrage 1: Rechtsschutzversicherung

Umfrage

Liebe Mitglieder,

Wie im dialog juli 2022 angekündigt, möchten wir abklären, was uns als Verband eine Sozialrechtsschutzversicherung, die jedes Mitglied umfasst, kostet.

Grundlage eines Angebots ist u.a.:

  • Anzahl der voraussichtlichen Klagen pro Jahr

Da wir dies überhaupt nicht abschätzen können, eben diese kleine Umfrage.

Um diese Umfrage durchführen zu können, benötigen wir drei kurze Ja/Nein – Antworten. Um diese Ihre Antworten zu speichern, benötigen wir jedoch Ihre Zustimmung.

Diese Daten sind insoweit anonym, da keine personenbezogenen Daten erhoben werden, allein ein Cookie wird gesetzt. Alle eingegebenen Daten werden auch am 15. August 2022 wieder gelöscht.

Wenn Sie dem zustimmen, gelangen Sie zur Umfrage, wenn nicht, leiten wir Sie auf unsere Startseite weiter.

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Die Umfrage ablehnen und zurück auf die Startseite




REHAB ein voller Erfolg!

REHAB Messe Karlsruhe

Der erste öffentliche Auftritt des SHV Landesverbandes Baden-Württemberg war am Donnerstag dem 23. Juni 2022 auf der 21. europäischen Fachmesse REHAB in Karlsruhe.

Gleich zu Beginn natürlich wie immer die Eröffnung.
Auch wenn es einer europäischen Fachmesse für Rehabilitation würdig gewesen wäre , war unser Ministerpräsident Kretschmann leider nicht zugegen. Auch der politische „Gesundheitsexperte“ unser Gesundheitsminister Lucha glänzte durch Abwesenheit. Nicht einmal als Schirmherr wollten die beiden fungieren. Schade ! – da hilft es auch nicht, dass der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel das politische Wortspiel: „Inklusion braucht eine funktionierende Demokratie und Demokratie braucht Inklusion!“ in seine Eröffnungsrede einfließen ließ.
In einer funktionierenden Demokratie hätte, so meine Auffassung, der Patientenbeauftragte ein Vetorecht bei der Gesetzgebung und nicht nur eine Repräsentationsfunktion.
Ja, es tut gut, wenn Simone Fischer, die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Probleme als Kleinwüchsige schildert, das erzeugt bei uns Angehörigen und auch bei Betroffenen Solidarität. Ich habe Simone Fischer als kompetente und engagierte Frau in der Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe kennengelernt. Natürlich hat sie aus eigener Erfahrung auch viel Verständnis für die Belange der Behinderten.
Doch warum Beauftragte der Ländesregierung? Für uns auf der rauen Alb hat das ein „Schmäckle“! Ja, sie soll sowohl eine Beschwerdestelle als auch eine Art Qualitätskontrolle für die Landesregierung darstellen. Aber auch sie hat kein Vetorecht auf Landesebene, was die Belange von behinderten Menschen betrifft.

Doch auch sie braucht unsere Unterstützung, in dem wir ihr die Probleme in unserem Land schildern und sie in unsere Aktionen einbinden (s.dazu auch den Bericht zur Mitgliederversammlung der LAG Selbsthilfe).

Für uns als SHV-Landesverband Baden-Württemberg war die REHAB ein voller Erfolg. Gleich vorweg, wir werden nächstes Jahr auch wieder dabei sein!
Denn wo gibt es eine bessere Gelegenheit, unsere Mitglieder direkt und ganz persönlich zu sprechen, wichtige Informationen über Hilfsmittel und Angebote zu bekommen und gleichzeitig aber auch der Politik zu zeigen, dass die vierte Säule im Gesundheitswesen mehr als aktiv ist.
Knapp 20 Mitstreiter der Selbsthilfe auf Landesebene waren unter dem Dach der LAG Selbsthilfe auf der REHAB vertreten.

Auch der Austausch zwischen uns Landesverbänden ist immens wichtig und gehört zur Arbeit an der Basis dazu. Die intensiven Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen zeigten ganz deutlich, dass es auch in unserem Bundesland noch gewaltige Probleme hinsichtlich der Inklusion gibt.
Aber in all der Diskussion um die Inklusion darf natürlich auch der Mangel an Rehabilitation nicht vernachlässigt werden. Denn Rehabilitation ist nach unserer Auffassung die Grundlage einer guten Inklusion.

Auf dem Marktplatz Gehirn, Sebastian Lemme bei seinem Vortrag über die Probleme des „neuen“ GKV IPReG.

Ein ganz herzlicher Dank an alle, die an unserem Stand vorbeigekommen sind und uns Kritik und Anregungen gegeben haben. Aber auch unserem Bundesverband, der auf die Belange der häuslichen Versorgung ganz deutlich auf dem Marktplatz Gehirn hingewiesen hat (s. Beitrag bei shv-forum-gehirn.de).

Ich freue mich jetzt schon auf das nächste Jahr, denn wir werden sicherlich von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg ein eigenes Forum der Selbsthilfe, natürlich auch mit einigen Beiträgen von uns, aufbauen.

Wir als Selbsthilfe müssen Flagge zeigen und deutliche Akzente auch in der Öffentlichkeit setzen, um mehr Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger zu bekommen.
Meinen Herzenswunsch und meinen Aufruf kann ich da nicht oft genug wiederholen:

_______________________________________________________________________________

Ein ausführlicher Bericht sowohl aus Sicht des Landesverbandes als auch über den Vortrag von Sebastian Lemme, meinem Vorstandskollegen, wird in unserer Mitgliederzeitschrift dialog 2/2022 erscheinen.

Ein weiterer Grund, Mitglied in unserer Schicksalsgemeinschaft zu werden.

Karl-Eugen Siegel




Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Pflegenotstand



Nicht verwechseln mit der Landeskampagne „The Länd“, diese hier hat nur drei iStock Credits gekostet.

Selbsthilfe bedeutet, eigene Erfahrungen mit anderen zu teilen. Gemeinschaftliche Probleme anzugehen, um vorhandene Probleme für sich und andere zukünftig zu verbessern.

Theoretisch sind oft viele Alternativen möglich und auch manche Konsequenzen einfach durchzuführen. Doch in der Praxis, in der eigenen Betroffenheit merkt man dann, dass diese durchaus existenzbedrohend, lebensbedrohlich sind.

Bis 2020 gab es für mich keine Zweifel, dass ich in einem demokratischen Rechtsstaat, der mir ein freies, selbstbestimmtes Leben garantiert, lebe. Auch die wirren und widersprüchlichen Maßnahmen bis Mitte 2020 waren für mich noch kein Grund daran zu zweifeln. Wir alle, auch die Regierenden, hatten es noch nie mit einer entsprechenden „Pandemie“ zu tun. Alle damals aufkommenden Zweifel hatte ich als Verschwörungstheorien abgetan.

Selbst die massiven Einschüchterungen einiger Volksvertreter hinsichtlich einer Impfung änderte nichts an dieser Meinung, da ja dann auch die allgemeine Impfpflicht vom Parlament letztlich abgelehnt wurde. Doch die einrichtungsbezogene Impfpflicht lässt mich, mehr als alles andere, daran zweifeln, dass die Regierung alles daran setzt, diese unsere Grundrechte zu verteidigen. Im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen mag die Argumentation, dass dadurch die vulnerablen Patienten geschützt werden sollen, anfänglich durch die Unkenntnis einer fast gleichermaßen stattfindenden Übertragungsrate von geimpften und ungeimpften Personen, vertretbar gewesen sein. Doch angesichts anderer, in der allgemeinen Berichterstattung untergegangenen Impfpflichten z.B. für Soldaten, wird m.E. deutlich, dass das nur ein vorgeschobenes Argument ist.

Ein Mitglied meiner Familie, im Pflegebereich der neurologischen Frührehabilitation tätig und täglich getestet, wurde Ende letzten Jahres vor die Alternative gestellt, sich impfen zu lassen oder unentgeltlich beurlaubt zu werden. Ein heftiger Schlag ins Gesicht einer Pflegekraft, die sich Tag für Tag, trotz aller Maßnahmen für ihre Patienten eingesetzt hatte. Sie war dabei nicht allein in ihrer Reha-Einrichtung. Unentgeltlich beurlaubt heißt in diesem Fall kein Einkommen und bei einer eigenen Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt, so die damalige einhellige Rechtsauffassung. Diese, staatlich angeordnete Drohkulisse der Reha-Einrichtung bewirkte (Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte es ja genau so an: Durch die Impfpflicht schaffen wir es, dass sich letztendlich alle freiwillig impfen lassen), dass sich die Pflegekraft gegen ihren Willen impfen ließ. Eine meines Erachtens unrühmliche Niederlage eines freiheitlichen Rechtsstaates und unwürdig unseren Vätern des Grundgesetzes gegenüber. Denn dieser existenzielle Druck ist absolut nicht mit der in §1 unserer Verfassung, dem Schutz der Menschenwürde, vereinbar.
Zwei Wochen nach der zweiten Impfung erkrankte sie, Gott sei Dank, nur an COVID und nicht an einer anderen Impfnebenwirkung.

Bereits letztes Jahr forderte unser Bundesverband, da die Impfung keinen, bzw. wenigstens nicht längerfristigen Übertragungsschutz gewährleistet, für alle, die mit unseren schwerst hirnverletzten Betroffenen Umgang haben, eine 1G – Regelung. Die Betroffenen können ausschließlich durch aktuelle Tests geschützt werden, denn der Status einer Impfung sagt absolut nichts über den momentanen Gesundheitszustand des Geimpften aus.

Daher ist aus meiner Sicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht nur unwirksam und unverhältnismäßig, sondern muss, um sowohl die Würde der Pflegekräfte wieder herzustellen (was dadurch ja nur symbolischen Charakter hat, denn die Zwangsimpfungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden), als auch den Pflegenotstand (z.B. Wartezeiten für einen Rehaplatz derzeit in BW von 8 Wochen) nicht dadurch weiter zu beflügeln, aufgehoben werden.

Denn auch der viel beschworenen Überlastung unseres Gesundheitswesens kann durch diese Zwangsmaßnahmen nicht begegnet werden, sondern wird immer wahrscheinlicher. Wenn die Politik diesen Kollaps vermeiden will, dann durch Hilfen und Unterstützungen in diesem Bereich und nicht durch Maßnahmen, die das Personal noch reduziert.

Wir brauchen nicht nur mehr Bettenkapazitäten in der neurologischen Rehabilitation, sondern vor allem qualifiziertes, motiviertes und muttersprachliches Pflegepersonal. Dies kann nicht durch staatliche Zwangsmaßnahmen und Ausgrenzung erreicht werden; sicherlich auch nicht allein durch einen monetären Anreiz, denn die in den Pflegeberufen Tätigen zeichnen sich in hohem Maß durch breite und große Sozialkompetenz aus. Diese Pflegekräfte verlangen nach gesellschaftlicher und staatlicher Anerkennung und diese Menschen lassen sich zu Recht nicht zu Objekten, zu willenlosen Spielfiguren der Politik degradieren.

Ich möchte, selbst mittlerweile zu der alters- und krankheitsbedingten Gruppe der vulnerablen Menschen zählend, nicht, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger wegen diesem, meinem Status zu einem willenlosen Objekt degradiert werden und ihre Menschenwürde durch eine erzwungene Impfung verlieren.
Die Menschenwürde ist das höchste Gut zwischen uns Menschen und ist „unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art.1, Grundgesetz Deutschland, gilt auch in Baden-Württemberg)

Fazit:

Unser Gesundheitssystem kollabiert nicht wegen COVID, sondern deswegen, weil es an Pflegekräften fehlt. Dieser Beruf muss attraktiver, d.h. vor allem wertgeschätzter werden. Werbung für diesen Beruf inklusive qualifizierte Umschulungsangebote wären in diesem Bereich sicherlich gesellschaftlich viel wichtiger, als die Kampagne für „The Länd!“ Vielleicht lässt sich ja dieser Werbespruch wie folgt ergänzen: „The Länd needs YOU – the Krankensister!“

Karl-Eugen Siegel
Vorsitzender
Landesverband Baden-Württemberg