Inklusives Wohnen in Bayern stärken

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Verein WOHN:SINN verkündeten am 18. November 2022 das gemeinsame Projekt „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“

Inklusives Wohnen – also Menschen mit UND ohne Behinderung leben in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften – ist laut Holger Kiesel, dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die es in Bayern noch besser zu verwirklichen und zu stärken gilt. Aus diesem Grund gibt es nun das gemeinsame Projekt mit dem Verein WOHN:SINN und der Aktion Mensch „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“. Vorrangiges Ziel ist es, ein stabiles Netzwerk aufzubauen und in sechs Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger zu erarbeiten.
„Inklusives Wohnen ist für mich eine besondere Herzensangelegenheit. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir von den Erfahrungen der inklusiven Wohnprojekte in Bayern einiges lernen können und müssen. Gute und praktikable Lösungen müssen gefunden werden, um inklusives Wohnen als wirkliche Alternative vor allem zum stationären Wohnen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Mehr gezielte Beratung und ein tragfähiges Netzwerk sind für mich ganz wichtig, damit sich flächendeckend viele tolle Wohnprojekte entwickeln und entfalten können.“ so Holger Kiesel.
„Vorreiter wie der Münchner Verein Gemeinsam Leben Lernen oder die Genossenschaft WIR Wohnen Inklusiv Regensburg zeigen teilweise schon seit über 30 Jahren, wie ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung funktionieren kann. Gemeinsam wollen wir nun das inklusive Wohnen in Bayern aus der Nische heben und in die Breite tragen.
Dafür wollen wir die richtigen Stellschrauben in Behindertenhilfe und Wohnungswesen finden und an ihnen drehen. Selbstbestimmtes Wohnen ist ein Menschenrecht und darf nicht an langen Wartelisten oder örtlichen Bedingungen scheitern.“, so Tobias Polsfuß, Geschäftsführer des Vereins WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen.

Zum Hintergrund: Inklusives Wohnen ist seit Jahren eine zentrale Forderung der Menschen mit Behinderung. Bayernweit herrscht ein großer Mangel an bezahlbaren, rollstuhlgerechten (R-Wohnungen) und barrierefreien
Wohnungen. Insbesondere fehlt es an inklusivem, u.a. familienfreundlichem, Wohnraum, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam wohnen. Holger Kiesel hat bereits zu Beginn seiner Amtszeit 2019 inklusives Wohnen zu einem seiner Kernthemen gemacht. Mehr Informationen finden Sie auf www.wohnsinn.org/bayern und https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de/aktivitaeten/projekte/.




Baden-Württemberg erprobt Ehrenamtskarte an vier Modellstandorten

Stuttgart, 16.11.2022

Ab dem kommenden Frühjahr erprobt Baden-Württemberg in Freiburg, Ulm, dem Landkreis Calw und dem Ostalbkreis eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches bürgerschaftliches Engagement sein.

„Baden-Württemberg erprobt vom Frühling 2023 an eine Ehrenamtskarte. Die Karte soll ein Zeichen der Anerkennung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement sein“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, am heutigen Mittwoch (16. November) in Stuttgart.

Geste der Wertschätzung an ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger
Die Ehrenamtskarte soll Bürgerinnen und Bürgern als Geste der Wertschätzung schöne Stunden in der Freizeit ermöglichen – etwa durch reduzierten Eintritt insbesondere in kulturellen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit solle in Kooperationsvereinbarungen münden, die im März kommenden Jahres unterschrieben werden sollen, erklärte der Minister. Auf Basis dieser Vereinbarungen könnten die Modellregionen dann für ein Jahr vom Land finanzierte Personalstellen besetzen, um die Ehrenamtskarte vor Ort zu testen.

„Wir wollen herausfinden, wie die Ehrenamtskarte möglichst sinnvoll und pragmatisch verwaltet und vergeben werden kann. Wir möchten also Erfahrungen sammeln, die für eine Einführung nützlich sein können“, so der Minister. „Sobald die Stellen besetzt sind, kann vor Ort die Arbeit aufgenommen werden. Dazu zählt es unter anderem, Einrichtungen zu gewinnen, die bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigten Eintritten gewähren.“

Der Städtetag und die kommunalen Landesverbände unterstützen das Vorhaben

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, betonte: „Ehrenamtliches Engagement von Menschen für andere ist sehr wichtig. Es hilft dem Einzelnen und fördert den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Würdigung dieses Engagements mit einer landesweiten Ehrenamtskarte ist eine gute Idee von Minister Manne Lucha.“

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg




Brand aktuell: Landesaktionplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projektleiter Hannes Schuster erläutert den Diskussionsstand der einzelnen Arbeitsgruppen bei der „Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“

Am Samstag, 19. November 2022 fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart, der von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg initiierten Fachtag: „Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“ statt.

Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Baden-Württemberg begrüße zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Tagung und führte kurz in die Thematik ein. Der erste Landesaktionsplan in Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2015 im Landtag verabschiedet. „Dieser Aktionsplan, der ca. 300 Seiten umfasst“, so Kehl-Maurer „hat schon einige Punkte, die wir mit einem grünen Haken versehen können, doch ein Großteil ist noch nicht umgesetzt.“ Eine Revision bzw. eine Weiterentwicklung dieses ersten Aktionsplanes begann in diesem Jahr und soll kommendes Jahr zur Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden können.
Einige der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe sind in den 5 Arbeitsgruppen, die an der Erstellung des Aktionsplanes arbeiten, engagiert und bringen ihre Expertise, Ihre erworbenen Erfahrungen im Bereich der jeweiligen Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

Die 5 Schwerpunktthemen/Arbeitsgruppen sind:
– Bildung und Kultur
– Wohnen und Arbeiten
– Gesundheit
– Mobilität
– Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment

„Wir sind ja noch ganz jung bei der LAG Selbsthilfe dabei! Und ich gestehe, ich hatte vorher noch nichts von diesem Relaunch des Landesaktionsplanes gehört!“ sagte Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN e.V., „Daher bin ich mehr als dankbar und gleichzeitig begeistert, dass die LAG Selbsthilfe hier, auch durch die Vielzahl unterschiedlicher Betroffener, ein unglaublich breites Erfahrungspotential in diesen extrem wichtigen Prozess einbringt.“
Siegel konnte sich, nach dem Hannes Schuster, Projektleiter und Koordinator der Allianz für Beteiligung, eine thematische Einführung gab, die Arbeitsgruppen vorstellte und den aktuellen Stand der Diskussion erläuterte, aktiv in die danach gut organisierten Workshops einbringen.

Nachdem nun die Arbeitsgruppen bereits mehrfach getagt, ihre Forderungen, z.T. bereits auch mit Vertretern der einzelnen, für diese Themen zuständigen Ministerien diskutiert haben, können die Ergebnisse auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ab Ende November eingesehen werden.

Und ganz wichtig!

Jeder einzelne kann, nachdem er sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, diesen vorläufigen Landesaktionsplan kommentieren und weitere Anregungen zu den einzelnen Themen einbringen. Siegels Hoffnung: „Da dieser Aktionsplan wohl für 10 Jahre festgeschrieben wird, gilt es JETZT, die Chance für alle Betroffenen zu ergreifen, um ihre Zukunft aktiv mitzugestalten! Ich hoffe, dass dies viele unserer Mitglieder erkennen und für sich aktiv werden.“

Es eilt!

Diese Möglichkeit des einzelnen Betroffenen soll, so Projektverantwortliche Hannes Schuster allerdings nur bis zum 6. Januar 2023 offen stehen. Siegel intervenierte, denn immer wieder erlebt er, dass Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder wie jetzt hier direkte Beteiligung der Betroffenen unter unverhältnismäßigem Zeitdruck ablaufen. „Was wird in den Ministerien im Dezember, mit Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr bis Heilig Dreikönig viel gearbeitet?“ so die Frage von Siegel an den Koordinator. „Aber von den Ehrenamtlichen und Betroffenen wird dies wieder verlangt! Ein Kompromiss bis Ende Januar wäre hier doch sinnvoll, schon deshalb, damit die Beteiligung an diesem Mitgestaltungsprozess entsprechend groß sein kann.“

Wir werden es sehen, wie groß das Verständnis auch für diese Belange der Behinderten und chronisch Kranken ist. Aber um so größer ist natürlich der Druck auf die Verbände UND auf jedes einzelne Mitglied unserer Verbände, die sich unbedingt im Beteiligungsportal Baden-Württemberg anmelden und ihre Belange dort formulieren sollten.

„Sobald wir bestätigt bekommen, dass der Landesaktionsplan auf dem Beteiligungsportal eingestellt ist und wie genau die Anmeldung erfolgen muss, werden wir unsere Mitglieder informieren und auch erläutern, wie sie ihre Belange einbringen können.“ resümiert Siegel über diesen gelungenen Fachtag der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

 


Fragen vorab klärt unsere Geschäftsstelle oder auch direkt unser Vorsitzender:
Geschäftsstelle Tel.:    07321 – 53 06 856
K.E. Siegel Tel.:           0176 23 24 25 35




Maskenpflicht im heimischen Wohnzimmer?

Endlich reagiert die Landesregierung auf unsägliche Maßnahmen in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege.

Man spricht neuerdings in The Länd von: „Social care distancing!“

Die Anfrage an unseren Verband durch eine pflegende Angehörige, ob die Maskenpflicht tatsächlich auch für sie in der ambulanten häuslichen Versorgung gelte, machte mich erst auf die neue Verordnung im Infektionsschutzgesetz (§ 28b IfSG) aufmerksam. – Eine solch verrückte und irreale Situation konnte es doch, wenigstens nach meiner Auffassung, nicht wirklich geben. Der Gesetzestext gibt m.E. nicht her, dass die Bewohner und somit auch die Betroffenen in der häuslichen Versorgung, weder in den privaten noch in den gemeinschaftlichen Räumen, also auch im „Wohnzimmer“ dieser umstrittenen Maskenpflicht unterliegen.
In „Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, …, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen; … ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen oder in der eigenen Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person“ (§28b IfSG) müssen die Personen, die in diese Einrichtungen gehen oder arbeiten, eine Atemschutzmaske tragen und ggf. auch einen negativen Test vorweisen.
Wenn Betreiber von Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste eine Maskenpflicht für die Bewohner daraus machen, so ist dies nach meiner Meinung nicht durch § 28b IfSG abgedeckt, allerhöchstens durch ein noch restriktiveres Hausrecht.

Um Rechtssicherheit bemüht, haben wir vom SHV Landesverband Baden-Württemberg, über den Bürgerreferenten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg eine entsprechende Anfrage an Minister Manfred Lucha gestellt.
Die Antwort steht zwar noch aus, doch die Presse berichtet, dass unser Gesundheitsminister Manfred Lucha einer von vier Landesminister ist, der sich gegen diese Regelung aussprach. Laut SWR sagte der Minister: „Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden“ und kommt zu folgender Gesetzesinterpretation: „Aktuell muss die Maske von den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in ihren eigenen Zimmern abgenommen werden“. (SWR)
Vielleicht schafft es ja der Minister mit seinen Landeskollegen dieses unsägliche Gesetz zu korrigieren oder wenigstens das Gesetz entsprechend auszulegen.
Aber warten wir die Antwort des Ministers ab. Vielleicht kommt diese ja noch vor Ablauf des Gesetzes im April 2023.

Eine sehr übersichtliche Auflistung der im Land geltenden Corona-Maskenregeln findet sich auf den Seiten des Ministeriums.




Handicaps REAL simuliert!

Präsentierten den LV-BW in der Museumsnacht: Ursula Göttfert (Geschäftsstelle), Karl-Eugen Siegel (Vorsitzender), Ingrid Pramberger (ceres Stuttgart)

Wir vom Landesverband Baden-Württemberg nutzten die Gelegenheit der Museumsnacht in Heidenheim. Durch das Thema: „Sind Illusionen „gelogen wie gedruckt“ oder digital „gefacked“?“ konnten wir im Mitmachmuseum Welt der Sinne, mit einem Teil unserer brain i cap Ausstellung auf einige unserer Wahrnehmungsprobleme aufmerksam machen.

Natürlich sind alle Irritationen nur „Krücken“, um einen nicht Hirnverletzten in etwa einige der Handicaps erleben oder spüren zu lassen. Eine vorübergehende Behinderung, deren Ende man sogar selbst bestimmen kann, hat natürlich wenig mit einer jahrelangen oder gar lebenslangen Beeinträchtigung zu tun. Doch auf diese Art und Weise, oft sogar mit viel Lachen wird den Besuchern doch am eigenen Leib die Tragik und Tragweite dieser entsprechenden Einschränkungen oder gar Fehlleistungen des eigenen Gehirns bewusst.
„Viele optischen Täuschungen, wie wir sie hier im Museum auch erleben können“, so Siegel, „sind nur positiv ausgedrückt Hirnleistungsstörungen, die doch niemand haben möchte.“

„Es war auf alle Fälle eine anstrengende, doch auch erfolgreiche Arbeitsnacht“, so resümierte Ursula Göttfert. „So viele Besucher hatte ich noch nie auf unserer Geschäftsstelle!“ – Also, wer ein Anliegen hat, Informationen über Hirnverletzungen oder unseren Verband möchte, scheuen Sie nicht, am Bahnhofplat 6 in Heidenheim an der Brenz vorbeizuschauen.
Natürlich können Sie Frau Göttfert auch telefonisch oder per Mail erreichen. – Machen Sie das!

Filmbeitrag: „Handicaps real simuliert“ des SHV – Baden-Württembergs zur Museumsnacht in Heidenheim




KI auch in der Rehabilitation

AV-Brillen nun auch im therapeutischen Einsatz für hirnverletzte Menschen

Kognitive Einschränkungen sind häufig nach einer Schädel-Hirn-Verletzung zu beobachten und können erhebliche Auswirkungen auf das Alltagsleben der Betroffenen haben.
Ein neuer Therapieansatz, der die Rehabilitation unterstützen und voranbringen soll, ist der Einsatz einer AV-Brille. Mit ihr können verschiedene Situationen simuliert und eingeübt werden und Therapeuten können die Behandlung beobachten und begleiten.
Einen interessanten Bericht über einen kurzen Selbstversuch am Stand auf der REHAB in Karlsruhe können Sie in der neuesten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „dialog“ lesen.
Herr Specht, der ein solches Hilfsmittel entwickelt hat und vertreibt, ist

am Montag, dem 19. September 2022 ab 17.00 Uhr

im Treffpunkt SHV,

Kranichweg 84

Heidelberg-Pfaffengrund

unser Gast.

Er wird einleitend über kognitive Einschränkungen, deren Ursachen,
Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten sprechen und im Anschluss den Einsatz der
AV-Brille demonstrieren.

Dazu möchten wir Sie gerne einladen.

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Melden Sie Ihre Teilnahme bitte an unter Tel. 06223 8014663 oder per Mail an Shghd@gmx.de




Umfrage: Warteliste Rehaphase B

Umfrage

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Umfrage: Warteliste Rehaphase B

Sehr geehrte Damen und Herren aus den angeschriebenen Kliniken in Baden-Württemberg

Seit Anfang des Jahres haben wir vermehrt viele Anfragen nach Rehaeinrichtungen in unserem Bundesland erhalten. Meist waren es Anfragen für die neurologische Frührehabilitation.

Alle Anfragen hatten den einen Grund, dass Angehörige für ihre schwerst betroffenen Hirnverletzten zeitnah keine Frührehabilitationseinrichtung in Baden-Württemberg gefunden hatten. Dabei wurden Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen genannt.

Leider half dabei auch der Verweis auf unseren neuroINDEX, mit den Kontaktdaten aller neurologischer Rehaeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern wenig. Ich vermute, dass Sie als Rehaeinrichtung u.a. durch den Pflegenotstand möglicherweise nicht alle Betten belegen können, oder aber, dass tatsächlich Betten in der Frührehabilitation in unserem Land fehlen.

Ich kann das natürlich von außen nicht beurteilen, daher bitte ich Sie um Ihre Mithilfe und um Beantwortung weniger Fragen in dieser Umfrage.

Um diese Umfrage durchführen zu können, benötigen wir maximal 8 kurze Antworten. Um diese Ihre Antworten zu speichern, benötigen wir jedoch Ihre Zustimmung.

Diese Daten sind ausschließlich für die obige Fragestellung gedacht. Personenbezogene Daten (Name, Tel. und E-Mail) sind optional, allein ein Cookie wird gesetzt. Alle eingegebenen Daten werden auch am Ende der Umfrage, spätestens am 15. August 2022, wieder gelöscht.

Wenn Sie der Vorgehensweise zustimmen, gelangen Sie zur Umfrage, wenn nicht, leiten wir Sie auf unsere Startseite weiter.

Der Umfrage zustimmen

Die Umfrage ablehnen und zurück auf die Startseite

Besten Dank für Ihre Unterstützung

Karl-Eugen Siegel




Umfrage 1: Rechtsschutzversicherung

Umfrage

Danke, dass Sie sich an der Umfrage beteiligen.

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Umfrage 1: Rechtsschutzversicherung

Umfrage

Liebe Mitglieder,

Wie im dialog juli 2022 angekündigt, möchten wir abklären, was uns als Verband eine Sozialrechtsschutzversicherung, die jedes Mitglied umfasst, kostet.

Grundlage eines Angebots ist u.a.:

  • Anzahl der voraussichtlichen Klagen pro Jahr

Da wir dies überhaupt nicht abschätzen können, eben diese kleine Umfrage.

Um diese Umfrage durchführen zu können, benötigen wir drei kurze Ja/Nein – Antworten. Um diese Ihre Antworten zu speichern, benötigen wir jedoch Ihre Zustimmung.

Diese Daten sind insoweit anonym, da keine personenbezogenen Daten erhoben werden, allein ein Cookie wird gesetzt. Alle eingegebenen Daten werden auch am 15. August 2022 wieder gelöscht.

Wenn Sie dem zustimmen, gelangen Sie zur Umfrage, wenn nicht, leiten wir Sie auf unsere Startseite weiter.

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