Russisch Roulette

* und jetzt auch die Krankenkassen

Krankenkassen gefährden Versorgungssicherheit zusätzlich durch Verzögerungen und Kostensenkungen

Während die Rechtsprechung zunehmend eine umfassende Leistungsverpflichtung der Krankenkassen betont, schaffen diese durch Verzögerungen bei der Zulassung von Leistungserbringern im Bereich der außerklinischen Intensivpflege neue Unsicherheiten. Krankenkassen nehmen sich viel Zeit für die Ausarbeitung von Versorgungsstandards und nutzen die Gelegenheit, um Stundensätze zu senken, was zu Versorgungsabbrüchen und möglichen Insolvenzen von Leistungserbringern führen könnte.

„Dieses taktische Manöver der Krankenkassen gefährdet die Versorgungssicherheit unserer Betroffenen“, warnt Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg, „mir sind nun einige Fälle hier in Baden-Württemberg bekannt, die nun für die häusliche Intensivversorgung keinen Pflegedienst bekommen“.

Nach über 2,5 Jahren IPReG wird immer deutlicher, dass dieses Gesetz nicht zur Qualitätsverbesserung, sondern vielfach zum Abbruch der Versorgung und somit zu lebensbedrohlichen Lebensumständen der schwerstbetroffenen Bundesbürger führt, die nichts für sich selbst tun können. „Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. fordert daher die Aussetzung und Neuberatung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Es ist unerlässlich, dass die Neugestaltung unter Einbeziehung der Selbsthilfeverbände erfolgt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Selbsthilfe kann eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden,“ erklärt Karl-Eugen Siegel.

Betroffene sollten sich dringend absichern und rechtliche Schritte erwägen, um ihre Versorgung zu gewährleisten.

Besuchen Sie die SHV – FORUM GEHIRN Homepage für detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen.

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