Pauschalförderung der Landesverbände- Dokumentation

LAG Selbsthilfe im Dialog

 

Die Veranstaltung beschäftigte sich mit der Frage, wie Beratungstätigkeiten in Selbsthilfeverbänden dokumentiert werden können und welche Bedeutung die neue Abfrage im Pauschalförderantrag der Krankenkassen hat.
Zu Beginn stellte Christine Blank-Jost anhand der Dokumentation der EUTB-Beratungsstellen dar, wie dort Beratungen statistisch erfasst werden. Dokumentiert werden unter anderem Geschlecht, Altersgruppe, Art der Behinderung, Beratungsdauer, Beratungsform, Themen der Beratung sowie Erst- oder Folgeberatungen. Anschließend zeigte sie ein deutlich einfacheres Beispiel aus ihrem Landesverband, bei dem Beratungen über eine Excel-Tabelle festgehalten werden. Dabei wurde deutlich gemacht, dass jeder Verband selbst entscheiden müsse, welche Informationen für die eigene Arbeit sinnvoll und relevant sind.
Im weiteren Verlauf entwickelte sich eine intensive Diskussion unter Leitung von Barbara Kehl-Maurer über Sinn, Zweck und mögliche Folgen der neuen Frage im Pauschalförderantrag, ob Beratungstätigkeiten dokumentiert werden.

K.E. Siegel brachte dabei die zentrale Fragestellung in die Runde: Welches Ziel wird mit dieser neuen Abfrage eigentlich verfolgt? Aus seiner Sicht kann es vermutlich weniger darum gehen, konkrete Inhalte von Beratungen zu erfassen. Vielmehr stehe die Sorge im Raum, dass die Dokumentation künftig als Grundlage dienen könnte, um Fördermittel zu begründen oder unterschiedlich zu verteilen. Hintergrund sei, dass die Krankenkassen bei knapper werdenden Mitteln zunehmend Nachweise verlangen könnten, welche konkreten Leistungen tatsächlich erbracht werden.
Mehrere Teilnehmende äußerten deshalb die Befürchtung, dass hier schrittweise neue bürokratische Anforderungen aufgebaut werden könnten – insbesondere für kleinere Verbände, die überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Es wurde darauf hingewiesen, dass zusätzliche Dokumentationspflichten Zeit, Personal und Ressourcen binden würden, die dann an anderer Stelle in der Selbsthilfearbeit fehlen.
Zugleich wurde betont, dass Beratung und Informationsweitergabe zum Kern der Selbsthilfe gehören. Viele Verbände haben dies sogar in ihren Satzungen verankert. Daher wurde auch grundsätzlich hinterfragt, ob diese zusätzliche Frage im Antrag überhaupt notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Abgrenzung zwischen „Information“ und „Beratung“. Mehrere Teilnehmende plädierten dafür, hier keinen künstlichen Unterschied zu machen. Gerade die Peer-Beratung – also Beratung auf Augenhöhe durch selbst betroffene Menschen – sei ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe und unterscheide sich bewusst von professioneller Fachberatung.
Am Ende bestand Einigkeit darüber, dass das Thema im Vergabeausschuss nochmals angesprochen werden soll. Ziel ist es, gegenüber den Krankenkassen deutlich zu machen, dass Selbsthilfe bereits heute verantwortungsvoll arbeitet und dokumentiert, ohne dass daraus neue Kontroll- oder Nachweissysteme entstehen dürfen. Die Runde sprach sich dafür aus, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Besonderheiten ehrenamtlicher Selbsthilfearbeit stärker zu berücksichtigen.

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