Brand aktuell: Landesaktionplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projektleiter Hannes Schuster erläutert den Diskussionsstand der einzelnen Arbeitsgruppen bei der „Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“

Am Samstag, 19. November 2022 fand in der Sparkassenakademie in Stuttgart, der von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg initiierten Fachtag: „Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg“ statt.

Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Baden-Württemberg begrüße zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Tagung und führte kurz in die Thematik ein. Der erste Landesaktionsplan in Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2015 im Landtag verabschiedet. „Dieser Aktionsplan, der ca. 300 Seiten umfasst“, so Kehl-Maurer „hat schon einige Punkte, die wir mit einem grünen Haken versehen können, doch ein Großteil ist noch nicht umgesetzt.“ Eine Revision bzw. eine Weiterentwicklung dieses ersten Aktionsplanes begann in diesem Jahr und soll kommendes Jahr zur Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden können.
Einige der Mitgliedsverbände der LAG Selbsthilfe sind in den 5 Arbeitsgruppen, die an der Erstellung des Aktionsplanes arbeiten, engagiert und bringen ihre Expertise, Ihre erworbenen Erfahrungen im Bereich der jeweiligen Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

Die 5 Schwerpunktthemen/Arbeitsgruppen sind:
– Bildung und Kultur
– Wohnen und Arbeiten
– Gesundheit
– Mobilität
– Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment

„Wir sind ja noch ganz jung bei der LAG Selbsthilfe dabei! Und ich gestehe, ich hatte vorher noch nichts von diesem Relaunch des Landesaktionsplanes gehört!“ sagte Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des Landesverbands SHV-FORUM GEHIRN e.V., „Daher bin ich mehr als dankbar und gleichzeitig begeistert, dass die LAG Selbsthilfe hier, auch durch die Vielzahl unterschiedlicher Betroffener, ein unglaublich breites Erfahrungspotential in diesen extrem wichtigen Prozess einbringt.“
Siegel konnte sich, nach dem Hannes Schuster, Projektleiter und Koordinator der Allianz für Beteiligung, eine thematische Einführung gab, die Arbeitsgruppen vorstellte und den aktuellen Stand der Diskussion erläuterte, aktiv in die danach gut organisierten Workshops einbringen.

Nachdem nun die Arbeitsgruppen bereits mehrfach getagt, ihre Forderungen, z.T. bereits auch mit Vertretern der einzelnen, für diese Themen zuständigen Ministerien diskutiert haben, können die Ergebnisse auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ab Ende November eingesehen werden.

Und ganz wichtig!

Jeder einzelne kann, nachdem er sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, diesen vorläufigen Landesaktionsplan kommentieren und weitere Anregungen zu den einzelnen Themen einbringen. Siegels Hoffnung: „Da dieser Aktionsplan wohl für 10 Jahre festgeschrieben wird, gilt es JETZT, die Chance für alle Betroffenen zu ergreifen, um ihre Zukunft aktiv mitzugestalten! Ich hoffe, dass dies viele unserer Mitglieder erkennen und für sich aktiv werden.“

Es eilt!

Diese Möglichkeit des einzelnen Betroffenen soll, so Projektverantwortliche Hannes Schuster allerdings nur bis zum 6. Januar 2023 offen stehen. Siegel intervenierte, denn immer wieder erlebt er, dass Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder wie jetzt hier direkte Beteiligung der Betroffenen unter unverhältnismäßigem Zeitdruck ablaufen. „Was wird in den Ministerien im Dezember, mit Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr bis Heilig Dreikönig viel gearbeitet?“ so die Frage von Siegel an den Koordinator. „Aber von den Ehrenamtlichen und Betroffenen wird dies wieder verlangt! Ein Kompromiss bis Ende Januar wäre hier doch sinnvoll, schon deshalb, damit die Beteiligung an diesem Mitgestaltungsprozess entsprechend groß sein kann.“

Wir werden es sehen, wie groß das Verständnis auch für diese Belange der Behinderten und chronisch Kranken ist. Aber um so größer ist natürlich der Druck auf die Verbände UND auf jedes einzelne Mitglied unserer Verbände, die sich unbedingt im Beteiligungsportal Baden-Württemberg anmelden und ihre Belange dort formulieren sollten.

„Sobald wir bestätigt bekommen, dass der Landesaktionsplan auf dem Beteiligungsportal eingestellt ist und wie genau die Anmeldung erfolgen muss, werden wir unsere Mitglieder informieren und auch erläutern, wie sie ihre Belange einbringen können.“ resümiert Siegel über diesen gelungenen Fachtag der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

 


Fragen vorab klärt unsere Geschäftsstelle oder auch direkt unser Vorsitzender:
Geschäftsstelle Tel.:    07321 – 53 06 856
K.E. Siegel Tel.:           0176 23 24 25 35

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