Erfurter Erklärung, Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmark
64. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Erfurt mit Simone Fischer / Baden-Württemberg (r).
Die Vertreter des Bundes und der Länder, die für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, haben sich am 3. und 4. November in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung versammelt. Dabei verabschiedeten sie die „Erfurter Erklärung“, in der sie Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 stellten und Wege zur Umsetzung in den Bereichen inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen skizzierten.
Um eine höhere Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv werden, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen gewährleisten. Inklusionsunternehmen sollten in Zukunft eine stärker richtungsweisende Rolle spielen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Wandel der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzutreiben.
Mit der „Erfurter Erklärung“ drängen die 17 Vertreter des Bundes und der Länder auf verstärkte Bemühungen, Initiativen und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv zu gestalten.
Die Vertreter treffen sich zweimal im Jahr, um aktuelle Themen in der Behindertenpolitik zu diskutieren.
Die komplette „Erfurter Erklärung“ kann hier als PDF eingesehen werden.