Verlängert bis: 14.01.2023! Beteiligungsportal B-W
Der SHV Landesverband Baden-Württemberg monierte sowohl bei unserer ‚Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen‘ als auch beim Ministerium selbst über den erschwerten Zugang auf dem Landesportal. Zum Teil war aus technischen Gründen weder eine Registrierung noch danach eine Anmeldung möglich. Diese technischen Probleme scheinen nun beseitigt zu sein.
Heute erreichte diese positive Nachricht unsere Geschäftsstelle:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wir freuen uns, Ihnen noch vor den Weihnachtsfeiertagen folgende positive Neuigkeit zur Mitwirkung über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ mitteilen zu können:
Die Frist, um Eingaben zur Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes über das „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“ einzugeben, wurde um eine Woche verlängert –
bis zum 14.01.2023 !
Das ist eine gute Nachricht.
Bitte nutzen Sie diese Fristverlängerung und damit die gute Möglichkeit, bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes die Punkte mit einzubringen, die Ihnen bei der Weiterentwicklung des Landes-Aktionsplanes wichtig sind und „unter den Nägeln brennen“!
Vielen Dank.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nochmals eine friedliche, frohe und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Übergang ins neue Jahr.
Freundliche Grüße
Frank Kissling und Maren Krebs
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei den engagierten Mitarbeitern (Behindertenbeauftragte und SM) bedanken, die dieses Problem schnell und pragmatisch gelöst und die Verlängerung ermöglicht haben!