Wichtig! Übergangsfrist für Wundauflagen endet am 02.12.2024

Durch das Ende der Regierungskoalition konnte die Verlängerung der Übergangsregelung für bestimmte Wundauflagen nicht verabschiedet werden. Ab dem 02.12.2024 ist die Versorgung mit antimikrobiellen Wundauflagen, Hydrogelen oder honighaltigen Produkten in der ambulanten Pflege nicht mehr sichergestellt.

Betroffene GKV-Versicherte sollten sich möglichst vor diesem Datum eine Verordnung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt ausstellen lassen. Alternativ müssen künftig andere Produkte, wie Antiseptika in Kombination mit reinigenden Wundauflagen, eingesetzt werden.

Ob es zu einer erneuten Verlängerung der Frist kommt, bleibt unklar. Die Infektionsprävention wird jetzt umso wichtiger.

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