Wichtiger Rechtssieg in Halle: Gericht stärkt Versorgungsansprüche neurologisch Geschädigter
Quelle: „Sozialgericht Halle bestätigt Rechtsauffassung des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.“
von Karl-Eugen Siegel ·
Der Landesverband Baden-Württemberg des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. begrüßt das jüngste Urteil des Sozialgerichts Halle, das die Rechte von Menschen mit schwersten neurologischen Erkrankungen stärkt. In diesem Verfahren stand die Argumentation der beklagten Krankenkasse zur Debatte, die behauptete, dass für die Betreuung des Klägers keine qualifizierte Pflegekraft notwendig sei. Stattdessen sei die Versorgung durch Assistenzpersonal ausreichend, wodurch die Krankenkasse von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit wäre. Dies schließe speziell Leistungen der Krankenbeobachtung aus, da diese nicht mehr unter die häusliche Krankenpflege fallen, nachdem die entsprechende Regelung gestrichen wurde.
Das Gericht hat diese Auffassung jedoch nicht unterstützt und entschieden, dass das Krankheitsbild des Klägers umfangreiche Krankenbeobachtung erfordert, die gemäß § 37 Abs. 2 SGB V von der Krankenkasse zu gewährleisten ist. Trotz der Streichung der Ziffer 24 aus den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege (HKP-RL) ist die Leistung dennoch zu erbringen. Das Urteil stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und schließt die durch die Streichung entstandene Versorgungslücke.
Sebastian Lemme, Vorstandsmitglied des SHV, betonte die Bedeutung dieses Urteils für die kontinuierliche Versorgung der Betroffenen. Besonders hervorzuheben sei, dass das Gericht die Versorgung auch auf vollstationäre Leistungen ausweitet und damit die bestehenden Vertragsgrundlagen bestätigt. Durch das Urteil werden zudem die speziellen Anforderungen des § 37c SGB V überflüssig, was es Hausärzten ermöglicht, ihre Patienten weiterhin wie gewohnt zu betreuen.
Der Verband fordert nun den Gesetzgeber auf, kurzfristig die HKP-RL um die „allgemeine Krankenbeobachtung“ sowie die „qualifizierte Krankenbeobachtung“ zu erweitern und den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) entsprechend zu beauftragen. Dies würde die Versorgungssicherheit weiter stärken und die Rechte neurologisch geschädigter Menschen weiterhin schützen.
Quelle: „Sozialgericht Halle bestätigt Rechtsauffassung des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V.“
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