Therapeutische Wundauflagen finden in der Behandlung verschiedener Indikationen wie diabetischen Füßen, Verbrennungen oder Dekubitus Anwendung. Diese Produkte fördern den Heilungsprozess aktiv und tragen maßgeblich zur Genesung bei. Während bundesweit Unsicherheit und Regressrisiken durch die gesetzgeberisch versäumte Verlängerung der Erstattungsfähigkeit solcher „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bestehen, zeigt Bayern eine klare Linie.
Bayern als positives Beispiel
Im Freistaat können „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ weiterhin bis zum 2. März 2025 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Diese Übergangsregelung wurde durch eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Krankenkassen des Bundeslands ermöglicht. Dazu gehören unter anderem die AOK Bayern, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft und Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Auch der BKK Landesverband Bayern unterstützt diese Regelung, betont jedoch die Eigenständigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen.
Ein sicherer Weg für Ärzte und Patienten in Bayern
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen Patienten oft auf Privatrezepte und individuelle Kulanzanfragen bei ihrer Krankenkasse angewiesen sind, bietet Bayern eine klare und sichere Lösung. Diese Regelung reduziert die Unsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Patientinnen und Patienten erheblich.
Bayern zeigt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen möglich ist, um eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz bundesweiter Herausforderungen sicherzustellen. Ärzten und Patienten bleibt so ein aufwendiger Weg über Privatrezepte und Kulanzgesuche erspart.
Aktuelles Thema!
Hier entstehen zu den Themen des 3. Hirntages in Stuttgart am 28. März 2025 interessante Einzelbeiträge zum Thema:
Ethik in Medizin, Rehabilitation und in (Gesundheits-)Politik
Gerne dürfen Sie mir Ihre Meinungen, Kommentare und Anregungen an meine Mailadresse k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de zukommen lassen. Ich bin darauf sehr gespannt und werde jede Mail persönlich beantworten.
In der Ausgabe von frontal – das Magazin vom 27. Januar 2026 wird ein Fall gezeigt, der in seiner Dramatik weit über ein individuelles Schicksal hinausweist. Er macht sichtbar, wie Entscheidungen gesetzlicher Krankenkassen Menschen...
Außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten schwerstkranke Menschen, bei denen es zu jeder Zeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann. Die Versorgung ist eine komplexe und anspruchsvolle Leistung für eine äußerst heterogene Gruppe von Patientinnen und Patienten....
Der Deutscher Ethikrat lädt am 22. Januar 2026 zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Ethische Herausforderungen in der häuslichen und stationären Langzeitpflege“ ein. Die Veranstaltung findet von 13 bis 17 Uhr statt und kann...
Am 29.11.2025 trafen sich die Mitglieder der Selbsthilfegruppe zur jährlichen Weihnachtsfeier im NRZ Magdeburg. Bevor der feierliche Teil begann, wurde zunächst ein Arbeitsplan für das kommende Jahr erarbeitet. Diesbezüglich brachten die Anwesenden Vorschläge zu...
Ist es anmaßend, als SHV-Landesverbands-vorsitzender die eklatanten Fehler und massiven Rechtsverletzungen der Regierung, die bis dahin gehen, dass der Tod für AKI-Patienten billigend in Kauf genommen wird, diese Gesetze anzuprangern und auch deren unverzügliche Aussetzung zu verlangen?
Heute, am 17. Juli 2024, erhielt ich von einem Mitglied aus Baden-Württemberg eine Karte als Antwort: