Therapeutische Wundauflagen finden in der Behandlung verschiedener Indikationen wie diabetischen Füßen, Verbrennungen oder Dekubitus Anwendung. Diese Produkte fördern den Heilungsprozess aktiv und tragen maßgeblich zur Genesung bei. Während bundesweit Unsicherheit und Regressrisiken durch die gesetzgeberisch versäumte Verlängerung der Erstattungsfähigkeit solcher „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bestehen, zeigt Bayern eine klare Linie.
Bayern als positives Beispiel
Im Freistaat können „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ weiterhin bis zum 2. März 2025 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Diese Übergangsregelung wurde durch eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Krankenkassen des Bundeslands ermöglicht. Dazu gehören unter anderem die AOK Bayern, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft und Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Auch der BKK Landesverband Bayern unterstützt diese Regelung, betont jedoch die Eigenständigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen.
Ein sicherer Weg für Ärzte und Patienten in Bayern
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen Patienten oft auf Privatrezepte und individuelle Kulanzanfragen bei ihrer Krankenkasse angewiesen sind, bietet Bayern eine klare und sichere Lösung. Diese Regelung reduziert die Unsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Patientinnen und Patienten erheblich.
Bayern zeigt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen möglich ist, um eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz bundesweiter Herausforderungen sicherzustellen. Ärzten und Patienten bleibt so ein aufwendiger Weg über Privatrezepte und Kulanzgesuche erspart.
Aktuelles Thema!
Hier entstehen zu den Themen des 3. Hirntages in Stuttgart am 28. März 2025 interessante Einzelbeiträge zum Thema:
Ethik in Medizin, Rehabilitation und in (Gesundheits-)Politik
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, das Beratungsverfahren über Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Versicherte mit einer komplexen Versorgungssituation, wie zum Beispiel einem erhöhten Überwachungsbedarf, zu unterbrechen. Ausschlaggebend dafür sind ungeklärte leistungsrechtliche Abgrenzungsfragen zwischen...
Am Samstag, den 06.06.2026 traf sich die Selbsthilfegruppe von Sachsen-Anhalt in der Factory Thale zum Bowling. Dies ist ein angenehmer Ausgleich zum stressigen und anstrengenden Pflegealltag. Im letzten Jahr waren wir bereits dort und...
Die IRMA findet vom 18. bis 20. Juni 2026 in der Halle A3 der Hamburg Messe und Congress GmbH (Messeplatz 1 / Lagerstr) statt. Auch unser Landesverband Niedersachsen stellt sich auf der IRMA vor....
Ist es anmaßend, als SHV-Landesverbands-vorsitzender die eklatanten Fehler und massiven Rechtsverletzungen der Regierung, die bis dahin gehen, dass der Tod für AKI-Patienten billigend in Kauf genommen wird, diese Gesetze anzuprangern und auch deren unverzügliche Aussetzung zu verlangen?
Heute, am 17. Juli 2024, erhielt ich von einem Mitglied aus Baden-Württemberg eine Karte als Antwort: