Therapeutische Wundauflagen finden in der Behandlung verschiedener Indikationen wie diabetischen Füßen, Verbrennungen oder Dekubitus Anwendung. Diese Produkte fördern den Heilungsprozess aktiv und tragen maßgeblich zur Genesung bei. Während bundesweit Unsicherheit und Regressrisiken durch die gesetzgeberisch versäumte Verlängerung der Erstattungsfähigkeit solcher „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bestehen, zeigt Bayern eine klare Linie.
Bayern als positives Beispiel
Im Freistaat können „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ weiterhin bis zum 2. März 2025 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Diese Übergangsregelung wurde durch eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Krankenkassen des Bundeslands ermöglicht. Dazu gehören unter anderem die AOK Bayern, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft und Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Auch der BKK Landesverband Bayern unterstützt diese Regelung, betont jedoch die Eigenständigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen.
Ein sicherer Weg für Ärzte und Patienten in Bayern
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen Patienten oft auf Privatrezepte und individuelle Kulanzanfragen bei ihrer Krankenkasse angewiesen sind, bietet Bayern eine klare und sichere Lösung. Diese Regelung reduziert die Unsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Patientinnen und Patienten erheblich.
Bayern zeigt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen möglich ist, um eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz bundesweiter Herausforderungen sicherzustellen. Ärzten und Patienten bleibt so ein aufwendiger Weg über Privatrezepte und Kulanzgesuche erspart.
Aktuelles Thema!
Hier entstehen zu den Themen des 3. Hirntages in Stuttgart am 28. März 2025 interessante Einzelbeiträge zum Thema:
Ethik in Medizin, Rehabilitation und in (Gesundheits-)Politik
Gerne dürfen Sie mir Ihre Meinungen, Kommentare und Anregungen an meine Mailadresse k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de zukommen lassen. Ich bin darauf sehr gespannt und werde jede Mail persönlich beantworten.
Der Advent ist die Zeit innezuhalten und die Stille und Ruhe zu genießen. Es ist die Zeit Danke zu sagen, für die Liebe, die Hilfe und die Unterstützung, die wir im vergangenen Jahr erfahren...
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) geändert und die bereits bestehende Übergangsregelung zur sogenannten Potenzialerhebung bis zum Sommer 2025 verlängert. Außerdem wurde eine neue Ausnahmeregelung für bestimmte Versicherte beschlossen....
Am 30.11.2024 wurden die Mitglieder der Selbsthilfegruppe ins NRZ Magdeburg zur jährlichen Weihnachtsfeier eingeladen. Sie wurden mit einer festlich geschmückten Weihnachtstafel mit selbstgebackenem Kuchen (von 2 Gruppen-Mitgliedern) und Kaffee empfangen, der von NRZ gespendet...
Das plötzliche Ende der Regierungskoalition hat verhindert, dass eine wichtige Übergangsregelung für die Wundversorgung im Parlament verabschiedet werden konnte. Dadurch ist die Versorgung mit bestimmten Wundauflagen in der ambulanten Pflege ab dem 02.12.2024 nicht...
Ist es anmaßend, als SHV-Landesverbands-vorsitzender die eklatanten Fehler und massiven Rechtsverletzungen der Regierung, die bis dahin gehen, dass der Tod für AKI-Patienten billigend in Kauf genommen wird, diese Gesetze anzuprangern und auch deren unverzügliche Aussetzung zu verlangen?
Heute, am 17. Juli 2024, erhielt ich von einem Mitglied aus Baden-Württemberg eine Karte als Antwort: